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Das Auswärtige Amt beabsichtigt, in Paris, 24 rue Marbeau und 26 rue Marbeau, 2 bundeseigene Liegenschaften, die bisher als Botschaftskanzlei (Büro) genutzt wurden, für eine künftige Nutzung als UNESCO-Kanzlei und -Residenz herzurichten. Dazu sind Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden (§ 34 HOAI) und der Technischen Gebäudeausrüstung (§ 55 HOAI) durchzuführen.24, rue Marbeau:Das Gebäude wurde um 1900 errichtet und in den Jahren 2013 bis 2014 zu einer Zwischenunterkunft der Botschaftskanzlei hergerichtet. Dabei wurden weitgehend die Voraussetzungen geschaffen, insbesondere hinsichtlich der zentralen technischen Installationen, um das Gebäude künftig als UNESCO-Kanzlei nutzen zu können. Das 5-geschossige, unterkellerte Gebäude mit ausgebautem Dach verfügt über eine Netto-Grundfläche von 1 000 m². Ein Haupttreppenhaus und ein Aufzug verbinden alle Geschosse, ein Nebentreppenhaus erstreckt sich vom Erdgeschoss bis zum 2. Obergeschoss.**********26, rue Marbeau:Das Nachbargebäude (Baujahr 1881) wurde 2016 mit minimalen Eingriffen zur Nutzung als Zwischenunterkunft der Botschaftskanzlei hergerichtet und soll künftig als Dienstwohnung für den Gesandten der Botschaft dienen. Das 3-geschossige, unterkellerte Gebäude mit nicht ausgebautem Dach verfügt über eine Netto-Grundfläche von 700 m². Ein Haupttreppenhaus verbindet das Erdgeschoss mit dem 2. OG, das Dachgeschoss ist über ein separates Treppenhaus (2. OG / DG) erschlossen.**********Beide Liegenschaften befinden sich in einem guten Instandhaltungszustand und sollen durch Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäude und Haustechnik zur o. g. Nutzung hergerichtet werden. Ziel ist, die Maßnahme mit einer hohen architektonischen Qualität in gehobenem Standard umzusetzen. Vergeben werden sollen folgende Leistungen:A. Generalplanerleistungen, insbesondere:a) die technische sowie kaufmännisch-wirtschaftliche Integration der an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute,b) die übergeordnete Koordination aller an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute, soweit diese nicht bereits durch die Grundleistungen der Objektplanung erfasst ist sowiec) die Aufstellung, Überwachung und laufende Fortschreibung eines alle an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute berücksichtigenden Projektablauf- und eines Terminablaufplanes.B. Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI: Grundleistungen Lph 1-8, soweit erforderlich.C. Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI § 55 i. V. m. An¬la¬ge 15 Nr. 15.1, umfassend die Anlagengruppen (AGr) 1 bis 6 nach HOAI § 53: Grundleistungen LPh 1-8, soweit erforderlich.D. Leistungen der Tragwerksplanung soweit erforderlich (in geringem Umfang, z.B. Deckentragfähigkeit im Rahmen des Ausbaus).Neben Grundleistungen werden ausgewählte Besondere Leistungen vergeben (siehe Vergabeunterlagen, Vertragsentwurf § 5 Abschn. 5.7 und § 6 Abschn. 6.6).Hinweis: TK- und IT-Anlagen (AGr 5): Es werden nur die LP 2 – 5 beauftragt, die Ausführung erfolgt durch einen Rahmenvertragspartner des Auftraggebers.Im Rahmen des Bewerberverfahrens sind Angaben/Nachweise für die Leistungsbereiche A bis C zu erbringen. Der Fachplaner Tragwerksplanung ist – bei Bedarf – währen der Planungsphase zu benennen.Für die Realisierung der Umbau- und Sanierungsmaßnahme werden im Vorfeld Baukosten (Kostengruppe 300, 400 und 600, DIN 276) netto von rd. 1 500 000 EUR veranschlagt.Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) für die Umbau und Sanierung der Gebäude aus: Kostengruppe 300 und 600 (DIN 276) = ca. 1 150 000 EUR, Kostengruppe 400 (DIN 276) = ca. 0,35 EUR.Entsprechend HOAI Anlage 10 „Objektliste Gebäude“ wird die Objektplanung Gebäude für die Sanierung in die Honorarzone III eingestuft; Anlage 11 HOAI „Technische Ausrüstung“ in Honorarzone II.