Standortmarketing- und Kommunikationsdienstleistungen der NRW.INVEST GmbH

NRW.INVEST GmbH

Die landeseigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft NRW.INVEST vermarktet Deutschlands Investitionsstandort Nr. 1, Nordrhein-Westfalen, international. Dabei wirbt sie weltweit um ausländische Direktinvestitionen für Nordrhein-Westfalen. Mit ihren Auslandsbüros und dem Hauptsitz in Düsseldorf unterstützt NRW.INVEST internationale Unternehmen bei Investitionsprojekten und der Ansiedlung in Nordrhein-Westfalen. Als Trägerin des internationalen Standortmarketings wirbt NRW.INVEST seit 2011 mit dem Claim „Germany at its best: Nordrhein-Westfalen“. Ziel der Standortmarketingmaßnahmen ist es, den Bekanntheitsgrad des Wirtschafts- und Innovationsstandortes Nordrhein-Westfalen weltweit zu ststeigern. Daraus ergeben sich im Wesentlichen drei Aufgabenschwerpunkte für die betreuende(n) Agentur(en) während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung(en), welche vorliegend losweise ausgeschrieben werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-10-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Die landeseigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft NRW.INVEST vermarktet Deutschlands Investitionsstandort Nr. 1, Nordrhein-Westfalen, international. Dabei wirbt sie weltweit um ausländische Direktinvestitionen für Nordrhein-Westfalen. Mit ihren Auslandsbüros und dem Hauptsitz in Düsseldorf unterstützt NRW.INVEST internationale Unternehmen bei Investitionsprojekten und der Ansiedlung in Nordrhein-Westfalen. Als Trägerin des internationalen Standortmarketings wirbt NRW.INVEST seit 2011 mit dem Claim „Germany at its best: Nordrhein-Westfalen“. Ziel der Standortmarketingmaßnahmen ist es, den Bekanntheitsgrad des Wirtschafts- und Innovationsstandortes Nordrhein-Westfalen weltweit zu ststeigern. Daraus ergeben sich im Wesentlichen drei Aufgabenschwerpunkte für die betreuende(n) Agentur(en) während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung(en), welche vorliegend losweise ausgeschrieben werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: NRW.INVEST GmbH
Postanschrift: Völklinger Straße 4
Postleitzahl: 40219
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.nrwinvest.com 🌏
E-Mail: standortmarketing.nrw@twobirds.com 📧
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E95681454 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E95681454 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-27 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 207-428164
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.10.2013; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 9.11.2011 – VII-Verg 35/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2014 – VII Verg 2/14; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1.7.2015 – VII-Verg17/15; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.7.2015 – VII Verg 6/15). Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mitbevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) auszufüllen und einzureichen. Sämtliche unter III.1.1) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen sind jeweils von allen Mitgliedernder Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. 2. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat die unter III.1.1) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen insgesamt und die unter III.1.2) und III.1.3) genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten seinem Angebot beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll. 3. Im Falle des Nachunternehmereinsatzes, hat der Bieter eine entsprechende Auflistung der Nachunternehmer (Vordruck) mit dem Angebot einzureichen. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die unter III.1.1) Nr. (2) und (3) genannten Eignungsnachweise für alle Benannten Nachunternehmer vor Zuschlagserteilung nachzureichen. 4. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – im Falle der Eignungsleihe und des Nachunternehmereinsatzes bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen nach § 47 VgV, bzw. § 36 VgV der benannten Dritten nachzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). 5. Für die Erstellung des Angebotes sind die von der Vergabestelle unter dem angegebenen Link (s. unter I.3)) bereit gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Einzelheiten zur elektronischen oder postalischen Angebotsangabe sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. 6. Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nach Maßgabe des § 56 Abs. 2-4 VgV nachzufordern oder die Angebote gem. § 48 Abs. 7 VgV schriftlich aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf eine entsprechende Nachforderung/Aufklärung. Nach Angebotsfristende werden diejenigen Bieter, die je Los für den Zuschlag vorgesehen sind zu einer Aufklärungspräsentation eingeladen. Diese Aufklärungspräsentation dient nur der Verifizierung des schriftlichen Angebotes. Die Aufklärungspräsentation wird nicht bewertet. 7. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 7 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind, nicht zu beantworten. 8. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren findet nicht statt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Bezeichnung des Loses: PR / Redaktion und grafische Leistungen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Nähere Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und -umfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag beinhaltet die Option des Auftraggebers die Laufzeit bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
Bezeichnung des Loses: Onlinekommunikation, Onlinemarketing, Social Media
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Veranstaltungssupport
Losnummer: 3

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Lose 1 bis 3:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Alternativ, falls zutreffend: Eigenerklärung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass nach der Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister besteht (Vordruck).
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(2) Unterschriebene Eigenerklärung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Vordruck).
(3) Unterschriebene Eigenerklärung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft entsprechend § 123 Abs. 4 GWB, dass der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen wird (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Lose 1 bis 3:
4) Eigenerklärung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (je Los) jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Lose 1 bis 3:
(5) Eigenerklärung (Vordruck) des Bieters/der Bietergemeinschaft über die Mitarbeiterzahl sowie Erklärung über die Mitarbeiteranzahl in dem (je Los) zuständigen Fachbereich.
(6) Eigenerklärung (Vordruck) des Bieters/der Bietergemeinschaft aus der ersichtlich wird, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung für die Ausführung des Auftrages verfügt wird.
Mindeststandards:
(7) Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat durch das Einreichen von 2 (zwei) Referenzen je Los (Vordruck) über vergleichbare Projekte innerhalb der letzten 3 (drei) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) seine Leistungsfähigkeit nachzuweisen (M). Dabei muss jeweils eine Referenz aus dem privaten und eine aus dem öffentlichen Bereich stammen (Mindeststandards = „M“). Durch die beiden Referenzen (je Los) müssen die folgenden Kriterien insgesamt abgedeckt werden (M):
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Los 1:
(a) Erfahrungen in grafischer Gestaltung und der Erstellung von Layouts und Texten für Print- und Onlinemedien für das In- und Ausland (M).
(b) Erfahrungen mit nationaler und internationaler PR (M).
(c) Sprachfertigkeiten in Deutsch und Englisch (M).
Los 2:
(a) Erfahrungen mit Onlinekommunikation, Onlinemarketing und Social Media (M).
(b) Sprachfertigkeiten in Deutsch und Englisch (M).
Los 3:
(a) Erfahrungen mit der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmern (M).
Aus der Referenzobjektbeschreibung muss zwingend die Vergleichbarkeit des angegebenen Referenzobjektes mit den oben genannten Kriterien hervorgehen sowie erkennbar sein, welche Leistungsteile der Bewerber Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft hierbei selbst ausgeführt hat.
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Es bleibt dem Bieter/der Bietergemeinschaft überlassen, welche grundsätzlich verfügbaren 2 Referenzen je Los zur Vorlage in Teilnahmeantrag ausgewählt und eingereicht werden. Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenzauftraggeber ist nicht erforderlich.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn/Tariftreue sowie Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf/Familie sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
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Die Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat auf besonderes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung zu „Tariftreue und Mindestentlohnung“ und eine Verpflichtungserklärung „Frauenförderung/Beruf/Familie“ abzugeben. Die entsprechenden Muster sind Teil der Vergabeunterlagen. Die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind nur von demjenigen Bieter/Bietergemeinschaft, dem der Zuschlag erteilt werden soll, vorzulegen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Landeseigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft NRW.INVEST GmbH
Kontakt
Internetadresse: www.nrwinvest.com 🌏
Dokumente URL: www.subreport.de/E95681454 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bird&Bird LLP
Postanschrift: Carl-Theodor-Str. 6
Postleitzahl: 40213
Kontaktperson: Dr. Alexander Csaki
Telefon: +49 21120056350 📞
Fax: +49 21120056011 📠
Land: Düsseldorf 🏙️
Internetadresse: www.twobirds.com 🌏
URL der Teilnahme: www.subreport.de/E95681454 🌏
URL der Dokumente: www.subreport.de/E95681454 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.10.2013; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 9.11.2011 – VII-Verg 35/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2014 – VII Verg 2/14; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1.7.2015 – VII-Verg17/15; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.7.2015 – VII Verg 6/15).
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Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mitbevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) auszufüllen und einzureichen. Sämtliche unter III.1.1) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen sind jeweils von allen Mitgliedernder Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
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2. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat die unter III.1.1) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen insgesamt und die unter III.1.2) und III.1.3) genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten seinem Angebot beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll.
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3. Im Falle des Nachunternehmereinsatzes, hat der Bieter eine entsprechende Auflistung der Nachunternehmer (Vordruck) mit dem Angebot einzureichen. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die unter III.1.1) Nr. (2) und (3) genannten Eignungsnachweise für alle Benannten Nachunternehmer vor Zuschlagserteilung nachzureichen.
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4. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – im Falle der Eignungsleihe und des Nachunternehmereinsatzes bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen nach § 47 VgV, bzw. § 36 VgV der benannten Dritten nachzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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5. Für die Erstellung des Angebotes sind die von der Vergabestelle unter dem angegebenen Link (s. unter I.3)) bereit gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Einzelheiten zur elektronischen oder postalischen Angebotsangabe sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
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6. Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nach Maßgabe des § 56 Abs. 2-4 VgV nachzufordern oder die Angebote gem. § 48 Abs. 7 VgV schriftlich aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf eine entsprechende Nachforderung/Aufklärung. Nach Angebotsfristende werden diejenigen Bieter, die je Los für den Zuschlag vorgesehen sind zu einer Aufklärungspräsentation eingeladen. Diese Aufklärungspräsentation dient nur der Verifizierung des schriftlichen Angebotes. Die Aufklärungspräsentation wird nicht bewertet.
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7. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 7 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
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8. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren findet nicht statt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753131 📞
Fax: +49 2114753989 📠
Internetadresse: https://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 207-428164 (2017-10-24)