Steuerberaterleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam

Landeshauptstadt Potsdam

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) steuerpflichtig. Des Weiteren unterliegen bestimmte Geschäftsvorfälle der Stadtverwaltung (z. B. innergemeinschaftliche Erwerbe, § 13b UStG Sachverhalte) der Umsatzbesteuerung. Die steuerliche Behandlung der LHP als Konzern führt zu einer permanenten Überprüfung durch das Finanzamt. Zuletzt fand eine Betriebsprüfung für die Jahre 2006-2010 statt, die im Dezember 2015 abgeschlossen wurde. Die nächste steuerliche Außenprüfung wurde bereits mit Datum vom 05. September 2016 angeordnet und betrifft die Jahre 2011-2014. Außerdem ist die Erstellung von jährlichen Steuererklärungen für die Betriebe gewerblicher Art vorzunehmen. Darüber hinaus ist eine Vielzahl steuerlicher Sachverhalte, die aus Verwaltungstätigkeiten resultieren, zu beurteilen. Daher bedarf es einer externen fachkundigen Begleitung für herausgehobene, komplexe Fragestellungen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-21.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-21 Auftragsbekanntmachung
2018-02-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge