Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) steuerpflichtig. Des Weiteren unterliegen bestimmte Geschäftsvorfälle der Stadtverwaltung (z. B. innergemeinschaftliche Erwerbe, § 13b UStG Sachverhalte) der Umsatzbesteuerung. Die steuerliche Behandlung der LHP als Konzern führt zu einer permanenten Überprüfung durch das Finanzamt. Zuletzt fand eine Betriebsprüfung für die Jahre 2006-2010 statt, die im Dezember 2015 abgeschlossen wurde. Die nächste steuerliche Außenprüfung wurde bereits mit Datum vom 05. September 2016 angeordnet und betrifft die Jahre 2011-2014. Außerdem ist die Erstellung von jährlichen Steuererklärungen für die Betriebe gewerblicher Art vorzunehmen. Darüber hinaus ist eine Vielzahl steuerlicher Sachverhalte, die aus Verwaltungstätigkeiten resultieren, zu beurteilen. Daher bedarf es einer externen fachkundigen Begleitung für herausgehobene, komplexe Fragestellungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Referenznummer: TW-L-116/98/17
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) steuerpflichtig. Des Weiteren unterliegen bestimmte Geschäftsvorfälle der Stadtverwaltung (z. B. innergemeinschaftliche Erwerbe, § 13b UStG Sachverhalte) der Umsatzbesteuerung. Die steuerliche Behandlung der LHP als Konzern führt zu einer permanenten Überprüfung durch das Finanzamt. Zuletzt fand eine Betriebsprüfung für die Jahre 2006-2010 statt, die im Dezember 2015 abgeschlossen wurde. Die nächste steuerliche Außenprüfung wurde bereits mit Datum vom 05. September 2016 angeordnet und betrifft die Jahre 2011-2014. Außerdem ist die Erstellung von jährlichen Steuererklärungen für die Betriebe gewerblicher Art vorzunehmen. Darüber hinaus ist eine Vielzahl steuerlicher Sachverhalte, die aus Verwaltungstätigkeiten resultieren, zu beurteilen. Daher bedarf es einer externen fachkundigen Begleitung für herausgehobene, komplexe Fragestellungen.
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) steuerpflichtig. Des Weiteren unterliegen bestimmte Geschäftsvorfälle der Stadtverwaltung (z. B. innergemeinschaftliche Erwerbe, § 13b UStG Sachverhalte) der Umsatzbesteuerung. Die steuerliche Behandlung der LHP als Konzern führt zu einer permanenten Überprüfung durch das Finanzamt. Zuletzt fand eine Betriebsprüfung für die Jahre 2006-2010 statt, die im Dezember 2015 abgeschlossen wurde. Die nächste steuerliche Außenprüfung wurde bereits mit Datum vom 05. September 2016 angeordnet und betrifft die Jahre 2011-2014. Außerdem ist die Erstellung von jährlichen Steuererklärungen für die Betriebe gewerblicher Art vorzunehmen. Darüber hinaus ist eine Vielzahl steuerlicher Sachverhalte, die aus Verwaltungstätigkeiten resultieren, zu beurteilen. Daher bedarf es einer externen fachkundigen Begleitung für herausgehobene, komplexe Fragestellungen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-26 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 141-290031
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabeunterlagen können über den Vergabemarktplatz Brandenburg nach kostenloser Registrierung der Unternehmen heruntergeladen werden. Die Verwendung der
vom Auftraggeber vorgebenen Vordrucke der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
(2) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bewerber haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „TW-L-116/98/17“ bei der unter Anhang I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
2. Der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bewerber. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der
Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bewerber oder externen Stellen(Korruptionsregister,Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Antragsabgabe notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Beweberfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Beweberfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bewerberfragen werden allen Bewerbern in anonymisierter Form unter www.vergabemarktplatz.brandenburg.de zur Verfügung gestellt.
7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
8. Die Antragsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen oder des Teilnahmeantrags.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRYPF9.
(1) Die Vergabeunterlagen können über den Vergabemarktplatz Brandenburg nach kostenloser Registrierung der Unternehmen heruntergeladen werden. Die Verwendung der
vom Auftraggeber vorgebenen Vordrucke der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
(2) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bewerber haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „TW-L-116/98/17“ bei der unter Anhang I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
2. Der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bewerber. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der
Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bewerber oder externen Stellen(Korruptionsregister,Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Antragsabgabe notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Beweberfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Beweberfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bewerberfragen werden allen Bewerbern in anonymisierter Form unter www.vergabemarktplatz.brandenburg.de zur Verfügung gestellt.
7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
8. Die Antragsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen oder des Teilnahmeantrags.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRYPF9.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer übernimmt in Verbindung mit einer Abrufvereinbarung die steuerliche Beratung der Landeshauptstadt Potsdam mit der Vielzahl ihrer Tätigkeitsbereiche. Bei der ausgeschriebenen Vereinbarung handelt es sich um einen Rahmenvertrag über einen Zeitraum von zwei Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Über die Abrufvereinbarung hinaus, sind die im Folgenden beschriebenen Beratungsleistungen einzeln durch den Auftraggeber zu beauftragen und separat abzurechnen.
Der Auftragnehmer übernimmt in Verbindung mit einer Abrufvereinbarung die steuerliche Beratung der Landeshauptstadt Potsdam mit der Vielzahl ihrer Tätigkeitsbereiche. Bei der ausgeschriebenen Vereinbarung handelt es sich um einen Rahmenvertrag über einen Zeitraum von zwei Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Über die Abrufvereinbarung hinaus, sind die im Folgenden beschriebenen Beratungsleistungen einzeln durch den Auftraggeber zu beauftragen und separat abzurechnen.
Eine detailliertere Aufgabenstellung nach Art und Umfang kann nicht eindeutig und abschließend festgelegt werden. Allerdings wird der Arbeitsaufwand auf ca. 432 Stunden pro Jahr für den Leistungszeitraum 1.1.2018 bis 31.12.2021 geschätzt. Hierbei ist es nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen und bei sonstigen Erörterungen von Steuerthemen erforderlich. Die Vor-Ort-Termine werden auf 10 bis 20 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt.
Eine detailliertere Aufgabenstellung nach Art und Umfang kann nicht eindeutig und abschließend festgelegt werden. Allerdings wird der Arbeitsaufwand auf ca. 432 Stunden pro Jahr für den Leistungszeitraum 1.1.2018 bis 31.12.2021 geschätzt. Hierbei ist es nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen und bei sonstigen Erörterungen von Steuerthemen erforderlich. Die Vor-Ort-Termine werden auf 10 bis 20 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt.
Der Auftragnehmer arbeitet bei der Erbringung seiner Beratungsleistungen direkt mit dem Bereich Steuern zusammen. Eine enge, kommunikative und konstruktive Zusammenarbeit ist dabei wesentliche Voraussetzung. Dazu zählt die Kooperation mit festen, die LHP betreuenden Ansprechpartnern, kurzfristige Erreichbarkeit innerhalb eines Arbeitstages bzw. Rückmeldung durch den Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer arbeitet bei der Erbringung seiner Beratungsleistungen direkt mit dem Bereich Steuern zusammen. Eine enge, kommunikative und konstruktive Zusammenarbeit ist dabei wesentliche Voraussetzung. Dazu zählt die Kooperation mit festen, die LHP betreuenden Ansprechpartnern, kurzfristige Erreichbarkeit innerhalb eines Arbeitstages bzw. Rückmeldung durch den Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer übernimmt für den Bereich Steuern die eigenständige Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für die Betriebe gewerblicher Art der LHP. Hierbei wird die Anwendung des deutschen Steuerrechts in seiner Vielzahl von Einzelsteuergesetzen, wie zum Beispiel dem Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrecht, vorausgesetzt. Der Auftragnehmer arbeitet dabei mit unterschiedlichen Verwaltungseinheiten innerhalb des Konzerns der LHP unter steter Einbeziehung des Bereiches Steuern zusammen.
Der Auftragnehmer übernimmt für den Bereich Steuern die eigenständige Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für die Betriebe gewerblicher Art der LHP. Hierbei wird die Anwendung des deutschen Steuerrechts in seiner Vielzahl von Einzelsteuergesetzen, wie zum Beispiel dem Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrecht, vorausgesetzt. Der Auftragnehmer arbeitet dabei mit unterschiedlichen Verwaltungseinheiten innerhalb des Konzerns der LHP unter steter Einbeziehung des Bereiches Steuern zusammen.
Des Weiteren gehören zu den Aufgaben des Auftragnehmers das Führen von Rechtsbehelfsverfahren in Steuerangelegenheiten sowie die Vertretungsbefugnis in steuerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Der Auftragnehmer übernimmt Prüfungstätigkeiten und betreut den Bereich Steuern bei Betriebsprüfungen (Bp) durch das Finanzamt. Dazu gehört auch die Teilnahme an internen Beratungsgesprächen und Gesprächsterminen im Rahmen der Bp.
Des Weiteren sind Gutachten sowie Stellungnahmen zu Verträgen und Projekten unter Berücksichtigung unterschiedlicher deutscher Einzelsteuergesetze (u. a. Erbschaftsteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz) zu erstellen. Dabei werden eine komplexe Beratung und die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen voraus gesetzt. In Einzelfällen wird eine kurzfristige Bearbeitung innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen erwartet.
Des Weiteren sind Gutachten sowie Stellungnahmen zu Verträgen und Projekten unter Berücksichtigung unterschiedlicher deutscher Einzelsteuergesetze (u. a. Erbschaftsteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz) zu erstellen. Dabei werden eine komplexe Beratung und die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen voraus gesetzt. In Einzelfällen wird eine kurzfristige Bearbeitung innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen erwartet.
Beschreibung der Verlängerungen:
Sofern der Vertrag nicht schriftlich bis zum 30.06. eines Jahres gekündigt wird, verlängert sich dieser um weitere 12 Monate. Diese Verlängerungsoption kann maximal 2 Mal erfolgen, so dass der Vertrag nach 4 Jahren Laufzeit spätestens am 31.12.2021 endet.
Sofern der Vertrag nicht schriftlich bis zum 30.06. eines Jahres gekündigt wird, verlängert sich dieser um weitere 12 Monate. Diese Verlängerungsoption kann maximal 2 Mal erfolgen, so dass der Vertrag nach 4 Jahren Laufzeit spätestens am 31.12.2021 endet.
Beschreibung der Optionen: Siehe II.2.7.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeshauptstadt Potsdam.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
(2) Nachweis über die Qualififkation als zugelassener Steuerberater in das deutsche Berufsregister der zuständigen Steuerberaterkammer
(3) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass:
der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen und alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen und alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
Als Mindestanforderungen sind:
(4) Nachweis über die Qualifikation als zugelassener Steuerberater im deutschen Berufsregister der zuständigen Steuerberaterkammer.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(5) Benennung des für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Personals und Erklärung dessen Fachkunde.
Mindeststandards:
(6) 2 Referenzen des Unternehmens für nach Art und Umfang wesentlicher Leistungen aus den vergangenen 3 Jahren in Höhe von jeweils mindestens 30 000 EUR (brutto)
(7) 5 Referenzen des Unternehmens auf dem Gebiet der Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus den letzten 3 Jahren.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(8) Vereinbarung zur Einhaltung des Mindestlohnes nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
(9) Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmen
(10) Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Als Mindestanforderungen sind:
— die Qualifikation als zugelassener Steuerberater im deutschen Berufsregister der zuständigen Steuerberaterkammer nachzuweisen
— 2 Referenzen des Unternehmens für nach Art und Umfang wesentlicher Leistungen aus den vergangenen 3 Jahren in Höhe von jeweils mindestens 30 000 EUR (brutto)
— und 5 Referenzen des Unternehmens auf dem Gebiet der Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus den letzten 3 Jahre vorzulegen.
Die Auswahl der besten Bewerber wird anhand einer Eignungsmatrix vorgenommen. Maßgeblich dafür sind Erfahrungen, die mit Hilfe von personenbezogenen Referenzen anzugeben sind. Das sind:
— personenbezogene Referenzen aus dem Team des ausführenden Personals…
… auf dem Gebiet der steuerlichen Beratung von Kommunen ab 100 000 Einwohner bzw. ab 200 000 Einwohner aus den letzten 3 Jahren,
… auf dem Gebiet der steuerlichen Betreuung von Kommunen (im Land Brandenburg) der letzten 5 Jahre,
… auf dem Gebiet der Begleitung von Betriebsprüfungen in Kommunen der letzten 3 Jahre,
… für nach Art und Umfang wesentlicher Leistungen aus den vergangenen 3 Jahren in anderen Kommunen,
— und personenbezogene Referenzen aus dem Team des ausführenden Personals bei der Führung von Rechtsbehelfsverfahren in Kommunen aus den letzten 3 Jahren.
Bei den Referenzen sind stets der Auftragsgegenstand, der Leistungszeitraum, der Auftragswert, eine kurze Beschreibung, der Auftraggeber, ein Ansprechpartner und Kontaktdaten (E-Mail und Telefon) anzugeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-09-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kurzkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 40
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich Verwaltungsmanagement Bereich Zentrale Dienste
Internetadresse: www.potsdam.de🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9YCRYPF9🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Potsdam; Geschäftstelle für Stadtentwicklung und Bauen, Submissionsstelle
Postanschrift: Haus 1; Zimmer 217-220
Postleitzahl: 14467
Land: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabeunterlagen können über den Vergabemarktplatz Brandenburg nach kostenloser Registrierung der Unternehmen heruntergeladen werden. Die Verwendung der
vom Auftraggeber vorgebenen Vordrucke der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
(2) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bewerber haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „TW-L-116/98/17“ bei der unter Anhang I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
2. Der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bewerber. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der
Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bewerber oder externen Stellen(Korruptionsregister,Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Antragsabgabe notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Beweberfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Beweberfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bewerberfragen werden allen Bewerbern in anonymisierter Form unter www.vergabemarktplatz.brandenburg.de zur Verfügung gestellt.
6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Antragsabgabe notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Beweberfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Beweberfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bewerberfragen werden allen Bewerbern in anonymisierter Form unter www.vergabemarktplatz.brandenburg.de zur Verfügung gestellt.
7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
8. Die Antragsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen oder des Teilnahmeantrags.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRYPF9.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Minsterium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 141-290031 (2017-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VV-L-116/98/17
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) steuerpflichtig. Des Weiteren unterliegen bestimmte Geschäftsvorfälle der Stadtverwaltung (z. B. innergemeinschaftliche Erwerbe, § 13 b UStG Sachverhalte) der Umsatzbesteuerung. Die steuerliche Behandlung der LHP als Konzern führt zu einer permanenten Überprüfung durch das Finanzamt. Zuletzt fand eine Betriebsprüfung für die Jahre 2006-2010 statt, die im Dezember 2015 abgeschlossen wurde. Die nächste steuerliche Außenprüfung wurde bereits mit Datum vom 5.9.2016 angeordnet und betrifft die Jahre 2011-2014. Außerdem ist die Erstellung von jährlichen Steuererklärungen für die Betriebe gewerblicher Art vorzunehmen. Darüber hinaus ist eine Vielzahl steuerlicher Sachverhalte, die aus Verwaltungstätigkeiten resultieren, zu beurteilen. Daher bedarf es einer externen fachkundigen Begleitung für herausgehobene, komplexe Fragestellungen.
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) steuerpflichtig. Des Weiteren unterliegen bestimmte Geschäftsvorfälle der Stadtverwaltung (z. B. innergemeinschaftliche Erwerbe, § 13 b UStG Sachverhalte) der Umsatzbesteuerung. Die steuerliche Behandlung der LHP als Konzern führt zu einer permanenten Überprüfung durch das Finanzamt. Zuletzt fand eine Betriebsprüfung für die Jahre 2006-2010 statt, die im Dezember 2015 abgeschlossen wurde. Die nächste steuerliche Außenprüfung wurde bereits mit Datum vom 5.9.2016 angeordnet und betrifft die Jahre 2011-2014. Außerdem ist die Erstellung von jährlichen Steuererklärungen für die Betriebe gewerblicher Art vorzunehmen. Darüber hinaus ist eine Vielzahl steuerlicher Sachverhalte, die aus Verwaltungstätigkeiten resultieren, zu beurteilen. Daher bedarf es einer externen fachkundigen Begleitung für herausgehobene, komplexe Fragestellungen.
Gesamtwert des Auftrags: 248832.08 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Des Weiteren sind Gutachten sowie Stellungnahmen zu Verträgen und Projekten unter Berücksichtigung unterschiedlicher deutscher Einzelsteuergesetze (u.a. Erbschaftsteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz) zu erstellen. Dabei werden eine komplexe Beratung und die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen voraus gesetzt. In Einzelfällen wird eine kurzfristige Bearbeitung innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen erwartet.
Des Weiteren sind Gutachten sowie Stellungnahmen zu Verträgen und Projekten unter Berücksichtigung unterschiedlicher deutscher Einzelsteuergesetze (u.a. Erbschaftsteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz) zu erstellen. Dabei werden eine komplexe Beratung und die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen voraus gesetzt. In Einzelfällen wird eine kurzfristige Bearbeitung innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen erwartet.
Beschreibung der Optionen:
Sofern der Vertrag nicht schriftlich bis zum 30.06. eines Jahres gekündigt wird, verlängert sich dieser um weitere 12 Monate. Diese Verlängerungsoption kann maximal zwei Mal erfolgen, so dass der Vertrag nach vier Jahren Laufzeit spätestens am 31.12.2021 endet.
Sofern der Vertrag nicht schriftlich bis zum 30.06. eines Jahres gekündigt wird, verlängert sich dieser um weitere 12 Monate. Diese Verlängerungsoption kann maximal zwei Mal erfolgen, so dass der Vertrag nach vier Jahren Laufzeit spätestens am 31.12.2021 endet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeshauptstadt Potsdam
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-30 📅
Quelle: OJS 2018/S 029-063557 (2018-02-09)