Straßen- und Lufttransporte höchstrangiger Kunstgegenstände (Gemälde, Werke auf Papier) 2018 weltweit nach München und zurück

Bayerische Staatsgemäldesammlungen

Straßen- und Lufttransporte höchstrangiger Kunstgegenstände (Gemälde, Werke auf Papier) 2018 weltweit nach München und zurück, unter höchsten technisch-konservatorischen Qualitätsanforderungen (Internationaler Museumsstandard) einschließlich der Planung des Transports und der Kurierreisen und -aufenthalte, ggflls. Lagerung der Kunstgegenstände, Ver- und Auspacken in/aus (ggflls. individuell noch zu fertigenden) Klimakisten durch ausgewiesenes Fachpersonal, Transport in speziell für Kunstgegenstände ausgestatteten Lkw durch Fachpersonal, unter Berücksichtigung besonderer Konditionen der Leihgeber sowie Planung und Koordinierung von Transportdienstleistungen für einzelne Kunstgegenstände, die von Fremdfirmen durchgeführt werden, welche von Leihgebern vorgeschrieben werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-28 Auftragsbekanntmachung
2017-11-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßentransport/-beförderung
Kurze Beschreibung:
Straßen- und Lufttransporte höchstrangiger Kunstgegenstände (Gemälde, Werke auf Papier) 2018 weltweit nach München und zurück, unter höchsten technisch-konservatorischen Qualitätsanforderungen (Internationaler Museumsstandard) einschließlich der Planung des Transports und der Kurierreisen und -aufenthalte, ggflls. Lagerung der Kunstgegenstände, Ver- und Auspacken in/aus (ggflls. individuell noch zu fertigenden) Klimakisten durch ausgewiesenes Fachpersonal, Transport in speziell für Kunstgegenstände ausgestatteten Lkw durch Fachpersonal, unter Berücksichtigung besonderer Konditionen der Leihgeber sowie Planung und Koordinierung von Transportdienstleistungen für einzelne Kunstgegenstände, die von Fremdfirmen durchgeführt werden, welche von Leihgebern vorgeschrieben werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßentransport/-beförderung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßentransport/-beförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerische Staatsgemäldesammlungen
Postanschrift: Barer Straße 29
Postleitzahl: 80799
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.pinakothek.de 🌏
E-Mail: simone.kober@pinakothek.de 📧
Telefon: +49 8923805244 📞
Fax: +49 8923805197 📠
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-01 📅
Datum des Beginns: 2017-11-21 📅
Datum des Endes: 2019-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 167-343759
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Zum Schutz vertraulicher Informationen steht die ausführliche Leistungsbeschreibung mit Details zu Leihgaben und Leihgebern ausschließlich den zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Bewerbern zur Verfügung, die spätestens mit Ablauf der Teilnahmefrist eine Verschwiegenheitserklärung abgegeben haben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Informationen über Lose: Lose 1 und 2.
Bezeichnung des Loses: De / eu
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Leistungen gemäß Ziff. II.1.4. von Leihgebern in Deutschland und in anderen EU-Mitgliedstaaten nach München und zurück.
Beschreibung der Verlängerungen:
Bei unvorhergesehenen Verlängerungen der Auftragsausführung, etwa wegen einer Verlängerung der Sonderausstellung in München oder weiterer Ausstellungsstationen oder sonstiger Aufenthalte der Kunstgegenstände im Anschluss an die Ausstellung in München.
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Zusätzliche Informationen:
Zum Schutz vertraulicher Informationen steht die ausführliche Leistungsbeschreibung mit Details zu Leihgaben und Leihgebern ausschließlich den zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Bewerbern zur Verfügung, die spätestens mit Ablauf der Teilnahmefrist eine Verschwiegenheitserklärung abgegeben haben.
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Bezeichnung des Loses: Usa / jp / ch / fl
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Leistungen gemäß Ziff. II.1.4. von Leihgebern in USA, Japan, Schweiz und Liechtenstein nach München und zurück.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber hat bis zum Ablauf der Teilnahmefrist die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister durch Vorlage der Kopie eines Registerauszugs des Staats, in dem er niedergelassen ist, nachzuweisen, bei Vorlage höchstens 60 Tage alt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber hat bis zum Ablauf der Teilnahmefrist eine Eigenerklärung einzureichen über seinen
1. Gesamtjahresumsatz und
2. Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags,
jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber hat bis zum Ablauf der Teilnahmefrist Eigenerklärungen einzureichen über
a) Referenzen der ab 1.9.2014 erbrachten und bis 31.8.2017 vollständig abgeschlossenen und im Hinblick auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren früheren Aufträge, jeweils unter Angabe
— des Rechnungswertes auf 50 000 EUR gerundet
— der Leistungszeit und
— des Namens des damaligen Auftraggebers.
Nur wenn und soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb herzustellen, wird der Auftraggeber auch einschlägige Referenzen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre, keinesfalls aber länger als 5 Jahre zurückliegen.
b) die folgende Ausstattung und technische Ausrüstung sowie die folgenden Geräte, über die er für die Ausführung des Auftrags verfügt:
B1) Straßentransporter, fest geschlossene Bauweise („Kastenwagen“), mit jeweils folgender Ausstattung:
— Luftfederung,
— Zollverschlusstauglicher Transportaufbau („Kasten“; „Koffer“),
— geeignete Klimaanlage zur Regelung der Raumtemperatur im Transportaufbau,
— Alarmanlage für Führerhaus und Transportaufbau,
— Wegfahrsperre und gegen Entfernung und Außerbetriebnahme geschütztes, weltweit funktionierendes (Satelliten-)Ortungssystem,
— sichere Verschließbarkeit von Führerhaus und Transportaufbau,
— Ausstattung mit wenigstens 1 Telefon (Auto- oder Mobiltelefon oder Funk),
— Dritter Sitz für einen Kurier,
— mechanische Ladebühne zum Be- und Entladen,
— Vorrichtung für sicheren Transport auch bei Zentralverladung im Transportaufbau,
— Feuerlöschausrüstung,
— Werkzeugset (Akkuschrauber u.ä.) pro Fahrer,
— 2 Paar weiße Baumwollhandschuhe (rutschfest) pro Fahrer,
— Packtische, Packdecken, Tragegurte, Schaumstoffmaterial, 2 Trolleys.
B2) Pkw oder Kleinbus zur Beförderung von Kurieren bei Bedarf.
B3) Sicherheitslager mit jeweils folgender Ausstattung:
— Nutzung zur (kurz- oder langfristigen) Kunstlagerung,
— permanente Überwachung,
— permanente Alarmsicherung mit automatischer Weiterleitung an nächste Sicherheitsdienststelle oder privaten Sicherheitsdienst oder privaten Bewachungsdienst oder Bewerber oder Polizei,
— permanentes Feuermeldesystem mit automatischer Weiterleitung an Feuerwehr,
— geeignete Feuerlöscheinrichtung,
— Klimatisierung bzw. Gewährleistung stabiler Klimaverhältnisse: Temperatur 18-24 Grad Celsius; Luftfeuchtigkeit 50 % +/- 5 %.
B4) Dauerhaft eingerichtete Büros an Flughäfen mit jeweils den folgenden Befugnissen wenigstens während des gesamten Leistungszeitraums:
— Zugang zum Rollfeld des Flughafens (so genannte Vorfeldgenehmigung),
— Zugang zum gesondert abgeschlossenen Very Important Cargo (VIC)-Zentrum des Flughafenlagers.
B5) vom Auftragnehmer nach Maß herzustellende Klimakisten.
c) die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
C1) Ständiger Ansprechpartner des Auftragnehmers
C2) Ständige Vertreter des ständigen Ansprechpartners
C3) Kunstinspektor
C4) Kunstpacker
C5) Fahrer
C6) Luftsicherheitskontrollkraft für Frachtkontrollen.
d) die Teile des Auftrags, die er unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mindeststandards:
III.1.3a)
Referenzen bei Angebot nur auf Los 1:
Mindestens 3 jeweils
— über Leistungen im Umgang mit mind.30 Kunstwerken von mind. 20 Leihgebern; und
— mit Gesamtversicherungswert von ≥8 000 000 EUR von höchstens 4 der beförderten Kunstwerke;
und unter den Referenzen wenigstens eine mit mind. 1 Lufttransport als reglementierter Beauftragter mit genehmigtem Luftfrachtsicherheitsprogramm zur Luftsicherheitskontrolle von Museumsgütern, und die Referenzen müssen insgesamt Kunsttransporte von und zu Leihgebern aus DE und anderen EU-Mitgliedstaaten nach DE und zurück umfassen.
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Referenzen bei Angebot nur auf Los 2:
— über Leistungen im Umgang mit mind. 60 Kunstwerken von mind. 30 Leihgebern; und
— mit Gesamtversicherungswert von ≥20 Mio. EUR von höchstens 4 der beförderten Kunstwerke; und
— mit mind. 1 Lufttransport als reglementierter Beauftragter mit genehmigtem Luftfrachtsicherheitsprogramm zur Luftsicherheitskontrolle von Museumsgütern; und
die Referenzen müssen insgesamt Kunsttransporte von und zu Leihgebern aus USA, Japan und Schweiz in die EU und zurück umfassen.
Referenzen bei Angebot auf beide Lose:
— über Leistungen im Umgang mit mind. 90 Kunstwerken von mind. 50 Leihgebern; und
— mit Gesamtversicherungswert von ≥28 000 000 EUR von höchstens 8 der beförderten Kunstwerke; und
die Referenzen müssen insgesamt Kunsttransporte von und zu Leihgebern aus USA, Japan, Schweiz, DE und EU in die EU und zurück umfassen.
III.1.3b)
B1) Straßentransporter bei Angebot
— nur auf Los 1: wenigstens 3;
— nur auf Los 2: wenigstens 4;
— auf beide Lose: wenigstens 6,
jeweils mit der geforderten Ausstattung.
B2) Pkw oder Kleinbusse bei Angebot
— nur auf Los 1 oder nur auf Los 2: wenigstens 1;
— auf beide Lose: wenigstens 2.
B3) Sicherheitslager bei Angebot
— nur auf Los 1: im Großraum München;
— nur auf Los 2: in den Großräumen München, Frankfurt und New York;
— auf Los 1 und Los 2: in den Großräumen München, Frankfurt und New York;
B4) Dauerhaft eingerichtete Büros an den Flughäfen bei Angebot auf
— Los 1: MUC, Madrid, London
— Los 2: MUC, FRA, New York, Los Angeles, Houston, Tokyo
— beide Lose: wie Los 1 u. Los 2
jeweils mit den geforderten Befugnissen.
B5) Klimakisten mit jeweils folgender Ausstattung:
— Luftfrachttauglich
— Widerstandsfähig gegen mechanische Außeneinwirkung
— bei Holzkonstruktion: Holzverbindungen geleimt u. geschraubt
— Feuchtigkeitsundurchlässiger Anstrich auf allen Seiten
— im Kisteninneren keine Lösemittel emittierenden Materialien, kein Schaumgummi
— bei Verwendung von Holz: entspricht etwaigen besonderen Einfuhrbestimmungen u. ist diesen gemäß gegen Schädlingsbefall behandelt
— Maßanfertigung, jeweils kleinstmögliches Kistenformat, pro Seite max. 35 cm über Bildmaß
— Auskleidung innen mit geeigneten Klima-Dämm-/Isolationswerkstoffen u. Dämpfungsmaterialien gegen Stoß u. Vibration, bspw. PU-Schaumplatten, alukaschiert oder vergleichbare Dampfsperre, Faserdämmplatten, Filzverkleidung, Polyethylenpolster. Angemessene Befestigung der Materialien in der Kiste u. gewährleisten sicheres Ein- und Auspacken der Kunstwerke
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— Falzbereich von Kiste und Deckel mit Gummi- oder vergleichbarer Dichtung
— Unversehrtheit und Sauberkeit der Kisten innen und außen
— Außenbeschriftungen eindeutig
— Temperaturhalbwertzeit:mind. ca. 4 Stunden
— Verschraubung Deckel nur mit handelsüblichen Schrauben/Bolzen mit bei Bedarf austauschbaren Beschlägen
— Distanzleisten oder -blöcke unter Kistenboden, Griffe an Kistenseiten und Kistendeckeln
— ungerahmte oder mit empfindlichem Zierrahmen gerahmte Bilder: Verwendung eines Transportrahmens in der Kiste und Befestigung des Kunstwerks darin mit sicherem Hängesystem: Ozclips oder gleichwertig.
Achtung: Fortsetzung unter VI.3 – Formular lässt weiteren Text hier nicht zu.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zur Ausführung jedes Loses ist eine Zulassung als reglementierter Beauftragter mit Genehmigung des Luftfrachtsicherheitsprogramms zur Kontrolle von Museumsgütern durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder die zuständige Stelle eines anderen EU-Mitgliedstaats erforderlich. Zum Nachweis dieser Ausführungsbedingung muss ein Bieter, der ein Angebot auf ein Los oder auf beide Lose abgibt, spätestens mit Angebotsabgabe eine Kopie des Validierungsergebnisses als reglementierter Beauftragter aus der „Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette“ mindestens für den Zeitraum 21.11.2017 bis 30.9.2018 vorlegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der Genehmigung des LBA oder der zuständigen Stelle eines anderen EU-Mitgliedstaats über das Luftfrachtsicherheitsprogramm zur Luftsicherheitskontrolle von Museumsgütern zu verlangen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kultureinrichtung
Kontakt
Kontaktperson: Frau Simone Kober M.A.
Internetadresse: www.pinakothek.de 🌏
Dokumente URL: www.deutsche-evergabe.de 🌏
URL der Dokumente: www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Forts. geforderte Mindeststandards oben III.1.3:
III.1.3c)
C1) Wenigstens 1 ständiger Ansprechpartner des Auftragnehmers, namentlich bezeichnet, vermittelt während der gesamten Auftragsdauer den Kontakt zwischen Vergabestelle und Leihgebern, koordiniert auch im Übrigen die Auftragsdurchführung verantwortlich, spricht fließend Deutsch und Fachenglisch, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Speditionskaufmann/Speditionskauffrau oder vergleichbare Ausbildung im Logistikbereich; hat im Zeitraum 01.09.2012 bis 31.08.2017 wenigstens 3 mit den zu beauftragenden Transportaufgaben vergleichbare Transportaufgaben betreut.
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Bei Angebot:
— auf Los 1: wenigstens 3 vergleichbare Straßen- und Lufttransporte, jeweils betreffend mindestens 35 Leihgaben von mindestens 20 Leihgebern aus Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland und zurück
— auf Los 2: wenigstens 3 vergleichbare Straßen- und Lufttransporte, jeweils betreffend mindestens 80 Leihgaben von mindestens 30 Leihgebern aus USA, Japan und Europa in die EU und zurück
— bei Angebot auf beide Lose: Identischer ständiger Ansprechpartner, erfüllt in eigener Person die vorgenannten Mindestanforderungen Los 1 und 2.
C2) Wenigstens 2 ständige Vertreter des ständigen Ansprechpartners, namentlich bezeichnet, vermitteln während der gesamten Auftragsdauer im Fall der Verhinderung des ständigen Ansprechpartners den Kontakt zwischen Vergabestelle und Leihgebern und koordinieren auch im Übrigen die Auftragsdurchführung verantwortlich, sprechen fließend Deutsch und Fachenglisch.
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C3) Wenigstens 1 Kunstinspektor mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung als Speditionskaufmann/-frau oder als Fachlagerist/Fachlageristin oder als Fachkraft für Lagerlogistik oder mit vergleichbarer Ausbildung oder hat in den letzten 3 Jahren wenigstens 5 mit den zu beauftragenden Transportaufgaben vergleichbare Transportaufgaben betreut und mit Weisungsbefugnis über Kunstpacker und Fahrer koordiniert; muss ggfls. am Ort des Leihgebers vor Beginn des Abtransports einzelne Leihgaben ausmessen und zusammen mit Restauratoren die geeignete Verpackung und den Transport erörtern können, beherrscht Fachenglisch, spricht fließend Deutsch.
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C4) Ausreichend viele Kunstpacker (bei Angebot nur auf Los 1 oder nur auf Los 2 wenigstens 4, bei Angebot auf beide Lose wenigstens 6), mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung als Fachlagerist/Fachlageristin oder Fachkraft für Lagerlogistik oder vergleichbarer Ausbildung oder haben in den letzten 3 Jahren in wenigstens 15 mit dem zu beauftragenden Transportauftrag vergleichbaren Transportaufträgen Kunstwerke in Klimakisten verpackt, aus Klimakisten ausgepackt und Klimakisten beim Ein- und Ausladen aus Transportfahrzeugen gehandhabt; Kunstpacker müssen, soweit unmittelbar beim Auftraggeber im Einsatz, fließend Deutsch sprechen.
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C5) Je 2 Fahrer je Straßentransporter mit langjähriger und europaweiter Fahrpraxis in vergleichbaren Aufträgen und gültigen Fahrerlaubnissen.
C6) Wenigstens 1 Luftsicherheitskontrollkraft für Frachtkontrollen (LSKK) je angebotenem Los, bei Angebot auf beide Lose zusammen wenigstens 1 LSKK, namentlich bezeichnet, hat seit 1.1.2015 >10 Museumsgüter vollständiger Luftsicherheitskontrolle bei Leihgeber oder Leihnehmer unterzogen, spricht fließend Deutsch, beherrscht Fachenglisch, verfügt über ein mindestens ab Vertragsbeginn bis Abschluss Rücktransporte, d.h. 30.09.2018, gültiges Befähigungszeugnis, ausgestellt durch LBA oder zuständige Stelle EU-Mitgliedstaat, und falls nötig Auffrischungsschulung.
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Als Belege für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden anerkannt im Fall von
§ 123(1)-(3) GWB: Bundeszentralregisterauszug oder gleichwertige Bescheinigung außerhalb Deutschlands; und
§ 123(4) GWB Steuern: Bescheinigung zuständiges Finanzamt; und Sozialversicherungsbeiträge: Bescheinigung Krankenkasse o. Berufsgenossenschaft o. gleichw. Stelle außerhalb Deutschlands;
alle Belege bei Vorlage höchstens 60 Tage alt.
§ 124(2) und (1) Nr. 1-9 GWB: Eigenerklärung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen gemäß § 135 Absatz 2 und 3 und gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Quelle: OJS 2017/S 167-343759 (2017-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 167-343759
Kurze Beschreibung:
Straßen- und Lufttransporte höchstrangiger Kunstgegenstände 2018 weltweit nach München und zurück.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Luftverkehr 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 227-473440
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 167-343759
ABl. S-Ausgabe: 227
Zusätzliche Informationen
Die Angaben zu II.1.7 und V.2.4 (Angebotspreise und Auftragswert) sind unzutreffend. Das Bekanntmachungsformular lässt es technisch nicht zu, hierzu keine Angaben zu veröffentlichen. Der Auftraggeber muss gemäß Artikel 50 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU bestimmte Angaben nicht veröffentlichen, wenn diese Angaben über die Auftragsvergabe dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen oder die berechtigten geschäftlichen Interessen eines besonderen öffentlichen oder privaten Wirtschaftsteilnehmers schädigen würden. Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde ein Geschäftsgeheimnis des Auftragnehmers verletzen, der in einem sehr engen Wettbewerbsumfeld agiert. Auch das Interesse des Auftraggebers, zukünftig wirtschaftliche Angebote aus dem sehr engen Kreis potentieller Interessenten am Auftrag zu erhalten, würde beeinträchtigt. Auch die Angaben zu V.2.3 („XXX“) sind unzutreffend. Auch insoweit lässt das Bekanntmachungsformular es technisch nicht zu, hierzu keine Angaben zu veröffentlichen. Zur Begründung, weshalb der Auftraggeber hierzu keine Angaben veröffentlichen möchte, gilt das oben Gesagte. Der Auftraggeber ist außerdem nicht verpflichtet, hierzu Angaben zu veröffentlichen, weil diese Angaben über die Auftragsvergabe dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und berechtigte geschäftliche Interessen besonderer öffentlicher und privater Wirtschaftsteilnehmer schädigen würden. Die Identität des Auftragnehmers zu veröffentlichen, würde die Sicherheit der von ihm durchzuführenden Kunsttransporte und die Sicherheit der transportierten Kunstwerke und damit berechtigte geschäftliche Interessen besonderer öffentlicher und privater Wirtschaftsteilnehmer erheblich schädigen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungen von Leihgebern in DE und anderen EU-Mitgliedstaaten nach München und zurück.
Leistungen von Leihgebern in USA, Japan, Schweiz und Liechtenstein nach München und zurück.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-21 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Angaben zu II.1.7 und V.2.4 (Angebotspreise und Auftragswert) sind unzutreffend. Das Bekanntmachungsformular lässt es technisch nicht zu, hierzu keine Angaben zu veröffentlichen.
Der Auftraggeber muss gemäß Artikel 50 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU bestimmte Angaben nicht veröffentlichen, wenn diese Angaben über die Auftragsvergabe dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen oder die berechtigten geschäftlichen Interessen eines besonderen öffentlichen oder privaten Wirtschaftsteilnehmers schädigen würden. Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde ein Geschäftsgeheimnis des Auftragnehmers verletzen, der in einem sehr engen Wettbewerbsumfeld agiert. Auch das Interesse des Auftraggebers, zukünftig wirtschaftliche Angebote aus dem sehr engen Kreis potentieller Interessenten am Auftrag zu erhalten, würde beeinträchtigt.
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Auch die Angaben zu V.2.3 („XXX“) sind unzutreffend. Auch insoweit lässt das Bekanntmachungsformular es technisch nicht zu, hierzu keine Angaben zu veröffentlichen. Zur Begründung, weshalb der Auftraggeber hierzu keine Angaben veröffentlichen möchte, gilt das oben Gesagte. Der Auftraggeber ist außerdem nicht verpflichtet, hierzu Angaben zu veröffentlichen, weil diese Angaben über die Auftragsvergabe dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und berechtigte geschäftliche Interessen besonderer öffentlicher und privater Wirtschaftsteilnehmer schädigen würden. Die Identität des Auftragnehmers zu veröffentlichen, würde die Sicherheit der von ihm durchzuführenden Kunsttransporte und die Sicherheit der transportierten Kunstwerke und damit berechtigte geschäftliche Interessen besonderer öffentlicher und privater Wirtschaftsteilnehmer erheblich schädigen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: §§ 135, 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Quelle: OJS 2017/S 227-473440 (2017-11-23)