Straßenbau 2. BA – von Grünbergallee bis Adlergestell

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Abbruch und Ersatzneubau der B 96a (Süd) von Grünbergallee bis Adlergestell, inklusive Regenkanalisation und Neubau Geh-/Radweg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-17 Auftragsbekanntmachung
2018-03-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbauarbeiten
Referenznummer: 17-081
Kurze Beschreibung:
Abbruch und Ersatzneubau der B 96a (Süd) von Grünbergallee bis Adlergestell, inklusive Regenkanalisation und Neubau Geh-/Radweg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Durchlässe 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Postanschrift: Württembergische Straße 6
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
E-Mail: submissionsstelle.tiefbau@senuvk.berlin.de 📧
Telefon: +49 30901393575/3577 📞
Fax: +49 30901393576 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/93017 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-17 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 202-415002
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Straßenabbruch und Ersatzneubau auf 2 500 m Länge:
— 42 000 m² Betonbefestigung (teilweise mit HGT) abbrechen;
— 77 600 m² Asphaltbefestigung abfräsen;
— 4 100 m Entwässerungskanäle DN 150 bis DN 600 ausbauen inkl. 81 Schächten und 197 Abläufen;
— 8 300 m³ Bodenabtrag;
— 3 900 m³ Bodenauftrag aus Abtragsmassen;
— 53 000 m² Planum und Asphaltfahrbahn herstellen;
— 14 100 m Bordsteine setzen;
— 4 600 m Entwässerungsleitung DN 150 bis DN 1.000 einbauen inkl. 6 Schachtkammern, 53 Schächten,
231 Abläufen;
— 27 m Leitungsvortrieb DN 1.400 unter der S-Bahn herstellen;
— 6 100 m Fahrbahnmarkierung auftragen;
— 1 050 m Schutzplanken einbauen.
Dauer: 800 Tage
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Bezirk Treptow-Köpenick.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Auftragsunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz,
— V E 3 -,
Württembergische Straße 6,
10707 Berlin.
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/93017 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Zu I. 1.3):
Um Anfragen über diese Plattform zu stellen und automatisch Informationen zum laufenden Vergabeverfahren zu erhalten ist zunächst eine einmalige kostenlose Registrierung auf der Internetseite
https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, falls der Bieter noch nicht dort registriert ist. Anschließend muss der Bieter sich unter „Einstellungen – FIRMA – Vergabeplattformen“ mit der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Nach erfolgreicher Registrierung und Verknüpfung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen erfolgen. Neben der Registrierung ist nach dem Aufrufen der unter I.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Internetseite https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/93017 auch der Button „Bewerben“ rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen.
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Erfolgen keine Registrierung und Bewerbung, müssen Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/93017 verfolgen.
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— Nachweisführung zur Eignung: siehe Auftragsunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indemer die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichungeiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Postanschrift: Württembergische Str. 6
Postleitzahl: 10707
Telefon: +49 30901393575/3577 📞
Fax: +49 30901393576 📠
Quelle: OJS 2017/S 202-415002 (2017-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6045625.93 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Tiefbau
Kontakt
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/uvk/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 047-102507
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 202-415002
ABl. S-Ausgabe: 47

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 42 000 m
— 77 600 m
— 4 100 m Entwässerungskanäle DN 150 bis DN 600 ausbauen inkl. 81 Schächten und 197 Abläufen,
— 8 300 m
— 3 900 m
— 53 000 m
— 14 100 m Bordsteine setzen,
— 4 600 m Entwässerungsleitung DN 150 bis DN 1 000 einbauen inkl. 6 Schachtkammern, 53 Schächten, 231 Abläufen,
— 27 m Leitungsvortrieb DN 1 400 unter der S-Bahn herstellen,
— 6 100 m Fahrbahnmarkierung auftragen,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Bezirk Treptow-Köpenick

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-27 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 110000
Kontakt
Kontaktperson: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Tiefbau – V E 3 –

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postleitzahl: 10825
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Quelle: OJS 2018/S 047-102507 (2018-03-06)