Straßenbeleuchtung Stuhr/Weyhe

Gemeinde Stuhr

Gegenstand der Vergabe ist der Betrieb der Straßenbeleuchtung in den Gemeinden Stuhr und Weyhe. Der künftige Auftragnehmer schuldet den Betrieb der Straßenbeleuchtung (insgesamt rund 9 150 Lichtpunkte)
inklusive Wartung und Instandhaltung. Er soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zur
Erneuerung, Erweiterung, Rückbau und der Änderung sowie ggf. Neubau von Straßenbeleuchtungsanlagen
beauftragt werden. Daneben soll er eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-17 Auftragsbekanntmachung
2018-01-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-03-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbeleuchtung
Referenznummer: 40-15
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist der Betrieb der Straßenbeleuchtung in den Gemeinden Stuhr und Weyhe. Der künftige Auftragnehmer schuldet den Betrieb der Straßenbeleuchtung (insgesamt rund 9 150 Lichtpunkte) inklusive Wartung und Instandhaltung. Er soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zur Erneuerung, Erweiterung, Rückbau und der Änderung sowie ggf. Neubau von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Daneben soll er eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbeleuchtung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenbeleuchtung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Diepholz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Stuhr
Postanschrift: Blockener Str. 6
Postleitzahl: 28816
Postort: Stuhr
Kontakt
Internetadresse: http://www.stuhr.de 🌏
E-Mail: stuhr-weyhe-stb@kbk-anwaelte.de 📧
Fax: +49 51167669322 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-17 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 057-105953
ABl. S-Ausgabe: 57
Zusätzliche Informationen
1. Die Vielzahl der in Betracht kommenden Konzepte zur öffentlichen Beleuchtung wie über Effizienzmaßnahmen, Leistungsmodelle und das damit einhergehende Einsparpotenzial, die abzusichernden Risiken für die Gemeinden und ihren künftigen Vertragspartner sowie die neu einzuführende Beleuchtungssteuerung können nur im Verhandlungswege zu einem interessengerechten Ergebnis gelangen. Aus diesem Grund ist das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet. 2. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag einzureichen. Gleichwohl mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 3. Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in schriftlicher Form in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) sowie zusätzlich einfach in elektronischer Form auf CD-ROM, DVD-ROM oder USB-Stick in einem verschlossenen Umschlag, eingehend innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ausschließlich bei kbk Rechtsanwälte, Sextrostr. 1, 30169 Hannover, Deutschland einzureichen. Eine Einreichung ausschließlich in elektronischer Form genügt nicht. 4. Der Teilnahmeantrag und die Anlagen sind in der Papierfassung an den dafür vorgesehenen Stellen zu unterschreiben. Der Umschlag, der den Teilnahmeantrag enthält, ist mit dem von außen lesbaren Hinweis „Straßenbeleuchtung Stuhr/Weyhe – Teilnahmewettbewerb“ zu kennzeichnen. 5. Interessenten können bis zum 5.4.2017 Fragen zum Teilnahmewettbewerb stellen. Danach eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Fristablauf beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der eVergabe-Plattform allen Interessenten diskriminierungsfrei bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per Email den Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der eVergabe-Plattform selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine „Holschuld“, da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind. 6. Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich zulässigen notwendig oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und zu den Vergabeunterlagen vorzunehmen. Wirksame Teilnahmeanträge haben den letzten Stand der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, der Vergabeunterlagen und des Fragen/Antworten-Journals zu beachten. 7. Die Vergabestelle wird nach Ablauf der Teilnahmefrist jedem Bewerber mitteilen, ob er zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Mit gleichem Schreiben erhalten die ausgewählten Bewerber die ausfüllbaren Dokumente zur Angebotsabgabe. Angebote von Unternehmen, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt. 8. Alle Unterlagen, die dem Bewerber im Zusammenhang mit diesem Verfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung der Vergabestelle nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt und auch gegenüber mit den Bewerbern verbundenen Unternehmen. 9. Soweit Teile der Vergabeunterlagen Urheberrechten Dritter unterliegen oder sicherheitsrelevant sind, werden diese nicht bereits mit der Bekanntmachung öffentlich zugänglich gemacht, sondern den am Leistungswettbewerb beteiligten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt. Zu diesem Zwecke hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben. 11. Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 1.4.2018 angesetzt. 12. Nebenangebote gemäß § 35 Abs. 1 VgV sowie mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist der Betrieb der Straßenbeleuchtung in den Gemeinden Stuhr und Weyhe. Der künftige Auftragnehmer schuldet den Betrieb der Straßenbeleuchtung (insgesamt rund 9 150 Lichtpunkte)
inklusive Wartung und Instandhaltung. Er soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zur
Erneuerung, Erweiterung, Rückbau und der Änderung sowie ggf. Neubau von Straßenbeleuchtungsanlagen
beauftragt werden. Daneben soll er eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben.
Geschätzter Gesamtwert: 4 196 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 196 000 EUR 💰
Dauer: 120 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann von der jeweiligen Gemeinde maximal zweimal um je 12 Monate einseitig verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
2 einseitige Vertragsverlängeruungsoptionen von je 12 Monaten zugunsten der jeweiligen Gemeinde.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weyhe, DE.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate, oder, sofern keine Eintragung besteht, eine Gewerberegisterauskunft oder entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, nicht älter als 6 Monate;
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2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB nach Maßgabe des Teilnahmeformulars.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zum Unternehmensprofil (Historie, Schwerpunkte, Standorte, Struktur, Konzernverflechtungen, Leistungsfähigkeit).
2. Eigenerklärung zu den Nettoumsätzen des Bewerbers in den letzten drei Jahren, und, sofern hiervon abweichend, der Nettoumsatz der bewerbenden Niederlassung, die mit der Leistungserbringung betraut sein wird.
3. Bankauskunft zur Finanz- und Liquiditätssituation des Bewerbers, möglichst mit Angabe der Ratingkennziffer.
4. aktueller Nachweis eines Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang (Mindestversicherungssumme pro Schadensereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 5 000 000 EUR, maximal 10 000 000 EUR pro Kalenderjahr) bzw. eine eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
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Neu gegründete Bewerber, die den Anforderungen nach III.1.2) Nr. 2 und Nr. 3 nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommen können, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise für jedes Mitglied gesondert beizufügen.
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Mindeststandards:
Zu III.1.2) Nr. 2: Der letzte Jahresumsatz des Unternehmens bzw. der bewerbenden Niederlassung muss mindestens 525 000 EUR netto betragen. Dies entspricht weniger als dem Zweifachen des geschätzten Jahresumsatzes dieser Beschaffung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vorlage von mindestens drei Referenzprojekten aus dem Bereich der ausgeschriebenen Leistung nach Maßgabe des Teilnahmeformulars;
2. Darstellung der Qualifikationen des als Projektleitung vorgesehenen Personals nach Maßgabe des Teilnahmeformulars;
3. Darstellung der wesentlichen Auftragsteile, die nach derzeitigem Kenntnisstand an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, nach Maßgabe des Teilnahmeformulars. Ein wesentlicher Auftragsteil im Sinne der Ziff. 8.4 liegt vor, wenn der Unterauftragnehmer voraussichtlich Leistungen im Wert von mehr als 15 % des prognostizierten jährlichen Auftragsvolumens erbringen wird. Im Falle der beabsichtigten Beauftragung von wesentlichen Unterauftragnehmern hat der Bewerber darzulegen, dass er über die Mittel des Unterauftragnehmers verfügen kann.
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Die Vergabestelle behält sich vor, sämtliche zum Nachweis des Bewerbers geforderten Nachweise auch von dem Unterauftragnehmer nachzufordern.
Mindeststandards:
Zu Ziff. III.1.3) Nr. 1.:
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte aus dem Bereich der ausgeschriebenen Leistung vorzulegen. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen:
a) Mindestens 3 der eingereichten Referenzprojekte müssen sich auf die öffentliche Straßenbeleuchtung für einen öffentlichen Auftraggeber beziehen;
b) Mindestens 3 der eingereichten Referenzprojekte müssen eine Laufzeit von 48 Monaten oder mehr aufweisen;
c) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss 7 000 oder mehr Lichtpunkte zum Gegenstand haben;
d) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss die Wartung und Instandhaltung öffentlicher Straßenbeleuchtungsanlagen zum Gegenstand haben;
e) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss Erneuerung, Änderung Rück- und Neubau von öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen zum Gegenstand haben;
f) mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss die Steuerung von öffentlichen Straßenbeleuchtungsnalagen zum Gegenstand haben.
zu Ziff. III.1.3 Nr. 2:
Aus der Darstellung muss ersichtlich sein, dass die Projektleitung die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, über eine technische oder kaufmännische Ausbildung mit Abschluss und darin über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren verfügt.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A) Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme (VHB Nr. 421);
b) Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme (VHB Nr. 422);
c) Verpflichtung zur Einhaltung von ILO-Kernarbeitsnormen und, soweit die Leistung im Inland erbracht wird, Einhaltung von tarifvertraglichen Verpflichtungen und Mindestlöhnen gemäß NTVergG;
d) Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sofern mehr als fünf Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand der aus den Referenzprojekten ersichtlichen Erfahrungen der Bewerber mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand. Dabei werden Referenzprojekte positiv berücksichtigt, die der ausgeschriebenen Leistung möglichst nahe kommen.
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Die Bewertung und Gewichtung der Angaben im Teilnahmeformular lautet wie folgt:
1. Vergleichbarkeit der Projektlaufzeit – 30 %
Projektlaufzeit 120 Monate oder mehr – 5 Punkte; Projektlaufzeit 108-119 Monate – 4 Punkte; Projektlaufzeit 96 – 107 Monate – 3 Punkte; Projektlaufzeit 84-95 Monate – 2 Punkte; Projektlaufzeit 72 – 83 Monate – 1 Punkt; Projektlaufzeit < 71 Monate – 0 Punkte.
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2. Vergleichbarkeit der Zahl der betreuten Lichtpunkte – 30 %;
Zahl der betreuten Lichtpunkte 9 000 oder mehr – 5 Punkte; Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 8 500 und 8 999 – 4 Punkte; Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 8 000 und 8 499 – 3 Punkte; Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 7 500 und 7 999 – 2 Punkte; Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 7 001 und 7 499 Lichtpunkte – 1 Punkt; Zahl der betreuten Lichtpunkte 7 000 (Mindestanforderung) – 0 Punkte.
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3. Vergleichbarkeit des Leistungsumfangs (Angaben im Formular Referenzprojekte Ziff. 11-14) – 40 %
Sehr hohe Vergleichbarkeit – 5 Punkte
Hohe Vergleichbarkeit – 4 Punkte
Mittlere Vergleichbarkeit – 3 Punkte
Geringe Vergleichbarkeit – 2 Punkte
Sehr geringe Vergleichbarkeit – 1 Punkt
In jedem der vorgenannten Kriterien sind maximal 5 Rohpunkte erreichbar. Die Gesamtpunktzahl im Teilnahmewettbewerb ergibt sich aus der Summe der mit der jeweiligen Gewichtung multiplizierten Rohpunkte. Die 5 Unternehmen mit der höchsten Gesamtpunktzahl im Teilnahmewettbewerb werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die vorgesehene, regelmäßige Laufzeit von 120 Monaten ist unter Berücksichtigung der Gewährleistungsregelungen und der Amortisation von Anfangsinvestitionen (insbesondere der Steuerungslösung) erforderlich.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-04-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Weyhe
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postort: Weyhe
Postleitzahl: 28844
Land: Diepholz 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: kbk Rechtsanwälte, Sextrostr. 1, 30169 Hannover
Internetadresse: www.stuhr.de 🌏
: www.weyhe.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ausschließliche Kontaktstelle: kbk Rechtsanwälte
Postanschrift: Sextrostr. 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Kontaktperson: kbk Rechtsanwälte
Internetadresse: www.kbk-anwaelte.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: kbk Rechtsanwälte

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Vielzahl der in Betracht kommenden Konzepte zur öffentlichen Beleuchtung wie über Effizienzmaßnahmen, Leistungsmodelle und das damit einhergehende Einsparpotenzial, die abzusichernden Risiken für die Gemeinden und ihren künftigen Vertragspartner sowie die neu einzuführende Beleuchtungssteuerung können nur im Verhandlungswege zu einem interessengerechten Ergebnis gelangen. Aus diesem Grund ist das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet.
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2. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag einzureichen. Gleichwohl mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in schriftlicher Form in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) sowie zusätzlich einfach in elektronischer Form auf CD-ROM, DVD-ROM oder USB-Stick in einem verschlossenen Umschlag, eingehend innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ausschließlich bei kbk Rechtsanwälte, Sextrostr. 1, 30169 Hannover, Deutschland einzureichen. Eine Einreichung ausschließlich in elektronischer Form genügt nicht.
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4. Der Teilnahmeantrag und die Anlagen sind in der Papierfassung an den dafür vorgesehenen Stellen zu unterschreiben. Der Umschlag, der den Teilnahmeantrag enthält, ist mit dem von außen lesbaren Hinweis „Straßenbeleuchtung Stuhr/Weyhe – Teilnahmewettbewerb“ zu kennzeichnen.
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5. Interessenten können bis zum 5.4.2017 Fragen zum Teilnahmewettbewerb stellen. Danach eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Fristablauf beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der eVergabe-Plattform allen Interessenten diskriminierungsfrei bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per Email den Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der eVergabe-Plattform selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine „Holschuld“, da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind.
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6. Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich zulässigen notwendig oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und zu den Vergabeunterlagen vorzunehmen. Wirksame Teilnahmeanträge haben den letzten Stand der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, der Vergabeunterlagen und des Fragen/Antworten-Journals zu beachten.
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7. Die Vergabestelle wird nach Ablauf der Teilnahmefrist jedem Bewerber mitteilen, ob er zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Mit gleichem Schreiben erhalten die ausgewählten Bewerber die ausfüllbaren Dokumente zur Angebotsabgabe. Angebote von Unternehmen, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt.
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8. Alle Unterlagen, die dem Bewerber im Zusammenhang mit diesem Verfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung der Vergabestelle nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt und auch gegenüber mit den Bewerbern verbundenen Unternehmen.
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9. Soweit Teile der Vergabeunterlagen Urheberrechten Dritter unterliegen oder sicherheitsrelevant sind, werden diese nicht bereits mit der Bekanntmachung öffentlich zugänglich gemacht, sondern den am Leistungswettbewerb beteiligten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt. Zu diesem Zwecke hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben.
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11. Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 1.4.2018 angesetzt.
12. Nebenangebote gemäß § 35 Abs. 1 VgV sowie mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 49413115133413351336 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 494131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten zuständigen Stelle kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 057-105953 (2017-03-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vergebenen Auftrags ist der Betrieb der Straßenbeleuchtung in den Gemeinden Stuhr und Weyhe. Der Auftragnehmer übernimmt den Betrieb der Straßenbeleuchtung inklusive Wartung und Instandhaltung. Er soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zur Erneuerung, Erweiterung, Rückbau und der Änderung sowie ggf. Neubau von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Daneben soll er eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben.
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Gesamtwert des Auftrags: 1899884.29 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenbeleuchtungsmasten 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 5116766930 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 008-014198
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 057-105953
ABl. S-Ausgabe: 8
Zusätzliche Informationen
Mit dieser Bekanntmachung machen die Gemeinden Stuhr und Weyhe einen bereits vergebenen Auftrag bekannt. Von Interessenbekundungen oder Angeboten ist daher abzusehen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann von der jeweiligen Gemeinde maximal zweimal um je 12 Monate verlängert werden.
Zusätzliche Informationen:
Mit dieser Bekanntmachung machen die Gemeinden Stuhr und Weyhe einen bereits vergebenen Auftrag bekannt. Von Interessenbekundungen oder Angeboten ist daher abzusehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeindegebiet Stuhr und Gemeindegebiet Weyhe
28816 Stuhr / 28844 Weyhe
Niedersachsen
Deutschland

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Dokumentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schnelle Störungsbeseitigung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Neue Beleuchtungssteuerung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 11
Gewichtung des Preises: 70

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-09 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Wehye

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Gemeinden Stuhr und Weyhe geben mit dieser Bekanntmachung einen bereits vergebenen Auftrag bekannt. Von Interessenbekundungen oder Angeboten ist daher abzusehen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Telefon: +49 413115/1336/1335/1334 📞
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hätte einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen rügen müssen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle konnte bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzte voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden sollte, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind. Die Frist begann am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2018/S 008-014198 (2018-01-10)