Straßenreinigung

Stadt Waldbröl – Der Bürgermeister

Straßenreinigung (Fahrbahnen, Rad- und Gehwege, Haltestellenbuchten, Parkbuchten, Sicherheitsstreifen, Verkehrsinseln und Kreisverkehre sowie Plätze/Parkplätze) in Teilen der Stadt Waldbröl sowie Wildwuchsbeseitigung auf einem Teil der Flächen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-04 Auftragsbekanntmachung
2018-01-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenreinigung
Kurze Beschreibung:
Straßenreinigung (Fahrbahnen, Rad- und Gehwege, Haltestellenbuchten, Parkbuchten, Sicherheitsstreifen, Verkehrsinseln und Kreisverkehre sowie Plätze/Parkplätze) in Teilen der Stadt Waldbröl sowie Wildwuchsbeseitigung auf einem Teil der Flächen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenreinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberbergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Waldbröl – Der Bürgermeister
Postanschrift: Nümbrechter Straße 18-21
Postleitzahl: 51545
Postort: Waldbröl
Kontakt
Internetadresse: https://www.waldbroel.de/ 🌏
E-Mail: peter.kaesberg@waldbroel.de 📧
Telefon: +49 229185185 📞
Fax: +49 229185197 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E45845627 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-04 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-06 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 192-393796
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
1.) Über den Zugang zu den Vergabeunterlagen („VU“) gem. Ziffer I.3 werden auch evtl. Bieterinformationen veröffentlicht, die die ursprünglichen VU ändern/ergänzen können und deshalb von den Bietern zwingend zu beachten sind. Für Bieter besteht daher die Obliegenheit, über den Zugang wiederholt zu prüfen, ob Bieterinformationen veröffentlicht wurden. Eine freiwillige Registrierung ist über den Zugang möglich. 2.) Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärungverlangt, die Teil des Formulars „Angebotsschreiben“ ist (siehe VU). 3.) Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU z.T. Formblätter enthalten sind: — Angaben Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft, — Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen, — Ggf.: Einheitliche Europäische Eigenerklärung, — Beschreibung des Firmenprofils und der Firmenstruktur — Beschreibung der zur Qualitätssicherung getroffenen Maßnahmen, insbesondere durch Qualitätssicherungssysteme (z. B. zertifiziert nach ISO-Normen etc.) — Beschreibung der technischen Ausrüstung für die ausgeschriebene Leistung — Bei Eignungsleihe zusätzlich: Nachweis gem. § 47 VgV; vom Drittunternehmen: Auszug Handels-/Berufsregister und Eigenerklärungen bzgl.: gemeinsame Haftung, Gesamtumsatz, Umsatz Straßenreinigung, wesentl. Straßenreinigungsleistungen, Ausschlussgründe, Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht — Bei Nachunternehmereinsatz zusätzlich: Nachunternehmerliste; vom Nachunternehmer: Auszug Handels-/Berufsregister und Eigenerklärung bzgl.: Gesamtumsatz, Umsatz Straßenreinigung, wesentl. Straßenreinigungsleistungen, Ausschlussgründe, Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht — Bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft. 4.) Folgende Nachweise/Erklärungen gem. TVgG NRW, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU Formblätter enthalten sind, müssen erst nach Angebotsabgabe auf Aufforderung des AG vorgelegt werden: — Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG NRW und — Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG NRW. Im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung auf sein Angebot ist der betreffende Bieter verpflichtet, dem AG die gem. TVgG NRW erforderlichen Nachweise/Erklärungen nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 4 Werktagen vorzulegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Reinigung der Fahrbahnen, Kreisverkehre, Plätze sowie separate Wildwuchsbeseitigungen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Reinigung umfasst das wöchentlich einmalige Säubern der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Straßen und Wege (Fahrbahnen und Rinnsteine, bei Einbahnstraßen und Fahrbahnteilern inkl. linksseitige bzw. innenliegende Rinnsteinen; Kreisverkehre) sowie Plätze/Parkplätze (Marktplatz, Platz vor der Feuerwehr, Zuccalmaglioplatz und Parkplatz an der Hochstraße) mittels geeigneter Kehrmaschinentechnik und/oder Handreinigung. Weitere Objekte wie Haltestellenbuchten, Parkbuchten, Sicherheitsstreifen und Verkehrsinseln sind Bestandteil der Fahrbahnen und müssen mit gereinigt werden.
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Bezeichnung des Loses: Reinigung der Geh- und Radwege
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Geh- und Radwege sind durch entsprechende Kleinkehrmaschinentechnik zu reinigen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Waldbröl.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister. Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister – bei Bietern aus nicht-deutschsprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR je Schadensfall, die für mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat,
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b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,
c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung Straßenreinigung, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.7)
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2)
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Straßenreinigung, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2).
Mindeststandards:
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR je Schadensfall, die für mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat,
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b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,
c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung Straßenreinigung, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.7)
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2)
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Straßenreinigung, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten 3 Jahren mindestens bezogen auf die Leistung Straßenreinigung.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Leistung Straßenreinigung; jeweils mit Angabe, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.3.).
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Mindeststandards:
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten drei Jahren mindestens bezogen auf die Leistung Straßenreinigung.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Leistung Straßenreinigung; jeweils mit Angabe, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.3.).
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Waldbröl – Der Bürgermeister – Fachbereich III / Bauen
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E45845627 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1.) Über den Zugang zu den Vergabeunterlagen („VU“) gem. Ziffer I.3 werden auch evtl. Bieterinformationen veröffentlicht, die die ursprünglichen VU ändern/ergänzen können und deshalb von den Bietern zwingend zu beachten sind. Für Bieter besteht daher die Obliegenheit, über den Zugang wiederholt zu prüfen, ob Bieterinformationen veröffentlicht wurden. Eine freiwillige Registrierung ist über den Zugang möglich.
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2.) Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärungverlangt, die Teil des Formulars „Angebotsschreiben“ ist (siehe VU).
3.) Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU z.T. Formblätter enthalten sind:
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— Angaben Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft,
— Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,
— Ggf.: Einheitliche Europäische Eigenerklärung,
— Beschreibung des Firmenprofils und der Firmenstruktur
— Beschreibung der zur Qualitätssicherung getroffenen Maßnahmen, insbesondere durch Qualitätssicherungssysteme (z. B. zertifiziert nach ISO-Normen etc.)
— Beschreibung der technischen Ausrüstung für die ausgeschriebene Leistung
— Bei Eignungsleihe zusätzlich: Nachweis gem. § 47 VgV; vom Drittunternehmen: Auszug Handels-/Berufsregister und Eigenerklärungen bzgl.: gemeinsame Haftung, Gesamtumsatz, Umsatz Straßenreinigung, wesentl. Straßenreinigungsleistungen, Ausschlussgründe, Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht
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— Bei Nachunternehmereinsatz zusätzlich: Nachunternehmerliste; vom Nachunternehmer: Auszug Handels-/Berufsregister und Eigenerklärung bzgl.: Gesamtumsatz, Umsatz Straßenreinigung, wesentl. Straßenreinigungsleistungen, Ausschlussgründe, Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht
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— Bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft.
4.) Folgende Nachweise/Erklärungen gem. TVgG NRW, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU Formblätter enthalten sind, müssen erst nach Angebotsabgabe auf Aufforderung des AG vorgelegt werden:
— Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG NRW und
— Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG NRW.
Im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung auf sein Angebot ist der betreffende Bieter verpflichtet, dem AG die gem. TVgG NRW erforderlichen Nachweise/Erklärungen nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 4 Werktagen vorzulegen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
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Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
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Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 Nr. 2 GWB nicht ein.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 192-393796 (2017-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Straßenreinigung (Fahrbahnen, Rad- und Gehwege, Haltestellenbuchten, Parkbuchten, Sicherheitsstreifen, Verkehrsinseln und Kreisverkehre sowie Plätze/Parkplätze) in Teilen der Stadt Waldbröl sowie Wildwuchsbeseitigung auf einem Teil der Flächen
Gesamtwert des Auftrags: 338496.84 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 014-029105
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 192-393796
ABl. S-Ausgabe: 14

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Waldbröl

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium: siehe Vergabeunterlagen
Gewichtung der Kosten: 100 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-19 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 014-029105 (2018-01-19)