Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) der 13 Häuser der Münchenstift GmbH. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen der auftragsgegenständlichen Häuser des Auftraggebers seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen der jeweiligen auftragsgegenständlichen Häuser der Auftraggebers sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenreinigung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) der 13 Häuser der Münchenstift GmbH. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen der auftragsgegenständlichen Häuser des Auftraggebers seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen der jeweiligen auftragsgegenständlichen Häuser der Auftraggebers sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) der 13 Häuser der Münchenstift GmbH. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen der auftragsgegenständlichen Häuser des Auftraggebers seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen der jeweiligen auftragsgegenständlichen Häuser der Auftraggebers sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenreinigung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenkehrdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Münchenstift GmbH
Postanschrift: Severinstraße 4
Postleitzahl: 81541
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.muenchenstift.de/de🌏
E-Mail: bau@muenchenstift.de📧
Fax: +49 8962020-444 📠
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-25 📅
Datum des Beginns: 2017-11-01 📅
Datum des Endes: 2019-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 140-287949
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern der Münchenstift GmbH gemeinsam an einem Termin durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Haus St. Martin (MAR)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Hauses St. Martin (MAR). Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Hauses St. Martin (MAR) seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan des Hauses St. Martin (MAR) definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Hauses St. Martin (MAR). Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Hauses St. Martin (MAR) seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan des Hauses St. Martin (MAR) definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
— Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes; b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen;
— Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes; b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen;
c) Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes an Werktagen, Feiertagen und Wochenenden; d) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Der Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst ist in der Zeit vom 1. November bis zum darauf
c) Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes an Werktagen, Feiertagen und Wochenenden; d) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Der Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst ist in der Zeit vom 1. November bis zum darauf
folgenden 30. April zu erbringen.
— Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen; b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst.
— Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen; b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG hat das einseitige Recht (Option), die Vertragsdauer einmalig um 2 Jahre (d. h. bis zum 30.4.2021) zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
Der AG hat das einseitige Recht (Option), die Vertragsdauer einmalig um 2 Jahre (d. h. bis zum 30.4.2021) zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht.
Bezeichnung des Loses: Haus St. Josef (JOS) und Margarethe-von-Siemens-Haus (MSH)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) der Häuser „St. Josef (JOS)“ und „Margarethe-von-Siemens-Haus (MSH)“. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen der Häuser „St. Josef (JOS“) und „Margarethe-von-Siemens-Haus (MSH“) seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) der Häuser „St. Josef (JOS)“ und „Margarethe-von-Siemens-Haus (MSH)“. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen der Häuser „St. Josef (JOS“) und „Margarethe-von-Siemens-Haus (MSH“) seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
— Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes; b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen;
— Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes; b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen;
— Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen; b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst.
— Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen; b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst.
Bezeichnung des Loses: Haus St. Maria, Ramersdorf (RAM)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Hauses St. Maria, Ramersdorf (RAM). Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Hauses St. Maria, Ramersdorf (RAM) seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan des Hauses St. Maria, Ramersdorf (RAM) definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Hauses St. Maria, Ramersdorf (RAM). Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Hauses St. Maria, Ramersdorf (RAM) seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan des Hauses St. Maria, Ramersdorf (RAM) definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
Bezeichnung des Loses: Haus an der Rümannstraße (RÜM) und Karl-Rudolf-Schulte-Haus (RSH)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) der Häuser „Haus an der Rümannstraße (RÜM)“ und „Karl-Rudolf-Schulte-Haus (RSH)“. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen der Häuser „Haus an der Rümannstraße (RÜM)“ und „Karl-Rudolf-Schulte-Haus (RSH)“ seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) der Häuser „Haus an der Rümannstraße (RÜM)“ und „Karl-Rudolf-Schulte-Haus (RSH)“. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen der Häuser „Haus an der Rümannstraße (RÜM)“ und „Karl-Rudolf-Schulte-Haus (RSH)“ seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG hat das einseitige Recht (Option), die Vertragsdauer einmalig um 2Jahre (d. h. bis zum 30.4.2021) zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht.
Bezeichnung des Loses: Hans-Sieber-Haus (MAN)
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Hans-Sieber-Haus (MAN). Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Hans-Sieber-Haus (MAN) seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan des Hans-Sieber-Haus (MAN) definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Hans-Sieber-Haus (MAN). Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Hans-Sieber-Haus (MAN) seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan des Hans-Sieber-Haus (MAN) definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
Bezeichnung des Loses: Alfons-Hoffmanns-Haus (AHA)
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Alfons-Hoffmanns-Haus (AHA). Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Alfons-Hoffmanns-Haus (AHA) seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan des Alfons-Hoffmanns-Haus (AHA) definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Alfons-Hoffmanns-Haus (AHA). Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Alfons-Hoffmanns-Haus (AHA) seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan des Alfons-Hoffmanns-Haus (AHA) definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
Bezeichnung des Loses: Haus an der Effnerstraße (EFF)
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Haus an der Effnerstraße (EFF). Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Haus an der Effnerstraße (EFF) seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan des Haus an der Effnerstraße (EFF) definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Haus an der Effnerstraße (EFF). Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Haus an der Effnerstraße (EFF) seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan des Haus an der Effnerstraße (EFF) definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
Bezeichnung des Loses: Haus an der Tauernstraße (TAU)
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im jeweiligen Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Haus an der Tauernstraße (TAU). Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Haus an der Tauernstraße (TAU) seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im jeweiligen Straßenreinigungs- und Winterdienstplan des Haus an der Tauernstraße (TAU) definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im jeweiligen Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Haus an der Tauernstraße (TAU). Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Haus an der Tauernstraße (TAU) seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im jeweiligen Straßenreinigungs- und Winterdienstplan des Haus an der Tauernstraße (TAU) definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
— Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes; b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen im jeweiligen Straßenreinigungs- und Winterdienstplan definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen;
— Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes; b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen im jeweiligen Straßenreinigungs- und Winterdienstplan definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen;
— Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller im jeweiligen Straßenreinigungs- und Winterdienstplan definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen; b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst.
— Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller im jeweiligen Straßenreinigungs- und Winterdienstplan definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen; b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst.
Das Haus an der Tauernstraße wird ab Mitte des Jahres 2018 umgebaut. Der Umbau erfolgt in mehreren Bauabschnitten während des laufenden Betriebes. Nach derzeitiger Planung wird der 1. Bauabschnitt Mitte des Jahres 2018 beginnen. Der 1. Bauabschnitt sieht u.a. den Abbruch des vorderen Teils des Hauses an der Tauernstraße vor. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen wird sich ab dem zweiten Auftragsjahr, beginnend am 01. November 2018, gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung ändern.
Das Haus an der Tauernstraße wird ab Mitte des Jahres 2018 umgebaut. Der Umbau erfolgt in mehreren Bauabschnitten während des laufenden Betriebes. Nach derzeitiger Planung wird der 1. Bauabschnitt Mitte des Jahres 2018 beginnen. Der 1. Bauabschnitt sieht u.a. den Abbruch des vorderen Teils des Hauses an der Tauernstraße vor. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen wird sich ab dem zweiten Auftragsjahr, beginnend am 01. November 2018, gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung ändern.
Bezeichnung des Loses: Haus Heilig Geist (HLG)
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Haus Heilig Geist (HLG). Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Haus Heilig Geist (HLG) seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im jeweiligen Straßenreinigungs- und Winterdienstplan des Haus Heilig Geist (HLG) definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Haus Heilig Geist (HLG). Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Haus Heilig Geist (HLG) seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im jeweiligen Straßenreinigungs- und Winterdienstplan des Haus Heilig Geist (HLG) definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
Bezeichnung des Loses: Münchener Bürgerheim (BÜR)
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Münchener Bürgerheim (BÜR). Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Münchener Bürgerheim (BÜR) seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im jeweiligen Straßenreinigungs- und Winterdienstplan des Münchener Bürgerheim (BÜR) definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Münchener Bürgerheim (BÜR). Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Münchener Bürgerheim (BÜR) seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im jeweiligen Straßenreinigungs- und Winterdienstplan des Münchener Bürgerheim (BÜR) definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
Bezeichnung des Loses: Mathildenstift (MAT)
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Hauses Mathildenstift (MAT). Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Hauses Mathildenstift (MAT) seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im jeweiligen Straßenreinigungs- und Winterdienstplan des Hauses Mathildenstift (MAT) definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Hauses Mathildenstift (MAT). Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Hauses Mathildenstift (MAT) seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im jeweiligen Straßenreinigungs- und Winterdienstplan des Hauses Mathildenstift (MAT) definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Haus St. Martin/Giesing, St. Martin-Str. 34, 81541 München.
1. Haus St. Josef, Luise-Kiesselbach-Platz 2, 81377 München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregisters oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
1) Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregisters oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/einem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzurechnen ist, in den vergangenen 5 Jahren rechtskräftig verurteilt und gegen den Bieter/ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft in den vergangenen 5 Jahren keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach
2) Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/einem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzurechnen ist, in den vergangenen 5 Jahren rechtskräftig verurteilt und gegen den Bieter/ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft in den vergangenen 5 Jahren keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach
— § 129 StGB, § 129a StGB oder § 129b StGB,
— § 89c StGB oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 StGB zu begehen,
— § 89c StGB oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 StGB zu begehen,
— § 261 StGB,
— § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 StGB,
— § 108e StGB,
— den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB,
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
— den §§ 232 und 233 StGB oder § 233a StGB.
3) Eigenerklärung, dass der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist/sind.
4) Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass in den vergangenen 3 Jahren
— sein/ihr Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich ihr Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet noch seine Tätigkeit eingestellt hat,
— sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich ihr Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet noch seine Tätigkeit eingestellt hat,
— sein/ihr Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität seines/ihres Unternehmens in Frage gestellt wird,
— sein/ihr Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— sein/ihr Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
— sein/ihr Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
— sein/ihr Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und von mindestens 2 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen. Im Falle von geringeren Deckungssummen als in III.1.2) 1) Satz 1 genannt und/oder einer geringeren Maximierung als in III.1.2) 1) Satz 1 genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen nach Ziffer III.1.2) 1) Satz 1 angepasst werden wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und von mindestens 2 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen. Im Falle von geringeren Deckungssummen als in III.1.2) 1) Satz 1 genannt und/oder einer geringeren Maximierung als in III.1.2) 1) Satz 1 genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen nach Ziffer III.1.2) 1) Satz 1 angepasst werden wird.
Bei Bietergemeinschaften ist ein Nachweis i.S.v. III.1.2) 1) Satz 1 oder III.1.2) 1) Satz 2 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
2) Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über den jeweiligen Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den jeweiligen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Mindeststandards:
Mindestanforderung an die nach III.1.2) 1) Satz 1 nachzuweisenden bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder an die alternativ einzureichende Bestätigung der Versicherung nach III.1.2) 1) Satz 2 ist, dass die Deckungssummen für Personenschäden mindestens 5 000 000 EUR und für sonstige Schäden mindestens 2 000 000 EUR betragen und die Versicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen besteht.
Mindestanforderung an die nach III.1.2) 1) Satz 1 nachzuweisenden bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder an die alternativ einzureichende Bestätigung der Versicherung nach III.1.2) 1) Satz 2 ist, dass die Deckungssummen für Personenschäden mindestens 5 000 000 EUR und für sonstige Schäden mindestens 2 000 000 EUR betragen und die Versicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen besteht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der personellen und technischen Mittel, der ausreichenden Erfahrung, Fachkunde, Verlässlichkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die folgenden Eignungsweise einzureichen:
1) Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
1) Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
2) Eigenerklärungen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft (gem. nachfolgenden Anforderungen) über geeignete Referenzprojekte des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft aus den letzten 3 Jahren, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts, von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und einer Beschreibung der erbrachten Leistung. Mindestanforderung an die Referenzprojekte sind mindestens 3 und höchstens 5 geeignete Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren.
2) Eigenerklärungen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft (gem. nachfolgenden Anforderungen) über geeignete Referenzprojekte des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft aus den letzten 3 Jahren, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts, von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und einer Beschreibung der erbrachten Leistung. Mindestanforderung an die Referenzprojekte sind mindestens 3 und höchstens 5 geeignete Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren.
Mindestanforderung an die Referenzprojekte sind mindestens 3 und höchstens 5 geeignete Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren.
3) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Bieters / der Bietergemeinschaft.
4) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Bieters / der Bietergemeinschaft.
Mindeststandards:
Mindestanforderung an den Eignungsnachweis (Referenzprojekte) nach III.1.3) 2) sind mindestens 3 und höchstens 5 geeignete Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:15
Ort des Eröffnungstermins: Severinstraße 4, 81541 München.
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern der Münchenstift GmbH gemeinsam an einem Termin durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Hauptverwaltung / Facility Management
Dokumente URL: http://www.deutsche-evergabe.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Anfragen und Hinweise sind ausschließlich per E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder bei der in I.1) genannten Stelle werden nicht entgegengenommen.
2) Die Vergabeunterlagen stehen unter dem Link www.deutsche-evergabe.de zur Verfügung. Klicken Sie auf der Startseite (www.deutsche-evergabe.de) auf den Button "Zum Portal"; hierdurch gelangen Sie auf eine Unterseite. Auf dieser Unterseite befindet sich ein Feld, in welches Suchbegriffe eingegeben werden können. Über die entsprechende Verwendung dieses Suchfeldes gelangen Sie zu den Vergabeunterlagen.
2) Die Vergabeunterlagen stehen unter dem Link www.deutsche-evergabe.de zur Verfügung. Klicken Sie auf der Startseite (www.deutsche-evergabe.de) auf den Button "Zum Portal"; hierdurch gelangen Sie auf eine Unterseite. Auf dieser Unterseite befindet sich ein Feld, in welches Suchbegriffe eingegeben werden können. Über die entsprechende Verwendung dieses Suchfeldes gelangen Sie zu den Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 140-287949 (2017-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) der 13 Häuser der MÜNCHENSTIFT GmbH. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen der auftragsgegenständlichen Häuser des Auftraggebers seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen der jeweiligen auftragsgegenständlichen Häuser der Auftraggebers sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) der 13 Häuser der MÜNCHENSTIFT GmbH. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen der auftragsgegenständlichen Häuser des Auftraggebers seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen der jeweiligen auftragsgegenständlichen Häuser der Auftraggebers sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 261 262 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: MÜNCHENSTIFT GmbH
Bei dem unter V.2.4) jeweils angegebenen „Gesamtwert des Auftrags/Loses“ handelt es sich um einen fiktiven Wert. Eine Veröffentlichung des Gesamtwerts des jeweiligen Loses konnte unterbleiben, da die Offenlegung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des jeweiligen Auftragnehmers schädigen sowie den lauteren Wettbewerb zwischen dem jeweiligen Auftragnehmer und seinen Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bei dem unter V.2.4) jeweils angegebenen „Gesamtwert des Auftrags/Loses“ handelt es sich um einen fiktiven Wert. Eine Veröffentlichung des Gesamtwerts des jeweiligen Loses konnte unterbleiben, da die Offenlegung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des jeweiligen Auftragnehmers schädigen sowie den lauteren Wettbewerb zwischen dem jeweiligen Auftragnehmer und seinen Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
• Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst:
a) Koordination des Winterdienstes;
b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen;
b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen;
c) Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes an Werktagen, Feiertagen und Wochenenden;
d) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Der Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst ist in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 30. April zu erbringen.
• Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen; b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst.
• Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen; b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst.
Beschreibung der Optionen:
Der AG hat das einseitige Recht (Option), die Vertragsdauer einmalig um zwei Jahre (d. h. bis zum 30.04.2021) zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht.
Bezeichnung des Loses: Haus St. Josef (JOS) und Margarete-von-Siemens-Haus (MSH)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) der Häuser "St. Josef (JOS)" und "Margarethe-von-Siemens-Haus (MSH)". Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen der Häuser "St. Josef (JOS") und "Margarethe-von-Siemens-Haus (MSH") seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) der Häuser "St. Josef (JOS)" und "Margarethe-von-Siemens-Haus (MSH)". Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen der Häuser "St. Josef (JOS") und "Margarethe-von-Siemens-Haus (MSH") seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
• Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes; b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen;
• Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes; b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen;
Folgenden 30. April zu erbringen.
• Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen; b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst.
• Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen; b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst.
Bezeichnung des Loses: Haus St. Maria, Ramersdorf (RAM).
Kurze Beschreibung:
• Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes; b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen;
• Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes; b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen;
Bezeichnung des Loses: Haus an der Rümannstraße (RÜM) und Karl-Rudolf-Schulte-Haus (RSH).
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) der Häuser "Haus an der Rümannstraße (RÜM)" und "Karl-Rudolf-Schulte-Haus (RSH)". Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen der Häuser "Haus an der Rümannstraße (RÜM)" und "Karl-Rudolf-Schulte-Haus (RSH)" seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) der Häuser "Haus an der Rümannstraße (RÜM)" und "Karl-Rudolf-Schulte-Haus (RSH)". Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen der Häuser "Haus an der Rümannstraße (RÜM)" und "Karl-Rudolf-Schulte-Haus (RSH)" seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen im Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
Bezeichnung des Loses: Hans-Sieber-Haus (MAN).
Alfons-Hoffmanns-Haus (AHA).
Haus an der Effnerstraße (EFF).
Haus an der Tauernstraße (TAU).
Kurze Beschreibung:
• Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes; b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen im jeweiligen Straßenreinigungs- und Winterdienstplan definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen;
• Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes; b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen im jeweiligen Straßenreinigungs- und Winterdienstplan definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen;
• Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller im jeweiligen Straßenreinigungs- und Winterdienstplan definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen; b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst.
• Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller im jeweiligen Straßenreinigungs- und Winterdienstplan definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen; b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst.
Bezeichnung des Loses: Haus Heilig Geist (HLG).
Münchener Bürgerheim (BÜR).
Mathildenstift (MAT).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Haus St. Martin/Giesing.
St. Martin-Str. 34.
81541 München
1. Haus St. Josef, Luise-Kiesselbach-Platz 2, 81377 München
2. Margarete-von-Siemens-Haus, Heiglhofstraße 54, 81377 München
Haus St. Maria Ramersdorf.
St.-Martin-Str. 65.
81669 München
1. Haus an der Rümannstraße, Rümannstraße 60, 80804 München
2. Karl-Rudolf-Schulte-Haus, Leopoldstraße 261, 80807 München
Hans-Sieber-Haus.
Manzostraße 105.
80997 München
Alfons-Hoffmann-Haus.
Agnes-Bernauer-Straße 185.
80687 München
Haus an der Effnerstraße.
Effnerstraße 76.
81925 München
Haus an der Tauernstraße.
Tauernstraße 11.
81547 München
Haus Heilig Geist.
Dom Pedro Platz 6.
80637 München
Münchener Bürgerheim.
Dall` Armistraße 46.
80638 München
Mathildenstift.
Mathildenstraße 3b.
80336 München
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-23 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Hauptverwaltung/Facility Management
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.