Strombeschaffung zur Bedarfsdeckung des Flughafens Stuttgart, der Landesmesse Stuttgart und des Baden-Airparks (Flughafen Karlsruhe) für die Jahre 2019, 2020, optional 2021.
Strom:
Los 1: Flughafen Stuttgart: ca. 35 GWh/a (Eigenerzeugungsanlagen BHKW und PV vorhanden),
Los 2: Landesmesse Stuttgart: ca. 18 GWh/a,
Los 3: Baden-Airpark: ca. 15 GWh/a.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-31.
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Baden Airpark GmbH Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden
Postanschrift: Victoria Boulevard A 106
Postort: Rheinmünster
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 77836
Region: Rastatt🏙️
URL: https://www.baden-airpark.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Strombeschaffung 2019-2021.
23152017ENCEP
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Strombeschaffung zur Bedarfsdeckung des Flughafens Stuttgart, der Landesmesse Stuttgart und des Baden-Airparks (Flughafen Karlsruhe) für die Jahre 2019,...”
Kurze Beschreibung
Strombeschaffung zur Bedarfsdeckung des Flughafens Stuttgart, der Landesmesse Stuttgart und des Baden-Airparks (Flughafen Karlsruhe) für die Jahre 2019, 2020, optional 2021.
Strom:
Los 1: Flughafen Stuttgart: ca. 35 GWh/a (Eigenerzeugungsanlagen BHKW und PV vorhanden);
Los 2: Landesmesse Stuttgart: ca. 18 GWh/a;
Los 3: Baden-Airpark: ca. 15 GWh/a.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Abnahmestellen des Flughafens Stuttgart
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Esslingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.
Beschreibung der Beschaffung:
“Strombeschaffung zur Bedarfsdeckung der Abnahmestellen des Flughafens Stuttgart für die Jahre 2019, 2020, optional 2021.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Abnahmestellen der Landesmesse Stuttgart
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Strombeschaffung zur Bedarfsdeckung der Abnahmestellen der Landesmesse Stuttgart für die Jahre 2019, 2020, optional 2021.”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Abnahmestellen der Baden-Airpark
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Ort der Leistung: Rastatt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe/Rastatt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Strombeschaffung zur Bedarfsdeckung der Abnahmestellen des Baden-Airpark für die Jahre 2019, 2020, optional 2021.”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 106-213595
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Abnahmestellen des Flughafens Stuttgart
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Abnahmestellen der Landesmesse Stuttgart
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Abnahmestellen der Baden-Airpark
“a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach §100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter...”
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach §100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge eine Vorlage zum Teilnahmeantrag erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) in Textform anzufordern.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem bei-liegenden Rücksendeetikett zu versehen.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Bewerber- und Bieterfragen sind ausschließlich über die Plattform gem. Ziffer I.3 einzureichen. Bewerberfragen zum Teilnahmewettbewerb sind spätestens bis zum [19.06.2017 um 15 Uhr] einzureichen. Bieterfragen sind spätestens 14 Kalendertage vor dem Schlusstermin zur Einreichung der Angebote einzureichen.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen und/oder bei einer Unterschreitung der Mindest-zahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren ein-zustellen. Gleiches gilt bei losweiser Vergabe für jedes Los.
i) Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist unzulässig.
j) Nur diese Bekanntmachung ist maßgeblich.
k) Die Flughafen Stuttgart Energie GmbH ist verantwortlich für das Verfahren zur Energiebeschaffung der Abnahmestellen (Los 1-3). Der Vertragsabschluss für jedes Los erfolgt selbstständig durch jede Abnahmestelle als Auftraggeber.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2017/S 136-279738 (2017-07-14)