Stromlieferung für das Amt Rostocker Heide und die amtsangehörigen Gemeinden im Zeitraum 5/2018-12/2021

Amt Rostocker Heide vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH

Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtung des Amtes Rostocker Heide und der amtsangehörigen Gemeinden.
Lieferzeitraum: 1.5.2018 bis 31.12.2021.
Liefermenge: ca. 925.241 kWh/Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-08 Auftragsbekanntmachung
2018-04-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtung des Amtes Rostocker Heide und der amtsangehörigen Gemeinden. Lieferzeitraum: 1.5.2018 bis 31.12.2021. Liefermenge: ca. 925.241 kWh/Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Landkreis Rostock 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Rostocker Heide vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Eichenallee 20
Postleitzahl: 18182
Postort: Gelbensande
Kontakt
Internetadresse: http://www.kubus-mv.de/ 🌏
E-Mail: info@kubus-mv.de 📧
Telefon: +49 3853031256 📞
Fax: +49 3853031255 📠
URL der Dokumente: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html 🌏
URL der Teilnahme: http://www.enportal.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-08 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-13 📅
Datum des Beginns: 2018-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 239-495557
ABl. S-Ausgabe: 239
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie, dass sich der Gesamtenergiebedarf für das Lieferjahr 2018 durch den unterjährigen Lieferbeginn am 1.5.2018 entsprechend verringert.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtung des Amtes Rostocker Heide und der amtsangehörigen Gemeinden.
Lieferzeitraum: 1.5.2018 bis 31.12.2021.
Liefermenge: ca. 925.241 kWh/Jahr.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Teillos 1 Amt Rostocker Heide SLP.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Amtes Rostocker Heide und der amtsangehörigen Gemeinden.
Liefermenge: ca. 251.968 kWh/Jahr.
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten Sie, dass sich der Gesamtenergiebedarf für das Lieferjahr 2018 durch den unterjährigen Lieferbeginn am 1.5.2018 entsprechend verringert.
Bezeichnung des Loses: Teillos 2 Amt Rostocker Heide SB.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtung des Amtes Rostocker Heide und der amtsangehörigen Gemeinden.
Liefermenge: ca. 673.273 kWh/Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Amtes Rostocker Heide.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs-oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen in Form einer Liste der in den Geschäftsjahren 2014 bis 2016 erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr) des Liefer-bzw .Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
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— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: — Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB.

Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion: Siehe Auftragsunterlagen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Bentwisch vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Land: Landkreis Rostock 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Blankenhagen vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Gemeinde Rövershagen vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Gemeinde Mönchhagen vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Gemeinde Gelbensande vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Kontakt
Kontaktperson: KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner Straße 5, 19061Schwerin
KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Dokumente URL: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebotes In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion.
Angaben zu:
— Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385588-5162 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 385588-485-5162 📠
Internetadresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Organigramm/M%C3%BCller%E2%80%93Tillmann,-Norbert-(1.-Vergabekammer) 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 239-495557 (2017-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtung des Amtes Rostocker Heide und der amtsangehörigen Gemeinden. Lieferzeitraum: 1.5.2018 bis 31.12.2021. Liefermenge: ca. 925 241 kWh/Jahr.
Gesamtwert des Auftrags: 765636.52 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 072-159366
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 239-495557
ABl. S-Ausgabe: 72

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Liefermenge: ca. 925 241 kWh/Jahr.
Bezeichnung des Loses: Teillos 1 Amt Rostocker Heide SLP
Kurze Beschreibung: Liefermenge: ca. 251 968 kWh/Jahr.
Bezeichnung des Loses: Teillos 2 Amt Rostocker Heide SB
Kurze Beschreibung: Liefermenge: ca. 673 273 kWh/Jahr.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-20 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner Straße 5, 19061 Schwerin

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 072-159366 (2018-04-11)