Die technische Mieterkoordination ist verantwortlich für die Koordination der mieter-/ vermieterspezifischen Themen aller am Bau Beteiligter. Die Themen sind selbstständig untereinander durch die technische Mieterkoordination zu koordinieren, um einen reibungslosen Mieterausbau sicherzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Die technische Mieterkoordination ist verantwortlich für die Koordination der mieter-/ vermieterspezifischen Themen aller am Bau Beteiligter. Die Themen sind selbstständig untereinander durch die technische Mieterkoordination zu koordinieren, um einen reibungslosen Mieterausbau sicherzustellen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 023-049645
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 17FEI26753
Titel: Stuttgart, Bonatzbau, Mieterkoordinator
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-17 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: iandus Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG
Postanschrift: Heinrichstraße 155
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40239
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.iandus.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 799 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 079-235312 (2023-04-18)