Der Auftraggeber beabsichtigt, die Durchführung des Stadtverkehrs mit Kraftomnibussen im Linienverkehr im Stadtgebiet Bad Mergentheim an einen Unternehmer zu vergeben. Der Auftragnehmer hat die Verkehrsleistung (inklusive Fahrscheinverkauf durch Fahrer) zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Subunternehmerleistungen für die Durchführung des Stadtbusverkehrs in Bad Mergentheim.
2017/S 009-013872”
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber hat die Durchführung des Stadtverkehrs mit Kraftomnibussen im Linienverkehr im Stadtgebiet Bad Mergentheim an einen Unternehmer vergeben....”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber hat die Durchführung des Stadtverkehrs mit Kraftomnibussen im Linienverkehr im Stadtgebiet Bad Mergentheim an einen Unternehmer vergeben. Der Auftragnehmer hat die Verkehrsleistung (inklusive Fahrscheinverkauf durch Fahrer) zu erbringen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Ort der Leistung: Main-Tauber-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Mergentheim.
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber hat die Durchführung des Stadtverkehrs mit Kraftomnibussen im Linienverkehr im Stadtgebiet Bad Mergentheim an einen Unternehmer vergeben....”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber hat die Durchführung des Stadtverkehrs mit Kraftomnibussen im Linienverkehr im Stadtgebiet Bad Mergentheim an einen Unternehmer vergeben. Der Auftragnehmer hat die Verkehrsleistung (inklusive Fahrscheinverkauf durch Fahrer) zu erbringen.
Der Verkehr soll dabei mit zwei Bussen auf drei Linien auf der Grundlage von durch den Gemeinderat beschlossenem Betriebs- und Fahrzeugkonzepten zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr erbracht werden. Alle Linien verkehren im 60-Minuten-Takt. Zudem werden auch freigestellte Schülerverkehre erbracht.
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Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Einmalige Option zur Verlängerung des Vertrages um 2 Jahre.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 009-013872
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SWEG Südwestdeutsche Verkehrs-Aktiengesellschaft
Postanschrift: Rheinstraße 8
Postort: Lahr / Schwarzwald
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 7821270265 📠
Region: Ortenaukreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist der vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannte Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist der vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannte Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist innerhalb von 15 Kalendertagen der Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Für ein Nachprüfungsverfahren, das auf die Feststellung der Nichtigkeit einer Direktvergabe (defacto-Vergabe) gerichtet ist, ist der Nachprüfungsantrag nach § 135 Abs. 2 S. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union zu stellen.
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Quelle: OJS 2017/S 145-300347 (2017-07-27)