Suchtberatung in den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Der Auftrag der Suchtberatung ist eingebunden in das Gesamtziel des Justizvollzuges, den Gefangenen zu befähigen, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen (§ 2 ThürJVollzGB). Gemeinsames Ziel des Justizvollzuges und der Suchtberatung ist, Suchtmittelfreiheit für den Gefangenen durch intensive Zusammenarbeit und problemorientierte Angebote zu erreichen. Sie bietet suchtkranken/-gefährdeten Gefangenen Beratung, Behandlung, Betreuung und Therapievermittlung an. Diese Leistungen werden im Gruppen- und Einzelsetting erbracht. Externe Suchtberatung ist einerseits integriert in Strukturen, Regeln und Kooperationssysteme des Justizvollzuges und andererseits in das Suchtmittelhilfesystem. Eine Kooperation in Form von gemeinsam festgelegten Verfahrensregeln und verbindlichen Abläufen in der jeweiligen Anstalt wird erwartet. Die Leistungen der Suchtberatung werden als Fachleistungsstunden intramural erbracht.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-19.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-19 Auftragsbekanntmachung