Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Durchführung Softwarepflege (SWP) d. h. Maßnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung des Sollzustandes eines Produkts, die Durchführung von Softwareänderungen (SWÄ) d. h. alle Maßnahmen, die ein für die Nutzung genehmigtes Softwareprodukt ändern oder erweitern und die Durchführung laufender Aktivitäten d. h. alle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit des Softwareprodukts, die regelmäßig auszuführen sind. Das Produkt ist eine BWI Eigentwicklung zur Arbeitszeiterfassung aufgrund einer neuen Arbeitszeitsverordnung der Bundeswehr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-01-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
Basisleistung:1.6.2017 bis 31.12.2018 -> 1.267 Personentage (PT).Optionale Leistung:1.1.2019 bis 31.12.2019 -> 800 PT,1.1.2020 bis 31.12.2020 -> 800 PT.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI Systeme GmbH
Postanschrift: Auf dem Steinbüchel 22
Postleitzahl: 53340
Postort: Meckenheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.bwi-systeme.de🌏
E-Mail: bwi-systeme.vergabestelle@bwi-systeme.de📧
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Durchführung Softwarepflege (SWP) d. h. Maßnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung des Sollzustandes eines Produkts, die Durchführung von Softwareänderungen (SWÄ) d. h. alle Maßnahmen, die ein für die Nutzung genehmigtes Softwareprodukt ändern oder erweitern und die Durchführung laufender Aktivitäten d. h. alle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit des Softwareprodukts, die regelmäßig auszuführen sind. Das Produkt ist eine BWI Eigentwicklung zur Arbeitszeiterfassung aufgrund einer neuen Arbeitszeitsverordnung der Bundeswehr.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Durchführung Softwarepflege (SWP) d. h. Maßnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung des Sollzustandes eines Produkts, die Durchführung von Softwareänderungen (SWÄ) d. h. alle Maßnahmen, die ein für die Nutzung genehmigtes Softwareprodukt ändern oder erweitern und die Durchführung laufender Aktivitäten d. h. alle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit des Softwareprodukts, die regelmäßig auszuführen sind. Das Produkt ist eine BWI Eigentwicklung zur Arbeitszeiterfassung aufgrund einer neuen Arbeitszeitsverordnung der Bundeswehr.
Menge oder Umfang:
Basisleistung:
1.6.2017 bis 31.12.2018 -> 1.267 Personentage (PT).
Optionale Leistung:
1.1.2019 bis 31.12.2019 -> 800 PT,
1.1.2020 bis 31.12.2020 -> 800 PT.
Beschreibung der Optionen: Eine maximal zweimalige Verlängerung des Vertrages ist möglich.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 9 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: TID-2016-021
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BWI Systeme GmbH, Vergabestelle, Auf dem Steinbüchel 22, 53340 Meckenheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2017-05-31 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können Bewerber oder Bieter ausgeschlossen werden,
1.über deren Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens beantragt oder ein solches Verfahren bereits eröffnet worden oder wenn die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist;
2.die sich im Verfahren der Liquidation befinden;
3.die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils wegen eines Deliktes bestraft worden sind, das ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, insbesondere wegen eines Verstoßes gegen Rechtsvorschriften über die Ausfuhr von Verteidigungs- oder Sicherheitsgütern; die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt
3.die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils wegen eines Deliktes bestraft worden sind, das ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, insbesondere wegen eines Verstoßes gegen Rechtsvorschriften über die Ausfuhr von Verteidigungs- oder Sicherheitsgütern; die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt
wurde, insbesondere eine Verletzung der Pflicht zur Gewährleistung der Informations- oder Versorgungssicherheit im Rahmen eines früheren
Auftrags;
5.die nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweisen, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen; der Nachweis, dass Risiken für die
nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mithilfe geschützter Datenquellen erfolgen;
6.die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen, Steuern und Abgaben nachweislich nicht erfüllt haben, § 23 Absatz 3 gilt entsprechend;
7.die sich bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß der Nummern 1 bis 6 sowie der §§ 7, 8, 25 bis 28 zum Nachweis der Eignung eingeholt werden können, in erheblichem Ausmaß falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte nicht erteilt haben. Darum ist zu den hier aufgeführten Ziff. 1. bis 7. Eine Eigenerklärung vorzulegen.
7.die sich bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß der Nummern 1 bis 6 sowie der §§ 7, 8, 25 bis 28 zum Nachweis der Eignung eingeholt werden können, in erheblichem Ausmaß falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte nicht erteilt haben. Darum ist zu den hier aufgeführten Ziff. 1. bis 7. Eine Eigenerklärung vorzulegen.
Ein Bewerber oder Bieter ist wegen Unzuverlässigkeit von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt worden ist wegen:
1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
2.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
3.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
4.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
5.§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr);
6.§ 334 des Strafgesetzbuchs (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
EUBestechungsgesetzes, Artikel 2 §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 1 Absatz 1 Ziffer 7 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten
EUBestechungsgesetzes, Artikel 2 §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 1 Absatz 1 Ziffer 7 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten
des Internationalen Strafgerichtshofes. Darum ist zu den vorstehenden Ziff. 1. bis 6. ebenfalls eine Eigenerklärung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gewährleistet, wenn der Bewerber darstellt, dass er mit der vorhandenen Firmenstruktur, seinen bisherigen Tätigkeitschwerpunkten und seinem Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für
vergleichbare Dienstleistungen die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages gewährleisten kann.
Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gewährleistet, wenn der Bewerber darstellt, dass er mit der vorhandenen Firmenstruktur, seinen bisherigen Tätigkeitschwerpunkten und seinem Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für
vergleichbare Dienstleistungen die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages gewährleisten kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Unterlagen stehen unter der Vergabe „SWPÄ im Verfahren Arbeitszeiterfassung Bw – TID-2016-021“ auf der BWI Vergabeplattform unter folgendem Link https://vergabeplattform.bwi-it.de/NetServer/ zum Download bereit.
Mindeststandards:
Unterlagen stehen unter der Vergabe „SWPÄ im Verfahren Arbeitszeiterfassung Bw – TID-2016-021“ auf der BWI Vergabeplattform unter folgendem Link https://vergabeplattform.bwi-it.de/NetServer/ zum Download bereit.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Es gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungseingang.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.bwi-systeme.de🌏
URL der Dokumente: www.bwi-systeme.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Name: Wie VI. 4.1)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dokument „Abschnitt VI.4.2) Einlegung Rechtsbehelfen“ steht unter der Vergabe „SWPÄ im Verfahren Arbeitszeiterfassung Bw – TID-2016-021“ auf der BWI Vergabeplattform unter folgendem Link https://vergabeplattform.bwi-it.de/NetServer/ zum Download bereit.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Dokument „Abschnitt VI.4.2) Einlegung Rechtsbehelfen“ steht unter der Vergabe „SWPÄ im Verfahren Arbeitszeiterfassung Bw – TID-2016-021“ auf der BWI Vergabeplattform unter folgendem Link https://vergabeplattform.bwi-it.de/NetServer/ zum Download bereit.
Quelle: OJS 2017/S 016-026828 (2017-01-19)
Ergänzende Angaben (2017-02-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Wie VI.3.1)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; gem. § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die Bieter bzw. Bewerber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; gem. § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die Bieter bzw. Bewerber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.