Der Auftraggeber beabsichtigt, die Lieferung, den Aufbau, die Inbetriebnahme sowie optional die Wartung der neu aufzubauenden Kooperativen Leitstelle Berlin für die Polizei Berlin und die Berliner Feuerwehr (einschließlich Rettungsdienst) auszuschreiben. Es soll ein IT- System beschafft werden bestehend aus einem Produktivsystem, einem Referenz- bzw. Testsystem sowie einem Schulungssystem, welches neben dem Einsatzleitsystem für beide Behörden weitere Aspekte wie ein Geo-Informationssystem (GIS), ein Sprachkommunikationssystem incl. der Anbindung an den Notruf, den Digital-Funk und eine Audiodokumentation, ein Stabs- und Führungssystem, einheitliche Leitstellenarbeitsplätze und weitere Systeme (u. a. eine Veranstaltungsdatenbank einschließlich einer Kräfteplanung, ein Datenbank-Verfahren zur Dokumentation von Fahrzeugumsetzungen) sowie die Integration von Medientechnik umfasst. In allen Punkten ist jeweils deren Anpassung an die Anforderungen des Auftraggebers zwingend notwendig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Führungs-, Kommunikations- und Computersysteme
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Lieferung, den Aufbau, die Inbetriebnahme sowie optional die Wartung der neu aufzubauenden Kooperativen Leitstelle Berlin für die Polizei Berlin und die Berliner Feuerwehr (einschließlich Rettungsdienst) auszuschreiben. Es soll ein IT- System beschafft werden bestehend aus einem Produktivsystem, einem Referenz- bzw. Testsystem sowie einem Schulungssystem, welches neben dem Einsatzleitsystem für beide Behörden weitere Aspekte wie ein Geo-Informationssystem (GIS), ein Sprachkommunikationssystem incl. der Anbindung an den Notruf, den Digital-Funk und eine Audiodokumentation, ein Stabs- und Führungssystem, einheitliche Leitstellenarbeitsplätze und weitere Systeme (u. a. eine Veranstaltungsdatenbank einschließlich einer Kräfteplanung, ein Datenbank-Verfahren zur Dokumentation von Fahrzeugumsetzungen) sowie die Integration von Medientechnik umfasst. In allen Punkten ist jeweils deren Anpassung an die Anforderungen des Auftraggebers zwingend notwendig.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Lieferung, den Aufbau, die Inbetriebnahme sowie optional die Wartung der neu aufzubauenden Kooperativen Leitstelle Berlin für die Polizei Berlin und die Berliner Feuerwehr (einschließlich Rettungsdienst) auszuschreiben. Es soll ein IT- System beschafft werden bestehend aus einem Produktivsystem, einem Referenz- bzw. Testsystem sowie einem Schulungssystem, welches neben dem Einsatzleitsystem für beide Behörden weitere Aspekte wie ein Geo-Informationssystem (GIS), ein Sprachkommunikationssystem incl. der Anbindung an den Notruf, den Digital-Funk und eine Audiodokumentation, ein Stabs- und Führungssystem, einheitliche Leitstellenarbeitsplätze und weitere Systeme (u. a. eine Veranstaltungsdatenbank einschließlich einer Kräfteplanung, ein Datenbank-Verfahren zur Dokumentation von Fahrzeugumsetzungen) sowie die Integration von Medientechnik umfasst. In allen Punkten ist jeweils deren Anpassung an die Anforderungen des Auftraggebers zwingend notwendig.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Führungs-, Kommunikations- und Computersysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-08-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-04 📅
Datum des Beginns: 2019-03-15 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 148-306144
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 004-005578
ABl. S-Ausgabe: 148
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Pkt. II.2.7).
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Realisierung der Leistungen zum Aufbau der Kooperativen Leitstelle Berlin für den Zeitraum von 3/2019 bis voraussichtlich 6/2026 zu vergeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Produktivsystem muss für die Annahme und Bearbeitung von mindestens 2 200 Notrufen (Notrufe 110 und 112, 19222, Bürgertelefon und Sonderleitungen) pro Stunde im 7 x 24 Stunden Betrieb/Woche hochverfügbar ausgelegt sein. Das Referenz- bzw. Testsystem muss analog dem Produktivsystem für den 7 x 24 Stunden Betrieb/Woche ausgelegt werden. Es bildet alle wesentlichen technischen und funktionalen Eigenschaften des Produktivsystems ab und dient zum Test aller, vom Auftraggeber geforderten Funktionalitäten und Eigenschaften des Produktivsystems, bevor diese in das Produktivsystem übernommen werden.
Das Produktivsystem muss für die Annahme und Bearbeitung von mindestens 2 200 Notrufen (Notrufe 110 und 112, 19222, Bürgertelefon und Sonderleitungen) pro Stunde im 7 x 24 Stunden Betrieb/Woche hochverfügbar ausgelegt sein. Das Referenz- bzw. Testsystem muss analog dem Produktivsystem für den 7 x 24 Stunden Betrieb/Woche ausgelegt werden. Es bildet alle wesentlichen technischen und funktionalen Eigenschaften des Produktivsystems ab und dient zum Test aller, vom Auftraggeber geforderten Funktionalitäten und Eigenschaften des Produktivsystems, bevor diese in das Produktivsystem übernommen werden.
Das Schulungssystem muss alle wesentlichen funktionalen Eigenschaften des Produktivsystems abbilden und dient der Ausbildung von Mitarbeitenden der Kooperativen Leitstelle am System. Das Referenz – und das Schulungssystem sind in den Räumen des Auftraggebers aufzubauen. Besondere Bedeutung haben für den Auftraggeber die nachfolgenden Aspekte: die Gebrauchstauglichkeit und Ergonomie, die Mandantenfähigkeit, kollaborative Arbeitsformen sowie ein homogener Lösungsansatz und die Berücksichtigung der Innovationsoffenheit durch ein dienstorientiertes IT-System. Durch den Auftragnehmer sind für jedes System sämtliche Leistungen im Bereich der Feinspezifikation der IT-Architektur, der Lieferung der aktiven Netzwerkkomponenten, der Lieferung der erforderlichen zentralen wie dezentralen Systemkomponenten (Software und Hardware), einschließlich der notwendigen Lizenzen für deren Betrieb, der Lieferung von technischen Ausstattungen, des Aufbaus der IT-Netze, des IT-Systems und der Leitstellenarbeitsplätze, der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, der Migration bzw. Übernahme von Alt-Daten, der Schulung von Mitarbeitenden des Auftraggebers (Multiplikatoren, Administratoren, Service Desk), der Dokumentation sowie des Systemservice zu erbringen. Weiterhin ist eine umfangreiche Betriebsunterstützung innerhalb des Probebetriebs, während der Gewährleistungszeit und darüber hinaus optional zuleisten. Des Weiteren sind Schulungsmaßnahmen durchzuführen und die Migration von Daten aus den beiden vorhandenen Leitstellensystemen vorzusehen. Für den Betrieb durch die Polizei Berlin und die Berliner Feuerwehr sind zwei getrennte Standorte vorgesehen, die jeweils über 2 Rechenzentren verfügen sollen. Diese Rechenzentren sind so zu verbinden, dass der gesamte Betrieb durch beide Behörden auch mit nur einem Rechenzentrum möglich ist. Eine enge Abstimmung mit dem gesondert für den Hochbau beauftragten Architekturbüro und der technischen Projektsteuerung des Auftraggebers ist zwingend notwendig. Gleichfalls Bestandteil der Leistungen während der gesamten Projektlaufzeit ist ein umfangreiches Projektmanagement (u. a. Change-Request-Management, Dokumentation, Zeit- und Maßnahmenplan, Projektstrukturplan, Aufgabenübersichten, Beschlusslisten, Risiko- und Statusberichte sowie die Protokollführung). Durch den Auftragnehmer sind im Rahmen des Auftrages folgende Leistungen zu erbringen: Konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung des Migrationsprozesses sowie die Migration von Daten aus den bisherigen Systemen; Erstellung und Abstimmung von Schulungskonzepten; Projektmanagement; Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft; Bereitstellung eines Service Desk; optional: Pflege- und Wartungsleistungen.
Das Schulungssystem muss alle wesentlichen funktionalen Eigenschaften des Produktivsystems abbilden und dient der Ausbildung von Mitarbeitenden der Kooperativen Leitstelle am System. Das Referenz – und das Schulungssystem sind in den Räumen des Auftraggebers aufzubauen. Besondere Bedeutung haben für den Auftraggeber die nachfolgenden Aspekte: die Gebrauchstauglichkeit und Ergonomie, die Mandantenfähigkeit, kollaborative Arbeitsformen sowie ein homogener Lösungsansatz und die Berücksichtigung der Innovationsoffenheit durch ein dienstorientiertes IT-System. Durch den Auftragnehmer sind für jedes System sämtliche Leistungen im Bereich der Feinspezifikation der IT-Architektur, der Lieferung der aktiven Netzwerkkomponenten, der Lieferung der erforderlichen zentralen wie dezentralen Systemkomponenten (Software und Hardware), einschließlich der notwendigen Lizenzen für deren Betrieb, der Lieferung von technischen Ausstattungen, des Aufbaus der IT-Netze, des IT-Systems und der Leitstellenarbeitsplätze, der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, der Migration bzw. Übernahme von Alt-Daten, der Schulung von Mitarbeitenden des Auftraggebers (Multiplikatoren, Administratoren, Service Desk), der Dokumentation sowie des Systemservice zu erbringen. Weiterhin ist eine umfangreiche Betriebsunterstützung innerhalb des Probebetriebs, während der Gewährleistungszeit und darüber hinaus optional zuleisten. Des Weiteren sind Schulungsmaßnahmen durchzuführen und die Migration von Daten aus den beiden vorhandenen Leitstellensystemen vorzusehen. Für den Betrieb durch die Polizei Berlin und die Berliner Feuerwehr sind zwei getrennte Standorte vorgesehen, die jeweils über 2 Rechenzentren verfügen sollen. Diese Rechenzentren sind so zu verbinden, dass der gesamte Betrieb durch beide Behörden auch mit nur einem Rechenzentrum möglich ist. Eine enge Abstimmung mit dem gesondert für den Hochbau beauftragten Architekturbüro und der technischen Projektsteuerung des Auftraggebers ist zwingend notwendig. Gleichfalls Bestandteil der Leistungen während der gesamten Projektlaufzeit ist ein umfangreiches Projektmanagement (u. a. Change-Request-Management, Dokumentation, Zeit- und Maßnahmenplan, Projektstrukturplan, Aufgabenübersichten, Beschlusslisten, Risiko- und Statusberichte sowie die Protokollführung). Durch den Auftragnehmer sind im Rahmen des Auftrages folgende Leistungen zu erbringen: Konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung des Migrationsprozesses sowie die Migration von Daten aus den bisherigen Systemen; Erstellung und Abstimmung von Schulungskonzepten; Projektmanagement; Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft; Bereitstellung eines Service Desk; optional: Pflege- und Wartungsleistungen.
Beschreibung der Optionen: Optional Pflege- und Wartungsleistungen.
Zusätzliche Informationen:
Hinweis zu Pkt. II.2.7).
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Realisierung der Leistungen zum Aufbau der Kooperativen Leitstelle Berlin für den Zeitraum von 3/2019 bis voraussichtlich 6/2026 zu vergeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Anlage 2 der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen „Bewerbungsbedingungen“.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-10-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-30 📅
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 148-306144 (2017-08-02)
Ergänzende Angaben (2017-08-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 88-2017
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber hat die Lieferung, den Aufbau, die Inbetriebnahme sowie die Wartung der neu aufzubauenden Kooperativen Leitstelle Berlin für die Polizei Berlin und die Berliner Feuerwehr (einschließlich Rettungsdienst) ausgeschrieben. Es soll ein IT- System beschafft werden bestehend aus einem Produktivsystem, einem Referenz- bzw. Testsystem sowie einem Schulungssystem, welches neben dem Einsatzleitsystem für beide Behörden weitere Aspekte wie ein Geo-Informationssystem (GIS), ein Sprachkommunikationssystem incl. der Anbindung an den Notruf, den Digital-Funk und eine Audiodokumentation, ein Stabs- und Führungssystem, einheitliche Leitstellenarbeitsplätze und weitere Systeme (u. a. eine Veranstaltungsdatenbank einschließlich einer Kräfteplanung, ein Datenbank-Verfahren zur Dokumentation von Fahrzeugumsetzungen) sowie die Integration von Medientechnik umfasst.
Der Auftraggeber hat die Lieferung, den Aufbau, die Inbetriebnahme sowie die Wartung der neu aufzubauenden Kooperativen Leitstelle Berlin für die Polizei Berlin und die Berliner Feuerwehr (einschließlich Rettungsdienst) ausgeschrieben. Es soll ein IT- System beschafft werden bestehend aus einem Produktivsystem, einem Referenz- bzw. Testsystem sowie einem Schulungssystem, welches neben dem Einsatzleitsystem für beide Behörden weitere Aspekte wie ein Geo-Informationssystem (GIS), ein Sprachkommunikationssystem incl. der Anbindung an den Notruf, den Digital-Funk und eine Audiodokumentation, ein Stabs- und Führungssystem, einheitliche Leitstellenarbeitsplätze und weitere Systeme (u. a. eine Veranstaltungsdatenbank einschließlich einer Kräfteplanung, ein Datenbank-Verfahren zur Dokumentation von Fahrzeugumsetzungen) sowie die Integration von Medientechnik umfasst.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung: Angebotspreise haben nach VgV einen hohen Vertraulichkeitsschutz, zudem handelt es sich um ein grundsätzlich zu schützendes Geschäftsgeheimnis des jeweiligen Bieters. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV kommt hier zur Anwendung. Das Feld II 1.7 muss technisch ausgefüllt werden. Aus diesem Grund wurde „1.00“ als Füllwert eingetragen.
Zu II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung: Angebotspreise haben nach VgV einen hohen Vertraulichkeitsschutz, zudem handelt es sich um ein grundsätzlich zu schützendes Geschäftsgeheimnis des jeweiligen Bieters. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV kommt hier zur Anwendung. Das Feld II 1.7 muss technisch ausgefüllt werden. Aus diesem Grund wurde „1.00“ als Füllwert eingetragen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Optionaler Auftrag zur Service- und Betriebsunterstützung einschließlich Hardware-Release.
Zusätzliche Informationen:
Zu II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung: Angebotspreise haben nach VgV einen hohen Vertraulichkeitsschutz, zudem handelt es sich um ein grundsätzlich zu schützendes Geschäftsgeheimnis des jeweiligen Bieters. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV kommt hier zur Anwendung. Das Feld II 1.7 muss technisch ausgefüllt werden. Aus diesem Grund wurde „1.00“ als Füllwert eingetragen.
Zu II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung: Angebotspreise haben nach VgV einen hohen Vertraulichkeitsschutz, zudem handelt es sich um ein grundsätzlich zu schützendes Geschäftsgeheimnis des jeweiligen Bieters. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV kommt hier zur Anwendung. Das Feld II 1.7 muss technisch ausgefüllt werden. Aus diesem Grund wurde „1.00“ als Füllwert eingetragen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Deutschland
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-05 📅
Name: eurofunk Kappacher GmbH Deutschland
Postanschrift: Sägewerkstraße 5
Postort: Ainring
Postleitzahl: 83404
Land: Deutschland 🇩🇪 Berchtesgadener Land
🏙️
Name: Atos Information Technolgy GmbH
Postanschrift: Franz-Geuer-Str. 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50823
Land: Köln
🏙️
Name: Eurofunk Kappacher GmbH
Postanschrift: Eurofunktstr. 1 — 8
Postort: St. Johann
Postleitzahl: A-5600
Land: Österreich 🇦🇹
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Feuerwehr, Zentraler Service Finanzen — Vergabestelle
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: https://www.berlin.de/polizei/🌏
: https://www.berlin.de/vergabeplattform🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses: Angebotspreise haben nach VgV einen hohen Vertraulichkeitsschutz, zudem handelt es sich um ein grundsätzlich zu schützendes Geschäftsgeheimnis des jeweiligen Bieters. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV kommt hier zur Anwendung. Das Feld V.2.4 muss technisch ausgefüllt werden. Aus diesem Grund wurde „1.00“ als Füllwert eingetragen.
Zu V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses: Angebotspreise haben nach VgV einen hohen Vertraulichkeitsschutz, zudem handelt es sich um ein grundsätzlich zu schützendes Geschäftsgeheimnis des jeweiligen Bieters. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV kommt hier zur Anwendung. Das Feld V.2.4 muss technisch ausgefüllt werden. Aus diesem Grund wurde „1.00“ als Füllwert eingetragen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe beim Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe beim Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Berlin
Quelle: OJS 2021/S 144-382618 (2021-07-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Systemlieferung Kooperative Leitstelle
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 250-661824 (2021-12-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Kooperative Leitstelle - CR 007 vorgezogene Testumgebung
Quelle: OJS 2022/S 249-727730 (2022-12-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰