Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 247-519210
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“— Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: für Personen-und Sachschäden 4 000 000 EUR und für Vermögensschäden 2 000...”
Text
— Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: für Personen-und Sachschäden 4 000 000 EUR und für Vermögensschäden 2 000 000 EUR je Schadensfall bei doppelterJahreshöchstleistung.
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Text:
“— Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: für Personen- und Sachschäden 2 000 000 EUR und für Vermögensschäden 500...”
Text
— Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: für Personen- und Sachschäden 2 000 000 EUR und für Vermögensschäden 500 000 EUR je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung. Im Falle der Auftragserteilung sind die Deckungssummen zu erhöhen auf 4 000 000 EUR bzw. 2 000 000 EUR je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung. Die Bewerber müssen sich bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs verpflichten eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Mindestdeckungssummen bei einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 4 Mio. EUR je Schadensfall bei...”
Text
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Mindestdeckungssummen bei einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 4 Mio. EUR je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung (d.h. 8 Mio. EUR) für Personen- und Sachschäden sowie 2 Mio. EUR für Vermögensschäden bei doppelter Jahreshöchstleistung (d.h. 4 Mio. EUR).
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Text:
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Mindestdeckungssummen bei einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. EUR je Schadensfall bei...”
Text
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Mindestdeckungssummen bei einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. EUR je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung (d.h. 4 Mio. EUR) für Personen- und Sachschäden sowie 500 EUR für Vermögensschäden bei doppelter Jahreshöchstleistung (d.h. 1 Mio. EUR). Im Falle der Auftragserteilung sind die Deckungssummen zu erhöhen auf 4 000 000 EUR bzw. 2 000 000 EUR je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung. Die Bewerber müssen sich bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs verpflichten eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
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Quelle: OJS 2018/S 010-019091 (2018-01-12)