Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (s. Vergabeunterlagen).
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (s. Vergabeunterlagen).
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (s. Vergabeunterlagen).
• Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (s. Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
• Beschäftigtenzahl (s. Vergabeunterlagen).
• Ausstattung und Ausrüstung (s. Vergabeunterlagen).
• Referenzen (s. Vergabeunterlagen).