Telekommunikationsüberwachungssystem der nächsten Generation (TKÜ-NG) für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW

Die Telekommunikationsüberwachung ist für die Kriminalitätsbekämpfung der Polizei in NRW erfolgskritisch und von herausragender Bedeutung. Es besteht daher die Absicht des Erwerbs eines Telekommunikationsüberwachungssystems der nächsten Generation (TKÜ NG) auf dem neusten technischen Stand. Das TKÜ-NG muss verschiedenen Entwicklungen und technischen Herausforderungen gerecht werden. Zu nennen ist beispielsweise die zunehmend verschlüsselt ablaufende Telekommunikation, die digitale Transformation der Gesellschaft und der Wirtschaft sowie die Optimierung von Ressourcen und ressourcenintensiver Nutzung unabhängig von der Lokalisierung der Speicher- und Rechenkapazität.
Unter anderem genutzt werden soll die Möglichkeit, das TKÜ-NG durch Einsatz von Virtualisierungstechnologien und hybriden Infrastrukturen mit anderen IT-Verfahren gemeinsam auf einem skalierbaren Basissystem zu betreiben. Das TKÜ-NG soll insoweit den aktuellen und zukünftig absehbaren kriminalfachlichen Anforderungen gerecht werden und neue technologische und ermittlungstaktische Möglichkeiten abbilden. Es muss die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die nationalen und internationalen Bestimmungen für leitungsbasierte und paketvermittelte Überwachungsmaßnahmen (ETSI und TR-TKÜV) sowie die Bestimmungen zu Löschungspflichten und dem Kernbereichsschutz vollumfänglich erfüllen und regelmäßig angepasst werden. Ziel ist es, ein ausreichend dimensioniertes, skalierbares TKÜ-NG für mind. 5 000 Anwender zu erhalten, welches mit zukünftigen Bandbreiten (5G Standard) ständig wachsende Datenvolumina performant verarbeiten kann.
Die Beschaffung umfasst im Wesentlichen die folgenden Leistungen:
Erwerb eines Systems für die Telekommunikationsüberwachung, welches grundsätzlich in einer bestehenden virtualisierten Umgebung installiert werden kann. Dies beinhaltet ein Produktiv-, Entwicklungs-, Test- und Schulungssystem, welches in die bestehende IT Infrastruktur eingebunden werden soll.
Bestehende Programmkomponenten sollen im Rahmen des Customizings an die fachlichen und technischen Anforderungen des Auftraggebers angepasst werden.
Unterstützung des zentralen Fortbildungsträgers des Landes bei der Vorbereitung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen.
Stellung eines Testsystems in der Angebotsphase.
Wartung und Pflege des Systems:
Hingewiesen wird darauf, dass das TKÜ-NG innerhalb nur weniger Monate geliefert und in die bestehende IT-Architektur der Polizei NRW implementiert werden muss. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist gegen Mitte Februar 2018 zu rechnen. Das TKÜ-NG muss zum 1.1.2019 in Betrieb genommen werden. Ab diesem Zeitpunkt soll die Wartung/Pflege der Software beginnen. Da nicht ausgeschlossen ist, dass während der Projektlaufzeit ggf. zusätzlich weitere Fortentwicklungen an dem TKÜ-NG aufgrund neuer oder gestiegener Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit oder im Falle von Änderungen an der Systemarchitektur bei der Polizei NRW erforderlich werden, umfasst der Ausschreibungsvorgang auch den optionalen Abruf von bis zu 1 000 Personentagen für noch nicht näher spezifizierbare Tätigkeiten des Auftragnehmers.
Auf die zusätzlichen Angaben unter Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird hingewiesen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-01.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-01 Auftragsbekanntmachung
2018-05-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge