Telekommunikationsüberwachungssystem der nächsten Generation (TKÜ-NG) für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW

Die Telekommunikationsüberwachung ist für die Kriminalitätsbekämpfung der Polizei in NRW erfolgskritisch und von herausragender Bedeutung. Es besteht daher die Absicht des Erwerbs eines Telekommunikationsüberwachungssystems der nächsten Generation (TKÜ NG) auf dem neusten technischen Stand. Das TKÜ-NG muss verschiedenen Entwicklungen und technischen Herausforderungen gerecht werden. Zu nennen ist beispielsweise die zunehmend verschlüsselt ablaufende Telekommunikation, die digitale Transformation der Gesellschaft und der Wirtschaft sowie die Optimierung von Ressourcen und ressourcenintensiver Nutzung unabhängig von der Lokalisierung der Speicher- und Rechenkapazität.
Unter anderem genutzt werden soll die Möglichkeit, das TKÜ-NG durch Einsatz von Virtualisierungstechnologien und hybriden Infrastrukturen mit anderen IT-Verfahren gemeinsam auf einem skalierbaren Basissystem zu betreiben. Das TKÜ-NG soll insoweit den aktuellen und zukünftig absehbaren kriminalfachlichen Anforderungen gerecht werden und neue technologische und ermittlungstaktische Möglichkeiten abbilden. Es muss die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die nationalen und internationalen Bestimmungen für leitungsbasierte und paketvermittelte Überwachungsmaßnahmen (ETSI und TR-TKÜV) sowie die Bestimmungen zu Löschungspflichten und dem Kernbereichsschutz vollumfänglich erfüllen und regelmäßig angepasst werden. Ziel ist es, ein ausreichend dimensioniertes, skalierbares TKÜ-NG für mind. 5 000 Anwender zu erhalten, welches mit zukünftigen Bandbreiten (5G Standard) ständig wachsende Datenvolumina performant verarbeiten kann.
Die Beschaffung umfasst im Wesentlichen die folgenden Leistungen:
Erwerb eines Systems für die Telekommunikationsüberwachung, welches grundsätzlich in einer bestehenden virtualisierten Umgebung installiert werden kann. Dies beinhaltet ein Produktiv-, Entwicklungs-, Test- und Schulungssystem, welches in die bestehende IT Infrastruktur eingebunden werden soll.
Bestehende Programmkomponenten sollen im Rahmen des Customizings an die fachlichen und technischen Anforderungen des Auftraggebers angepasst werden.
Unterstützung des zentralen Fortbildungsträgers des Landes bei der Vorbereitung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen.
Stellung eines Testsystems in der Angebotsphase.
Wartung und Pflege des Systems:
Hingewiesen wird darauf, dass das TKÜ-NG innerhalb nur weniger Monate geliefert und in die bestehende IT-Architektur der Polizei NRW implementiert werden muss. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist gegen Mitte Februar 2018 zu rechnen. Das TKÜ-NG muss zum 1.1.2019 in Betrieb genommen werden. Ab diesem Zeitpunkt soll die Wartung/Pflege der Software beginnen. Da nicht ausgeschlossen ist, dass während der Projektlaufzeit ggf. zusätzlich weitere Fortentwicklungen an dem TKÜ-NG aufgrund neuer oder gestiegener Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit oder im Falle von Änderungen an der Systemarchitektur bei der Polizei NRW erforderlich werden, umfasst der Ausschreibungsvorgang auch den optionalen Abruf von bis zu 1 000 Personentagen für noch nicht näher spezifizierbare Tätigkeiten des Auftragnehmers.
Auf die zusätzlichen Angaben unter Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird hingewiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-01 Auftragsbekanntmachung
2018-05-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Funk- und Fernsprechüberwachungssystem
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Funk- und Fernsprechüberwachungssystem 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Postanschrift: Schifferstraße 10
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Kontakt
E-Mail: aul.vergabe@aulinger.eu 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 147-305648
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen
1. Durchgeführt wird das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb unter Heranziehung und Beachtung der Regelungen der VSVgV. Es wird darauf hingewiesen, dass weite Teile der den Bietern im weiteren Verlauf zur Verfügung gestellten Informationen Verschlusssachen darstellen und mindestens der Geheimklassifizierung VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) unterfallen. Die Bewerber werden ihre Bereitschaft dahingehend erklären müssen, sich den hiermit verbundenen Sicherheitsanforderungen zu unterwerfen. Andernfalls kann keine Teilnahme an dem Vergabeverfahren erfolgen. 2. Die wesentlichen vertrags- und leistungsbezogenen Unterlagen werden nur an die Unternehmen herausgegeben, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben. Die Zurverfügungstellung bedingt die Zustimmung zu einer gesonderten Verpflichtungserklärung. 3. Der Auftraggeber hat eine Unterlage zum Teilnahmewettbewerb erstellt, welche unter der genannten Online-Plattform abrufbar ist. Diese Unterlage zum Teilnahmewettbewerb enthält Formulare, die der Bewerber zu nutzen verpflichtet ist, um einen vollständigen und wertbaren Teilnahmeantrag einreichen zu können. 4. Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache. Auch die Projektsprache ist deutsch. Durch den Auftraggeber erfolgen keine Übersetzungen. Soweit durch den Bewerber / Bieter englische Ausführungen gemacht werden, hat dieser eine Übersetzung ins Deutsche im Falle des Abrufs durch den Auftraggeber auf eigene Kosten vorzunehmen. Andere Sprachen dürfen nicht verwendet werden. 5. Die Vergabestelle wird in dem Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen, insbesondere den Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu wahren. Die Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als Bewerber/Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen zu einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache oder Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u. a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbieter erstellen und einreichen. Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0YZFE.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Telekommunikationsüberwachung ist für die Kriminalitätsbekämpfung der Polizei in NRW erfolgskritisch und von herausragender Bedeutung. Es besteht daher die Absicht des Erwerbs eines Telekommunikationsüberwachungssystems der nächsten Generation (TKÜ NG) auf dem neusten technischen Stand. Das TKÜ-NG muss verschiedenen Entwicklungen und technischen Herausforderungen gerecht werden. Zu nennen ist beispielsweise die zunehmend verschlüsselt ablaufende Telekommunikation, die digitale Transformation der Gesellschaft und der Wirtschaft sowie die Optimierung von Ressourcen und ressourcenintensiver Nutzung unabhängig von der Lokalisierung der Speicher- und Rechenkapazität.
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Unter anderem genutzt werden soll die Möglichkeit, das TKÜ-NG durch Einsatz von Virtualisierungstechnologien und hybriden Infrastrukturen mit anderen IT-Verfahren gemeinsam auf einem skalierbaren Basissystem zu betreiben. Das TKÜ-NG soll insoweit den aktuellen und zukünftig absehbaren kriminalfachlichen Anforderungen gerecht werden und neue technologische und ermittlungstaktische Möglichkeiten abbilden. Es muss die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die nationalen und internationalen Bestimmungen für leitungsbasierte und paketvermittelte Überwachungsmaßnahmen (ETSI und TR-TKÜV) sowie die Bestimmungen zu Löschungspflichten und dem Kernbereichsschutz vollumfänglich erfüllen und regelmäßig angepasst werden. Ziel ist es, ein ausreichend dimensioniertes, skalierbares TKÜ-NG für mind. 5 000 Anwender zu erhalten, welches mit zukünftigen Bandbreiten (5G Standard) ständig wachsende Datenvolumina performant verarbeiten kann.
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Die Beschaffung umfasst im Wesentlichen die folgenden Leistungen:
Erwerb eines Systems für die Telekommunikationsüberwachung, welches grundsätzlich in einer bestehenden virtualisierten Umgebung installiert werden kann. Dies beinhaltet ein Produktiv-, Entwicklungs-, Test- und Schulungssystem, welches in die bestehende IT Infrastruktur eingebunden werden soll.
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Bestehende Programmkomponenten sollen im Rahmen des Customizings an die fachlichen und technischen Anforderungen des Auftraggebers angepasst werden.
Unterstützung des zentralen Fortbildungsträgers des Landes bei der Vorbereitung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen.
Stellung eines Testsystems in der Angebotsphase.
Wartung und Pflege des Systems:
Hingewiesen wird darauf, dass das TKÜ-NG innerhalb nur weniger Monate geliefert und in die bestehende IT-Architektur der Polizei NRW implementiert werden muss. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist gegen Mitte Februar 2018 zu rechnen. Das TKÜ-NG muss zum 1.1.2019 in Betrieb genommen werden. Ab diesem Zeitpunkt soll die Wartung/Pflege der Software beginnen. Da nicht ausgeschlossen ist, dass während der Projektlaufzeit ggf. zusätzlich weitere Fortentwicklungen an dem TKÜ-NG aufgrund neuer oder gestiegener Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit oder im Falle von Änderungen an der Systemarchitektur bei der Polizei NRW erforderlich werden, umfasst der Ausschreibungsvorgang auch den optionalen Abruf von bis zu 1 000 Personentagen für noch nicht näher spezifizierbare Tätigkeiten des Auftragnehmers.
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Auf die zusätzlichen Angaben unter Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird hingewiesen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag umfasst optional den Abruf von bis zu 1 000 Personentagen für ggf. zusätzlich notwendige Arbeiten an dem TKÜ-System, die abgerufen werden, wenn und soweit dies die weitere Fortentwicklung des Systems aufgrund neuer oder gestiegener Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit oder im Falle von Änderungen an der Systemarchitektur bei der Polizei NRW erforderlich machen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
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Referenznummer: Lzpd / tkü-ng
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Duisburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweise: Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden, die in der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb auf der angegebenen Internetplattform unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden.
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Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind eigenhändig zu leisten.
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Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen (§ 22 Abs. 6 VSVgV).
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1 aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
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Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis hinsichtlich seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) der Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“), wenn diese Unternehmen die Leistungen tatsächlich erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Formblatts XV und deren Leistungsteile zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass solch ein anderes Unternehmen nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist. Der Auftragnehmer ist verpflichtet nachzuweisen, dass ihm seitens derjenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit berufen hat, die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und diese bei der Auftragsausführung einzusetzen. Insoweit hat der Bewerber entsprechende Verpflichtungserklärungen gemäß Formblatt XVI beizbringen.
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Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht schon im Teilnahmeantrag) anzugeben und den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1 aufgeführten Unterlagen für diese/n vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1 für solche Unterauftragnehmer noch nicht erforderlich.
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Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer.
Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1 im Einzelnen:
1.
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 (drei) Monate alt sein.
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2.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung ist durch die Abgabe des Formulars IV „Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit“ zu erbringen, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
3.
Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular V „Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
4.
Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr, Gesellschafter / ggf. Konzernzugehörigkeit, Standorte, von denen aus der Auftraggeber betreut werden soll, Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter, Darstellung der Hierarchieebenen (Organigramm). Hierfür ist das Formular VI „Eigenerklärung zum Unternehmen“ zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
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Wenn eine Eignungsleihe (siehe Hinweise unter Ziffer III.2.1) erfolgen soll, hat der Bewerber die Eignung leihenden Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.1 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen.
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Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen (keine Eignungsleihe) -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1 aufgeführten Unterlagen für diese/n vorzulegen. Auf die auch Unterauftragnehmer treffenden Maßgaben zur Sicherheitsüberprüfung wird hingewiesen (siehe Ziffer III.1.5).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.
Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 2 500 000 EUR für Personenschäden, 2 500 000 EUR für Sachschäden und 2 500 000 EUR für Vermögensschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular VII zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
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2.
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren und über den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Lieferung von Telekommunikationsüberwachungssystemen). Hinweis: Eine Null-Erklärung in einem der letzten 3 Geschäftsjahre führt zum Ausschluss. Hierzu ist das Formular VIII zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
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Mindeststandards:
Bei Ziffer 1 die angegebenen Deckungssummen.
Bei Ziffer 2 muss der Gesamtumsatz mindestens 7 500 000 EUR im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr betragen haben.
Bei Ziffer 2 muss der vergleichbare Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche 3 500 000 EUR im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr betragen haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wenn und soweit eine Eignungsleihe (siehe Hinweise unter Ziffer III.2.1) erfolgen soll, hat der Bewerber die Eignung leihenden Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft.
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Mindeststandards: Es gelten identische Mindeststandards wie für Bewerber.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angabe der technischen Fachkräfte des Unternehmen, unterteilt in
1.1 Anzahl Mitarbeiter insgesamt nach Kontinenten
1.2 Anzahl Mitarbeiter in der Forschung & Produktentwicklung
1.3 Anzahl Mitarbeiter in der Beratung & Unterstützung der Kunden vor Ort
1.4 Anzahl Mitarbeiter in der Softwarewartung/-service (Incident/Problem Management)
Für die Angabe der Mitarbeiterzahlen ist das Formular IX zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
2.
Eigenerklärung zu Unternehmens-Referenzen, die folgende Bereiche umfassen: a) Lieferung eines Telekommunikationsüberwachungssystems zur Nutzung durch mindestens 200 User, b) an eine staatliche Behörde, die zur Telekommunikationsüberwachung befugt ist, c) innerhalb der letzten 3 Jahre, d) unter Beachtung von ETSI-Standards, die die technischen Einzelheiten zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und zur Erteilung von Auskünften beschreiben, e) es werden nur vollständig abgenommene und nach wie vor in Betrieb befindliche Systeme gewertet, f) alle Anforderungen müssen durch ein und dasselbe Referenzprojekt abgedeckt sein. Für die Angabe der Referenzen ist das Formular X zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
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3.
Benennung eines Projektleiters als Hauptansprechpartner für den Auftraggeber unter Angabe der Ausbildung, Berufserfahrung im Bereich Projektleitung oder Key Account Management für Telekommunikationsüberwachungssysteme in Jahren, Qualifikation im Bereich Projektmanagement sowie Erklärung, dass die vorgesehene Person der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist. Hierzu ist das Formular XI zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
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4.
Benennung eines stellvertretenden Projektleiters unter Angabe der Ausbildung, IT-technische Berufserfahrung im Bereich Telekommunikationsüberwachungssysteme und deren Integration in Jahren sowie Qualifikation im Bereich Projektmanagement. Hierzu ist das Formular XII zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist. Es ist Personenidentität von Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter zugelassen.
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5.
Eigenerklärung zu Referenzen des Projektleiters, die folgende Bereiche umfassen: a) Projektleitung im Rahmen der Lieferung eines Telekommunikationsüberwachungssystems zur Nutzung durch mindestens 200 User, c) innerhalb der letzten 3 Jahre, d) unter Beachtung von ETSI-Standards, die die technischen Einzelheiten zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und zur Erteilung von Auskünften beschreiben, e) es werden nur vollständig abgenommene und nach wie vor in Betrieb befindliche Systeme gewertet, f) alle Anforderungen müssen durch ein und dasselbe Referenzprojekt abgedeckt sein. Für die Angabe der Referenzen ist das Formular XIII zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
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6.
Eigenerklärung zu Referenzen des stellvertretenden Projektleiters, die folgende Bereiche umfassen: a) Mindestens stellvertretende Projektleitung im Rahmen der Lieferung eines Telekommunikationsüberwachungssystems zur Nutzung durch mindestens 200 User, c) innerhalb der letzten 3 Jahre, d) unter Beachtung von ETSI-Standards, die die technischen Einzelheiten zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und zur Erteilung von Auskünften beschreiben, e) es werden nur vollständig abgenommene und nach wie vor in Betrieb befindliche Systeme gewertet, f) alle Anforderungen müssen durch ein und dasselbe Referenzprojekt abgedeckt sein. Für die Angabe der Referenzen ist das Formular XIV zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
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Mindeststandards:
Zu Ziffer III.2.3 Ziffer 1
Das Unternehmen muss mindestens über 50 Mitarbeiter insgesamt, 10 Mitarbeiter in der Forschung und Produktentwicklung, 10 Mitarbeiter in der Beratung und Unterstützung der Kunden vor Ort und 10 Mitarbeiter in der Softwarewartung/-service (Incident/Problem Management) verfügen.
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Zu III.2.3 Ziffer 2:
Es muss mindestens eine Unternehmensreferenz in der dargelegten Form vorliegen.
Zu III.2.3 Ziffer 3:
Der als Hauptansprechpartner für den Auftraggeber benannte Projektleiter muss über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter oder Key Account Manager im Bereich Telekommunikationsüberwachungssysteme verfügen sowie die Erklärung nachweisen, dass er der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist.
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Zu III.2.3 Ziffer 4:
Der stellvertretende Projektleiter muss über mindestens 2 Jahre IT-technische Berufserfahrung in Bezug auf Telekommunikationsüberwachungssysteme und deren Integration nachweisen. Als Nachweis ist die Anzahl bereits begleiteter Projekte zugelassen. Es ist Personenidentität von Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter zugelassen.
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Zu III.2.3 Ziffer 5:
Der Projektleiter muss über mindestens eine Referenz in der dargelegten Form verfügen.
Zu III.2.3 Ziffer 6:
Der stellvertretende Projektleiter muss über mindestens eine Referenz in der dargelegten Form verfügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Wenn und soweit eine Eignungsleihe (siehe Hinweise unter Ziffer III.2.1) erfolgen soll, hat der Bewerber die Eignung leihenden Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Es ist vorgesehen, von der Nettoauftragssumme 10 % als Vertragserfüllungssicherheit einzubehalten, die gegen eine unbefristete Bankbürgschaft ausgelöst werden können. Die Bürgschaft ist nach den Vorgaben des Formulars „Vertragserfüllungsbürgschaft“ auszuführen, das den Vergabeunterlagen beigefügt sein wird.
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Für Mängelansprüche ist eine Sicherheit in Höhe von 5 % des Erstellungspreises zu leisten. Die Sicherheit ist in Form einer Bürgschaft nach den Vorgaben des Formulars „Bürgschaftserklärung für Mängelansprüche“ auszuführen, das den Vergabeunterlagen beigefügt sein wird.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlung auf Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung. Nähere Angaben sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines vertretungsberechtigten Mitglieds. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
Hinweis: Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bewerbergemeinschaften ist unzulässig. Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters oder einer anderen Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bieter/ die Bietergemeinschaft nicht spätestens mit seinem/ihrem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters bzw. der anderen Bietergemeinschaft erhält.
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Sonstige besondere Bedingungen:
1.
Die Auftragsvergabe steht unter der Bedingung der Akzeptanz besonderer vertraglicher Ausführungsbedingungen nach Art. 20 RL 2009/81/EG bzw. § 128 Abs. 2 S. 3 GWB. Unabhängig vom Ort des Sitzes der Bieter werden diese erklären müssen, dass sie rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, im Falle eines Zuschlages die Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Vertrauliche Informationen in diesem Sinne sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
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Hieraus folgt, dass der Auftragnehmer die Software frei von Schaden stiftenden Bestandteilen überlässt. Dies ist mit einer aktueller Scan-Software zu einem angemessenen Zeitpunkt durch den Auftragnehmer unter Verwendung von Softwareprodukten, die der Auftraggeber vorgibt, vor der Lieferung zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden durch den Auftragnehmer nachvollziehbar dokumentiert und dem Auftraggeber vollständig vorgelegt. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiftende Software ergeben hat und weist dies dem Auftraggeber entsprechend nach. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z. B. zu Testzwecken, und damit auch für den Zeitraum des Vergabeverfahrens selbst. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Software frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Software, anderer Soft- und/oder Hardware oder von Daten gefährden und den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch
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— Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten,
— Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder
— Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen.
Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Funktionsweise angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich autorisiert („opt-in“) wurde.
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2.
Eine Telekommunikationsüberwachung ist nur dann rechtlich zulässig, wenn sie den Anforderungen des § 100 a StPO entspricht. Die Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen sowie die Erteilung von Auskünften durch Telekommunikationsanbieter gegenüber deutschen Überwachungsbehörden sind in § 110 TKG in Verbindung mit der seitens der Bundesregierung erlassenen TKÜV geregelt. Zuständig für die Festlegung von technischen Einzelheiten, die zur Sicherstellung einer vollständigen Erfassung der zu überwachenden Telekommunikation und zur Auskunftserteilung sowie zur Gestaltung des Übergabepunktes zu den berechtigten Stellen erforderlich sind, ist die Bundesnetzagentur. Diese hat im Benehmen mit den berechtigten Stellen und unter Beteiligung der Verbände und der Hersteller Technische Richtlinien festgelegt (TR TKÜV), die im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung einzuhalten sind. Die TR TKÜV ist in deutscher und englischer Version von der Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die Anforderungen der TR TKÜV in ihrer jeweils aktuellsten Version (zurzeit Version 7.0) sind durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten und über die gesamte Vertragslaufzeit umzusetzen. Darüber hinaus folgt hieraus, dass zwingend die hiernach geltenden ETSI-Telekommunikationsstandards beachtet werden müssen. Dies bedingt, dass die auf Grundlage dieser Ausschreibung zu liefernde Systemtechnik des Auftragnehmers die vorgenannten Anforderungen erfüllen muss und entsprechende Vertragsregelungen vorgesehen werden. Die Bestätigung der Beachtung der TKÜV, TR TKÜV und der geltenden ETSI-Standards für Deutschland wird mit dem Angebot einzureichen sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
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3.
Auftraggeber, Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie etwaige Unterauftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit von den Bewerbern, Bietern oder Auftragnehmern sowie etwaigen Unterauftragnehmern zu verlangen. Insbesondere behält sich der Auftraggeber vor, Sicherheitsüberprüfungen gemäß den Bestimmungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen von dem zur Auftragsausführung vorgesehenen Personal zu verlangen bzw. durchzuführen. Bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens müssen die erfolgreichen Bewerber zur Angebotserstellung Einblick in Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) nehmen. Daher ist es erforderlich, dass sie ihrem Teilnahmeantrag das Formular II „Verpflichtung VS-NfD“, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist, gegengezeichnet einreichen. Mit diesem erklärt der Bewerber, dass
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— ihm bewusst ist, dass ihm während des Laufs des Vergabeverfahrens und der etwaigen Vertragsausführung Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR für den Dienstgebrauch (VS-NfD) zur Kenntnis gelangen werden;
— er das beigefügte Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR für den Dienstgebrauch (VS-NfD) zur Kenntnis genommen hat und er sowie seine Mitarbeiter zur Einhaltung verpflichtet. Die strafrechtlichen und vertraglichen Konsequenzen bei Zuwiderhandlung sind bewusst;
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— er während der Dauer des Vergabeverfahrens und darüber hinaus, insbesondere während der Dauer des Vertrages, aber auch nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrages, den Schutz aller in seinem Besitz kommenden und befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften gewährleistet;
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— er von Unterauftragnehmern, denen im Zuge des Vergabeverfahrens oder der Vertragsausführung Verschlusssachen durch ihm zur Kenntnis gelangen, eine Erklärung gleichen Inhalts einholen und diese dem Auftraggeber vorlegen wird und erst dann eine Weitergabe von Verschlusssachen erfolgt.
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4.
Dem Teilnahmeantrag ist von jedem beteiligten Unternehmen (unabhängig von der Bewerberkonstellation) zudem das Formular III „Eigenerklärung zum Geheimschutz und zur Sicherheitsüberprüfung“, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist, beizufügen. In diesem erklärt der Bewerber, dass
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— er sich in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie befindet oder dass er – im Anforderungsfalle – bereit ist, sich in die Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie aufnehmen zu lassen und alles dazu beitragen wird, dass das Aufnahmeverfahren erfolgreich und ohne Zeitverzögerung verläuft,
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— er das Einverständnis der im Rahmen des Auftrags
eingesetzten Mitarbeiter zu einer erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gemäß § 10 SÜG NRW auf Basis der beigefügten Sicherheitserklärung einholen und ausschließlich Personal bei der Auftragsausführung einsetzen wird, das die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) erfolgreich durchlaufen hat;
vor Ort eingesetzten Mitarbeiter einholen wird, dass ihre personenbezogenen Daten für die Erteilung einer Zutrittsberechtigung zum Dienstgebäude des Auftraggebers in den polizeilichen Auskunftssystemen abgefragt und zeitweise gespeichert werden;
— er spätestens nach Auftragserteilung einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach den Anforderungen des § 4f Abs. 11 Bundesdatenschutzgesetz bestellen wird;
— er das Einverständnis aller von ihm im Dienstgebäude des Auftraggebers eingesetzten Mitarbeiter zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis § 6 Landesdatenschutzgesetz NRW einholen wird;
— er nur Personal einsetzen wird, das die beigefügte Erklärung „Verpflichtung der Auftragnehmerseite nach dem Verpflichtungsgesetz“ im Falle des Zuschlags ausfüllt und unterzeichnet;
— er von jeglichen Unterauftragnehmern eine Erklärung gleichen Inhalts wie vorstehend einholen und vor der Vergabe eines Unterauftrags dem Auftraggeber vorlegen wird.
— er für die Einhaltung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der VS-NfD eine verantwortliche Person benennen wird; diese Person wird insbesondere für folgende Maßnahmen verantwortlich sein: Nachweisliche Bekanntgabe des VS-NfD-Merkblatts an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens; Besondere Maßnahmen bei der Nutzung von Informationstechnik, z.B. Einsatz von Kryptier-Software, Firewall, Applikations-Gateway und Anti-Viren-Software; Einholung der Genehmigung des Auftraggebers zur Weitergabe von VS-NfD, z.B. bei Unteraufträgen, Kontrolle der Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von VS-NfD im Unternehmen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
— Es wird die Anzahl der Mitarbeiter bewertet und zwar nach den Kategorien (i) gesamt; (ii) im Bereich Forschung und Produktentwicklung, (iii) im Bereich Beratung und Unterstützung der Kunden vor Ort und (iv) im Bereich Softwarewartung/-service. Als Wertungspunkte werden vergeben 10 Punkte, wenn der Bewerber in den genannten Bereichen jeweils 50, 10, 10 und 10 Mitarbeiter nachweist. Es werden 25 Punkte vergeben, wenn der Bewerber in den genannten Bereichen jeweils 100, 20, 20 und 20 Mitarbeiter nachweist. Es werden 50 Punkte vergeben, wenn der Bewerber in den genannten Bereichen jeweils 150, 30, 30 und 30 Mitarbeiter nachweist. Darüber hinaus werden keine Punkte vergeben, auch wenn der Bewerber weitere Mitarbeiter nachweist,
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— Es wird die Anzahl der Unternehmensreferenzen bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Referenz gemäß Anforderungen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei zwei nachgewiesenen Referenzen gemäß Anforderungen. Es werden 100 Wertungspunkte vergeben bei vier nachgewiesenen Referenzen gemäß Anforderungen. Darüber hinaus werden keine Punkte vergeben, auch wenn der Bewerber weitere Referenzen nachweist,
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— Es wird die Anzahl der Referenzen des Projektleiters bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Referenz gemäß Anforderungen. Es werden 25 Wertungspunkte vergeben bei 2 nachgewiesenen Referenzen gemäß Anforderungen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen gemäß Anforderungen. Darüber hinaus werden keine Punkte vergeben, auch wenn der Bewerber weitere Referenzen nachweist,
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— Es wird die Anzahl der Referenzen des stellvertretenden Projektleiters bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Referenz gemäß Anforderungen. Es werden 25 Wertungspunkte vergeben bei 2 nachgewiesenen Referenzen gemäß Anforderungen. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei drei nachgewiesenen Referenzen gemäß Anforderungen. Darüber hinaus werden keine Punkte vergeben, auch wenn der Bewerber weitere Referenzen nachweist,
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— Es wird die Anzahl der Jahre der Berufserfahrung des
Projektleiters bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Berufserfahrung von 2 Jahren. Es werden 25 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Berufserfahrung von 4 Jahren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Berufserfahrung von 6 Jahren. Darüber hinaus werden keine Punkte vergeben, auch wenn der Bewerber mehr Berufserfahrung nachweist,
stellvertretenden Projektleiters bewertet. Es werden 10 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Berufserfahrung von 2 Jahren. Es werden 25 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Berufserfahrung von 4 Jahren. Es werden 50 Wertungspunkte vergeben bei einer nachgewiesenen Berufserfahrung von 6 Jahren. Darüber hinaus werden keine Punkte vergeben, auch wenn der Bewerber mehr Berufserfahrung nachweist.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Aulinger Rechtsanwälte
Postanschrift: Frankenstraße 348
Postort: Essen
Postleitzahl: 45133
Kontaktperson: Dr. Stefan Mager
Telefon: +49 201959860 📞
E-Mail: aul.verg@aulinger.eu 📧
Fax: +49 2019598699 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-02-19 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Durchgeführt wird das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb unter Heranziehung und Beachtung der Regelungen der VSVgV. Es wird darauf hingewiesen, dass weite Teile der den Bietern im weiteren Verlauf zur Verfügung gestellten Informationen Verschlusssachen darstellen und mindestens der Geheimklassifizierung VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) unterfallen. Die Bewerber werden ihre Bereitschaft dahingehend erklären müssen, sich den hiermit verbundenen Sicherheitsanforderungen zu unterwerfen. Andernfalls kann keine Teilnahme an dem Vergabeverfahren erfolgen.
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2. Die wesentlichen vertrags- und leistungsbezogenen Unterlagen werden nur an die Unternehmen herausgegeben, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben. Die Zurverfügungstellung bedingt die Zustimmung zu einer gesonderten Verpflichtungserklärung.
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3. Der Auftraggeber hat eine Unterlage zum Teilnahmewettbewerb erstellt, welche unter der genannten Online-Plattform abrufbar ist. Diese Unterlage zum Teilnahmewettbewerb enthält Formulare, die der Bewerber zu nutzen verpflichtet ist, um einen vollständigen und wertbaren Teilnahmeantrag einreichen zu können.
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4. Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache. Auch die Projektsprache ist deutsch. Durch den Auftraggeber erfolgen keine Übersetzungen. Soweit durch den Bewerber / Bieter englische Ausführungen gemacht werden, hat dieser eine Übersetzung ins Deutsche im Falle des Abrufs durch den Auftraggeber auf eigene Kosten vorzunehmen. Andere Sprachen dürfen nicht verwendet werden.
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5. Die Vergabestelle wird in dem Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen, insbesondere den Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu wahren. Die Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als Bewerber/Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen zu einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache oder Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u. a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbieter erstellen und einreichen.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0YZFE.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055 📞
Fax: +49 2211472891 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig.
Quelle: OJS 2017/S 147-305648 (2017-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Kontakt
Internetadresse: http://www.aulinger.eu 🌏
E-Mail: stefan.mager@aulinger.eu 📧
Telefon: +49 2019598640 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 090-205794
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 147-305648
ABl. S-Ausgabe: 90

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Lzpd/tkü-ng
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Diusburg

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (1)
2. Qualität (1)

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Telefon: +49 2514111691 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de 🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Quelle: OJS 2018/S 090-205794 (2018-05-11)