TENS/EMS Geräte
AOK-Die Gesundheitskasse in Hessen
Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten der Produktgruppe 09.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-01.
Wer? Wie? Wo?- • Deutschland › Hessen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-06-01 | Auftragsbekanntmachung |
| 2017-06-23 | Ergänzende Angaben |
| 2017-07-21 | Ergänzende Angaben |
Auftragsbekanntmachung (2017-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Referenznummer: HE 1/17-09
Kurze Beschreibung: Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten der Produktgruppe 09.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Medizinische Hilfsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Kölner Str. 8
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen 🌏
E-Mail: hilfsmittelvergabe@he.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YRSYBSF%22 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-03 📅
Datum des Beginns: 2018-02-01 📅
Datum des Endes: 2020-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 106-212036
ABl. S-Ausgabe: 106
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Losnummer: Los 1
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen:
Losnummer: Los 2
Dauer: 24 Monate
Zusätzliche Informationen:
Losnummer: Los 3
Zusätzliche Informationen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de/hessen 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YRSYBSF%22 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Gernsheimer Str. 43
Postort: Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Hessen 🏙️
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: BundeskartellamtVillemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 106-212036 (2017-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Referenznummer: HE 1/17-09
Kurze Beschreibung: Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten der Produktgruppe 09.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Medizinische Hilfsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Kölner Str. 8
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen 🌏
E-Mail: hilfsmittelvergabe@he.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YRSYBSF%22 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-03 📅
Datum des Beginns: 2018-02-01 📅
Datum des Endes: 2020-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 106-212036
ABl. S-Ausgabe: 106
Zusätzliche Informationen
Anzahl der Versorgungen aus den Jahren 2015 und 2016 – Erfahrungswerte:
— TENS – Geräte, Erstversorgungspauschalen (Neukunden): ca. 6 522;
— EMS – Geräte, Erstversorgungspauschalen (Neukunden): ca. 293;
Erfahrungswerte für die sog. Servicepauschale aus dem Jahre 2016 – für TENS – und EMS – Geräte: ca. 491.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Losnummer: Los 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit Elektrostimulationsgeräten der Produktgruppe 09 einschließlich aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen. Die Abrechnung erfolgt anhand einer Erstversorgungspauschale für Neukunden mit ggf. anschließender Servicepauschale. Elektrostimulationsgeräte sind abgebildet unter den Positionsnummern aus dem Hilfsmittelverzeichnis: 09.37.01.0. – 09.37.01.3, 09.37.02.0-09.37.02.1, 09.37.02.3-09.37.02.4, 09.99.01.0 bis 09.99.01.4, 09.99.99.0 bis 09.99.99.4. Der Auftrag ist aufgeteilt in 3 Lose (2 hessische und 1 überregionales).
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Die Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin bis zu 2 mal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerungsoption muss spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit ausgeübt werden.
Zusätzliche Informationen:
Anzahl der Versorgungen aus den Jahren 2015 und 2016 – Erfahrungswerte:
— TENS – Geräte, Erstversorgungspauschalen (Neukunden): ca. 6 522;
— EMS – Geräte, Erstversorgungspauschalen (Neukunden): ca. 293;
Erfahrungswerte für die sog. Servicepauschale aus dem Jahre 2016 – für TENS – und EMS – Geräte: ca. 491.
Dauer: 24 Monate
Zusätzliche Informationen:
— TENS – Geräte, Erstversorgungspauschalen (Neukunden): ca. 6 570;
— EMS – Geräte, Erstversorgungspauschalen (Neukunden): ca. 99;
Erfahrungswerte für die sog. Servicepauschale aus dem Jahre 2016 – für TENS – und EMS – Geräte: ca. 368.
Zusätzliche Informationen:
— TENS – Geräte, Erstversorgungspauschalen (Neukunden): ca. 604;
— EMS – Geräte, Erstversorgungspauschalen (Neukunden): ca. 41;
Erfahrungswerte für die sog. Servicepauschale aus dem Jahre 2016 – für TENS – und EMS – Geräte: ca. 24.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Aktueller Präqualifizierungsnachweis von einer benannten Präqualifizierungsstelle (im Sinne des § 126 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch V) für die Produktgruppe 09 in Kopie. Kann die fachliche Voraussetzung durch einen Präqualifizierungsnachweis nicht belegt werden, sind die im Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbandes für die Produktgruppe 09 – geforderten Nachweise und Angaben zu erbringen (vgl. Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen als auch unter:http://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/hilfsmittel/praequalifizierung/index.html).
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— Europäische Eigenerklärung, EEE, Teil III in Bezug auf das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Angaben der Wirtschaftsteilnehmer, EEE, Teil II A und B.
Allgemeiner Hinweis: Die Auftraggeberin behält sich vor, i. S. d Vorschrift des § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) für die Bieter, die den Zuschlag jeweils erhalten sollen, eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150 a der Gewerbeordnung bei dem Bundesamt für Justiz einzuholen.
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— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
— 2 000 000 EUR für Personenschäden,
— 1 000 000 EUR für Sachschäden,
— 100 000 EUR für Vermögensschäden.
Hinweis: im Zuschlagsfall ist spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung über die oben genannten Versicherungssummen vorzulegen.
— Eigenerklärung zu den einzusetzenden Fachkräften (für das jeweilige Los auf das ein Angebot abgegeben wird ist eine ausgefüllte und unterzeichnete Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen als Formblatt dem Angebot beizufügen).
Hinweis zu der Fachkräften: Zum Nachweis seiner Eignung benennt der Bieter mit dem Angebot jeweils pro Los 2 unterschiedliche Fachkräfte (Medizinproduktberater), die bei Vertragsbeginn beschäftigt werden. Diese können nicht losübergreifend eingesetzt werden. Teilzeitbeschäftigung: da bei Teilzeitbeschäftigung die Beschäftigungszeit der Teilzeitkräfte in der Summe einer Vollzeitbeschäftigung von zwei Vollzeitstellenentsprechen muss, ist in diesem Fall die entsprechende Anzahl der Teilzeitbeschäftigten – unterschiedliche Fachkräfte, die in der Summe 2 Vollzeitstellen entsprechen – für das jeweilige Los zu benennen. Der Beschäftigungsnachweis (formlose Eigenerklärung des Auftragsnehmers) der benannten Personen als auch das Zertifikat (in Kopie) zu der jeweiligen benannten Person ist spätestens zum 1.2.2018 der Auftraggeberin unaufgefordert vorzulegen. Es steht den Bietern frei den Beschäftigungsnachweis für die jeweilige Person als auch die Zertifikate der benannten Fachkräfte (in Kopie) bereits mit dem Angebot einzureichen.
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— Die Erfüllung der technischen Voraussetzungen aus der Leistungsbeschreibung ist mittels Produktbeschreibung in deutscher Sprache (für alle Produkte, die der Bieter bei der Auftragsausführung einzusetzen beabsichtigt) vollständig nachzuweisen und mit dem Angebot einzureichen (sog. produktbezogene Eignung). Dieser geforderte Nachweis ist zwingend vorzulegen. Wird er nicht erbracht, stellt dies ein Ausschlusskriterium dar. Sofern die Produkte, die der Bieter bei der Auftragsdurchführung einzusetzen beabsichtigt, im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, muss der vorgenannte Nachweis bei der Angebotsabgabe nicht eingereicht werden.
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Die Erfüllung der technischen Voraussetzungen aus der Leistungsbeschreibung ist mittels Produktbeschreibung in deutscher Sprache (für alle Produkte, die der Bieter bei der Auftragsausführung einzusetzen beabsichtigt) vollständig nachzuweisen und mit dem Angebot einzureichen (sog. produktbezogene Eignung). Dieser gefor-derte Nachweis ist zwingend vorzulegen. Wird er nicht erbracht, stellt dies ein Ausschlusskriterium dar. Sofern die Produkte, die der Bieter bei der Auftragsdurchführung einzusetzen beabsichtigt, im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, muss der vorgenannte Nachweis bei der Angebotsabgabe nicht eingereicht werden.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de/hessen 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YRSYBSF%22 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Gernsheimer Str. 43
Postort: Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Hessen 🏙️
Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Die Bewerbungsbedingungen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de/) zu finden. Bewerber bzw. Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Plattform einmalig registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei. Um die Bewerbungsbedingungen herunterzuladen, ist auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID einzugeben, um den dazugehörigen Projektraum zu betreten. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen/Anhängen in der Kategorie „Leistungsbeschreibung“ zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Angebotsaufforderung, die in der Kategorie „Anschreiben“ zu finden ist.
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(2) Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gefordert und vorläufig akzeptiert, § 48 Abs. 3 VgV. Hinsichtlich der in dieser Bekanntmachung und in den Bewerbungsbedingungen geforderten Erklärungen und Nachweise, die nicht von der EEE erfasst werden, sind die bereit gestellten Formblätter auszufüllen, zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen.
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(3) Eignungsleihe: Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47Abs. 1 VgV). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auf Ziffer III.1.1) bis III.1.3) – vgl. oben – sowie Ziffer 2.11.2 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
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(4) Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn die Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung haften (Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR, etc.). Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen) ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen.
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Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben die in der EEE verlangten Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben. Vorläufig fordert die Auftraggeberin als Beleg der Eignung jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft von diesen Mitgliedern in Teilen II A und B sowie in Teil III ausgefüllte und in Teil VI unterschriebene EEEs; für den endgültigen Nachweis verweisen wir auf die Ausführungen zu Einzelbietern (siehe Pkt. 2.11.1 der Bewerbungsbedingungen). Darüber hinaus sind die unter Pkt. 2.11.3. der Bewerbungsbedingungen
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geforderten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; vgl. auch oben Ziffer III.1.1) bis III.1.3). Lediglich die Benennung und die losweise Zuordnung des Fachpersonals sowie der Nachweis nach III.1.3), 2. Spiegelstrich kann durch jedes oder nur durch ein Mietglied der Bietergemeinschaft erfolgen.
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(5) Der Einsatz von Unterauftragnehmern (Nachunternehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Für vor Zuschlagserteilung mitgeteilte Unterauftragnehmer gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt. Ist der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtig, hat der Bieter dies, sofern bereits bekannt, in Abschnitt D des Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Ziff. III.1.1) bis III.1.3) – vgl. oben – sowie Ziff. 2.13. der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
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(6) Die Angebote sind in Papierform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSYBSF.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: BundeskartellamtVillemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gelten gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangenen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist (...).
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (...).
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Ergänzende Angaben (2017-06-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-23 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 121-244944
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 106-212036
ABl. S-Ausgabe: 121
Quelle: OJS 2017/S 121-244944 (2017-06-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-23 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 121-244944
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 106-212036
ABl. S-Ausgabe: 121
Quelle: OJS 2017/S 121-244944 (2017-06-23)
Ergänzende Angaben (2017-07-21)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 140-287624
ABl. S-Ausgabe: 140
Quelle: OJS 2017/S 140-287624 (2017-07-21)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 140-287624
ABl. S-Ausgabe: 140
Quelle: OJS 2017/S 140-287624 (2017-07-21)
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