Die Hochschule Osnabrück beabsichtigt aufgrund gestiegener Studierendenzahlen und zur Optimierung der räumlichen Situation einen Erweiterungsneubau für das Institut für Musik mit 1.114 qm Nutzfläche in direkter Nachbarschaft zum Hauptgebäude des Instituts an der Caprivistraße 1 zu errichten. Gegenstand des Verfahrens sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Fachplanung TechnischeAusrüstung für das Erweiterungsgebäude in den Anlagengruppen 4 und 5. Die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung in den anderen Anlagengruppen werden separat vergeben. Die Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude sind derzeit Gegenstand eines VgV-Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern eines vorgeschalteten Planungswettbewerbs nach RPW 2013.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Die Hochschule Osnabrück beabsichtigt aufgrund gestiegener Studierendenzahlen und zur Optimierung der räumlichen Situation einen Erweiterungsneubau für das Institut für Musik mit 1.114 qm Nutzfläche in direkter Nachbarschaft zum Hauptgebäude des Instituts an der Caprivistraße 1 zu errichten. Gegenstand des Verfahrens sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Fachplanung TechnischeAusrüstung für das Erweiterungsgebäude in den Anlagengruppen 4 und 5. Die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung in den anderen Anlagengruppen werden separat vergeben. Die Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude sind derzeit Gegenstand eines VgV-Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern eines vorgeschalteten Planungswettbewerbs nach RPW 2013.
Die Hochschule Osnabrück beabsichtigt aufgrund gestiegener Studierendenzahlen und zur Optimierung der räumlichen Situation einen Erweiterungsneubau für das Institut für Musik mit 1.114 qm Nutzfläche in direkter Nachbarschaft zum Hauptgebäude des Instituts an der Caprivistraße 1 zu errichten. Gegenstand des Verfahrens sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Fachplanung TechnischeAusrüstung für das Erweiterungsgebäude in den Anlagengruppen 4 und 5. Die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung in den anderen Anlagengruppen werden separat vergeben. Die Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude sind derzeit Gegenstand eines VgV-Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern eines vorgeschalteten Planungswettbewerbs nach RPW 2013.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-08-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-26 📅
Datum des Beginns: 2017-10-16 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 163-336205
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zum Termin für die Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 100 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sollen – stufenweise – die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 53 HOAI) für die Anlagengruppen 4 und 5 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) für das zu errichtende Erweiterungsgebäude vergeben werden.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sollen – stufenweise – die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 53 HOAI) für die Anlagengruppen 4 und 5 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) für das zu errichtende Erweiterungsgebäude vergeben werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 100 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 für die in II.2.4) genannten Anlagengruppen beauftragt (näheres siehe Vergabeunterlagen). Die weiteren Leistungsphasen kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterbeauftragen, worauf der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch hat.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 für die in II.2.4) genannten Anlagengruppen beauftragt (näheres siehe Vergabeunterlagen). Die weiteren Leistungsphasen kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterbeauftragen, worauf der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch hat.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Osnabrück.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in, siehe III.2.1.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebot.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen des Büros für vergleichbare TGA-Planungsleistungen im Bereich Starkstrom-, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ELT) für einen sich in der Bauausführung befindenden oder fertig gestellten Neubau, Umbau oder sanierten Bestandsbau, bei dem mindestens die Leistungsphasen 2, 3, 5 – 8 zu den Anlagengruppen Starkstrom-, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (4 und 5) für die Planung eines Gebäudes bearbeitet wurden und abgeschlossen sind, das Objekt in den zwei genannten Anlagengruppen in die Honorarzone II oder III fiel, sich die Baukosten in den Kostengruppen 440 und 450 zusammen auf mindestens 200 000 EUR (ohne MwSt.) beliefen und in den letzten 5 Jahren (Stichtag 1.9.2012) Planungsleistungen erbracht wurden, die der Bauabnahme vorausgingen.
1. Referenzen des Büros für vergleichbare TGA-Planungsleistungen im Bereich Starkstrom-, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ELT) für einen sich in der Bauausführung befindenden oder fertig gestellten Neubau, Umbau oder sanierten Bestandsbau, bei dem mindestens die Leistungsphasen 2, 3, 5 – 8 zu den Anlagengruppen Starkstrom-, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (4 und 5) für die Planung eines Gebäudes bearbeitet wurden und abgeschlossen sind, das Objekt in den zwei genannten Anlagengruppen in die Honorarzone II oder III fiel, sich die Baukosten in den Kostengruppen 440 und 450 zusammen auf mindestens 200 000 EUR (ohne MwSt.) beliefen und in den letzten 5 Jahren (Stichtag 1.9.2012) Planungsleistungen erbracht wurden, die der Bauabnahme vorausgingen.
2. Benennung eines verantwortlichen Planers (m/w) für den Bereich der TGA-Planungsleistungen im Bereich Starkstrom-, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen mit Angaben zu dessen Berufsjahren und Dauer der Bürozugehörigkeit sowie mit Angabe und Nachweis der Berufsqualifikation.
2. Benennung eines verantwortlichen Planers (m/w) für den Bereich der TGA-Planungsleistungen im Bereich Starkstrom-, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen mit Angaben zu dessen Berufsjahren und Dauer der Bürozugehörigkeit sowie mit Angabe und Nachweis der Berufsqualifikation.
3. Angabe der durchschnittlichen Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter (m/w) im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung ELT.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebot.
Der Bieter kann sich im Wege der Eignungsleihe auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Mindeststandards:
Bieter müssen zu Ziffer 1 mindestens eine Referenz des Büros, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt. Weitere Mindestanforderung an die Eignung ist, dass die aktuelle durchschnittliche Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter im Bereich Technische Ausrüstung ELT (bezogen auf Ingenieure der Fachrichtung Elektrotechnik) nicht unter 2,00 liegt.
Bieter müssen zu Ziffer 1 mindestens eine Referenz des Büros, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt. Weitere Mindestanforderung an die Eignung ist, dass die aktuelle durchschnittliche Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter im Bereich Technische Ausrüstung ELT (bezogen auf Ingenieure der Fachrichtung Elektrotechnik) nicht unter 2,00 liegt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines vergabespezifischen Mindeststundenentgelts von 8,84 EUR für alle im Rahmen der Auftragsausführung in Deutschland tätigen Mitarbeiter (einschließlich Mitarbeiter von Nachunternehmern und Leiharbeitnehmern) gemäß NTVergG.
Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines vergabespezifischen Mindeststundenentgelts von 8,84 EUR für alle im Rahmen der Auftragsausführung in Deutschland tätigen Mitarbeiter (einschließlich Mitarbeiter von Nachunternehmern und Leiharbeitnehmern) gemäß NTVergG.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Ort des Eröffnungstermins: Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Münsterstraße 1-3, 59065 Hamm.
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zum Termin für die Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich ausdrücklich durch eine entsprechende Mitteilung an die Mailadresse vergabestelle@wolter-hoppenberg.de unter Angabe des Betreffs „Hochschule Osnabrück TGA-Planung ELT Erweiterung des Instituts für Musik“ als Interessenten registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1 dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.
Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich ausdrücklich durch eine entsprechende Mitteilung an die Mailadresse vergabestelle@wolter-hoppenberg.de unter Angabe des Betreffs „Hochschule Osnabrück TGA-Planung ELT Erweiterung des Instituts für Musik“ als Interessenten registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1 dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verke
Quelle: OJS 2017/S 163-336205 (2017-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hochschule Osnabrück beabsichtigt aufgrund gestiegener Studierendenzahlen und zur Optimierung der räumlichen Situation einen Erweiterungsneubau für das Institut für Musik mit 1 114 m² Nutzfläche in direkter Nachbarschaft zum Hauptgebäude des Instituts an der Caprivistraße 1 zu errichten. Gegenstand des Verfahrens sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Fachplanung TechnischeAusrüstung für das Erweiterungsgebäude in den Anlagengruppen 4 und 5. Die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung in den anderen Anlagengruppen wurden separat vergeben. Die Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude waren Gegenstand eines VgV-Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern eines vorgeschalteten Planungswettbewerbs nach RPW 2013.
Die Hochschule Osnabrück beabsichtigt aufgrund gestiegener Studierendenzahlen und zur Optimierung der räumlichen Situation einen Erweiterungsneubau für das Institut für Musik mit 1 114 m² Nutzfläche in direkter Nachbarschaft zum Hauptgebäude des Instituts an der Caprivistraße 1 zu errichten. Gegenstand des Verfahrens sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Fachplanung TechnischeAusrüstung für das Erweiterungsgebäude in den Anlagengruppen 4 und 5. Die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung in den anderen Anlagengruppen wurden separat vergeben. Die Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude waren Gegenstand eines VgV-Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern eines vorgeschalteten Planungswettbewerbs nach RPW 2013.
Gesamtwert des Auftrags: 100 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens wurden – stufenweise – die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 53 HOAI) für die Anlagengruppen 4 und 5 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) für das zu errichtende Erweiterungsgebäude vergeben.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens wurden – stufenweise – die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 53 HOAI) für die Anlagengruppen 4 und 5 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) für das zu errichtende Erweiterungsgebäude vergeben.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es wurden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 für die in II.2.4) genannten Anlagengruppen beauftragt (näheres siehe Vergabeunterlagen). Die weiteren Leistungsphasen kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterbeauftragen, worauf der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch hat.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es wurden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 für die in II.2.4) genannten Anlagengruppen beauftragt (näheres siehe Vergabeunterlagen). Die weiteren Leistungsphasen kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterbeauftragen, worauf der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch hat.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der methodisch-organisatorischen Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Kostenkriterium: Höhe des angebotenen Honorars
Gewichtung der Kosten: 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-03 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann der Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen Nachprüfungsantrag stellen.