Die Stadt Arnsberg beabsichtigt die Sanierung des Rathauses Arnsberg (Baujahr 1965-68); NF ca. 6 900 m). Schwerpunkte sind dabei die energetische Sanierung, die Fassadengestaltung, die Ausbildung der Besucherzonen, eine Neugestaltung der Bürolandschaft sowie die Herstellung von Barrierefreiheit. Die Belange des nachhaltigen Bauens erfahren besondere Berücksichtigung. Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sollen -stufenweise- die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 53 HOAI) für die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 vergeben werden. Die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Freianlagen sind derzeit Gegenstand eines Planungswettbewerbs nach RPW 2013, an den sich Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern anschließen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Arnsberg beabsichtigt die Sanierung des Rathauses Arnsberg (Baujahr 1965-68); NF ca. 6 900 m
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sollen -stufenweise- die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 53 HOAI) für die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 vergeben werden. Die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Freianlagen sind derzeit Gegenstand eines Planungswettbewerbs nach RPW 2013, an den sich Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern anschließen werden.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sollen -stufenweise- die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 53 HOAI) für die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 vergeben werden. Die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Freianlagen sind derzeit Gegenstand eines Planungswettbewerbs nach RPW 2013, an den sich Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern anschließen werden.
Die ehemals selbstständige Stadt Neheim-Hüsten hat von 1965 bis 1968 ein neues Rathaus errichtet, das an der Nahtstelle zwischen den beiden Stadtteilen Neheim und Hüsten zusammen mit dem Bahnhof, dem Schulzentrum und weiteren geplanten, aber nie realisierten Einrichtungen ein neues Stadtzentrum bilden sollte. Seit dem Zusammenschluss von Neheim-Hüsten, Arnsberg und 12 weiteren Gemeinden im Zuge der 1975 erfolgten kommunalen Neugliederung stellt das Gebäude den zentralen Verwaltungssitz der Stadt Arnsberg dar, an dem ca. 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten.
Die ehemals selbstständige Stadt Neheim-Hüsten hat von 1965 bis 1968 ein neues Rathaus errichtet, das an der Nahtstelle zwischen den beiden Stadtteilen Neheim und Hüsten zusammen mit dem Bahnhof, dem Schulzentrum und weiteren geplanten, aber nie realisierten Einrichtungen ein neues Stadtzentrum bilden sollte. Seit dem Zusammenschluss von Neheim-Hüsten, Arnsberg und 12 weiteren Gemeinden im Zuge der 1975 erfolgten kommunalen Neugliederung stellt das Gebäude den zentralen Verwaltungssitz der Stadt Arnsberg dar, an dem ca. 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten.
Nach 50 Nutzungsjahren bedarf das aus einem BüroHochtrakt und einem Flachtrakt bestehende Gebäude nun einer grundlegenden Sanierung. Insbesondere der Energieverbrauch und die Barrierefreiheit entsprechen nicht mehr aktuellen und zukünftigen Anforderungen. Auch die Arbeitsplatz- und Aufenthaltsbedingungen für Beschäftigte und Besucher sollen durch eine Optimierung der räumlichen Qualitäten verbessert werden. Darüber hinaus soll sich das unmittelbar an der Ruhr liegende Rathaus künftig verstärkt der Stadt und ihren Bürgern öffnen – zum einen durch die Nutzung von freien Flächenpotenzialen im Gebäude für soziale und kulturelle Gruppen und Vereine, zum anderen durch eine Aufwertung des Freiraumes mit besserer funktionaler Einbindung in den umliegenden Stadtraum. Diese Maßnahmen sind in die Zielstellungen des integrierten Handlungskonzeptes für das Stadtumbaugebiet Hüsten eingebunden.
Nach 50 Nutzungsjahren bedarf das aus einem BüroHochtrakt und einem Flachtrakt bestehende Gebäude nun einer grundlegenden Sanierung. Insbesondere der Energieverbrauch und die Barrierefreiheit entsprechen nicht mehr aktuellen und zukünftigen Anforderungen. Auch die Arbeitsplatz- und Aufenthaltsbedingungen für Beschäftigte und Besucher sollen durch eine Optimierung der räumlichen Qualitäten verbessert werden. Darüber hinaus soll sich das unmittelbar an der Ruhr liegende Rathaus künftig verstärkt der Stadt und ihren Bürgern öffnen – zum einen durch die Nutzung von freien Flächenpotenzialen im Gebäude für soziale und kulturelle Gruppen und Vereine, zum anderen durch eine Aufwertung des Freiraumes mit besserer funktionaler Einbindung in den umliegenden Stadtraum. Diese Maßnahmen sind in die Zielstellungen des integrierten Handlungskonzeptes für das Stadtumbaugebiet Hüsten eingebunden.
Basierend auf ihrem Engagement für eine umweltbewusste und nachhaltige Stadt und im Bewusstsein ihrer baukulturellen Verantwortung zur Profilierung von Stadt und Region lobte die Stadt Arnsberg aktuell für die beschriebene Aufgabe einen interdisziplinären Realisierungswettbewerb aus.
Basierend auf ihrem Engagement für eine umweltbewusste und nachhaltige Stadt und im Bewusstsein ihrer baukulturellen Verantwortung zur Profilierung von Stadt und Region lobte die Stadt Arnsberg aktuell für die beschriebene Aufgabe einen interdisziplinären Realisierungswettbewerb aus.
Dauer: 40 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden mit Vertragsschluss zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen sollen optional (stufenweise) später beauftragt werden. Die Einzelheiten zu dieser optionalen Beauftragung, insbesondere zur Art und Weise einer möglichen Weiterbeauftragung, sind den Bestimmungen in § 3 des Vertrages zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht. Die Folgebeauftragung ist für den Fall, dass das Vorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann, aber beabsichtigt.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden mit Vertragsschluss zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen sollen optional (stufenweise) später beauftragt werden. Die Einzelheiten zu dieser optionalen Beauftragung, insbesondere zur Art und Weise einer möglichen Weiterbeauftragung, sind den Bestimmungen in § 3 des Vertrages zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht. Die Folgebeauftragung ist für den Fall, dass das Vorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann, aber beabsichtigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Arnsberg, Stadtbezirk Hüsten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in, siehe III.2.1, und zwar sowohl für die Fachrichtung Versorgungstechnik als auch für die Fachrichtung Elektrotechnik. Zur Nachweisführung siehe III.2.1.
Es macht keinen Unterschied, ob eine Person beide Berufsqualifikationen aufweist oder ob für beide Berufsqualifikationen unterschiedliche Personen benannt werden, solange die benannten Personen Mitinhaber des Büros des Bieters (bzw. eines der Bietergemeinschaft angehörenden Büros) sind bzw. bei einer juristischen Person als verantwortliche berufsangehörige Person angestellt sind.
Es macht keinen Unterschied, ob eine Person beide Berufsqualifikationen aufweist oder ob für beide Berufsqualifikationen unterschiedliche Personen benannt werden, solange die benannten Personen Mitinhaber des Büros des Bieters (bzw. eines der Bietergemeinschaft angehörenden Büros) sind bzw. bei einer juristischen Person als verantwortliche berufsangehörige Person angestellt sind.
Der Bieter kann sich im Wege der Eignungsleihe auf die Qualifikation anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen des Büros im Bereich HLS, bei denen mindestens die LPhen 2, 3, 5, 6 und 8 der TGA-Planung zu den Anlagengruppen 1 bis 3 entspr. § 53 Abs. 2 HOAI für den Umbau oder die Modernisierung eines Gebäudes bearbeitet wurden (bei Anlagengruppe 3 zusätzlich LPh 4) und (von ggf. baubegleitenden Änderungen abgesehen) abgeschlossen sind, das Objekt in den drei genannten Anlagengruppen in Honorarzone II oder III fiel, sich die Baukosten in den Kostengruppen 410, 420 und 430 zusammen auf mindestens 1 Mio. EUR (o. MWSt.) beliefen und noch nach dem 01.09.2012 Planungsleistungen erbracht wurden, die der Bauabnhame vorausgingen.
1. Referenzen des Büros im Bereich HLS, bei denen mindestens die LPhen 2, 3, 5, 6 und 8 der TGA-Planung zu den Anlagengruppen 1 bis 3 entspr. § 53 Abs. 2 HOAI für den Umbau oder die Modernisierung eines Gebäudes bearbeitet wurden (bei Anlagengruppe 3 zusätzlich LPh 4) und (von ggf. baubegleitenden Änderungen abgesehen) abgeschlossen sind, das Objekt in den drei genannten Anlagengruppen in Honorarzone II oder III fiel, sich die Baukosten in den Kostengruppen 410, 420 und 430 zusammen auf mindestens 1 Mio. EUR (o. MWSt.) beliefen und noch nach dem 01.09.2012 Planungsleistungen erbracht wurden, die der Bauabnhame vorausgingen.
2. Referenzen des Büros im Bereich ELT/NT, bei denen mindestens die LPhen 2, 3, 5, 6 und 8 der TGA-Planung zu den Anlagengruppen 4 und 5 für den Umbau oder die Moderniesierung eines Gebäudes bearbeitet wurden und (von ggf. baubegleitenden Änderungen abgesehen) abgeschlossen sind, das Objekt in beiden genannten Anlagengruppen in Honorarzone II oder III fiel, sich die Baukosten in den Kostengruppen 440 und 450 zusammen auf mindestens 750 000 EUR (o. MWSt.) beliefen und noch nach dem 1.9.2012 Planungsleistungen erbracht wurden, die der Bauabnahme vorausgingen
2. Referenzen des Büros im Bereich ELT/NT, bei denen mindestens die LPhen 2, 3, 5, 6 und 8 der TGA-Planung zu den Anlagengruppen 4 und 5 für den Umbau oder die Moderniesierung eines Gebäudes bearbeitet wurden und (von ggf. baubegleitenden Änderungen abgesehen) abgeschlossen sind, das Objekt in beiden genannten Anlagengruppen in Honorarzone II oder III fiel, sich die Baukosten in den Kostengruppen 440 und 450 zusammen auf mindestens 750 000 EUR (o. MWSt.) beliefen und noch nach dem 1.9.2012 Planungsleistungen erbracht wurden, die der Bauabnahme vorausgingen
3. Referenzen des Büros aus dem Bereich MSR, bei denen mindestens die LPhen 2, 3, 5, 6 und 8 der TGA-Planung zu Anlagengruppe 8 für ein Gebäude bearbeitet wurden und (von ggf. baubegleitenden Änderungen abgesehen) abgeschlossen sind, das Objekt in der genannten Anlagengruppe in Honorarzone II oder III fiel, sich die Baukosten in Kostengruppe 480 auf mindestens 100 000 EUR (o. MWSt.) beliefen und noch nach dem 1.9.2012 Planungsleistungen erbracht wurden, die der Bauabnahme vorausgingen.
3. Referenzen des Büros aus dem Bereich MSR, bei denen mindestens die LPhen 2, 3, 5, 6 und 8 der TGA-Planung zu Anlagengruppe 8 für ein Gebäude bearbeitet wurden und (von ggf. baubegleitenden Änderungen abgesehen) abgeschlossen sind, das Objekt in der genannten Anlagengruppe in Honorarzone II oder III fiel, sich die Baukosten in Kostengruppe 480 auf mindestens 100 000 EUR (o. MWSt.) beliefen und noch nach dem 1.9.2012 Planungsleistungen erbracht wurden, die der Bauabnahme vorausgingen.
4. Angabe der Anzahl (Vollzeitstellen-Äquivalent) von Ingenieuren (m/w) im Bereich Fachplanung technische Ausrüstung, gegliedert nach den Bereichen HLS und ELT/NT.
Zur Nachweisführung genügen jeweils entsprechende Eigenerklärungen.
Der Bieter kann sich im Wege der Eignungsleihe auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Mindeststandards:
Bewerber müssen -ggf. im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV- zu den Ziffern 1 bis 3 jeweils mindestens 1 Referenz, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die oben beschriebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die oben beschriebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Zum Nachweis der Berufsqualifikationen als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik und als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik sind entweder entsprechende Studiennachweise oder Bescheinigungen über die Kammermitgliedschaft einzureichen. Juristische Personen haben den entsprechenden Nachweis für die von ihnen benannte verantwortliche berufsangehörige Person einzureichen. Es genügt zunächst die Vorlage einer entsprechenden elektronischen Kopie (Scan). Das Original ist auf Verlangen vorzulegen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zum Nachweis der Berufsqualifikationen als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik und als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik sind entweder entsprechende Studiennachweise oder Bescheinigungen über die Kammermitgliedschaft einzureichen. Juristische Personen haben den entsprechenden Nachweis für die von ihnen benannte verantwortliche berufsangehörige Person einzureichen. Es genügt zunächst die Vorlage einer entsprechenden elektronischen Kopie (Scan). Das Original ist auf Verlangen vorzulegen.
Es macht für die Beurteilung der Bietereignung keinen Unterschied, ob eine Person beide Berufsqualifikationen aufweist oder ob für beide Berufsqualifikationen unterschiedliche Personen benannt werden, solange die benannten Personen Mitinhaber des Büros des Bieters (bzw. eines der Bietergemeinschaft angehörenden Büros) sind bzw. bei einer juristischen Person als verantwortliche berufsangehörige Person angestellt sind.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Es macht für die Beurteilung der Bietereignung keinen Unterschied, ob eine Person beide Berufsqualifikationen aufweist oder ob für beide Berufsqualifikationen unterschiedliche Personen benannt werden, solange die benannten Personen Mitinhaber des Büros des Bieters (bzw. eines der Bietergemeinschaft angehörenden Büros) sind bzw. bei einer juristischen Person als verantwortliche berufsangehörige Person angestellt sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW. Vom Bestbieter sind vor Zuschlagserteilung die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach dem TVgG NRW vorzulegen. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW. Vom Bestbieter sind vor Zuschlagserteilung die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach dem TVgG NRW vorzulegen. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Arnsberg, Beschaffungsmanagement/Vergaben, Zimmer 0.03, Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg.
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Die Kommunikation während der Angebotsfrist erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.subreport-elvis.de (Bieterkommunikation). Rückfragen werden durch Bewerberinformationsschreiben beantwortet. Über diese Bewerberinformationsschreiben werden unaufgefordert nur die Interessenten benachrichtigt, die sich ausdrücklich bei www.subreport-elvis.de registriert haben. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die Internetseite von www.subreport-elvis.de aufzusuchen, um eventuelle Bewerberinformationsschreiben dort abzurufen.
Die Kommunikation während der Angebotsfrist erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.subreport-elvis.de (Bieterkommunikation). Rückfragen werden durch Bewerberinformationsschreiben beantwortet. Über diese Bewerberinformationsschreiben werden unaufgefordert nur die Interessenten benachrichtigt, die sich ausdrücklich bei www.subreport-elvis.de registriert haben. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die Internetseite von www.subreport-elvis.de aufzusuchen, um eventuelle Bewerberinformationsschreiben dort abzurufen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 251-4112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: OJS 2017/S 152-315045 (2017-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017-109209 (17-332272-001)
Gesamtwert des Auftrags: 839911.09 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Rückfragen der Bieter wurden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben wurden unaufgefordert über die eVergabe-Plattform www.subreport-elvis.de (Bieterkommunikation) an die Interessenten verschickt, die sich dort haben registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten waren gehalten, regelmäßig die Internetseite der v. g. Vergabeplattform aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.
Rückfragen der Bieter wurden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben wurden unaufgefordert über die eVergabe-Plattform www.subreport-elvis.de (Bieterkommunikation) an die Interessenten verschickt, die sich dort haben registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten waren gehalten, regelmäßig die Internetseite der v. g. Vergabeplattform aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es werden -stufenweise- die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 53 HOAI) für die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 vergeben.
Die ehemals sebständige Stadt Neheim-Hüsten hat von 1965 bis 1968 ein neues Rathaus errichtet, das an der Nahtstelle zwischen den beiden Stadtteilen Neheim und Hüsten zusammen mit dem Bahnhof, dem Schulzentrum und weiteren geplanten, aber nie realisierten Einrichtungen ein neues Stadtzentrum bilden sollte. Seit dem Zusammenschuss von Neheim-Hüsten, Arnsberg und 12 weiteren Gemeinden im Zuge der 1975 erfolgten kommunalen Neugliederung stellt das Gebäude den zentralen Verwaltungssitz der Stadt Arnsberg dar, an dem ca. 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten.
Die ehemals sebständige Stadt Neheim-Hüsten hat von 1965 bis 1968 ein neues Rathaus errichtet, das an der Nahtstelle zwischen den beiden Stadtteilen Neheim und Hüsten zusammen mit dem Bahnhof, dem Schulzentrum und weiteren geplanten, aber nie realisierten Einrichtungen ein neues Stadtzentrum bilden sollte. Seit dem Zusammenschuss von Neheim-Hüsten, Arnsberg und 12 weiteren Gemeinden im Zuge der 1975 erfolgten kommunalen Neugliederung stellt das Gebäude den zentralen Verwaltungssitz der Stadt Arnsberg dar, an dem ca. 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten.
Nach 50 Nutzungsjahren bedarf das aus einem Büro Hochtrakt und einem Flachtrakt bestehende Gebäude nun einer grundlegenden Sanierung. Insbesondere der Energieverbrauch und die Barrierefreiheit entsprechen nicht mehr aktuellen und zukünftigen Anforderungen. Auch die Arbeitsplatz- und Aufenthaltsbedingungen für Beschäftigte und Besucher sollen durch eine Optimierung der räumlichen Qualitäten verbessert werden. Darüber hinaus soll sich das unmittelbar an der Ruhr liegende Rathaus künftig verstärkt der Stadt und ihren Bürgern öffnen – zum einen durch die Nutzung von freien Flächenpotenzialen im Gebäude für soziale und kulturelle Gruppen und Vereine, zum anderen durch eine Aufwertung des Freiraums mit besserer funktionaler Einbindung in den umliegenden Stadtraum. Diese Maßnahmen sind in die Zielstellungen des integrierten Handlunsgkonzeptes für das Stadtumbaugebiet Hüsten eingebunden.
Nach 50 Nutzungsjahren bedarf das aus einem Büro Hochtrakt und einem Flachtrakt bestehende Gebäude nun einer grundlegenden Sanierung. Insbesondere der Energieverbrauch und die Barrierefreiheit entsprechen nicht mehr aktuellen und zukünftigen Anforderungen. Auch die Arbeitsplatz- und Aufenthaltsbedingungen für Beschäftigte und Besucher sollen durch eine Optimierung der räumlichen Qualitäten verbessert werden. Darüber hinaus soll sich das unmittelbar an der Ruhr liegende Rathaus künftig verstärkt der Stadt und ihren Bürgern öffnen – zum einen durch die Nutzung von freien Flächenpotenzialen im Gebäude für soziale und kulturelle Gruppen und Vereine, zum anderen durch eine Aufwertung des Freiraums mit besserer funktionaler Einbindung in den umliegenden Stadtraum. Diese Maßnahmen sind in die Zielstellungen des integrierten Handlunsgkonzeptes für das Stadtumbaugebiet Hüsten eingebunden.
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Es werden mit Vertragsschluss zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional (stufenweise) später beauftragt. Die Einzelheiten zu dieser optionalen Beauftragung, insbesondere zur Art und Weise einer möglichen Weiterbeauftragung richten sich nach dem zu schließenden HOAI-Ingenieurvertrag. Ein Anspruch auf Folgebauftragung besteht nicht. Die Folgebeauftragung ist für den Fall, dass das Vorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann, aber beabsichtigt.
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Es werden mit Vertragsschluss zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional (stufenweise) später beauftragt. Die Einzelheiten zu dieser optionalen Beauftragung, insbesondere zur Art und Weise einer möglichen Weiterbeauftragung richten sich nach dem zu schließenden HOAI-Ingenieurvertrag. Ein Anspruch auf Folgebauftragung besteht nicht. Die Folgebeauftragung ist für den Fall, dass das Vorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann, aber beabsichtigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Arnsberg.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der methodisch-organisatorischen Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Kostenkriterium: Honorarmindestsätze für die Grundleistungen, angebotene Zuschläge, Höhe des angebotenen Gesamthonorares
Gewichtung der Kosten: 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-28 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer konnte bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung war erst möglich, als der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden sollte, in Textform informiert hatte und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen waren.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer konnte bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung war erst möglich, als der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden sollte, in Textform informiert hatte und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen waren.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann der Nachprüfungsantrag innerfhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag war unzulässig, soweit:
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hatte,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Frist gerügt wurden, oder,
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Frist gerügt wurden.
Sofern der Auftraggeber einem Bieter mitgeteilt hat, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, konnte der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 251-4112165 📠
Quelle: OJS 2017/S 241-500709 (2017-12-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 839911.09 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg; Fachplanung Technische Ausrüstung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Arnsberg beabsichtigt die Sanierung des Rathauses Arnsberg (Baujahr 1965-68); NF ca. 6.900 m². Schwerpunkte sind dabei die energetische Sanierung, die Fassadengestaltung, die Ausbildung der Besucherzonen, eine Neugestaltung der Bürolandschaft sowie die Herstellung von Barrierefreiheit. Die Belange des nachhaltigen Bauens erfahren besondere Berücksichtigung. Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sollen -stufenweise- die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 53 HOAI) für die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 vergeben werden. Die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Freianlagen sind derzeit Gegenstand eines Planungswettbewerbs nach RPW 2013, an den sich Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern anschließen
Die Stadt Arnsberg beabsichtigt die Sanierung des Rathauses Arnsberg (Baujahr 1965-68); NF ca. 6.900 m². Schwerpunkte sind dabei die energetische Sanierung, die Fassadengestaltung, die Ausbildung der Besucherzonen, eine Neugestaltung der Bürolandschaft sowie die Herstellung von Barrierefreiheit. Die Belange des nachhaltigen Bauens erfahren besondere Berücksichtigung. Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sollen -stufenweise- die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 53 HOAI) für die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 vergeben werden. Die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Freianlagen sind derzeit Gegenstand eines Planungswettbewerbs nach RPW 2013, an den sich Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern anschließen
werden.
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-04 📅
Name: Ingenieur GmbH Schmidt & Willmes
Postanschrift: Elbingstraße 32
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59755
Land: Deutschland 🇩🇪 Arnsberg
🏙️
Internetadresse: https://www.ingenieure-isw.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 839911.09 EUR 💰
Quelle: OJS 2023/S 139-440553 (2023-07-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 839911.09 EUR 💰
Die Stadt Arnsberg beabsichtigt die Sanierung des Rathauses Arnsberg (Baujahr 1965-68); NF ca. 6.900 m². Schwerpunkte sind dabei die energetische Sanierung, die Fassadengestaltung, die Ausbildung der Besucherzonen, eine Neugestaltung der Bürolandschaft sowie die Herstellung von Barrierefreiheit. Die
Die Stadt Arnsberg beabsichtigt die Sanierung des Rathauses Arnsberg (Baujahr 1965-68); NF ca. 6.900 m². Schwerpunkte sind dabei die energetische Sanierung, die Fassadengestaltung, die Ausbildung der Besucherzonen, eine Neugestaltung der Bürolandschaft sowie die Herstellung von Barrierefreiheit. Die
Belange des nachhaltigen Bauens erfahren besondere Berücksichtigung. Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sollen -stufenweise- die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 53 HOAI) für die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 vergeben werden. Die
Belange des nachhaltigen Bauens erfahren besondere Berücksichtigung. Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sollen -stufenweise- die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 53 HOAI) für die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 vergeben werden. Die
Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Freianlagen sind derzeit Gegenstand eines Planungswettbewerbs nach RPW 2013, an den sich Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern anschließen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe § 160 III GWB
- unverzüglich gegenüber der Stadt Arnsberg nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in…
… der Bekanntmachung;
… den Vergabeunterlagen;
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Arnsberg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;
siehe § 135 II GWB;
- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: OJS 2023/S 200-626600 (2023-10-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Rathaus Arnsberg klimaneutral und offen
Referenznummer: Ö 2/17
Kurze Beschreibung: Fachplanung technische Ausrüstung
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 986514.87 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Ö 2/17
Titel: Sanierung Rathaus Arnsberg - klimaneutral und offen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Heizungsplanung📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hochsauerlandkreis
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In NRW gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW vom 30.03.2018.
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabeverordnung
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Ö 2/17
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-04 📅
Titel: Sanierung Rathaus Arnsberg - klimaneutral und offen
-Fachplanung technische Ausrüstung
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 17107.12 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: Ä 2/17
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Ingenieur GmbH Schmidt & Willmes
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieur GmbH Schmidt & Willmes
Nationale Registrierungsnummer: UStID. DE123879475
Postleitzahl: 59755
Postort: Arnsberg
Region: Hochsauerlandkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ingenieure-isw.de📧
Telefon: +49 2932 9757-0📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Arnsberg
Nationale Registrierungsnummer: 059580004004-31001-64
Abteilung: Beschaffungsmanagement
Postleitzahl: 59759
Postort: Arnsberg
Region: Hochsauerlandkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: s.gillert@stadtwerke-arnsberg.de📧
Telefon: +49 2932 2013252📞 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster, Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Abteilung: Vergabekammer Westfalen
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Kontaktperson: Vergabekammer Westfalen
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251 4111691📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-20+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Das Stundenkontingent für die besondere Leistung der Planung und Objektüberwachung der Leerrohrplanung ist überschritten. Der AN meldete daher Mehraufwand für diese Leistung an. Der Stundennachweis für bereits geleistete Stunden ist richtig und nachvollziehbar. Darüber hinaus werden 70 weitere Stunden angemeldet. Der Aufwand wird als angemessen bewertet. Es wird daher empfohlen, den Nachtrag wie angeboten zu beauftragen. Bei der Herstellung der Leerrohre sind Mängel aufgetreten. Die Stunden aus diesem Nachtrag, die auf Ausführungsmängel zurückzuführen sind, sind durch den Verursacher (ausführende Firma) zu tragen. Die Weiterbelastung ist durch die Objektüberwachung TGA zu prüfen. Es wird empfohlen, den Nachtrag umgehend zu beauftragen, weil die Leistung erforderlich ist, um den Bauablauf nicht zu stören.
Das Stundenkontingent für die besondere Leistung der Planung und Objektüberwachung der Leerrohrplanung ist überschritten. Der AN meldete daher Mehraufwand für diese Leistung an. Der Stundennachweis für bereits geleistete Stunden ist richtig und nachvollziehbar. Darüber hinaus werden 70 weitere Stunden angemeldet. Der Aufwand wird als angemessen bewertet. Es wird daher empfohlen, den Nachtrag wie angeboten zu beauftragen. Bei der Herstellung der Leerrohre sind Mängel aufgetreten. Die Stunden aus diesem Nachtrag, die auf Ausführungsmängel zurückzuführen sind, sind durch den Verursacher (ausführende Firma) zu tragen. Die Weiterbelastung ist durch die Objektüberwachung TGA zu prüfen. Es wird empfohlen, den Nachtrag umgehend zu beauftragen, weil die Leistung erforderlich ist, um den Bauablauf nicht zu stören.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text: Planung und Überwachung Leerrohrplanung - zusätzliches Stundenkontingent
Quelle: OJS 2024/S 119-366915 (2024-06-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Rathaus Arnsberg - klimaneutral und offen
Kurze Beschreibung: -Fachplanung Technische Ausrüstung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1012039.18 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: -Fachplanung der Technischen Ausrüstung
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Heizungsplanung📦
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: 4. Teil des GWB
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-10-21 📅
Titel: Sanierung Rathaus Arnsberg - klimaneutral und offen, Fachplanung der Technischen Ausrüstung
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 25524.31 EUR 💰
Kennung des Angebots: Nrn. 15, 16, 17, und 18 Name und Anschrift des Auftragnehmers
E-Mail: info@ingenieure-isw.de📧
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: s. Vergabeunterlagen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Beschaffungsmanagement
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-18+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die zusätzlichen Planungsleistungen sind aufgrund erforderlicher Anpassungen durch spätere Planungen (Freianlagen, Stadtwerke) erforderlich.
Wiederholung der Planungen LPH 2 und 3 (Grundleistung Geothermieplanung) aufgrund der Altlastenproblematik (Verlegung des Geothermiefeldes von Ost nach West).
Die zusätzlichen Planungsleistungen sind aufgrund erforderlicher Anpassungen durch spätere Planungen (Freianlagen, Stadtwerke) erforderlich.
Wiederholung der Planungen LPH 2 und 3 (Grundleistung Geothermieplanung) aufgrund der Altlastenproblematik (Verlegung des Geothermiefeldes von Ost nach West).
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
-Änderung der Grundleitungsplanung Hochtrakt
-Planungsänderung der Außenentwässerung
-Überarbeitung des Lüftungsgesuchs im Rahmen der Vorbereitung der Tekturanpassung
-Umplanung Geothermie
Quelle: OJS 2024/S 246-775939 (2024-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1028537.68 EUR 💰
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-07-28 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 16498.5 EUR 💰
Kennung des Angebots: Ö 2/17 (Nachträge zu den Nachtragsangeboten Nr. 19 bis 22)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-05+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 19: Planungsanpassungen der Elektroleistungen (Anpassung an die Örtlichkeit)
NT 20: Anpassungen aufgrund technischer Erfordernisse für die Elektroleitungen im Sicherheitstreppenhaus des Hochtraktes (nach Stundenaufwand)
NT 21: zusätzliche Planung der (vorab nicht geplanten) technischen Entlüftung der Fraktionsbüros
NT 22: Planung einer zusätzlichen Entwässerung südöstlich des Hochtraktes
NT 19: Planungsanpassungen der Elektroleistungen (Anpassung an die Örtlichkeit)
NT 20: Anpassungen aufgrund technischer Erfordernisse für die Elektroleitungen im Sicherheitstreppenhaus des Hochtraktes (nach Stundenaufwand)
NT 21: zusätzliche Planung der (vorab nicht geplanten) technischen Entlüftung der Fraktionsbüros
NT 22: Planung einer zusätzlichen Entwässerung südöstlich des Hochtraktes
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
Zusätzliche Planungsleistungen aufgrund von nachträglichen Änderungen, die teils technisch bedingt, teils nach Bauherrenentscheidung erforderlich sind.
Quelle: OJS 2025/S 170-581577 (2025-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Rathaus Arnsberg - klimaneutral und offen, Fachplanung Technische Ausrüstung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1032527.67 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 839911.09 EUR 💰
Kennung des Angebots: Ö 2/17
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-05+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Leistung ist notwendig, da erhebliche Mehrleistungen aufgewendet werden müssen, um die eigene originäre Aufgabe der TGA-Planung in der Überprüfung und Erfordernis des Gewerkes Blitzschutz erfüllen zu können. Dazu gehören u.a. Koordination mit Fachplanern der Fassade bzw. ausführenden Unternehmer und SV Blitzschutz zur Überprüfung der Fassadentechnik, Teilnahme an Besprechungen vor Ort und Videokonferenzen, Überprüfen bzw. Sichten von Unterlagen zum Blitzschutz der Fassade, erhöhte Kommunikation, etc.
Die Leistung ist notwendig, da erhebliche Mehrleistungen aufgewendet werden müssen, um die eigene originäre Aufgabe der TGA-Planung in der Überprüfung und Erfordernis des Gewerkes Blitzschutz erfüllen zu können. Dazu gehören u.a. Koordination mit Fachplanern der Fassade bzw. ausführenden Unternehmer und SV Blitzschutz zur Überprüfung der Fassadentechnik, Teilnahme an Besprechungen vor Ort und Videokonferenzen, Überprüfen bzw. Sichten von Unterlagen zum Blitzschutz der Fassade, erhöhte Kommunikation, etc.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen unterhalb eines bestimmten Mindestwertes.
Neuer Wert
Text: Begleitung der Überprüfung der Blitz-Stromfestigkeit der Fassade
Quelle: OJS 2026/S 107-387940 (2026-06-03)