Beschreibung der Bauleistung: — Komplettsanierung und Grundinstandsetzung der Hauptbühne 1 mit Bühnentechnik und Bühnenturm, — Herrichtung der Räume der Licht- und Tonregie (einschl. Klimatisierung), — Sanierung der Funktionsräume Bühne 2, Ballettsaal, Probebühne 1 und der Flächen des Weiten Theaters einschl. Hängesystem, Bühnenlicht- und Tonanlage, Lüftung, — Erneuerung der im 1.BA nicht berücksichtigten Heizungs-, Wasser- und Elektroanlagen, einschl. automatischer Belüftung von Probenräumen, — Medientrennung für 3 verschiedene Nutzer, — Teilneugestaltung der Außenanlagen einschl. Beleuchtung, Entwässerung, Feuerwehrstellflächen, — Koordinierung der Schadstoffentsorgung, — Erstellung und Umsetzung eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes, — Ersatzbau der Nebengebäude (Lager, Schlosserei, Garagen, Tischlerei), — Berücksichtigung der Schnittstellen zum fertiggestellten 1. BA bei Planungen und Bauüberwachung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 192_TaP_2BA_GP
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Bauleistung:
— Komplettsanierung und Grundinstandsetzung der Hauptbühne 1 mit Bühnentechnik und Bühnenturm,
— Herrichtung der Räume der Licht- und Tonregie (einschl. Klimatisierung),
— Sanierung der Funktionsräume Bühne 2, Ballettsaal, Probebühne 1 und der Flächen des Weiten Theaters einschl. Hängesystem, Bühnenlicht- und Tonanlage, Lüftung,
— Erneuerung der im 1.BA nicht berücksichtigten Heizungs-, Wasser- und Elektroanlagen, einschl. automatischer Belüftung von Probenräumen,
— Medientrennung für 3 verschiedene Nutzer,
— Teilneugestaltung der Außenanlagen einschl. Beleuchtung, Entwässerung, Feuerwehrstellflächen,
— Koordinierung der Schadstoffentsorgung,
— Erstellung und Umsetzung eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes,
— Ersatzbau der Nebengebäude (Lager, Schlosserei, Garagen, Tischlerei),
— Berücksichtigung der Schnittstellen zum fertiggestellten 1. BA bei Planungen und Bauüberwachung.
— Komplettsanierung und Grundinstandsetzung der Hauptbühne 1 mit Bühnentechnik und Bühnenturm,
— Herrichtung der Räume der Licht- und Tonregie (einschl. Klimatisierung),
— Sanierung der Funktionsräume Bühne 2, Ballettsaal, Probebühne 1 und der Flächen des Weiten Theaters einschl. Hängesystem, Bühnenlicht- und Tonanlage, Lüftung,
— Erneuerung der im 1.BA nicht berücksichtigten Heizungs-, Wasser- und Elektroanlagen, einschl. automatischer Belüftung von Probenräumen,
— Medientrennung für 3 verschiedene Nutzer,
— Teilneugestaltung der Außenanlagen einschl. Beleuchtung, Entwässerung, Feuerwehrstellflächen,
— Koordinierung der Schadstoffentsorgung,
— Erstellung und Umsetzung eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes,
— Ersatzbau der Nebengebäude (Lager, Schlosserei, Garagen, Tischlerei),
— Berücksichtigung der Schnittstellen zum fertiggestellten 1. BA bei Planungen und Bauüberwachung.
— zu Ziff.II.2.5.) weitere Angaben in den Anlagen und den „Informationen zum Verhandlungsverfahren“;
— Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) zum Generalplanervertrag, LHO, AV LHO, Bürgerliches Gesetzbuch BGB, Rundschreiben unter
www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben (keine abschließende Auflistung).
— zu Ziff.II.2.5.) weitere Angaben in den Anlagen und den „Informationen zum Verhandlungsverfahren“;
— Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) zum Generalplanervertrag, LHO, AV LHO, Bürgerliches Gesetzbuch BGB, Rundschreiben unter
— Komplettsanierung und Grundinstandsetzung der Hauptbühne 1 mit Bühnentechnik und Bühnenturm,
— Herrichtung der Räume der Licht- und Tonregie (einschl. Klimatisierung),
— Sanierung der Funktionsräume Bühne 2, Ballettsaal, Probebühne 1 und der Flächen des Weiten Theaters einschl. Hängesystem, Bühnenlicht- und Tonanlage, Lüftung,
— Erneuerung der im 1.BA nicht berücksichtigten Heizungs-, Wasser- und Elektroanlagen, einschl. automatischer Belüftung von Probenräumen,
— Medientrennung für 3 verschiedene Nutzer,
— Teilneugestaltung der Außenanlagen einschl. Beleuchtung, Entwässerung, Feuerwehrstellflächen,
— Koordinierung der Schadstoffentsorgung,
— Erstellung und Umsetzung eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes,
— Ersatzbau der Nebengebäude (Lager, Schlosserei, Garagen, Tischlerei),
— Berücksichtigung der Schnittstellen zum fertiggestellten 1. BA bei Planungen und Bauüberwachung.
Es ist beabsichtigt, den Auftrag an einen Generalplaner (ggf. mit Nachunternehmern) zu vergeben. Bewerbergemeinschaften (Bietergemeinschaften) sind zugelassen.
Es sollen Generalplanungsleistungen mit den im Folgenden aufgeführten Leistungen gem. Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einschl. AVB vergeben werden. Die Koordination der Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von der Objektplanung zu leisten.
Es sollen Generalplanungsleistungen mit den im Folgenden aufgeführten Leistungen gem. Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einschl. AVB vergeben werden. Die Koordination der Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von der Objektplanung zu leisten.
Das Leistungsbild der (General-)Planungsleistungen resultiert aus der geplanten Sanierungs- und Grundinstandsetzungsmaßnahme.
1. Objektplanung HOAI §§ 34 bis 35, Freianlagen §§ 37 bis 40; LPH 2-3 (optional LPH 4 bis LPH 9);
2. Tragwerksplanung (TWP) HOAI §§ 49 bis 52, LPH 2-3 (optional LPH 4 bis LPH 6);
3. Fachplanung: Technische Ausrüstung (TGA) HOAI §§ 53 bis 56, Anlagengruppen (AG) 1 – 5 sowie 7 – 8, LPH 2-3 (optional LPH 4 bis LPH 9);
4. Planungsleistungen für Bauphysik.
Umfänge in den jeweiligen Leistungsbildern: siehe Vergabeunterlagen
— Gewährleistungszeitraum 4 Jahre,
— Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
— Die Gesamtkosten (KG 200-700) für Sanierung und Grundinstandsetzung, 2. Bauabschnitt betragen ca. 17 250 000 EUR (brutto).
— Grundlage der Planung der Baumaßnahme wird das Bedarfsprogramm vom 20.1.2017,
— Die in Ziffer II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit schließt die LPH 9 (4 Jahre) ein.
— Während der Aufstellung der Vorplanungsunterlage kann parallel mit der Erarbeitung der Bauplanungsunterlage begonnen werden. Die Prüfung erfolgt aufstellungsbegleitend.
— Zu den weiteren Planungsbeteiligten werden unter anderem Projektsteuerer, Sonderfachleute wie Sachverständiger für Schadstoffe, Sicherheitskoordinator, Brandschutzgutachter, Lüftungsgutachter sowie entwurfsabhängig noch zu benennende Planungsbeteiligte und Sachverständige gehören.
— Zu den weiteren Planungsbeteiligten werden unter anderem Projektsteuerer, Sonderfachleute wie Sachverständiger für Schadstoffe, Sicherheitskoordinator, Brandschutzgutachter, Lüftungsgutachter sowie entwurfsabhängig noch zu benennende Planungsbeteiligte und Sachverständige gehören.
Sonstige Besonderheiten der Planungsleistung:
— eVergabe: Bearbeitung von Vergabevorgängen in der Leistungsstufe 3 auf der Basis der elektronischen Vergabeplattform der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen,
— Berichtswesen: Quartalsberichte; monatliche Prognose zu Mittelabfluss, Mittelausschöpfung und Verpflichtungsermächtigungen bezogen auf das aktuelle Haushaltsjahr; Kostenstandübersicht bei Bedarf (Fortschreibung tagesaktuell); Berichte zu Erfolgskontrollen,
— Berichtswesen: Quartalsberichte; monatliche Prognose zu Mittelabfluss, Mittelausschöpfung und Verpflichtungsermächtigungen bezogen auf das aktuelle Haushaltsjahr; Kostenstandübersicht bei Bedarf (Fortschreibung tagesaktuell); Berichte zu Erfolgskontrollen,
— Die Verfahrensabläufe gem. ABau und Projekthandbuch der SenStadtWohn Abteilung V sind zu beachten.
— Die geplanten Baumaßnahmen sind in mehreren Bauunterabschnitten bei teilweise laufendem Spielbetrieb durchzuführen. Hierfür können neben den Theaterferien im Einzelfall auch weitere Spielzeitunterbrechungen von bis zu 6 Monaten genutzt werden. Im Zuge der Aufstellung der VPU ist ein entsprechender Bauablaufplan zu erarbeiten. Migrationskosten sind einzuplanen.
— Die geplanten Baumaßnahmen sind in mehreren Bauunterabschnitten bei teilweise laufendem Spielbetrieb durchzuführen. Hierfür können neben den Theaterferien im Einzelfall auch weitere Spielzeitunterbrechungen von bis zu 6 Monaten genutzt werden. Im Zuge der Aufstellung der VPU ist ein entsprechender Bauablaufplan zu erarbeiten. Migrationskosten sind einzuplanen.
— Grundlage der Beauftragung sind die gültigen Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einschließlich der Allgemeinen Vertragsbestimmungen AVB gem. ABau.
— Es wird erwartet, dass der AN durchschnittlich 1 x wöchentlich an Besprechungen in Berlin teilnimmt. Reisekosten werden nicht erstattet.
Dauer: 108 Monate
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung:
Der AG beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme, weitere Leistungen einzeln, anteilig oder im Ganzen – abzurufen.
LPH 4/5: Genehmigungs- und Ausführungsplanung,
LPH 6: Vorbereitung der Vergabe,
LPH 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
LPH 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation,
LPH 9: Objektbetreuung.
Hinweise:
Optionale Beauftragung Tragwerksplanung bis LPH 6.
Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild dementsprechend angepasst werden. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
— zu Ziff.II.2.5.) weitere Angaben in den Anlagen und den „Informationen zum Verhandlungsverfahren“;
— Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) zum Generalplanervertrag, LHO, AV LHO, Bürgerliches Gesetzbuch BGB, Rundschreiben unter
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Theater an der Parkaue (TaP), Parkaue 27 – 29, 10367 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jedes beteiligte Unternehmen muss einen separaten Bewerberbogen vorlegen, auch wenn das Unternehmen als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft teilnimmt und/oder im Fall von Nachunternehmern wenn sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer/ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient.
Jedes beteiligte Unternehmen muss einen separaten Bewerberbogen vorlegen, auch wenn das Unternehmen als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft teilnimmt und/oder im Fall von Nachunternehmern wenn sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer/ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient.
Es sind folgende Angaben und Erklärungen zu machen:
[1.] Ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Bewerberbogen (Weiteres Ziff. VI.3).
[2.] Name des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft, Zusammenarbeit mit Nachunternehmern, ausführende Niederlassung, Anschrift, Land, das/die Unternehmen besteht/en seit; Rechtsform des/der Unternehmen, Erklärung des Bewerbers über die technische Leitung des Unternehmens wie Büroinhaber/Hauptgesellschafter/bevollm. Vertreter bei jur. Person), Ansprechpartner/in sowie Telefon, Fax, E-Mail, Homepage.
[2.] Name des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft, Zusammenarbeit mit Nachunternehmern, ausführende Niederlassung, Anschrift, Land, das/die Unternehmen besteht/en seit; Rechtsform des/der Unternehmen, Erklärung des Bewerbers über die technische Leitung des Unternehmens wie Büroinhaber/Hauptgesellschafter/bevollm. Vertreter bei jur. Person), Ansprechpartner/in sowie Telefon, Fax, E-Mail, Homepage.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben.
Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers im Bewerberbogen nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der Bewerbung erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann.
Eine Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 5 000 000 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis bei einem
Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines
Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die bestehenden Deckungssummen sind anzugeben. Vor Angebotsabgabe ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines
beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen
und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft wird bei Abschluss des Vertrages eine „objektbezogene“ Versicherung als Arbeitsgemeinschaft erforderlich.
Erklärung zum Umsatz entsprechender Dienstleistungen (leistungsbezogene Jahresumsätze netto im Mittel der letzten 3 Jahre 2014 – 2016) gemäß VgV § 45 Abs. 4 Nr. 4 bezogen auf die geforderten Leistungsbilder.
Mindeststandards:
Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2 muss erbracht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
[1.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers der letzten 3 Jahre (2014/2015/2016).
[2.] Benennung der vorgesehenen, hauptverantwortlichen Projektmitarbeiter, die für die Erbringung der Leistungen vorgesehen sind. Für jede benannte Person ist eine Auflistung mit folgenden Angaben dem Bewerberbogen beizufügen:
Name, Nachname, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Berufsjahre nach der Ausbildung, Erklärung zur Hochschul– oder Fachhochschulausbildung (Art des Abschlusses und Zeitpunkt).
Mit der Angebotsabgabe sind einzureichen:
Nachweise über die Befähigung zur Übernahme der geforderten Leistungen wie Hochschul– oder Fachhochschulausbildung (Dipl.- Ing. FH/THbzw. Master an Fachhochschulen, Universitäten oder gleichwertig – als Nachweis dienen Zeugniskopien oder Urkunden für den jeweiligen Abschluss).
Nachweise über die Befähigung zur Übernahme der geforderten Leistungen wie Hochschul– oder Fachhochschulausbildung (Dipl.- Ing. FH/THbzw. Master an Fachhochschulen, Universitäten oder gleichwertig – als Nachweis dienen Zeugniskopien oder Urkunden für den jeweiligen Abschluss).
[3.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV:
Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der LPH 8, Gesamtbaukosten nach DIN 276, KGr 200-700, Anschrift, Ansprechpartner, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.
Es ist mindestens ein Referenzprojekt vorzustellen. Bei der Vorstellung von mehr als einem Referenzprojekt wird nur die am höchsten bepunktete Referenz für das weitere Verfahren berücksichtigt. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis e) erfüllt sind:
Es ist mindestens ein Referenzprojekt vorzustellen. Bei der Vorstellung von mehr als einem Referenzprojekt wird nur die am höchsten bepunktete Referenz für das weitere Verfahren berücksichtigt. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis e) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Subunternehmerleistungen sein.
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Bei dem Referenzprojekt darf die Übergabe des Objektes (LPH 8) an den Bauherrn am Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Das Referenzprojekt muss bzgl. der LPH 8 abgeschlossen sein bzw. der Abschluss der LPH 8 muss in max. 6 Monaten bevorstehen, gerechnet vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
c) Bei dem Referenzprojekt darf die Übergabe des Objektes (LPH 8) an den Bauherrn am Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Das Referenzprojekt muss bzgl. der LPH 8 abgeschlossen sein bzw. der Abschluss der LPH 8 muss in max. 6 Monaten bevorstehen, gerechnet vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
d) Die Gesamtbaukosten (KG 200 – 700) der Referenz müssen mind. 5 000 000 EUR (brutto) betragen.
e) Es muss sich um eine Sanierungs-/Umbaumaßnahme an einem Gebäude handeln.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9 genannten Kriterien/Unterkriterien.
Mindeststandards:
Zu [2.]
Ein Bewerber/Bieter wird bei der weiteren Wertung außer Betracht gelassen, wenn die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bzw. des Verhandlungsverfahrens (Projektteam) vorgesehenen, hauptverantwortlichen Projektmitarbeiter über keine Hochschul– oder Fachhochschulausbildung (Dipl.- Ing. FH/TH bzw. Master an Fachhochschulen, Universitäten oder gleichwertig) verfügen. Projektleitung und stv. Projektleitung müssen zudem mindestens 3 Berufsjahre Planungs- und Baustellenerfahrung nachweisen.
Ein Bewerber/Bieter wird bei der weiteren Wertung außer Betracht gelassen, wenn die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bzw. des Verhandlungsverfahrens (Projektteam) vorgesehenen, hauptverantwortlichen Projektmitarbeiter über keine Hochschul– oder Fachhochschulausbildung (Dipl.- Ing. FH/TH bzw. Master an Fachhochschulen, Universitäten oder gleichwertig) verfügen. Projektleitung und stv. Projektleitung müssen zudem mindestens 3 Berufsjahre Planungs- und Baustellenerfahrung nachweisen.
Die entsprechenden Nachweise sind mit der Angebotsabgabe einzureichen (Zeugniskopien oder Urkunden für den jeweiligen Abschluss sowie persönliche Referenzen).
zu [3.]
Mindestens ein Referenzprojekt ist vorzustellen, welches die Punkte a) bis e) (s. o.) erfüllt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Qualifikation des Auftragnehmers: Architekten und Ingenieure (Bauvorlageberechtigt).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, d. h. es gelten die AVB / BVB abrufbar unter
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, d. h. es gelten die AVB / BVB abrufbar unter
Grundlage der Bewerbung sind die Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge Wirt 322.
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen:
— Frauenförderung IV 309 F,
— Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen IV 306 F (bei Bedarf),
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft IV 307 F (bei Bedarf),
— Niederschrift Verpflichtungserklärung IV 317 F (bei Bedarf).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Für die Angaben des Bewerbers werden entsprechend der genannten Kriterien/ Unterkriterien Punkte vergeben:
[1.] Angaben zum Referenzprojekt gemäß Ziff. III.1.3 Nr. 2: max. 160 Punkte,
[1.1] – 20 Punkte erhält ein Referenzprojekt, wenn es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt,
[1.2] – 20 Punkte erhält ein Referenzprojekt, wenn die Arbeiten im laufenden Betrieb durchgeführt wurden,
[1.3] – 20 Punkte erhält ein Referenzprojekt, wenn es sich um einen Theaterbau oder ein Bauvorhaben mit vergleichbaren Anforderungen handelt,
[1.4] – 20 Punkte erhält ein Referenzprojekt, wenn der Anteil der bearbeiteten bühnentechnischen Anlagen 1 000 000 EUR brutto und mehr beträgt,
[1.5] – 20 Punkte erhält ein Referenzprojekt, wenn die Nutzfläche 2 000 m² und mehr beträgt,
[1.6] – 20 Punkte erhält ein Referenzprojekt, wenn die Baukosten (Kostengruppe 200 – 700) 10 000 000 EUR brutto und mehr betragen,
[1.7] – 20 Punkte erhält ein Referenzprojekt, wenn es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt,
[1.8] – 20 Punkte erhält ein Referenzprojekt, wenn der Objektplaner die notwendigen Leistungen der Leistungsphasen 2 – 8 erbracht hat.
[2.] Eignung/Qualifikation der Projektbeteiligten gemäß Ziff. III.1.3) [2.]: max. 30 Pkt. als Summe folgender Unterkriterien können erreicht werden:
[2.1] Projektleiter/in: max. 15 Pkt.:
[2.1.1] – 10 Punkte wenn er/sie mind. 10 Jahre Berufserfahrung, hiervon mind. 5 Jahre in leitender Funktion und eine angemessene Baustellenerfahrung nachweist,
[2.1.2] – 5 Punkte zusätzlich, wenn er/sie hiervon mind. 3 Jahre Praxis bei öffentlichen Baumaßnahmen (öffentlicher AG) nachweist.
[2.2.1] – 10 Punkte wenn er/sie mind. 7 Jahre Berufserfahrung, hiervon mind. 5 Jahre Praxis und angemessene Baustellenerfahrung nachweist,
[2.2.2] – 5 Punkte zusätzlich, wenn er/sie hiervon mind. 3 Jahre Praxis bei öffentlichen Baumaßnahmen (öffentlicher AG) nachweist.
In der Summe aller Kriterien werden maximal 160+30 = 190 Punkte vergeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-09-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Generalplanerteams und der Zusammenarbeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgesehene Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Gewichtung des Preises: 10
1. Grundsätzlich ist zum Zeitpunkt der Bewerbung zu dem genannten Schlusstermin nur der Bewerberbogen einzureichen. Alle anderen Nachweise sowie Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen.
3. Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Bewerberbögen, werden nicht berücksichtigt.
4. Geforderte Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer/ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient.
4. Geforderte Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer/ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient.
5. Änderungen im Bewerberbogen sind nicht zulässig.
6. Der Teilnahmeantrag muss auf Deutsch gestellt werden.
Gleichwertige Erklärungen/Nachweise anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
7. Die Bewerberunterlagen sind in Papierform im DIN A4 -Format, keine losen Blätter, nur Heftstreifen in einem verschlossenen Umschlag, mit entsprechendem Aufkleber gekennzeichnet einzureichen (s. Ziffer I.3 bei Abteilung V Hochbau, V M1).
8. Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 2.9.2017 an die unter Ziffer I.3 genannten Kontaktstelle delphicon GmbH zu richten. Die Anfragen und Antworten werden unter der in Pkt. 1 genannten Internetadresse veröffentlicht (Vergabeplattform Berlin).
8. Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 2.9.2017 an die unter Ziffer I.3 genannten Kontaktstelle delphicon GmbH zu richten. Die Anfragen und Antworten werden unter der in Pkt. 1 genannten Internetadresse veröffentlicht (Vergabeplattform Berlin).
9. Vor Zuschlagserteilung erfolgt eine Abfrage zum Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) im Berliner Korruptionsregister. Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG vom 17.12.1990) sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
9. Vor Zuschlagserteilung erfolgt eine Abfrage zum Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) im Berliner Korruptionsregister. Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG vom 17.12.1990) sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
10. Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund haushaltsrechtlicher Terminvorgaben in Verbindung mit der einfachen Angebotsstruktur eine Verkürzung der Angebotsfrist gem. VgV § 17 (7) auf 15 Tage erfolgen soll.
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 152-315099 (2017-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Bauleistung:
— Komplettsanierung und Grundinstandsetzung der Hauptbühne 1 mit Bühnentechnik und Bühnenturm,
— Herrichtung der Räume der Licht- und Tonregie (einschl. Klimatisierung)
— Sanierung der Funktionsräume Bühne 2, Ballettsaal, Probebühne 1 und der Flächen des Weiten Theaterseinschl. Hängesystem, Bühnenlicht- und Tonanlage, Lüftung
— Erneuerung der im 1.BA nicht berücksichtigten Heizungs-, Wasser- und Elektroanlagen, einschl.automatischer Belüftung von Probenräumen
— Medientrennung für 3 verschiedene Nutzer,
— Teilneugestaltung der Außenanlagen einschl. Beleuchtung, Entwässerung, Feuerwehrstellflächen,
— Koordinierung der Schadstoffentsorgung
— Erstellung und Umsetzung eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes
— Ersatzbau der Nebengebäude (Lager, Schlosserei, Garagen, Tischlerei)
— Berücksichtigung der Schnittstellen zum fertiggestellten 1. BA bei Planungen und Bauüberwachung.
— Komplettsanierung und Grundinstandsetzung der Hauptbühne 1 mit Bühnentechnik und Bühnenturm,
— Herrichtung der Räume der Licht- und Tonregie (einschl. Klimatisierung)
— Sanierung der Funktionsräume Bühne 2, Ballettsaal, Probebühne 1 und der Flächen des Weiten Theaterseinschl. Hängesystem, Bühnenlicht- und Tonanlage, Lüftung
— Erneuerung der im 1.BA nicht berücksichtigten Heizungs-, Wasser- und Elektroanlagen, einschl.automatischer Belüftung von Probenräumen
— Medientrennung für 3 verschiedene Nutzer,
— Teilneugestaltung der Außenanlagen einschl. Beleuchtung, Entwässerung, Feuerwehrstellflächen,
— Koordinierung der Schadstoffentsorgung
— Erstellung und Umsetzung eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes
— Ersatzbau der Nebengebäude (Lager, Schlosserei, Garagen, Tischlerei)
— Berücksichtigung der Schnittstellen zum fertiggestellten 1. BA bei Planungen und Bauüberwachung.
Gesamtwert des Auftrags: 3203641.78 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
— Herrichtung der Räume der Licht- und Tonregie (einschl. Klimatisierung)
— Sanierung der Funktionsräume Bühne 2, Ballettsaal, Probebühne 1 und der Flächen des Weiten Theaterseinschl. Hängesystem, Bühnenlicht- und Tonanlage, Lüftung
— Erneuerung der im 1.BA nicht berücksichtigten Heizungs-, Wasser- und Elektroanlagen, einschl.automatischer Belüftung von Probenräumen
— Koordinierung der Schadstoffentsorgung
— Erstellung und Umsetzung eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes
— Ersatzbau der Nebengebäude (Lager, Schlosserei, Garagen, Tischlerei)
Es ist beabsichtigt, den Auftrag an einen Generalplaner (ggf. mit Nachunternehmern) zu vergeben.Bewerbergemeinschaften (Bietergemeinschaften) sind zugelassen.
Es sollen Generalplanungsleistungen mit den im Folgenden aufgeführten Leistungen gem. Vertragsmusterder Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einschl. AVB vergeben werden. Die Koordination der Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von der Objektplanung zu leisten.
Es sollen Generalplanungsleistungen mit den im Folgenden aufgeführten Leistungen gem. Vertragsmusterder Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einschl. AVB vergeben werden. Die Koordination der Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von der Objektplanung zu leisten.
3. Fachplanung: Technische Ausrüstung (TGA) HOAI §§ 53 bis 56, Anlagengruppen (AG) 1 – 5 sowie 7 – 8, LPH2-3 (optional LPH 4 bis LPH 9)
4. Planungsleistungen für Bauphysik
— Gewährleistungszeitraum 4 Jahre
— Die Gesamtkosten (KG 200-700) für Sanierung und Grundinstandsetzung, 2. Bauabschnitt betragen ca. 17,25 Mio. EUR (brutto).
— Grundlage der Planung der Baumaßnahme wird das Bedarfsprogramm vom 20.01.2017
— Zu den weiteren Planungsbeteiligten werden unter anderem Projektsteuerer, Sonderfachleute wie Sachverständiger für Schadstoffe, Sicherheitskoordinator, Brandschutzgutachter, Lüftungsgutachter sowieentwurfsabhängig noch zu benennende Planungsbeteiligte und Sachverständige gehören.
— Zu den weiteren Planungsbeteiligten werden unter anderem Projektsteuerer, Sonderfachleute wie Sachverständiger für Schadstoffe, Sicherheitskoordinator, Brandschutzgutachter, Lüftungsgutachter sowieentwurfsabhängig noch zu benennende Planungsbeteiligte und Sachverständige gehören.
— eVergabe: Bearbeitung von Vergabevorgängen in der Leistungsstufe 3 auf der Basis der elektronischen Vergabeplattform der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
— Berichtswesen: Quartalsberichte; monatliche Prognose zu Mittelabfluss, Mittelausschöpfung undVerpflichtungsermächtigungen bezogen auf das aktuelle Haushaltsjahr; Kostenstandübersicht bei Bedarf (Fortschreibung tagesaktuell); Berichte zu Erfolgskontrollen
— Berichtswesen: Quartalsberichte; monatliche Prognose zu Mittelabfluss, Mittelausschöpfung undVerpflichtungsermächtigungen bezogen auf das aktuelle Haushaltsjahr; Kostenstandübersicht bei Bedarf (Fortschreibung tagesaktuell); Berichte zu Erfolgskontrollen
— Die geplanten Baumaßnahmen sind in mehreren Bauunterabschnitten bei teilweise laufendem Spielbetriebdurchzuführen. Hierfür können neben den Theaterferien im Einzelfall auch weitere Spielzeitunterbrechungen von bis zu 6 Monaten genutzt werden. Im Zuge der Aufstellung der VPU ist ein entsprechender Bauablaufplanzu erarbeiten. Migrationskosten sind einzuplanen.
— Die geplanten Baumaßnahmen sind in mehreren Bauunterabschnitten bei teilweise laufendem Spielbetriebdurchzuführen. Hierfür können neben den Theaterferien im Einzelfall auch weitere Spielzeitunterbrechungen von bis zu 6 Monaten genutzt werden. Im Zuge der Aufstellung der VPU ist ein entsprechender Bauablaufplanzu erarbeiten. Migrationskosten sind einzuplanen.
— Grundlage der Beauftragung sind die gültigen Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung undWohnen einschließlich der Allgemeinen Vertragsbestimmungen AVB gem. ABau.
— Es wird erwartet, dass der AN durchschnittlich 1 x wöchentlich an Besprechungen in Berlin teilnimmt. Reisekosten werden nicht erstattet!
Beschreibung der Optionen:
LPH 4/5: Genehmigungs- und Ausführungsplanung
LPH 6: Vorbereitung der Vergabe
LPH 7: Mitwirkung bei der Vergabe
LPH 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
LPH 9: Objektbetreuung
Optionale Beauftragung Tragwerksplanung bis LPH 6
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-23 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblattder Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblattder Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).