Theater Hof – Planung der Generalsanierung der technischen Anlagen

Stadt Hof

Planung der Generalsanierung der technischen Anlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-17 Auftragsbekanntmachung
2017-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung: Planung der Generalsanierung der technischen Anlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hof, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hof
Postanschrift: Klosterstr. 1
Postleitzahl: 95028
Postort: Hof
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-hof.de 🌏
E-Mail: peter.nuermberger@stadt-hof.de 📧
Telefon: +49 9281815-2100 📞
Fax: +49 928181587-2100 📠
URL der Dokumente: http://www.stadt-hof.de/hof/hof_deu/rathaus/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 138-283285
ABl. S-Ausgabe: 138

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 100 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Planung der Generalsanierung der technischen Anlagen:
1. Bühnenmaschinerie Großes Haus
2. Bühnenboden Großes Haus
3. Stahlbau und Verdunkelung Studiobühne
4. Ausstattung Werkstätten
5. Bühnenbeleuchtung Großes Haus
6. Bühnenbeleuchtung Studiobühne
7. Audio-/Video-/Inspizientenanlage Großes Haus
8. Audio-/Video-Anlagen Studiobühne.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 100 000 EUR 💰
Dauer: 40 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Theater Hof, Kulmbacher Str. 5, 95030 Hof.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (Bühnenplanung) berechtigt ist.
Bei einer Arbeitsgemeinschaft muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-08-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-21 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachweis der Termintreue (Planung, Ausführungszeitraum und Vertragsabwicklung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachkunde Sanierung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachweis der Berücksichtigung von Folgekosten bei der Planung (z. B. 20 Jahre Betrieb)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Gewichtung des Preises: 25 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Peter Nürmberger, Fachbereich Kultur, Kulmbacher Str. 4, 95030 Hof
Internetadresse: www.stadt-hof.de 🌏
Dokumente URL: http://www.stadt-hof.de/hof/hof_deu/rathaus/ausschreibungen.html 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hof, Fachbereich 60 – ZAV
Postanschrift: Goethestr. 1
Kontaktperson: Stadt Hof, Fachbereich 60 – ZAV, Goethestr. 1, 95028 Hof
Telefon: +49 9281815-1527 📞
E-Mail: vergabestelle@stadt-hof.de 📧
Fax: +49 928181587-1527/ +49 9281815-1539 📠
Land: Hof, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 138-283285 (2017-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Planung der Generalsanierung der technischen Anlagen
Gesamtwert des Auftrags: 1 100 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 247-519945
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 138-283285
ABl. S-Ausgabe: 247

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Bühnenmaschinerie Großes Haus,
2) Bühnenboden Großes Haus,
3) Stahlbau und Verdunkelung Studiobühne,
4) Ausstattung Werkstätten,
5) Bühnenbeleuchtung Großes Haus,
6) Bühnenbeleuchtung Studiobühne,
7) Audio-/Video-/Inspizientenanlage Großes Haus,
8) Audio-/Video-Anlagen Studiobühne.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Theater Hof, Kulmbacher Str. 5, 95030 Hof

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-13 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1.
Quelle: OJS 2017/S 247-519945 (2017-12-21)