Themenfeldverantwortliche im virtuellen Sino German Electro-Mobility Innovation and Support Center (SGEC)

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Im Rahmen der Deutsch-Chinesischen Kooperation zu Elektromobilität mit Batterie- und Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie zwischen dem BMVI und MoST finden deutsch-chinesische Aktivitäten und Projekte statt. Diese werden ab Januar 2018 im virtuellen Zentrum „Sino German Electro Mobility Innovation and Support Center“ (SGEC) gebündelt. Es wird von Deutschland und China gemeinsam geführt und von einem Strategischen Komitee gesteuert, das aus Vertretern von BMVI und MoST unterstützt durch NOW und CATARC besteht. Entsprechend der inhaltlichen Schwerpunkte des SGEC wurden vier Themenfelder definiert, denen alle neuen deutsch-chinesischen Kooperationsprojekte zuzuordnen sind. Jedes Land beauftragt einen Verantwortlichen pro Themenfeld, der die Aktivitäten darin und die Koordination der Projektpartner aus seinem Land verantwortet. Diese Ausschreibung soll einen geeigneten Auftragnehmer je Themenfeld („Themenfeldverantwortliche“) identifizieren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-07 Auftragsbekanntmachung
2018-04-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine Managementberatung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Deutsch-Chinesischen Kooperation zu Elektromobilität mit Batterie- und Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie zwischen dem BMVI und MoST finden deutsch-chinesische Aktivitäten und Projekte statt. Diese werden ab Januar 2018 im virtuellen Zentrum „Sino German Electro Mobility Innovation and Support Center“ (SGEC) gebündelt. Es wird von Deutschland und China gemeinsam geführt und von einem Strategischen Komitee gesteuert, das aus Vertretern von BMVI und MoST unterstützt durch NOW und CATARC besteht. Entsprechend der inhaltlichen Schwerpunkte des SGEC wurden vier Themenfelder definiert, denen alle neuen deutsch-chinesischen Kooperationsprojekte zuzuordnen sind. Jedes Land beauftragt einen Verantwortlichen pro Themenfeld, der die Aktivitäten darin und die Koordination der Projektpartner aus seinem Land verantwortet. Diese Ausschreibung soll einen geeigneten Auftragnehmer je Themenfeld („Themenfeldverantwortliche“) identifizieren.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Allgemeine Managementberatung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten 📦
Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVi)
Postanschrift: Invalidenstr. 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de 🌏
E-Mail: c.niebergall@fz-juelich.de 📧
Fax: +49 30/20199-3334 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E13926171 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 215-447108
ABl. S-Ausgabe: 215
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E13926171 (http://www.subreport.de/E13926171) kostenlos zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E13926171 ein (http://www.subreport.de/E13926171). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 1.12.2017 zu stellen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Themenfeldverantwortlicher für Los 1: Thema: „Batterieelektrische Mobilität einschließlich Ladeinfrastruktur (kurz: ‚Batterieelektrische Mobilität‘)“
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
In der Deutsch-Chinesischen Kooperation zu Elektromobilität mit Batterie- und Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie zwischen dem BMVI und dem chinesischen Wissenschaftsministerium MoST besteht eine große Chance, Deutschlands Position als wichtigen Wirtschaftspartner Chinas zu sichern und auszubauen sowie einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Seit 2014 agieren die NOW und China Automotive Technology and Research Center (CATARC) als federführende Organisationen zur Unterstützung der Ministerien.
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Alle Aktivitäten und deutsch-chinesischen Projekte aus dieser Kooperation werden ab Januar 2018 im virtuellen Zentrum „Sino German Electro Mobility Innovation and Support Center“ (SGEC) gebündelt. Es bildet den Rahmen für die Fortsetzung der Partnerschaften mit den chinesischen Regionen unter der gemeinsamen Absichtserklärung BMVI/MOST, den überregionalen wissenschaftlichen Austausch sowie die Durchführung marktnaher Demonstrationsprojekte. Aus deutscher Sicht soll es den Markthochlauf von Elektrofahrzeugen (Batterie und Brennstoffzelle) in China für deutsche Unternehmen voranbringen und dabei auf den Erfahrungen Chinas im Bereich der Elektromobilität bei Forschung und Entwicklung aufbauen. Nationale Partner beider Länder (Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Industriepartner) sollen dabei eingebunden und gleichzeitig die aufgebauten Partnerschaften gepflegt werden.
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Das SGEC wird von Deutschland und China gemeinsam geführt mit parallelen Koordinationsstrukturen für jedes Land, wobei beide Länder jeweils ihre nationalen Aktivitäten finanzieren. Es wird von einem Strategischen Komitee gesteuert, das aus Vertretern von BMVI und MoST unterstützt durch NOW und CATARC besteht, wobei letztere die operative Verantwortung für das Management tragen. Entsprechend der inhaltlichen Schwerpunkte des SGEC wurden Themenfelder definiert, denen alle neuen deutsch-chinesischen Kooperationsprojekte zuzuordnen sind:
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1. Batterieelektrische Mobilität inkl. Ladeinfrastruktur 2. Wasserstoff-Brennstoffzellen-Fahrzeug-Demo inkl. Wasserstoff-Infrastruktur 3. Sicherheit (Batterie sowie Wasserstoff und Brennstoffzelle) 4. Integration Erneuerbarer Energien (inkl. strombasierte Kraftstoffe) Jedes Land beauftragt einen Verantwortlichen pro Themenfeld, der die Aktivitäten darin und die Koordination der Projektpartner aus seinem Land verantwortet. Die zu erbringenden Aufgaben innerhalb der Themenfelder sind jedoch identisch.
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Der Umfang der zu erbringenden Leistungen variiert mit der Anzahl laufender Kooperationsprojekte im jeweiligen Themenfeld, wobei zu erwarten ist, dass min. 1 Projekt im Themenfeld läuft. Die Arbeitspakete (AP) 1-2 sind unabhängig, AP 3 und die Optionen abhängig von der Anzahl der Projekte. Optionen werden jeweils einzeln bei Bedarf beauftragt. Die wesentlichen Aufgaben werden nachfolgend stichwortartig zusammengefasst:
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AP 1: Monitoring und Beratung – Monitoring der Situation und Entwicklung des Themenfelds in Deutschland und China
— Vernetzung, Beratung potenzieller deutscher Projektpartner
AP 2: Allgemeine Kommunikation und Koordination – Kommunikation, inhaltliche Abstimmung, Repräsentation des Themenfelds gegenüber des SGEC-Managements
— Kooperation und Abstimmung auf Themenfeld-Ebene
AP 3: Projektkoordination (ab 1. Projekt) – Erster Ansprechpartner für deutsche Projektpartner im Themenfeld sowie für andere Einheiten des SGEC
— Aufnahme projektbezogener Inhalte in die entsprechende Kommunikations- und Berichtsarbeit.
Dauer: 21 Monate
Beschreibung der Optionen:
Option 1: 2. Projekt und Themenfeld-Workshops – Aufnahme der projektbezogenen Inhalte in die entsprechende Tätigkeiten aus AP 3
— Plus 1x/Jahr Entwicklung und Durchführung eines themenfeldspezifischen deutsch-chinesischen Workshops
Option 2: Mehraufwand für weitere Projekte – Aufnahme projektbezogener Inhalte in die entsprechende Tätigkeiten aus AP 3 (insges. max. 4 Projekte/Themenfeld erwartet)
Der AG behält sich vor, die optionalen Leistungen jeweils separat und bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
Bezeichnung des Loses: Themenfeldverantwortlicher für Los 2: Thema: „Wasserstoff-Brennstoffzellen-Fahrzeug-Demo einschließlich Wasserstoff-Infrastruktur (kurz: ‚Demo H2BZ EV‘)“
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Themenfeldverantwortlicher für Los 3: Thema: „Sicherheit (Batterie sowie Wasserstoff und Brennstoffzelle) (kurz: ‚Sicherheit‘)“
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Themenfeldverantwortlicher für Los 4: Thema: "Integration Erneuerbarer Energien (Stichwort strombasierte Kraftstoffe) (kurz: „Integration Erneuerbarer Energien“)""
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
— Aufnahme projektbezogener Inhalte in die entsprechende Kommunikations- & Berichtsarbeit.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
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Im Falle einer Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungs-spektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
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— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
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— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums sind folgende Erklärungen mit Originalunterschrift vorzulegen: „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“.
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— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen sowie die „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ mit Originalunterschrift vorzulegen.
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— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des §
123 GWB nicht gegeben sind.
124 GWB nicht gegeben sind.
— Erklärung nach § 19 Abs. 3 des "Mindestlohngesetzes (MiLOG) für Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
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Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Vertraulichkeitsvereinbarung sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.1).
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Internetadresse: www.bmvi.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E13926171 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E13926171 (http://www.subreport.de/E13926171) kostenlos zur Verfügung gestellt.
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Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E13926171 ein (http://www.subreport.de/E13926171). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 1.12.2017 zu stellen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundekartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
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Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kontaktstelle) zu rügen.
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Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
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Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Quelle: OJS 2017/S 215-447108 (2017-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Deutsch-Chinesischen Kooperation zu Elektromobilität mit Batterie- und Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie zwischen dem BMVI und MoST finden deutsch-chinesische Aktivitäten und Projekte statt. Diese werden ab Januar 2018 im virtuellen Zentrum „Sino German Electro Mobility Innovation and Support Center“ (SGEC) gebündelt. Es wird von Deutschland und China gemeinsam geführt und von einem Strategischen Komitee gesteuert, das aus Vertretern von BMVI und MoST unterstützt durch NOW und CATARC besteht. Entsprechend der inhaltlichen Schwerpunkte des SGEC wurden 4 Themenfelder definiert, denen alle neuen deutsch-chinesischen Kooperationsprojekte zuzuordnen sind. Jedes Land beauftragt einen Verantwortlichen pro Themenfeld, der die Aktivitäten darin und die Koordination der Projektpartner aus seinem Land verantwortet. Diese Ausschreibung soll einen geeigneten Auftragnehmer je Themenfeld („Themenfeldverantwortliche“) identifizieren.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 30 / 20199-3334 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 074-165194
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 215-447108
ABl. S-Ausgabe: 74
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Themenfeldverantwortlicher für Los 1: Thema: „Batterieelektrische Mobilität einschließlich Ladeinfrastruktur (kurz: „Batterieelektrische Mobilität“)“
Kurze Beschreibung:
1. Batterieelektrische Mobilität inkl. Ladeinfrastruktur
2. Wasserstoff-Brennstoffzellen-Fahrzeug-Demo inkl. Wasserstoff-Infrastruktur
3. Sicherheit (Batterie sowie Wasserstoff und Brennstoffzelle)
4. Integration Erneuerbarer Energien (inkl. strombasierte Kraftstoffe) Jedes Land beauftragt einen Verantwortlichen pro Themenfeld, der die Aktivitäten darin und die Koordination der Projektpartner aus seinem Land verantwortet. Die zu erbringenden Aufgaben innerhalb der Themenfelder sind jedoch identisch.
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AP 1: Monitoring und Beratung – Monitoring der Situation und Entwicklung des Themenfelds in Deutschland und China.
— Vernetzung, Beratung potenzieller deutscher Projektpartner.
AP 2: Allgemeine Kommunikation und Koordination – Kommunikation, inhaltliche Abstimmung, Repräsentation des Themenfelds gegenüber des SGEC-Managements.
— Kooperation und Abstimmung auf Themenfeld-Ebene.
AP 3: Projektkoordination (ab 1. Projekt) – Erster Ansprechpartner für deutsche Projektpartner im Themenfeld sowie für andere Einheiten des SGEC.
— Aufnahme projektbezogener Inhalte in die entsprechende Kommunikations- & Berichtsarbeit
Beschreibung der Optionen:
Option 1: 2. Projekt und Themenfeld-Workshops – Aufnahme der projektbezogenen Inhalte in die entsprechende Tätigkeiten aus AP 3.
— Plus 1x/Jahr Entwicklung und Durchführung eines themenfeldspezifischen deutsch-chinesischen Workshops.
Option 2: Mehraufwand für weitere Projekte – Aufnahme projektbezogener Inhalte in die entsprechende Tätigkeiten aus AP 3 (insges. max. 4 Projekte/Themenfeld erwartet).
Bezeichnung des Loses: Themenfeldverantwortlicher für Los 2: Thema: „Wasserstoff-Brennstoffzellen-Fahrzeug-Demo einschließlich Wasserstoff-Infrastruktur (kurz: „Demo H2BZ EV“)“
Kurze Beschreibung:
4. Integration Erneuerbarer Energien (inkl. strombasierte Kraftstoffe).
Jedes Land beauftragt einen Verantwortlichen pro Themenfeld, der die Aktivitäten darin und die Koordination der Projektpartner aus seinem Land verantwortet. Die zu erbringenden Aufgaben innerhalb der Themenfelder sind jedoch identisch.
Bezeichnung des Loses: Themenfeldverantwortlicher für Los 3: Thema: „Sicherheit (Batterie sowie Wasserstoff und Brennstoffzelle) (kurz: „Sicherheit“)“
Kurze Beschreibung:
AP 2: Allgemeine Kommunikation und Koordination - Kommunikation, inhaltliche Abstimmung, Repräsentation des Themenfelds gegenüber des SGEC-Managements.
Beschreibung der Optionen:
Option 1: 2. Projekt und Themenfeld-Workshops - Aufnahme der projektbezogenen Inhalte in die entsprechende Tätigkeiten aus AP 3.
Option 2: Mehraufwand für weitere Projekte - Aufnahme projektbezogener Inhalte in die entsprechende Tätigkeiten aus AP 3 (insges. max. 4 Projekte/Themenfeld erwartet).
Bezeichnung des Loses: Themenfeldverantwortlicher für Los 4: Thema: „Integration Erneuerbarer Energien (Stichwort strombasierte Kraftstoffe) (kurz: „Integration Erneuerbarer Energien“)“
Kurze Beschreibung:
3. Sicherheit (Batterie sowie Wasserstoff und Brennstoffzelle) 4. Integration Erneuerbarer Energien (inkl. strombasierte Kraftstoffe) Jedes Land beauftragt einen Verantwortlichen pro Themenfeld, der die Aktivitäten darin und die Koordination der Projektpartner aus seinem Land verantwortet. Die zu erbringenden Aufgaben innerhalb der Themenfelder sind jedoch identisch.
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AP 1: Monitoring und Beratung - Monitoring der Situation und Entwicklung des Themenfelds in Deutschland und China.
AP 3: Projektkoordination (ab 1. Projekt) - Erster Ansprechpartner für deutsche Projektpartner im Themenfeld sowie für andere Einheiten des SGEC.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisatorische Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Gewichtung des Preises: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-28 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
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Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
Nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB).
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Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Quelle: OJS 2018/S 074-165194 (2018-04-16)