Thermische Entsorgung von Restabfällen, inkl. Rücklieferung von Verbrennungsschlacken
Gemischte Siedlungsabfälle von jährl. ca. 50 000 Mg bzw. ca. 70 000 Mg, müssen zwecks Entsorgung einer zur thermischen Behandlung von Restabfällen zugelassenen Anlage zugeführt werden.
Die Restabfälle setzen sich im Wesentlichen aus Abfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbebetrieben (AVV-Schlüssel 20 03 01) zusammen. Ergänzt werden diese Abfälle durch Sortierreste aus der kommunalen Sperrmüllsammlung (AVV 20 03 07), sowie diversen brennbaren gemischten Siedlungsabfällen aus Gewerbebetrieben in unterschiedl. Zusammensetzung. Die Heizwerte der Abfälle liegen in einer Bandbreite von ca. 7 500 bis 9 000 kJ/kg. Übernahmeort der Abfälle ist die Umschlaganlage auf dem Gelände der Deponie der ELW oder im Falle eines Neubaus die Anlage des Bieters im Stadtgebiet von Wiesbaden. 30 % der thermisch behandelten Restabfälle müssen als aufbereitete Verbrennungsschlacken an genannten Übergabeort zurück.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-06.
Wer?
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Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2017-09-06
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Auftragsbekanntmachung
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