Gemischte Siedlungsabfälle von jährl. ca. 50 000 Mg bzw. ca. 70 000 Mg, müssen zwecks Entsorgung einer zur thermischen Behandlung von Restabfällen zugelassenen Anlage zugeführt werden. Die Restabfälle setzen sich im Wesentlichen aus Abfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbebetrieben (AVV-Schlüssel 20 03 01) zusammen. Ergänzt werden diese Abfälle durch Sortierreste aus der kommunalen Sperrmüllsammlung (AVV 20 03 07), sowie diversen brennbaren gemischten Siedlungsabfällen aus Gewerbebetrieben in unterschiedl. Zusammensetzung. Die Heizwerte der Abfälle liegen in einer Bandbreite von ca. 7 500 bis 9 000 kJ/kg. Übernahmeort der Abfälle ist die Umschlaganlage auf dem Gelände der Deponie der ELW oder im Falle eines Neubaus die Anlage des Bieters im Stadtgebiet von Wiesbaden. 30 % der thermisch behandelten Restabfälle müssen als aufbereitete Verbrennungsschlacken an genannten Übergabeort zurück.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-06.
Auftragsbekanntmachung (2017-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Referenznummer: ELW 1313/589
Kurze Beschreibung:
Gemischte Siedlungsabfälle von jährl. ca. 50 000 Mg bzw. ca. 70 000 Mg, müssen zwecks Entsorgung einer zur thermischen Behandlung von Restabfällen zugelassenen Anlage zugeführt werden.
Die Restabfälle setzen sich im Wesentlichen aus Abfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbebetrieben (AVV-Schlüssel 20 03 01) zusammen. Ergänzt werden diese Abfälle durch Sortierreste aus der kommunalen Sperrmüllsammlung (AVV 20 03 07), sowie diversen brennbaren gemischten Siedlungsabfällen aus Gewerbebetrieben in unterschiedl. Zusammensetzung. Die Heizwerte der Abfälle liegen in einer Bandbreite von ca. 7 500 bis 9 000 kJ/kg. Übernahmeort der Abfälle ist die Umschlaganlage auf dem Gelände der Deponie der ELW oder im Falle eines Neubaus die Anlage des Bieters im Stadtgebiet von Wiesbaden. 30 % der thermisch behandelten Restabfälle müssen als aufbereitete Verbrennungsschlacken an genannten Übergabeort zurück.
Gemischte Siedlungsabfälle von jährl. ca. 50 000 Mg bzw. ca. 70 000 Mg, müssen zwecks Entsorgung einer zur thermischen Behandlung von Restabfällen zugelassenen Anlage zugeführt werden.
Die Restabfälle setzen sich im Wesentlichen aus Abfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbebetrieben (AVV-Schlüssel 20 03 01) zusammen. Ergänzt werden diese Abfälle durch Sortierreste aus der kommunalen Sperrmüllsammlung (AVV 20 03 07), sowie diversen brennbaren gemischten Siedlungsabfällen aus Gewerbebetrieben in unterschiedl. Zusammensetzung. Die Heizwerte der Abfälle liegen in einer Bandbreite von ca. 7 500 bis 9 000 kJ/kg. Übernahmeort der Abfälle ist die Umschlaganlage auf dem Gelände der Deponie der ELW oder im Falle eines Neubaus die Anlage des Bieters im Stadtgebiet von Wiesbaden. 30 % der thermisch behandelten Restabfälle müssen als aufbereitete Verbrennungsschlacken an genannten Übergabeort zurück.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: MBA Wiesbaden GmbH
Postanschrift: Unterer Zwerchweg 120
Postleitzahl: 65205
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: http://www.elw.de🌏
E-Mail: bernhard.utecht@eswe.com📧
Telefon: +49 611780-3896📞
Fax: +49 611780-203896 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=1313-589🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-09 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2033-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 173-354645
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gemischte Siedlungsabfälle von jährl. ca. 50 000 Mg bzw. ca. 70 000 Mg, müssen zwecks Entsorgung einer zur thermischen Behandlung von Restabfällen zugelassenen Anlage zugeführt werden.
Die Restabfälle setzen sich im Wesentlichen aus Abfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbebetrieben (AVV-Schlüssel 20 03 01) zusammen. Ergänzt werden diese Abfälle durch Sortierreste aus der kommunalen Sperrmüllsammlung (AVV 20 03 07), sowie diversen brennbaren gemischten Siedlungsabfällen aus Gewerbebetrieben in unterschiedl. Zusammensetzung. Die Heizwerte der Abfälle liegen in einer Bandbreite von ca. 7 500 bis 9 000 kJ/kg. Übernahmeort der Abfälle ist die Umschlaganlage auf dem Gelände der Deponie der ELW oder im Falle eines Neubaus die Anlage des Bieters im Stadtgebiet von Wiesbaden. 30 % der thermisch behandelten Restabfälle müssen als aufbereitete Verbrennungsschlacken an genannten Übergabeort zurück.
Die Restabfälle setzen sich im Wesentlichen aus Abfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbebetrieben (AVV-Schlüssel 20 03 01) zusammen. Ergänzt werden diese Abfälle durch Sortierreste aus der kommunalen Sperrmüllsammlung (AVV 20 03 07), sowie diversen brennbaren gemischten Siedlungsabfällen aus Gewerbebetrieben in unterschiedl. Zusammensetzung. Die Heizwerte der Abfälle liegen in einer Bandbreite von ca. 7 500 bis 9 000 kJ/kg. Übernahmeort der Abfälle ist die Umschlaganlage auf dem Gelände der Deponie der ELW oder im Falle eines Neubaus die Anlage des Bieters im Stadtgebiet von Wiesbaden. 30 % der thermisch behandelten Restabfälle müssen als aufbereitete Verbrennungsschlacken an genannten Übergabeort zurück.
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sammeln Haus- und Geschäftsmüll (AVV 20 03 01) im Stadtgebiet ein und verbringen diese zusammen mit gewerblichen Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01), sowie den Sortierresten aus der Sperrmüllsammlung (AVV 20 03 07) in eine Abfallumschlaganlage auf dem Gelände der städtischen Deponie oder im Falle eines Neubaus in die Anlage des Bieters im Stadtgebiet von Wiesbaden. Ab 1.1.2019 bis zum 31.12.2023 sind jährlich ca. 50 000 Mg, vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2033 sind jährlich ca. 70 000 Mg vertraglich neu zu regeln.
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sammeln Haus- und Geschäftsmüll (AVV 20 03 01) im Stadtgebiet ein und verbringen diese zusammen mit gewerblichen Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01), sowie den Sortierresten aus der Sperrmüllsammlung (AVV 20 03 07) in eine Abfallumschlaganlage auf dem Gelände der städtischen Deponie oder im Falle eines Neubaus in die Anlage des Bieters im Stadtgebiet von Wiesbaden. Ab 1.1.2019 bis zum 31.12.2023 sind jährlich ca. 50 000 Mg, vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2033 sind jährlich ca. 70 000 Mg vertraglich neu zu regeln.
Beschreibung der Verlängerungen: Auftraggeberseitig um einmalig 5 Jahre.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
1) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung, unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform sowie unter Angabe der Gesellschaftsverhältnisse und ggf. etwaiger Konzernstrukturen.
2) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder gleichwertiger Nachweis.
3) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung gemäß den Ausschreibungsbedingungen.
4) Erklärung der Bewerber gemäß § 42 VgV i. V. m. § 123 GWB, dass weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 129a oder 129b, 333 oder 334, 299, 108e, 261, 264 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung verurteilt worden ist.
4) Erklärung der Bewerber gemäß § 42 VgV i. V. m. § 123 GWB, dass weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 129a oder 129b, 333 oder 334, 299, 108e, 261, 264 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung verurteilt worden ist.
a) über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist;
b) sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet;
c) sie ihre Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzen oder verletzt haben;
d) sie keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgegeben oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2014-2016);
— Vorlage von Referenzen zu ähnlichen Leistungen der letzten 3 Jahre (2014-2016).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
— Vorlage aller erforderlichen Genehmigungen, dass die Anlagen zur Verwertung von Abfällen, nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt wurden und nach dem jeweiligen Stand der Technik betrieben werden;
— Im Falle einer neu zu errichtenden Anlage ist ergänzend ein Anlagenkonzept einer thermischen Restabfallentsorgungsanlage im Stadtgebiet von Wiesbaden vorzulegen;
— Vorlage einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB) nach § 56 KrWG. Diese muss die Verwertung der übernommenen Abfälle beinhalten;
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Dienstleisters;
— Angaben zum Gesamtkonzept der Leistungserbringung;
— Angaben über die technische Leitung sowie die technischen Stellen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
— Benennung von Subunternehmerleistungen und deren Liefer-/ Leistungsumfang. Subunternehmer müssen ebenfalls die geforderten Leistungsnachweise vorlegen und als EfB nach § 56 KrWG zertifiziert sein.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 GWB).