Tool zur Unterstützung von Projektmanagementtätigkeiten

DB Systel GmbH (Bukr 2B)

Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag zum Erwerb eines „Tools zur Unterstützung von Projektmanagementtätigkeiten“ (Lizenzkauf, Support (Softwarepflege), Schulungsleistungen sowie ggf. weitere Dienstleistungen).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-03-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagementsoftwarepaket
Referenznummer: 17FEA26539
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag zum Erwerb eines „Tools zur Unterstützung von Projektmanagementtätigkeiten“ (Lizenzkauf, Support (Softwarepflege), Schulungsleistungen sowie ggf. weitere Dienstleistungen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagementsoftwarepaket 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Projektmanagementsoftwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Systel GmbH (Bukr 2B)
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: dagmar.boehm@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926552028 📞
Fax: +49 6926520043 📠
URL der Dokumente: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-31 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 067-126940
ABl. S-Ausgabe: 67
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG durchgeführt (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Auf § 9 SektVO wird hingewiesen. Der Auftraggeber wird Informationen/Dokumente an die Unternehmen, die sich auf der e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG freiwillig registriert haben, über die Nachrichtenfunktion der e-Vergabeplattform bereitstellen. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und diese Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf der o. g. Plattform eingestellt werden. Auf jede andere Art übermittelte TNA sind nicht zulässig Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (0800/265 8638), die Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung steht. 2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen. Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“. Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes: Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens: — sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und — die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern. Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor. 3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. 4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten. 5) Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert. . Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen und bewerten. Das hieraus entstehende Ranking (s.o.) führt zur Auswahl der aufzufordernden Bieter. Gemäß § 45 Abs.3 SektVO erhalten die Top 8 – Bewerber die Möglichkeit am Angebotsverfahren teilzuhaben und ein Angebot abzugeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Rahmenvertrages über den Erwerb und die Pflege einer Standardsoftware für den DB Konzern, welche übergreifende/durchgängige Methoden im Projektmanagement unterstützt, sowie ggf. benötigte Unterstützungsleistungen Die zu beschaffende Anwendung wird als Standardsoftware ausgeschrieben und beinhaltet keine Implementierungsleistungen. Die Implementierung der Standardsoftware erfolgt durch den eigenen IT-Dienstleiter des Konzerns, die DB Systel.
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Mit dem Erwerb des Tools sollen die klassischen Aufgabenstellungen eines Projekts unterstützt werden.
Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:
— Portfoliomanagement;
— Programmmanagement;
— Projektmanagement (agil sowie Wasserfall);
— Risikomanagement;
— Ressourcenmanagement;
— Projektplanung (Time, Scope, Budget);
— Projektverfolgung;
— Berichtswesen.
Die detaillierten Anforderungen entnehmen Sie bitte Lastenheft und Kriterienkatalog. (Die als A-Kriterien im Kriterienkatalog gekennzeichneten Anforderungen müssen bei Vertragsschluss bereits im Standard der Software umgesetzt sein. Sie erhalten die Möglichkeit noch nicht im Standard umgesetzte AZ-Kriterien bis spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss in der Standardsoftware umzusetzen.).
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Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 4 x 12 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
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— Die folgend aufgeführten Anlagen – befinden sich auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG (https://www.deutschebahn.com/bieterportal).
1. Abgabe des soweit zutreffend ausgefüllten und unterschriebenen Dokuments „Anlage 4 Lieferantenselbstauskunft“.
2. Eigenerklärung gemäß Anlage 5.
a. Erklärung = Ausschlusskriterium.
Der Bewerber erklärt, dass über sein Vermögen kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
b. Erklärung = Ausschlusskriterium.
Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
c. Erklärung = Ausschlusskriterium.
Der Bewerber erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
d. Erklärung = Ausschlusskriterium.
Der Bewerber erklärt, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat und treffen wird.
e. Erklärung = Ausschlusskriterium.
Der Bewerber erklärt, dass kein Fall des § 123 Abs. 1 – 3 GWB vorliegt.
3. Eigenerklärung gemäß Anlage 5.1
Erklärung = Ausschlusskriterium.
Erklärung, ob beruflichen Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind.
Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
4. Ausschlusskriterium
Der Bewerber versichert, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und dieses – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
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Erklärung zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit nach § 47 Abs. 1 SektVO (Anlage 6)
5. „Vertraulichkeitsvereinbarung“ (Anlage2) Die Vertraulichkeitsvereinbarung ist ausgefüllt und unterschrieben mit dem Teilnahme-Antrag einzureichen.
6. Ausschlusskriterium Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Kriterien der techn. Leistungsfähigkeit dienen dazu, dem Auftraggeber ein aussagekräftiges Bild des Bewerbers zu geben. Zur transparenten Differenzierung der Bewerber untereinander sind für die Referenznachweise (s.u.) jeweils einzelne Bewertungskriterien definiert. Sofern mehr als 8 Teilnehmer alle zwingenden Eignungskriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl der für die Angebotsphase zugelassenen Anbieter auf Grundlage d. Auswertung d. Bewertungskriterien. D. genaue Bewertungsschema kann dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Dokument „Anlage_1_Eignungsmatrix_PM-Tool entnommen werden.
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Ausschlusskriterien
Eigenerklärung gemäß Anlage 5
Der Bewerber (Unternehmen) hat seinem Teilnahmeantrag eine Erklärung darüber beizufügen:
f) Der Bewerber versichert, dass er für fachliche, technische sowie vertragliche Belange über deutschsprachigefachlich und technisch kompetente Ansprechpartner verfügt, d. d. deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Zudem bietet er eine deutschsprachige Supporthotline für die von ihm angebotenen Lösungen an.
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g)Der Bewerber versichert, dass seine Prozesse d. Anforderungen eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001 entsprechen
Bei den „Ausschlusskriterien“ handelt es sich um sogenannte KO-Kriterien. Diese Anforderungen müssen für eine weitere Berücksichtigung des Teilnahmeantrags zwingend erfüllt werden. Die Nichterfüllung dieser Mindestbedingungen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Daher ist hier lediglich eine Bewertungsauswahl zwischen ja oder nein gegeben.
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Bewertungskriterien
Die Bewertungskriterien (Eignung 1, Eignung 2, Eignung 3) beziehen sich auf die fachliche und technische Leistungsfähigkeit im Kontext des Ausschreibungsgegenstandes. Deren Erfüllung wirkt sich positiv auf die Bewertung der Eignung aus.
In Anlage 1„Eignungsmatrix PM-Tool“ sind Eignungskriterien aufgeführt. Dabei sind je Eignungskriterium folgende Angaben zu finden:
— die Anforderungsnummer des Anforderungskriteriums bzw. der Frage;
— das Anforderungskriterium bzw. die Frage;
— die Gewichtung des einzelnen Anforderungskriteriums im Kontext der Gesamtwertung („Gewichtung“);
— die Art des jeweiligen Anforderungskriteriums;
— der Bewertungsmaßstab mit der Beschreibung der 4 Stufen der Erfüllung „0 %“, „25 %“, „50 % und „100 %“;
— das Auswahlfeld des jeweils zur Anwendung kommenden Erfüllungsgrades;
— das Ergebnis aus Gewichtung und ausgewähltem Erfüllungsgrad.
Die Auswahl der sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bewerbenden Unternehmen, die letztlich zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt auf Basis der Auswertung der einzelnen Anforderungskriterien gemäß Anlage 1„Eignungsmatrix PM-Tool“.
1.Bei den „Eignungskriterien“ (Bewertungskriterien) sind je Anforderungskriterium unterschiedliche Zielerreichungsgrade möglich. Diese werden durch die Deutsche Bahn anhand der durch den Bewerber eingereichten Unterlagen und Angaben festgelegt. Das genaue Bewertungsschema ist im jeweiligen Zielerreichungsgrad (Werte 0 % bis 100 %, Wert „100 %“ = höchster Erfüllungsgrad) definiert.
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Im zweiten Schritt wird der Erfüllungsgrad mit der ebenfalls hinterlegten „Gewichtung“ multipliziert („Ergebnis“).
Folgende Formel wird dabei angewandt:
Ergebnis (in %) =Erfüllungsgrad in % x Gewichtung in %
Maximal können so 100 % erreicht werden. Dies entspricht einer vollständigen Erfüllung aller Anforderungen.
Der genaue Bewertungsmaßstab ist im jeweiligen Erfüllungsgrad definiert. Eine detaillierte Beschreibung der Kriterien entnehmen SIe bitte dem Tabellenblatt "Erläuterung" in der Anlage "1_Eignungsmatrix_PM-Tool_V1.1"
Eignungskriterium 1 (Gewichtung 50 %) – Angabe von Referenzen für PM Tool Lösungen.
Eignungskriterium 2 (Gewichtung 30 %) – Angabe von Referenzen aus dem IT- / IT-Beratungsbereich.
Eignungskriterium 3 (Gewichtung 20 %) – Nachweis von Mitarbeitern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
S. III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und
s. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es finden – unter Ausschluss anderer Bedingungen – die in den Vergabeunterlagen (Angebotsaufforderung) versandten für die Leistungserbringung einschlägigen Vertragsbedingungen des Konzerns Deutsche Bahn AG in der aktuell gültigen Fassung Anwendung. Eventuelle Abweichungen zu den DB-Mustern werden ebenfalls in den Vergabeunterlagen dargestellt.
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Rechnungen sind grundsätzlich in Euro zu stellen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Eine Bietergemeinschaft hat in ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Änderungen in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge sind nicht gestattet. „Anlage 3 Bietergemeinschaftserklärung PM-Tool“ – befindet sich auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG (https://www.deutschebahn.com/bieterportal).
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Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen und bewerten. Das hieraus entstehende Ranking (s.u. III.1)) führt zur Auswahl der aufzufordernden Bieter. Gemäß § 45 Abs.3 SektVO erhalten die Top 8– Bewerber die Möglichkeit am Angebotsverfahren teilzunehmen und ein Angebot abzugeben.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-05-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Böhm, Dagmar
Dokumente URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEA5 – Beschaffung Informationssysteme und Telekommunikation
Postanschrift: Kleyerstraße 25
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60326
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG durchgeführt (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Auf § 9 SektVO wird hingewiesen. Der Auftraggeber wird Informationen/Dokumente an die Unternehmen, die sich auf der e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG freiwillig registriert haben, über die Nachrichtenfunktion der e-Vergabeplattform bereitstellen. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und diese Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf der o. g. Plattform eingestellt werden.
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Auf jede andere Art übermittelte TNA sind nicht zulässig
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (0800/265 8638), die Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung steht.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
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Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5) Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert. .
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Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen und bewerten. Das hieraus entstehende Ranking (s.o.) führt zur Auswahl der aufzufordernden Bieter. Gemäß § 45 Abs.3 SektVO erhalten die Top 8 – Bewerber die Möglichkeit am Angebotsverfahren teilzuhaben und ein Angebot abzugeben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2017/S 067-126940 (2017-03-31)