Aufgrund eines Übermittlungsfehlers stimmte die EU-weite Bekanntmachung nicht mit der nationalen Bekanntmachung betreffend der Referenz 2 überein. Deshalb wird die Teilnahmefrist nochmals verlängert und korrigierte Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt. Bewerber, die bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, sollen erklären, ob der ursprüngliche Teilnahmeantrag weiterhin gültig sein soll oder einen überarbeiteten Teilnahmeantrag einreichen, welcher den bereits vorliegenden ersetzt. Geht keine entsprechende Erklärung ein, wird der bereits eingegangene Teilnahmeantrag zur Wertung herangezogen.