Transport von festen und flüssigen Gärresten (AVV-Nr. 19 06 04)

Berliner Stadtreinigungsbetriebe

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Transport von festen und flüssigen Gärresten (AVV-Nr. 19 06 04) von der Biogasanlage Berlin Ruhleben zu verschiedenen Behandlungsanlagen.
Es sind jährlich ca. 40.000 to Gärreste pro Jahr zu transportieren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-18 Auftragsbekanntmachung
2017-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-10-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Transport von festen und flüssigen Gärresten (AVV-Nr. 19 06 04) von der Biogasanlage Berlin Ruhleben zu verschiedenen Behandlungsanlagen. Es sind jährlich ca. 40.000 to Gärreste pro Jahr zu transportieren.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Stadtreinigungsbetriebe
Postanschrift: Ringbahnstr. 96
Postleitzahl: 12103
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bsr.de 🌏
E-Mail: petra.arndt@bsr.de 📧
Telefon: +49 30/7592-2279 📞
Fax: +49 30/7592-2460 📠
URL der Dokumente: http://www.bsr.de/8248.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-18 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-21 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 203-418603
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Transport von festen und flüssigen Gärresten (AVV-Nr. 19 06 04) von der Biogasanlage Berlin Ruhleben zu verschiedenen Behandlungsanlagen.
Es sind jährlich ca. 40.000 to Gärreste pro Jahr zu transportieren.
Bezeichnung des Loses: Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Transport von ca. 22.000 to fester Gärreste pro Jahr.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Laufzeit des Vertrages um jeweils ein Jahr zu verlängern, maximal bis zum 31.12.2024.
Bezeichnung des Loses: Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Transport von ca. 18.000 to flüssiger Gärreste pro Jahr.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung für die Vergabe von Lieferungen und (Bau-)Leistungen (Teil A, Anlage A1)
— ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
— Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
— Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bsr.de 🌏
Dokumente URL: http://www.bsr.de/8248.html 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 203-418603 (2017-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Transport von festen und flüssigen Gärresten (AVV-Nr. 19 06 04) von der Biogasanlage Berlin Ruhleben zu verschiedenen Behandlungsanlagen. Es sind jährlich ca. 40 000 t Gärreste pro Jahr zu transportieren.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 30 / 7592-2279 📞
Fax: +49 30 / 7592-2460 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 247-519884
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 203-418603
ABl. S-Ausgabe: 247

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Es sind jährlich ca. 40 000 t Gärreste pro Jahr zu transportieren.
Bezeichnung des Loses: Transport von festen Gärresten
Kurze Beschreibung: Transport von ca. 22 000 t fester Gärreste pro Jahr
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Laufzeit des Vertrages um jeweils ein Jahr zu verlängern, maximal bis zum 31.12.2024.
Die Ausübung der Verlängerungsoptionen ist jeweils bis zum 30.6.2021, 30.6.2022 und 30.6.2023 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Bezeichnung des Loses: Transport von flüssigen Gärresten
Kurze Beschreibung: Transport von ca. 18 000 t flüssiger Gärreste pro Jahr

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-11 📅
2017-12-21 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 247-519884 (2017-12-21)