Trockenbauarbeiten-Rohbauarbeiten.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen B14062-3043400-001-342-01 geführt. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftwechsel an.
Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Die abschließenden Informationen zum Verfahren können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bezüglich der Anforderung der Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Angaben unter Punkt VI.3) Zusätzliche Angaben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gipskartonarbeiten
Referenznummer: B14062-3043400-001-342-01
Kurze Beschreibung:
“Trockenbauarbeiten-Rohbauarbeiten.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gipskartonarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 125248.95 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Zu Pkt. I.3): Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die...”
Zu Pkt. I.3): Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf die Vergabeplattform hochgeladen und elektronisch signiert wurden oder bei der Abgabe in Textform die Person des Erklärenden benannt wurde. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
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Quelle: OJS 2018/S 150-343633 (2018-08-03)