Tx-Registerstelle

GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (TPG-Auftraggeber) sind durch die §§ 15a bis h TPG beauftragt, ein zentrales Transplantationsregister (Tx-Register) einzurichten und zu betreiben. Das Tx-Register wird von der Tx-Registerstelle geführt, zusätzlich wird eine unabhängige Vertrauensstelle (separates Vergabeverfahren) eingerichtet. Die Tx-Registerstelle ist eine zentrale Datenstelle, welche die transplantationsmedizinischen Daten (medizinische Nutzdaten) zusammen mit den von der Vertrauensstelle erstellten Pseudonymen erhebt, speichert und überprüft, die Registerdatenbank befüllt und Daten hieraus übermittelt. Auftragsgegenstand ist die sichere und fehlerfreie Bereitstellung der Funktionalität der Tx-Registerstelle einschließlich des laufenden Betriebs. Nähere Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen (Informationsbroschüre) enthalten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-06-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenbanksysteme
Kurze Beschreibung:
Der GKV-Spitzenverband, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (TPG-Auftraggeber) sind durch die §§ 15a bis h TPG beauftragt, ein zentrales Transplantationsregister (Tx-Register) einzurichten und zu betreiben. Das Tx-Register wird von der Tx-Registerstelle geführt, zusätzlich wird eine unabhängige Vertrauensstelle (separates Vergabeverfahren) eingerichtet. Die Tx-Registerstelle ist eine zentrale Datenstelle, welche die transplantationsmedizinischen Daten (medizinische Nutzdaten) zusammen mit den von der Vertrauensstelle erstellten Pseudonymen erhebt, speichert und überprüft, die Registerdatenbank befüllt und Daten hieraus übermittelt. Auftragsgegenstand ist die sichere und fehlerfreie Bereitstellung der Funktionalität der Tx-Registerstelle einschließlich des laufenden Betriebs. Nähere Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen (Informationsbroschüre) enthalten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenbanksysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GKV-Spitzenverband
Postanschrift: Reinhardtstraße 28
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.gkv-spitzenverband.de/ 🌏
E-Mail: tx-registerstelle@kanzleigruenhagen.de 📧
Telefon: +49 30516522720 📞
Fax: +49 30516522710 📠
URL der Dokumente: https://datenaustausch.kanzleigruenhagen.de/public.php?service=files&t=3d17de0e761ef8d62360c8e0e33bc7d9 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 107-215464
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 – 4 VgV durchgeführt. Die Auftraggeber weisen darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeber werten also diese Angaben kumulativ. Die zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde gemäß § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.1.) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Unterauftragnehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser / diese bereit ist / sind, Leistungen für den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung). Hierfür stellt die Kontaktstelle ein entsprechendes Formular „Verpflichtungserklärung“ zur Verfügung, das von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden soll. Insbesondere Referenzen von Dritten / Unterauftragnehmern / konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten / Unterauftragnehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser/dieses bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter- / Tochter- / Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Für die Benennung von Unterauftragnehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird auf die Vergabeunterlage verwiesen. Die Auftraggeber behalten sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Die weibliche Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt. Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge sowie zu Bewerberfragen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Tx-Registerstelle ist eine zentrale Datenstelle, welche die transplantationsmedizinischen Daten (medizinische Nutzdaten) zusammen mit den Pseudonymen erhebt, speichert und überprüft, die Registerdatenbank befüllt und Daten hieraus übermittelt.
Die unabhängige Vertrauensstelle ist die Stelle, die die gelieferten Daten annimmt, die unmittelbar personenbeziehbare Daten pseudonymisiert und die ungelesenen medizinischen Nutzdaten mit den Pseudonymen an die Tx-Registerstelle weiterleitet. Zu bestimmten, gesetzlich definierten Anlässen muss auch eine Wiederherstellung des Personenbezugs erfolgen, bei Bedarf unter Anwendung einer Depseudonymisierung. Die Vertrauensstelle muss aus datenschutzrechtlichen Gründen räumlich, technisch, organisatorisch und personell von der Tx-Registerstelle getrennt sein.
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Auftragsgegenstand ist die sichere und fehlerfreie Bereitstellung der Funktionalität der Tx-Registerstelle einschließlich des laufenden Betriebs über die vorgesehene Vertragslaufzeit.
Die TPG-Auftraggeber planen entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten den Betrieb des Tx-Registers schrittweise in vier Stufen aufzunehmen:
— Stufe 1 – Zusammenführung der Altdaten (Erfassung und Zusammenführung von Altdaten durch die Vertrauensstelle):
Mit §§ 15e Abs. 8 i.V.m. 15c Abs. 2 TPG sind die DSO, ET und der G-BA verpflichtet, Daten, die vom 1. Januar 2006 bis einschließlich 31. Oktober 2016 erhoben wurden (Altdaten), zu übermitteln. Die Tx-Zentren sind keine direkten Datenlieferanten an das Tx-Register. Ziel ist es, diesen Altdatenbestand möglichst
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frühzeitig verfügbar zu haben und den Datenempfängern zugänglich zu machen.
In Abweichung vom für die nachfolgenden Stufen vorgesehenen Verfahren erstellt die Vertrauensstelle (und nicht die Tx-Registerstelle) die Registerdatenbank für die Altdaten. Sie anonymisiert die Daten und übergibt die Datenbank der Tx-Registerstelle. Die Tx-Registerstelle unterstützt die Vertrauensstelle durch
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Bereitstellung von Arbeitsmitteln.
— Stufe 2 – Initialisierung mit Neudaten (Erstmalige Lieferung nach dem neuen Verfahren):
Die fachlichen Vorgaben entsprechen im Wesentlichen denen der ersten Stufe. Übermittelt werden die im Zeitraum ab Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.11.2016 bis zur Aufnahme der Tätigkeit des Tx-Registers erfassten Daten (Neudaten) von der DSO, ET und dem G-BA. Die Tx-Zentren sind weiterhin keine
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direkten Datenlieferanten an das Tx-Register.
Nach der Datenlieferung an die Vertrauensstelle pseudonymisiert diese die unmittelbar personenbeziehbaren Daten. Das Pseudonym wird mit den ungelesenen medizinischen Nutzdaten an die Tx-Registerstelle weitergeleitet, die die Registerdatenbank befüllt.
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— Stufe 3 –Regelbetrieb (Möglichkeit weiterer oder anderer Datenlieferanten ohne Änderung der Dateninhalte):
Die Dateninhalte sind unverändert und umfassen die ab Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme des Tx-Registers bis zur Änderung der Dateninhalte erfassten Daten. Es kann sich aber der Datenlieferant für bestimmte Dateninhalte ändern, wenn das Verfahren eine ausreichende Stabilität erreicht hat. Dabei können die Tx-
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Zentren als weitere Datenlieferanten vorgesehen werden.
— Stufe 4 – Weiterentwicklung des Regelbetriebs (Möglichkeit der Änderung der Dateninhalte):
Änderungen der Dateninhalte können erstmals vorgenommen werden. In dieser Stufe sollen zugleich die in den vorangegangenen Stufen festgestellten Redundanzen und Widersprüche in den gespeicherten Daten soweit wie möglich ausgeschlossen werden.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragsdauer wird zunächst fünf Jahre für Aufbau und Betrieb umfassen, wobei die TPG-Auftraggeber die einseitige Option haben, den Vertrag um zwei weitere Jahre zu verlängern. Hierfür müssen die TPG-Auftraggeber mindestens sechs Monate vor Vertragsende verbindlich bekunden, dass sie die Option wahrnehmen wollen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bewerber im Handelsregister eingetragen ist/sind
(der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
2) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a. Ich / wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen;
b. Ich / wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB
vorliegen
3) Schriftliche Erklärung hinsichtlich des Nichtbestehens von gesellschaftsrechtlichen Verknüpfungen zu den Datenlieferanten und TPG-
Auftraggebern.
Um den Anforderungen des TPG nachzukommen, sind die TPG-Auftraggeber und die Datenlieferanten sowie Unternehmen, die mit
diesen gesellschaftsrechtlich verknüpft sind, ausgeschlossen. Das sind insbesondere:
a. Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)
b. Eurotransplant International Foundation (ET)
c. Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)
d. Transplantationszentren und mit ihnen gesellschaftrechtlich verbundene Unternehmen (Einrichtungen von Universitäten nur, wenn
weisungsabhängig von der Klinik)
e. Landesärztekammern sowie die mit ihnen gesellschaftsrechtlich verbundenen Institute und Unternehmen
f. Gesetzliche Krankenkassen und deren Verbände sowie die mit ihnen gesellschaftsrechtlich verbundenen Institute und Unternehmen
g. Private Krankenversicherungen und deren Verband sowie die mit ihnen gesellschaftsrechtlich verbundenen Institute und
Unternehmen
h. Landeskrankenhausgesellschaften sowie die mit ihnen gesellschaftsrechtlich verbundenen Institute und Unternehmen
4) Erklärung Bewerbergemeinschaft: Dem Angebot einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder
der Bewerbergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie
der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen
jedes Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerbergemeinschaft einfach im Original mit dem Angebot
einzureichen; mit dem Angebot einer Bewerbergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber den Auftraggebern
gesamtschuldnerisch haften. Weiterhin haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der
Bewerbergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber
hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich
zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben (Erklärung der
Bewerbergemeinschaft).
5) Sonstiges
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die
Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2014, 2015, 2016 abgeschlossen wurden.
2. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist die Erklärung, dass der Bewerber über eine
Betriebshaftpflichtversicherung:
— für Personen- und Sachschäden
— für Vermögensschäden
verfügt oder eine Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben
wird.
Der Bewerber hat dabei Angaben zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung zu machen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eine Person kann hinsichtlich der Ziffer III 1.3) Punkte 7 bis 10 auch mehrere Profile abdecken.
1. Allgemeine Darstellung des Bewerbers
2. Angaben zu ausgeführten Referenzprojekten Datenbanken
3. Angaben zu ausgeführten Referenzenprojekten im Umgang mit Sozial- oder Gesundheitsdaten
4. Angaben zu ausgeführten Referenzprojekten für Tätigkeiten mit einem besonders hohen Sicherheitsniveau
5. Angaben zu ausgeführten Referenzprojekten Automatisches Abrufverfahren gemäß den Vorgaben BDSG oder SGB X
6. Gesamtzahl der Mitarbeiter in den Jahren 2014, 2015, 2016
7. Profil für den technisch Verantwortlichen (m/w)
8. Profil für den medizinisch/wissenschaftlich Verantwortlichen (m/w)
9. Profil für die gesamtverantwortliche Person (m/w)
10. Profil für den Geschäftsstellenleiter (m/w) der Tx-Registerstelle
11. Beschreibung des eigenen internen Qualitätsmanagementsystems
12. Beschreibung des eigenen internen Systems zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit
13. Beschreibung des grundsätzlichen Vorgehens
Für die näheren Anforderungen an die oben genannten Eignungskriterien hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird auf die Vergabeunterlage verwiesen.
Mindeststandards:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Mindestens eine Referenz Datenbanken aus dem unter Ziffer III.1.3) Punkt 2 genannten Zeitraum für folgende Leistungsarten:
— Erstellen von technischen Spezifikationen, insbesondere für Datenbanken und Datenaustausch
— Entwicklung, Aufbau und Vorhalten von Datenbanken mit Datenauswertungstools
— Datenübernahme aus bestehenden anderen Systemen
— Anwendung der Datenauswertungstools, statistische Auswertungen und Erstellung von Berichten
— Benennung des technisch Verantwortlichen (m/w) gemäß Ziffer III.1.3) Punkt 7
— Benennung des medizinisch/wissenschaftlich Verantwortlichen (m/w) gemäß Ziffer III.1.3) Punkt 8
— Benennung der gesamtverantwortlichen Person (m/w) gemäß Ziffer III.1.3) Punkt 9
— Benennung des Geschäftsstellenleiters (m/w) der Tx-Registerstelle gemäß Ziffer III.1.3) Punkt 10.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so werden die Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, werden die Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen / Nachweise / Angaben die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet wird.
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Hierbei kann ein Bewerber maximal 1000 Punkte erreichen. Diese verteilen sich auf die im Folgenden aufgelisteten Kriterien. Entsprechend der Bedeutung für eine erfolgreiche Bieterauswahl hat die Vergabestelle die Gewichtung der einzelnen Kriterien vorgenommen. Die Bedeutung jedes Kriteriums spiegelt sich in der zu erreichenden Maximalpunktzahl wider. Das jeweilige Kriterium wird mit jeweils 0 – 10 Punkten bewertet und mit den zugeordneten Gewichtungen multipliziert.
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Die insgesamt zu erreichende Maximalpunktzahl verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien (Bewertungsmatrix):
— Max. 200 Punkte auf die Bewertung der eingereichten Referenzen zu Ziffer III.1.3) Punkt 2 (Referenzprojekte Datenbanken), die im
geforderten Leistungszeitraum erbracht wurden und nach Art und Umfang der Leistung mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbar sind. Gewichtet wird mit dem Faktor 20
— Max. 100 Punkte auf die Bewertung der eingereichten Referenzen zu Ziffer III.1.3) Punkt 3 (Referenzenprojekte im Umgang mit Sozial-
und Gesundheitsdaten), die im geforderten Leistungszeitraum erbracht wurden und nach Art und Umfang der Leistung mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Gewichtet wird mit dem Faktor 10
— Max. 100 Punkte auf die Bewertung der eingereichten Referenzen zu Ziffer III.1.3) Punkt 4 (Referenzprojekte für Tätigkeiten mit einem
besonders hohen Sicherheitsniveau), die im geforderten Leistungszeitraum erbracht wurden und nach Art und Umfang der Leistung
mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Gewichtet wird mit dem Faktor 10
— Max. 100 Punkte auf die Bewertung der eingereichten Referenzen zu Ziffer III.1.3) Punkt 5 (Referenzprojekte für Tätigkeiten
automatischen Abrufverfahren gemäß BDSG oder SGB X), die im geforderten Leistungszeitraum erbracht wurden und nach Art und
Umfang der Leistung mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Gewichtet wird mit dem Faktor 10
— Max. 25 Punkte für den technisch Verantwortlichen (m/w). Gewichtet wird mit dem Faktor 2,5.
— Max. 25 Punkte für den medizinisch/wissenschaftlich Verantwortlichen (m/w). Gewichtet wird mit dem Faktor 2,5.
— Max. 25 Punkte für die gesamtverantwortliche Person (m/w). Gewichtet wird mit dem Faktor 2,5.
— Max. 25 Punkte für den Geschäftsstellenleiter der Tx-Registerstelle (m/w). Gewichtet wird mit dem Faktor 2,5.
— Max. 400 Punkte auf die Beschreibung des Vorgehens im Rahmen der Umsetzung der Errichtung der Tx-Registerstelle zu Ziffer III
1.3) Punkt 13. Gewichtet wird mit dem Faktor 40
Hinsichtlich des Bewertungsschlüssels für die vorgenannten Kriterien wird auf die Vergabeunterlage verwiesen.
Es werden insgesamt maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren Tx-Registerstelle aufgefordert. Es ist auch zulässig, dass sich ein Bewerber oder ein Unternehmen sowohl hier für die Tx-Registerstelle als auch in dem parallel und kurzfristig zu startenden Vergabeverfahren für die Vertrauensstelle bewirbt, allerdings wird zunächst der wirtschaftlichste Anbieter für die Tx-Registerstelle identifiziert, dieser ist dann für eine Zuschlagserteilung hinsichtlich der Vertrauensstelle ausgeschlossen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Kostenkriterium: Kosten
Gewichtung der Kosten: 50 %

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesärztekammer
Postanschrift: Herbert-Lewin-Platz 1
Postleitzahl: 10623
Land: Berlin 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Postanschrift: Wegelystraße 3
Kontakt
Kontaktperson: Grünhagen Kanzlei für öffentliche Aufträge, Kaiserhöfe Unter den Linden, Mittelstraße 53, 10117 Berlin, Zu Händen von: RA Matthias Grünhagen
Grünhagen Kanzlei für öffentliche Aufträge, Kaiserhöfe Unter den Linden, Mittelstraße 53,10117 Berlin, Zu Händen von: RA Matthias Grünhagen
Internetadresse: http://www.bundesaerztekammer.de/ 🌏
: http://www.dkgev.de/ 🌏
Dokumente URL: https://datenaustausch.kanzleigruenhagen.de/public.php?service=files&t=3d17de0e761ef8d62360c8e0e33bc7d9 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 – 4 VgV durchgeführt.
Die Auftraggeber weisen darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
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Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeber werten also diese Angaben kumulativ. Die zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird.
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Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde gemäß § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.1.) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Unterauftragnehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser / diese bereit ist / sind, Leistungen für den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung). Hierfür stellt die Kontaktstelle ein entsprechendes Formular „Verpflichtungserklärung“ zur Verfügung, das von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden soll. Insbesondere Referenzen von Dritten / Unterauftragnehmern / konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten / Unterauftragnehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser/dieses bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter- / Tochter- / Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
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Für die Benennung von Unterauftragnehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird auf die Vergabeunterlage verwiesen.
Die Auftraggeber behalten sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die weibliche Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge sowie zu Bewerberfragen können der Vergabeunterlage entnommen werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber den Auftraggebern und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gilt hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Vergabeunterlage.
Quelle: OJS 2017/S 107-215464 (2017-06-02)