Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) betreibt seit 2013 das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und seit 2014 das bundesweite Hilfetelefon „Schwangere in Not“ in Köln. Es ist das erste bundesweite Beratungsangebot, das Frauen, die Gewalt erlebt haben oder sich über anonyme Geburt informieren möchten, rund um die Uhr, vertraulich und kostenfrei zur Verfügung steht. Die Arbeit der Beraterinnen wird bereits durch eine datenbankbasierte ServiceCenter-Software unterstützt. Diese Software soll im Rahmen einer Neuentwicklung modernisiert, den Anforderungen angepasst und auf Basis des Content Management Systems TYPO3 und Symfony realisiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) betreibt seit 2013 das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und seit 2014 das bundesweite Hilfetelefon „Schwangere in Not“ in Köln. Es ist das erste bundesweite Beratungsangebot, das Frauen, die Gewalt erlebt haben oder sich über anonyme Geburt informieren möchten, rund um die Uhr, vertraulich und kostenfrei zur Verfügung steht. Die Arbeit der Beraterinnen wird bereits durch eine datenbankbasierte ServiceCenter-Software unterstützt. Diese Software soll im Rahmen einer Neuentwicklung modernisiert, den Anforderungen angepasst und auf Basis des Content Management Systems TYPO3 und Symfony realisiert werden.
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) betreibt seit 2013 das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und seit 2014 das bundesweite Hilfetelefon „Schwangere in Not“ in Köln. Es ist das erste bundesweite Beratungsangebot, das Frauen, die Gewalt erlebt haben oder sich über anonyme Geburt informieren möchten, rund um die Uhr, vertraulich und kostenfrei zur Verfügung steht. Die Arbeit der Beraterinnen wird bereits durch eine datenbankbasierte ServiceCenter-Software unterstützt. Diese Software soll im Rahmen einer Neuentwicklung modernisiert, den Anforderungen angepasst und auf Basis des Content Management Systems TYPO3 und Symfony realisiert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Systemanalyse und Programmierung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Postanschrift: Sibille-Hartmann-Str. 2-8
Postleitzahl: 50969
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.bafza.de🌏
E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de📧
Telefon: +49 22136734259📞
Fax: +49 22136734664 📠
URL der Dokumente: http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-01 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-06 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 170-348751
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und Präsentation werden nicht erstattet,
— Ergänzende Unterlagen können unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html heruntergeladen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Daniela Schäfer, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden,
— Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formulare sind zu verwenden,
— Fragen können bis zum 28.9.2017 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Antworten werden als Ergänzung unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html bekannt gemacht. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht,
— Das Angebot ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift),
— Senden Sie das Angebot zweifach (einmal im Original und einmal auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot Hilfetelefone WMS 2.0“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Daniela Schäfer, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln,
— Das Angebot ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen,
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bieter/Die Bieterin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der Angebotsfrist bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bieter/der Bieterin zugerechnet,
— Angebote, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss,
— Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter den Bestimmungen des § 62 VgV.
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und Präsentation werden nicht erstattet,
— Ergänzende Unterlagen können unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html heruntergeladen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Daniela Schäfer, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden,
— Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formulare sind zu verwenden,
— Fragen können bis zum 28.9.2017 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Antworten werden als Ergänzung unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html bekannt gemacht. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht,
— Das Angebot ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift),
— Senden Sie das Angebot zweifach (einmal im Original und einmal auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot Hilfetelefone WMS 2.0“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Daniela Schäfer, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln,
— Das Angebot ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen,
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bieter/Die Bieterin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der Angebotsfrist bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bieter/der Bieterin zugerechnet,
— Angebote, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss,
— Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter den Bestimmungen des § 62 VgV.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Jahr 2018 zeichnen sich im Rahmen des Projektes folgende inhaltliche Themen für je beide Hilfetelefone ab:
— Pflege und Freigabe der Adressdatensätze,
— Wissensdatensätze,
— (Umkreis-)Suche
— Dokumentation des Kundenkontakts,
— Chat und Tagesinfo,
— Export und Statistik.
Es besteht Bedarf an externer Unterstützung in Höhe von 250 Personentagen TYPO3-Programmierleistung. Geplant ist der Einsatz ab Anfang des Jahres 2018.
Der Vertrag wird mit einer Erweiterungsoption von bis zu 50 Personentagen für das Jahr 2018/2019 ausgeschrieben, deren Abnahme nach Absprache erfolgt. Bei Inanspruchnahme der Erweiterungsoption ist eine Erbringung in direkter zeitlicher Folge zu dem fest geplanten Einsatz erforderlich. Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal muss über die notwendige fachliche Eignung verfügen.
Der Vertrag wird mit einer Erweiterungsoption von bis zu 50 Personentagen für das Jahr 2018/2019 ausgeschrieben, deren Abnahme nach Absprache erfolgt. Bei Inanspruchnahme der Erweiterungsoption ist eine Erbringung in direkter zeitlicher Folge zu dem fest geplanten Einsatz erforderlich. Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal muss über die notwendige fachliche Eignung verfügen.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag wird mit einer Erweiterungsoption von bis zu 50 Personentagen für das Jahr 2018/2019 ausgeschrieben, deren Abnahme nach Absprache erfolgt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
Die mit den Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung gestellten Formulare sind zu benutzen.
a) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/Die Bieterin hat seine/ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu sind mit dem Angebot ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhalten, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
a) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/Die Bieterin hat seine/ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu sind mit dem Angebot ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhalten, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
b) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen,
c) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. eine DIN A4 – Seite).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie den unter Punkt a) geforderten Nachweis auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie den unter Punkt a) geforderten Nachweis auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Die mit den Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung gestellten Formulare sind zu benutzen.
a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen,
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert,
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen,
d) Angabe von bis zu vier Referenzprojekten Ihres Unternehmens aus den letzten 3 Jahren. Nennen Sie darunter bitte mindestens 2 Projekte, an denen wenigstens eine vorgesehene Person teilgenommen hat. Beschreiben Sie Inhalte, Aufgaben und Infrastrukturen dieser Projekte,
d) Angabe von bis zu vier Referenzprojekten Ihres Unternehmens aus den letzten 3 Jahren. Nennen Sie darunter bitte mindestens 2 Projekte, an denen wenigstens eine vorgesehene Person teilgenommen hat. Beschreiben Sie Inhalte, Aufgaben und Infrastrukturen dieser Projekte,
e) Benennen Sie 2 Personen, die im Fall des Zuschlags zuständig sein werden. Geben Sie an, wo und wie die in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 2.3 vorausgesetzten Kenntnisse bzw. Erfahrungen erworben wurden,
f) Spezifizieren Sie bitte die Kenntnisse und Erfahrungen der benannten Personen anhand von bis zu drei durchgeführten Projekten aus den letzten drei Jahren.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und Präsentation werden nicht erstattet,
— Ergänzende Unterlagen können unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html heruntergeladen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Daniela Schäfer, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden,
— Ergänzende Unterlagen können unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html heruntergeladen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Daniela Schäfer, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden,
— Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formulare sind zu verwenden,
— Fragen können bis zum 28.9.2017 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Antworten werden als Ergänzung unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html bekannt gemacht. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht,
— Fragen können bis zum 28.9.2017 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Antworten werden als Ergänzung unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html bekannt gemacht. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht,
— Das Angebot ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift),
— Senden Sie das Angebot zweifach (einmal im Original und einmal auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot Hilfetelefone WMS 2.0“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Daniela Schäfer, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln,
— Senden Sie das Angebot zweifach (einmal im Original und einmal auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot Hilfetelefone WMS 2.0“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Daniela Schäfer, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln,
— Das Angebot ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen,
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bieter/Die Bieterin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der Angebotsfrist bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bieter/der Bieterin zugerechnet,
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bieter/Die Bieterin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der Angebotsfrist bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bieter/der Bieterin zugerechnet,
— Angebote, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss,
— Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter den Bestimmungen des § 62 VgV.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Quelle: OJS 2017/S 170-348751 (2017-09-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) betreibt seit 2013 das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und seit 2014 das bundesweite Hilfetelefon „Schwangere in Not“ in Köln. Es ist das erste bundesweite Beratungsangebot, das Frauen, die Gewalt erlebt haben oder sich über anonyme Geburt informieren möchten, rund um die Uhr, vertraulich und kostenfrei zur Verfügung steht. Die Arbeit der Beraterinnen wird bereits durch eine datenbankbasierte ServiceCenter-Software unterstützt. Diese Software soll im Rahmen einer Neuentwicklung modernisiert, den Anforderungen angepasst und auf Basis des Content Management Systems TYPO 3 und Symfony realisiert werden.
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) betreibt seit 2013 das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und seit 2014 das bundesweite Hilfetelefon „Schwangere in Not“ in Köln. Es ist das erste bundesweite Beratungsangebot, das Frauen, die Gewalt erlebt haben oder sich über anonyme Geburt informieren möchten, rund um die Uhr, vertraulich und kostenfrei zur Verfügung steht. Die Arbeit der Beraterinnen wird bereits durch eine datenbankbasierte ServiceCenter-Software unterstützt. Diese Software soll im Rahmen einer Neuentwicklung modernisiert, den Anforderungen angepasst und auf Basis des Content Management Systems TYPO 3 und Symfony realisiert werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und Präsentation werden nicht erstattet,
— Ergänzende Unterlagen können unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html heruntergeladen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Daniela Schäfer, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden,
— Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formulare sind zu verwenden,
— Fragen können bis zum 28.9.2017 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Antworten werden als Ergänzung unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html bekannt gemacht. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht,
— Das Angebot ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift),
— Senden Sie das Angebot zweifach (einmal im Original und einmal auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot Hilfetelefone WMS 2.0“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Daniela Schäfer, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln,
— Das Angebot ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen,
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bieter/die Bieterin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der Angebotsfrist bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bieter/der Bieterin zugerechnet,
— Angebote, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— Die Geltendmachung eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter/die Bieterin führen zum Ausschluss,
— Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter den Bestimmungen des § 62 VgV.
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und Präsentation werden nicht erstattet,
— Ergänzende Unterlagen können unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html heruntergeladen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Daniela Schäfer, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden,
— Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formulare sind zu verwenden,
— Fragen können bis zum 28.9.2017 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Antworten werden als Ergänzung unter http://www.bafza.de/aufgaben/zentrale-vergabestelle.html bekannt gemacht. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht,
— Das Angebot ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift),
— Senden Sie das Angebot zweifach (einmal im Original und einmal auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot Hilfetelefone WMS 2.0“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Daniela Schäfer, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln,
— Das Angebot ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen,
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bieter/die Bieterin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der Angebotsfrist bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bieter/der Bieterin zugerechnet,
— Angebote, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— Die Geltendmachung eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter/die Bieterin führen zum Ausschluss,
— Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter den Bestimmungen des § 62 VgV.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— (Umkreis-) Suche,
Es besteht Bedarf an externer Unterstützung in Höhe von 250 Personentagen TYPO 3-Programmierleistung. Geplant ist der Einsatz ab Anfang des Jahres 2018.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-21 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bieter/die Bieterin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der Angebotsfrist bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bieter/der Bieterin zugerechnet,
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bieter/die Bieterin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der Angebotsfrist bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bieter/der Bieterin zugerechnet,
— Die Geltendmachung eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter/die Bieterin führen zum Ausschluss,