Gegenstand sind die Bauleistungen für die Erstellung eines neu zu errichtenden Ausgangs und eines Aufzugschachts mit Betriebsraumerstellungen in vorhandene Räumlichkeiten. Der neue Ausgang ohne umfangreiche Schalterhallenkonstruktion mit Antrittsstufe befindet sich am westlichen Bahnsteigende( Fahrtrichtung Rathaus Spandau ) mit Abbruch der letzten Bahnsteigstütze in direkter Nähe zu den Gleisanlagen am westlichen Gleisgang. Die Austrittsstufe des Treppenlaufes mit vorgelagertem Schneefang und überdachtem Treppenbauwerk bei einer Baugrubentiefe von ca. 80 cm liegt im Grünflächenbereich unmittelbar bei ca. 30,00 m hinter dem Bestands – U-Bahneingang mit zu schaffender Gehwegverbindung an den anliegenden Privatwegen /-straßen bei Zufahrt von der Straße Halemweg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-04.
Auftragsbekanntmachung (2017-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: U-Bahnhof
Kurze Beschreibung:
Gegenstand sind die Bauleistungen für die Erstellung eines neu zu errichtenden Ausgangs und eines Aufzugschachts mit Betriebsraumerstellungen in vorhandene Räumlichkeiten. Der neue Ausgang ohne umfangreiche Schalterhallenkonstruktion mit Antrittsstufe befindet sich am westlichen Bahnsteigende( Fahrtrichtung Rathaus Spandau ) mit Abbruch der letzten Bahnsteigstütze in direkter Nähe zu den Gleisanlagen am westlichen Gleisgang. Die Austrittsstufe des Treppenlaufes mit vorgelagertem Schneefang und überdachtem Treppenbauwerk bei einer Baugrubentiefe von ca. 80 cm liegt im Grünflächenbereich unmittelbar bei ca. 30,00 m hinter dem Bestands – U-Bahneingang mit zu schaffender Gehwegverbindung an den anliegenden Privatwegen /-straßen bei Zufahrt von der Straße Halemweg.
Gegenstand sind die Bauleistungen für die Erstellung eines neu zu errichtenden Ausgangs und eines Aufzugschachts mit Betriebsraumerstellungen in vorhandene Räumlichkeiten. Der neue Ausgang ohne umfangreiche Schalterhallenkonstruktion mit Antrittsstufe befindet sich am westlichen Bahnsteigende( Fahrtrichtung Rathaus Spandau ) mit Abbruch der letzten Bahnsteigstütze in direkter Nähe zu den Gleisanlagen am westlichen Gleisgang. Die Austrittsstufe des Treppenlaufes mit vorgelagertem Schneefang und überdachtem Treppenbauwerk bei einer Baugrubentiefe von ca. 80 cm liegt im Grünflächenbereich unmittelbar bei ca. 30,00 m hinter dem Bestands – U-Bahneingang mit zu schaffender Gehwegverbindung an den anliegenden Privatwegen /-straßen bei Zufahrt von der Straße Halemweg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: U-Bahnhof📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-07 📅
Datum des Beginns: 2018-01-08 📅
Datum des Endes: 2018-12-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 171-351091
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der neu zu errichtende Aufzug ist gelegen im Gehweg (öffentl. Straßenland) vor dem U-Bahneingang an der Straße Halemweg, mittelbar vor der Bordsteinkante an der 123er Buswartehalle, mit zu erwartender Baugrubentiefe von ca. 80 cm Tiefe. Der Aufzugschacht durchstößt die Stahlbetontunneldecke und die Stahlbetonbahnsteigplatte. Die Lage auf dem Bahnsteig ist in direkter Nähe zur östlichen Treppenanlage( Fahrtrichtung Rudow ).
Der neu zu errichtende Aufzug ist gelegen im Gehweg (öffentl. Straßenland) vor dem U-Bahneingang an der Straße Halemweg, mittelbar vor der Bordsteinkante an der 123er Buswartehalle, mit zu erwartender Baugrubentiefe von ca. 80 cm Tiefe. Der Aufzugschacht durchstößt die Stahlbetontunneldecke und die Stahlbetonbahnsteigplatte. Die Lage auf dem Bahnsteig ist in direkter Nähe zur östlichen Treppenanlage( Fahrtrichtung Rudow ).
Die Abbruch-, Sicherungsmaßnahmen sowie Stahlträgerabfangungen für die neuen Stahlbeton und den Schal-u. Bewehrungsarbeiten für beide Baukörper in der Ebene Bahnsteig sind in Nachtarbeit und auch z. T. nur während der fahrstromfreien Betriebspause auszuführen.
Die Abbruch-, Sicherungsmaßnahmen sowie Stahlträgerabfangungen für die neuen Stahlbeton und den Schal-u. Bewehrungsarbeiten für beide Baukörper in der Ebene Bahnsteig sind in Nachtarbeit und auch z. T. nur während der fahrstromfreien Betriebspause auszuführen.
Das Aufzugsgerüst/turm (in Schachtform) ist monolithisch aufzustellen. Dieser ist im Werk/ Werkstatt des Auftragnehmers in durchgängiger Baustahl-Legierungsgüte zu produzieren und mehrfach –werksseitig-zu beschichten. Es sind keine Bauschweißnähte auf der Baustelle erlaubt! Nur in Ausnahmefällen und bei luftdichten Abschluß der Nähte sowie mehrfach Beschichtungen der Verbindungsstellen.
Das Aufzugsgerüst/turm (in Schachtform) ist monolithisch aufzustellen. Dieser ist im Werk/ Werkstatt des Auftragnehmers in durchgängiger Baustahl-Legierungsgüte zu produzieren und mehrfach –werksseitig-zu beschichten. Es sind keine Bauschweißnähte auf der Baustelle erlaubt! Nur in Ausnahmefällen und bei luftdichten Abschluß der Nähte sowie mehrfach Beschichtungen der Verbindungsstellen.
Der Aufzugsgerüstschacht ist komplett so zu konzipieren, dass alle Arbeiten im Werk fertigzustellen sind. Es verbleibt ausschließlich das Anliefern und Aufstellen vor Ort, nach werksseitiger Herstellung des AN. Verbindungen zwischen dem Aufzugsgerüst/turm zum Tunnelbauwerk sind ausschließlich nur in Schraubverbindung Vor-Ort auszuführen.
Der Aufzugsgerüstschacht ist komplett so zu konzipieren, dass alle Arbeiten im Werk fertigzustellen sind. Es verbleibt ausschließlich das Anliefern und Aufstellen vor Ort, nach werksseitiger Herstellung des AN. Verbindungen zwischen dem Aufzugsgerüst/turm zum Tunnelbauwerk sind ausschließlich nur in Schraubverbindung Vor-Ort auszuführen.
Eine betriebliche Bahnunterbrechung oder halbseitige Sperrung im Gleisbereich ist nicht planmäßig für diese Maßnahme vorgesehen.
Es sind zu Beginn der Arbeiten mit längeren Transport/ Arbeitswege von ca. 190 m vom Bahnsteig über Festtreppenanlage (Bestand) bis zur Baustelleneinrichtung zu rechnen.
Arbeitszüge können für das Ein – oder Rausbringen von Materialien nicht bereitgestellt wer-den. Die Logistik oder die Werksplanungen für z. B. einbringende Stahlträger sind dahingehend rechtzeitig zu erstellen.
— Baustelleneinrichtung mit Sicherungen für Fahrgäste und Verkehr der Straßenoberfläche über Gesamtdauer der Bauleistung einschließlich dessen Vorhaltung und Rückbau.
— Herstellung von Baustrom- und Bauwasseranschlüssen und BE-Einrichtung.
— Planungsleistungen u. a. für Vermessungsarbeiten / Werk- u. Montagepläne / Dokumentationen /Verkehrsumlenkungsmaßnahmen.
— Mitwirken der Koordination und Abstimmung der betreffenden Leitungsträgerverwaltungen.
— ca. 34 St Mobile Schwerlaststützen auf Bahnsteig
— ca. 12 St Mobile Drucksteifen für Tunneldeckenabbruch im Pilgerschrittverfahren
— ca. 180 m
— ca. 120 m
— ca. 215 m
— ca. 175 m
— ca. 800 kg Sicherungsabfangungen aus Stahlträger
— ca. 2 500 kg Stahlkonstruktionen mit werkseitiger Korrosionsschutzbeschichtung
— ca. 17 to Betonstahl verschiedene Bauteile verlegen
— ca. 100 m
— ca. 1 200 m
— ca. 190 m
— ca. 40 m
— ca. 225 m
Ausführung in Tagarbeit von Montag bis Freitag von 7:00 – 16:00 Uhr und vielfache Nachtarbeit von 21:00 –5:00 Uhr bei Nutzung der Betriebspause von 1:40 – 3:10 Uhr der BVG – U-Bahn bei überwiegend für Arbeiten am oder neben den Gleisanlagen sowie in Ordinate über oder unter der Bahnsteigplatte.
Ausführung in Tagarbeit von Montag bis Freitag von 7:00 – 16:00 Uhr und vielfache Nachtarbeit von 21:00 –5:00 Uhr bei Nutzung der Betriebspause von 1:40 – 3:10 Uhr der BVG – U-Bahn bei überwiegend für Arbeiten am oder neben den Gleisanlagen sowie in Ordinate über oder unter der Bahnsteigplatte.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
U-Bahnhof Halemweg (U7),
13627 Berlin – Charlottenburg-Wilmersdorf (Ortsteil Siemensstadt).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß III.1.1) bis III.1.3) mit dem Angebot nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann entweder – durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung.
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß III.1.1) bis III.1.3) mit dem Angebot nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann entweder – durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung.
Variante 2“,
— durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank beim Verein für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. und
zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 3“,
— für Bieter/Bewerber die nicht in den vorgenannten Datenbanken eingetragen sind durch Vorlage des
Formblattes „ Eigenerklärung zur Eignung Variante 1“ erfolgen. HINWEIS: Das Formblatt (Eigenerklärungen
zur Eignung; Variante 1 – 3) liegt den Vergabeunterlagen bei. Die für den Bieter jeweils zutreffende Variante ist
vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Angebot vorzulegen. Auf Verlangen des
Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1 – 3):
— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der
zuständigen Industrie- und Handelskammer,
— zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger,
— über die Zahlung von Steuern,
— zum Gewerbezentralregister,
— zum Korruptionsregister,
— zur Insolvenz und Liquidation,
— Erklärung das keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG)
— Erklärung das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123; 124 GWB vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit,
sind erforderlich: Eigenerklärung (Bestandteil des
Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1
— 3):
— zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Leistungsfähigkeit, sind erforderlich: Eigenerklärung
(Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur
Eignung; Variante 1 – 3):
— Ausführung von Leistungen in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante1 -3) mit dem Angebot vorzulegen:
1.) Der Anbieter hat den Nachweis mit prüfbaren Referenzobjekten von Arbeiten unter laufendem Publikumsverkehr bzw. Fahrgastaufkommen in öffentlichen Einrichtungen von Bahnanlagen zu erbringen.
2.) Für die Arbeiten der Betoninstandsetzungsarbeiten muss der Auftragnehmer bzw. die als Nachunternehmereingetragene Firma ein nachweislich eingetragenes Mitglied der Güteschutzgemeinschaft Betoninstandsetzung Berlin und Brandenburg e. V. bzw. einer anderen Landesgütegemeinschaft
2.) Für die Arbeiten der Betoninstandsetzungsarbeiten muss der Auftragnehmer bzw. die als Nachunternehmereingetragene Firma ein nachweislich eingetragenes Mitglied der Güteschutzgemeinschaft Betoninstandsetzung Berlin und Brandenburg e. V. bzw. einer anderen Landesgütegemeinschaft
3.) Für die Dauer der Arbeiten der Betoninstandsetzungsarbeiten muss der Auftragnehmer bzw. die als Nachunternehmer eingetragene Firma zur Überwachung und Betreuung seiner Leistungen einen Fachbauleiter, ausgestattet mit einem gültig erworbenen SIVV-Schein, abstellen.
3.) Für die Dauer der Arbeiten der Betoninstandsetzungsarbeiten muss der Auftragnehmer bzw. die als Nachunternehmer eingetragene Firma zur Überwachung und Betreuung seiner Leistungen einen Fachbauleiter, ausgestattet mit einem gültig erworbenen SIVV-Schein, abstellen.
4.) Für die Dauer der Arbeiten der Betoninstandsetzungsarbeiten muss der Auftragnehmer bzw. die als Nachunternehmer eingetragene Firma zur Überwachung und Betreuung seiner Leistungen einen Facharbeiter /Kolonnenführer, ausgestattet mit einem gültig erworbenen SIVV-Schein, abstellen.
4.) Für die Dauer der Arbeiten der Betoninstandsetzungsarbeiten muss der Auftragnehmer bzw. die als Nachunternehmer eingetragene Firma zur Überwachung und Betreuung seiner Leistungen einen Facharbeiter /Kolonnenführer, ausgestattet mit einem gültig erworbenen SIVV-Schein, abstellen.
5.) Für die Arbeiten der Klebeabdichtungen muss der Auftragnehmer bzw. die als Nachunternehmereingetragene Firma den Nachweis mit prüfbaren Referenzobjekten von erfolgreich ausgeführten Klebeabdichtungen an Tunnelbauwerken von Bahnanlagen unter Beachtung der Potentialtrennung verschiedener Erdungssysteme erbringen.
5.) Für die Arbeiten der Klebeabdichtungen muss der Auftragnehmer bzw. die als Nachunternehmereingetragene Firma den Nachweis mit prüfbaren Referenzobjekten von erfolgreich ausgeführten Klebeabdichtungen an Tunnelbauwerken von Bahnanlagen unter Beachtung der Potentialtrennung verschiedener Erdungssysteme erbringen.
6.) Für die Stahl – und Metallbauarbeiten auch Bewehrungsstahl muss der Auftragnehmer bzw. die als Nachunternehmer eingetragene Firma die Befähigung von Schweißarbeiten an lastabtragenden oder statisch notwendigen Konstruktionsteilen durch den Schweißerlaubnisnachweis vorlegen. Eingeschlossen ist der Nachweis für Baustähle bis S355. Nach Statik wird das Bauwerk zur Durchführung nach DIN EN 1090 – 2 :2008 + A1: 2011 mit Ausführungsklasse EXC2 festgelegt.
6.) Für die Stahl – und Metallbauarbeiten auch Bewehrungsstahl muss der Auftragnehmer bzw. die als Nachunternehmer eingetragene Firma die Befähigung von Schweißarbeiten an lastabtragenden oder statisch notwendigen Konstruktionsteilen durch den Schweißerlaubnisnachweis vorlegen. Eingeschlossen ist der Nachweis für Baustähle bis S355. Nach Statik wird das Bauwerk zur Durchführung nach DIN EN 1090 – 2 :2008 + A1: 2011 mit Ausführungsklasse EXC2 festgelegt.
Für Schweißen von Betonstahl ist eine Herstellerqualifikation nach DIN 4099 (alt) bzw. DIN EN ISO 17660 (neu)erforderlich.
7.) Für die Straßenbauarbeiten muss der Auftragnehmer bzw. die als Nachunternehmer ein-getragene Firma den Nachweis der Qualifikation und Erfahrung für die Ausführung von Straßen – und Tiefbauarbeiten mit ULV Bescheinigung für Straßenbau – und Pflasterarbeiten vom Land Berlin/Deutschland haben.
7.) Für die Straßenbauarbeiten muss der Auftragnehmer bzw. die als Nachunternehmer ein-getragene Firma den Nachweis der Qualifikation und Erfahrung für die Ausführung von Straßen – und Tiefbauarbeiten mit ULV Bescheinigung für Straßenbau – und Pflasterarbeiten vom Land Berlin/Deutschland haben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame, rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner mit dem Teilnahmeantrag zu stellen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame, rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner mit dem Teilnahmeantrag zu stellen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen(Formblatt)einreichen. Auf die Sanktionen nach § 6 BerlAVG wird hingewiesen.
Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen(Formblatt)einreichen. Auf die Sanktionen nach § 6 BerlAVG wird hingewiesen.
Außerdem wird auf die Verpflichtung nach § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Frauenförderverordnung (FFV), insbesondere §§ 1 bis 4 FFV und zugehörige Sanktionen nach § 7 FFV verwiesen. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten insoweit eine Verpflichtungserklärung gemäß § 1 Abs. 2 FFV (Formblatt) einreichen.
Außerdem wird auf die Verpflichtung nach § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Frauenförderverordnung (FFV), insbesondere §§ 1 bis 4 FFV und zugehörige Sanktionen nach § 7 FFV verwiesen. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten insoweit eine Verpflichtungserklärung gemäß § 1 Abs. 2 FFV (Formblatt) einreichen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den unter der angegebenen URL (Ziffer I.3)) zum Download verfügbaren Vergabeunterlagen.
Verfahren
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 9:00
Ort des Eröffnungstermins: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), AöR, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft, Abteilung Operativer Einkauf und Services, FEM-OE2, Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin.
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Auskünfte über die Vergabeunterlagen müssen bis zum 13.10.2017, 12:00 Uhr ausschließlich per E-Mai beider in Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle beantragt werden. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerber direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter Ziffer I.3) angegebener URL zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über diesen Link zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
Auskünfte über die Vergabeunterlagen müssen bis zum 13.10.2017, 12:00 Uhr ausschließlich per E-Mai beider in Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle beantragt werden. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerber direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter Ziffer I.3) angegebener URL zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über diesen Link zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
b.
Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerbervorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung „Eignungsleihe“ dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO).
Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerbervorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung „Eignungsleihe“ dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO).
Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann inA nspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann inA nspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c.
Die Angebote sind schriftlich und unterschrieben im Original sowie als Kopiervorlage und auf einem Datenträger in verschlossenem Umschlag bei der unter Ziffer I.3) angegebenen Adresse einzureichen. Der Umschlag ist zu versehen mit der Aufschrift: „Angebot zum Vergabeverfahren, Vergabe-Nr.:FEM-SE3/8506/17-00, Einkauf/Materialwirtschaft, Operativer Einkauf und Services, FEM-OE2, U7, U-Bhf. Halemweg,Bauleistungen für Aufzugeinbau und Neubau Treppe, Bitte nicht öffnen“.
Die Angebote sind schriftlich und unterschrieben im Original sowie als Kopiervorlage und auf einem Datenträger in verschlossenem Umschlag bei der unter Ziffer I.3) angegebenen Adresse einzureichen. Der Umschlag ist zu versehen mit der Aufschrift: „Angebot zum Vergabeverfahren, Vergabe-Nr.:FEM-SE3/8506/17-00, Einkauf/Materialwirtschaft, Operativer Einkauf und Services, FEM-OE2, U7, U-Bhf. Halemweg,Bauleistungen für Aufzugeinbau und Neubau Treppe, Bitte nicht öffnen“.
d.
Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden.
e.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
f.
Die Eignung von Subunternehmern, deren Einsatz aber mit Beginn der Leistungserbringung geplant ist, ist mit der Angebotsabgabe anhand der in Ziff. III.1.1) –III.1.3) genannten Eignungskriterien nachzuweisen.
g.
Bei Angebotsabgabe sind vom Bieter eine Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG und eine Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV) für den Bieter sowie für seine Subunternehmer abzugeben.
Bei Angebotsabgabe sind vom Bieter eine Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG und eine Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV) für den Bieter sowie für seine Subunternehmer abzugeben.
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 171-351091 (2017-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 171-351091
Kurze Beschreibung:
Gegenstand sind die Bauleistungen für die Erstellung eines neu zu errichtenden Ausgangs und eines Aufzugschachts mit Betriebsraumerstellungen in vorhandene Räumlichkeiten. Der neue Ausgang ohne umfangreiche Schalterhallenkonstruktion mit Antrittsstufe befindet sich am westlichen Bahnsteigende(Fahrtrichtung Rathaus Spandau) mit Abbruch der letzten Bahnsteigstütze in direkter Nähe zu den Gleisanlagen am westlichen Gleisgang. Die Austrittsstufe des Treppenlaufes mit vorgelagertem Schneefang und überdachtem Treppenbauwerk bei einer Baugrubentiefe von ca. 80 cm liegt im Grünflächenbereich unmittelbar bei ca. 30 m hinter dem Bestands – U-Bahneingang mit zu schaffen der Gehwegverbindung an den anliegenden Privatwegen /-straßen bei Zufahrt von der Straße Halemweg.
Gegenstand sind die Bauleistungen für die Erstellung eines neu zu errichtenden Ausgangs und eines Aufzugschachts mit Betriebsraumerstellungen in vorhandene Räumlichkeiten. Der neue Ausgang ohne umfangreiche Schalterhallenkonstruktion mit Antrittsstufe befindet sich am westlichen Bahnsteigende(Fahrtrichtung Rathaus Spandau) mit Abbruch der letzten Bahnsteigstütze in direkter Nähe zu den Gleisanlagen am westlichen Gleisgang. Die Austrittsstufe des Treppenlaufes mit vorgelagertem Schneefang und überdachtem Treppenbauwerk bei einer Baugrubentiefe von ca. 80 cm liegt im Grünflächenbereich unmittelbar bei ca. 30 m hinter dem Bestands – U-Bahneingang mit zu schaffen der Gehwegverbindung an den anliegenden Privatwegen /-straßen bei Zufahrt von der Straße Halemweg.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der neu zu errichtende Aufzug ist gelegen im Gehweg (öffentl. Straßenland) vor dem U-Bahneingang an der Straße Halemweg, mittelbar vor der Bordsteinkante an der 123er Buswartehalle, mit zu erwartender Baugrubentiefe von ca. 80 cm Tiefe. Der Aufzugschacht durchstößt die Stahlbetontunneldecke und die Stahlbetonbahnsteigplatte. Die Lage auf dem Bahnsteig ist in direkter Nähe zur östlichen Treppenanlage(Fahrtrichtung Rudow).
Der neu zu errichtende Aufzug ist gelegen im Gehweg (öffentl. Straßenland) vor dem U-Bahneingang an der Straße Halemweg, mittelbar vor der Bordsteinkante an der 123er Buswartehalle, mit zu erwartender Baugrubentiefe von ca. 80 cm Tiefe. Der Aufzugschacht durchstößt die Stahlbetontunneldecke und die Stahlbetonbahnsteigplatte. Die Lage auf dem Bahnsteig ist in direkter Nähe zur östlichen Treppenanlage(Fahrtrichtung Rudow).
Die Abbruch-, Sicherungsmaßnahmen sowie Stahlträgerabfangungen für die neuen Stahlbeton und den Schal-u. Bewehrungsarbeiten für beide Baukörper in der Ebene Bahnsteig sind in Nachtarbeit und auch z.T. nur während der fahr stromfreien Betriebspause auszuführen.
Die Abbruch-, Sicherungsmaßnahmen sowie Stahlträgerabfangungen für die neuen Stahlbeton und den Schal-u. Bewehrungsarbeiten für beide Baukörper in der Ebene Bahnsteig sind in Nachtarbeit und auch z.T. nur während der fahr stromfreien Betriebspause auszuführen.
Der Aufzugsgerüstschacht ist komplett so zu konzipieren, dass alle Arbeiten im Werk fertigzustellen sind. Es verbleibt ausschließlich das Anliefern und Aufstellen vor Ort, nach werksseitiger Herstellung des AN. Verbindungen zwischen dem Aufzugsgerüst/turm zum Tunnelbauwerk sind ausschließlich nur in Schraubverbindung Vor-Ort auszuführen! Eine betriebliche Bahnunterbrechung oder halbseitige Sperrung im Gleisbereich ist nicht planmäßig für diese Maßnahme vorgesehen.
Der Aufzugsgerüstschacht ist komplett so zu konzipieren, dass alle Arbeiten im Werk fertigzustellen sind. Es verbleibt ausschließlich das Anliefern und Aufstellen vor Ort, nach werksseitiger Herstellung des AN. Verbindungen zwischen dem Aufzugsgerüst/turm zum Tunnelbauwerk sind ausschließlich nur in Schraubverbindung Vor-Ort auszuführen! Eine betriebliche Bahnunterbrechung oder halbseitige Sperrung im Gleisbereich ist nicht planmäßig für diese Maßnahme vorgesehen.
Arbeitszüge können für das Ein – oder Rausbringen von Materialien nicht bereitgestellt wer-den. Die Logistik oder die Werksplanungen für z. B. einbringende Stahlträger sind dahingehend rechtzeitig zu erstellen:
— Baustelleneinrichtung mit Sicherungen für Fahrgäste und Verkehr der Straßenoberfläche über Gesamtdauer der Bauleistung einschließlich dessen Vorhaltung und Rückbau,
— Herstellung von Baustrom- und Bauwasseranschlüssen und BE-Einrichtung,
— Planungsleistungen u.a. für Vermessungsarbeiten / Werk- u. Montagepläne / Dokumentationen /Verkehrsumlenkungsmaßnahmen,
— Mitwirken der Koordination und Abstimmung der betreffenden Leitungsträgerverwaltungen,
— Ca. 34 St. Mobile Schwerlaststützen auf Bahnsteig,
— Ca. 12 St. Mobile Drucksteifen für Tunneldeckenabbruch im Pilgerschrittverfahren,
— Ca. 180 m
— Ca. 120 m
— Ca. 215 m
— Ca. 175 m
— Ca. 800 kg Sicherungsabfangungen aus Stahlträger,
— Ca. 2 500 kg Stahlkonstruktionen mit werkseitiger Korrosionsschutzbeschichtung,
— Ca. 17 to Betonstahl verschiedene Bauteile verlegen,
— Ca. 100 m
— Ca. 1 200 m
— Ca. 190 m
— Ca. 40 m
Ausführung in Tagarbeit von Montag bis Freitag von 7.00 – 16.00 Uhr und vielfache Nachtarbeit von 21.00 –5.00 Uhr bei Nutzung der Betriebspause von 1.40 – 3.10 Uhr der BVG – U-Bahn bei überwiegend für Arbeiten am oder neben den Gleisanlagen sowie in Ordinate über oder unter der Bahnsteigplatte.
Ausführung in Tagarbeit von Montag bis Freitag von 7.00 – 16.00 Uhr und vielfache Nachtarbeit von 21.00 –5.00 Uhr bei Nutzung der Betriebspause von 1.40 – 3.10 Uhr der BVG – U-Bahn bei überwiegend für Arbeiten am oder neben den Gleisanlagen sowie in Ordinate über oder unter der Bahnsteigplatte.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
U-Bahnhof Halemweg (U7)
13627 Berlin – Charlottenburg-Wilmersdorf (Ortsteil Siemensstadt)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-27 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.