U6 Bauwerk C 519 Brücke Seidelstraße, Planungsleistungen gemäß HOAI

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Anstalt des öffentlichen Rechts

Objektplanungsleistungen (Ingenieurbauwerke) der Lph. 1 bis 7 sowie Tragwerksplanungsleistungen der Lph. 1-6 gemäß HOAI, weiter siehe II.2.4).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen für Brücken
Kurze Beschreibung:
Objektplanungsleistungen (Ingenieurbauwerke) der Lph. 1 bis 7 sowie Tragwerksplanungsleistungen der Lph. 1-6 gemäß HOAI, weiter siehe II.2.4).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen für Brücken 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.BVG.de 🌏
E-Mail: einkauf.3@bvg.de 📧
Telefon: +49 03025620261 📞
Fax: +49 03025620331 📠
URL der Dokumente: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-15 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-20 📅
Datum des Beginns: 2018-02-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 180-369534
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
A. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 1.10.2017, 12:00 Uhr ausschließlich per E-Mail bei der in Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle beantragt werden. b. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt, und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerber direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter Ziffer I.3) angegebener URL zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über diesen Link zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht. c. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/ Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung „Eignungsleihe“ dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. d. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich und unterschrieben im Original sowie als Kopiervorlage auf einem Datenträger in verschlossenem Umschlag bei der unter Ziffer I.3) angegebenen Adresse einzureichen. Der Umschlag ist zu versehen mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren, Vergabe-Nr.: FEM-SE3/8705/17, Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE3, U6 Bauwerk C 519 Brücke Seidelstraße, Planungsleistungen gemäß HOAI, Bitte nicht öffnen!“. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen per E-Mail oder Fax ist unzulässig. e. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden. f. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen gemäß HOAI 2013, §§ 43; 51 in den Leistungsbildern Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph. 1-7, sowie Tragwerksplanung Lph. 1-6. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt in mehreren Leistungsstufen. Zum Leistungsumfang der einzelnen Leistungsphasen gehören Grund- und besondere Leistungen der jeweiligen HOAI-Leistungsbilder
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Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR beabsichtigen die grundhafte Instandsetzung der U6 Dammstrecke an den Bahnhöfen mit Zugängen sowie Streckenabschnitten, Gleisunter- und -oberbau mit Stromschienenanlagen, Kabeltrogsysteme, Signal- und Stromversorgungsanlagen ab 2020 mit Streckensperrungen und Schienenersatzverkehr durchzuführen. Die Beauftragung der entsprechenden Planungsleistungen dafür ist zwischenzeitlich erfolgt.
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Zeitgleich soll das Bauwerk C 519 Brücke über die Seidelstraße grundhaft erneuert werden. Die Brücke ist ein Kreuzungsbauwerk Straße – Schiene im innerstädtischen Raum. Straßenbaulastträger ist die Stadt Berlin. Unterhaltspflichtiger des Schienenweges ist die BVG und somit auch Verantwortlicher des Bauvorhabens.
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Das Brückenbauwerk befindet sich im Berliner Ortsteil Tegel in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn A 111, dem Seidelbecken mit den dazugehörigen Grünflächen, sowie der angrenzenden Wohnbebauung und Kleingärten.
Die in den Jahren 1956 bis 1958 errichtete Brücke gehört zu den ältesten Spannbetonbrücken Berlins und musste bereits mehrfach saniert werden. Nach dem Auftreten von Rissen wurden 1981/ 1982 freiliegende Spanngliedhüllrohre verputzt und Fehlstellen in den Spanngliedhüllrohren nachverpresst.1997 wurde eine zusätzliche externe Vorspannung eingebracht. Die im Jahr 2002 festgestellten durchgehenden Trennrisse erforderten weitere Untersuchungen, die wahrscheinlich auf eine eingeschränkte Verdrehbarkeit der gelenkigen Lagerung zurückzuführen sind. Durch nachfolgende Begutachtungen ergab sich neben den bekannten Defiziten des Tragwerks die Feststellung, dass beim Bau der Fahrbahnplatte spannungsrissgefährdeter Spannstahl verwandt worden ist.
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Mit den nunmehr bekannten Fakten zum Bauwerk:
— Fortgeschrittene Standzeit und zeitlich beschränkte Nutzungsdauer
— Existenz spannungsrissgefährdeten Spannstahls in der Fahrbahnplatte
— Fehlende Abdichtung der Fahrbahnplatte gegen Feuchtigkeit
— Geometrische Abweichungen der Spanngliedlagen und Stärke der Bodenplatte
— Vorhandene Bauwerksschäden und damit erforderlicher Instandsetzungsbedarf
ist die Wiederherstellung eines Vorschriften – und normenkonformen Bauwerkzustands mit übergroßen Risiken verbunden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines Ersatzbauwerks der Brücke über die Seidelstraße.
Geschätzte Baukosten:
KG 3.1 Bauwerkskosten:
anteilig Baustelleneinrichtung 126 000 EUR
anteilig Gleisanlagen 78 000 EUR
anteilig Beton- und Stahlbetonarbeiten 4 475 000 EUR
KG 3.3 Bahntechnische Ausrüstung: 210 000 EUR
Summe Kostengruppe 3 4 889 000 EUR
Der Auftraggeber beabsichtigt eine Projektsteuerung für die Gesamtmaßnahme zu beauftragen.
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Gesamtleistung nach folgender Gliederung geplant.
1. Leistungsstufe:
OP gemäß §43 (Ingenieurbauwerke) Lph 1-4 inkl. bes. Leistungen
TP gemäß §51 (Tragwerksplanung) Lph 1-3 inkl. bes. Leistungen
2. Leistungsstufe:
OP gemäß §43 (Ingenieurbauwerke) Lph 5-7 inkl. bes. Leistungen
TP gemäß §51 (Tragwerksplanung) Lph 4-6 inkl. bes. Leistungen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber für sich und ggf. für seine Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß III.1.1) bis III.1.3) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung erfolgt durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung“. Das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ liegt den Teilnahmeunterlagen bei und ist unter der in Ziffer I.3 angegebenen URL direkt und kostenfrei abrufbar. Das Formblatt ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Für Bewerbergemeinschaften ist die „Eigenerklärung zur Eignung“ von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 Abs. 1 SektVO). Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Teilnahmeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung“ zu verwenden.
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Zur Bestätigung der nachstehenden Erklärungen sind vom Bewerber die Bescheinigungen der zuständigen Stellen vorzuhalten und auf Verlangen nach Abforderung innerhalb der durch den Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, sind erforderlich:
Eigenerklärungen zur Eignung, d.h. insoweit als Bestandteil des Formblattes „Eigenerklärungen zur Eignung“:
— zum Korruptionsregister,
— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung,
— zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer,
— Erklärung das keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG)
— Erklärung das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123; 124 GWB vorliegen
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstig Sozialversicherungsträger,
— über die Zahlung von Steuern,
— zum Gewerbezentralregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit,
sind erforderlich: Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung):
— zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben und Formalitäten zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind erforderlich: Eigenerklärungen zur Eignung, d.h. insoweit als Bestandteil des Formblattes „Eigenerklärungen zur Eignung“:
— Zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Dafür ist die zusätzliche Eigenerklärung „Fachkundenachweise“ (Formblatt) zu verwenden, welche den Vergabeunterlagen ebenfalls beigefügt ist.
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1.) Vorlage von bis zu 3 Referenzen für Objektplanungsleistungen von Ingenieurbauwerken.
2.) Vorlage von bis zu 3 Referenzen für Tragwerksplanungsleistungen.
Maximal werden nur diese 3 Referenzen bewertet.
Es sind Mindestanforderungen hinsichtlich des Inhalts der einzureichenden Referenzen vorgegeben. Diese beziehen sich auf die Objektart, die Verkehrsart/Nutzungsart des Referenzobjekts (Mindestanforderung) sowie auf den Fertigstellungsgrad der Referenzen.
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Referenzen, die die aufgestellten Mindestanforderungen (Objektart, Verkehrsart/Nutzungsart, Fertigstellungsgrad) nicht erfüllen, werden vollständig mit 0 Punkten bewertet. Es erfolgt kein zwingender Ausschluss des gesamten Teilnahmeantrags.
Der Bewertungsmaßstab für jedes Eignungskriterium (Umsatz; Mitarbeiteranzahl) sowie für jedes Unterkriterium (Referenzen Objekt-/Tragwerksplanung) ist in der Bewertungsmatrix angegeben.
Aus den für jedes Eignungskriterium/Unterkriterium vergebenen Bewertungspunkten wird eine Gesamtsumme (Leistungspunkte) für die Eignungsbewertung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ermittelt.
Mindeststandards:
Siehe Bewertungsmatrix, die als Teil der Teilnahmeunterlagen zum Antrag, die unter der unter I.3 angegebenen Kommunikationsstelle heruntergeladen werden kann.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.) Die Bewerber sind zunächst aufgefordert, in einem Teilnahmewettbewerb ihre Eignung unter Beweis zu stellen. Hierfür werden sie zur Abgabe eines Teilnahmeantrags aufgefordert. Die Einzelheiten der Teilnahmeregeln und -kriterien ergeben sich aus den unter der angegebenen URL (Ziffer I.3)) zum Download verfügbaren Teilnahmeunterlagen.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Soweit Architekten- und Ingenieurleistungen im Sinne des § 73 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) ausgeführt werden, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Dies sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Hierüber sind vom Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft geeignete Nachweise einzureichen (Mindeststandard). Gegebenenfalls ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung solcher Leistungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Architekten- und/oder Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen und die entsprechenden Nachweise für diesen einreichen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame, rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner mit dem Teilnahmeantrag zu stellen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Formblatt)einreichen. Auf die Sanktionen nach § 6 BerlAVG wird hingewiesen.
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Außerdem wird auf die Verpflichtung nach § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Frauenförderverordnung (FFV), insbesondere §§ 1 bis 4 FFV und zugehörige Sanktionen nach § 7 FFV verwiesen. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten insoweit eine Verpflichtungserklärung gemäß § 1 Abs. 2 FFV (Formblatt) einreichen.
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Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den unter der angegebenen URL (Ziffer I.3)) zum Download verfügbaren Vergabeunterlagen.

Verfahren
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt:
1.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft
sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerbereinheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail).
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2.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
3.
Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus der Eigenerklärung „Fachkundenachweis“ (Formblatt) ergeben.
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4.
Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen.
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5.
Alle Bewerber werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß der zugehörenden Matrix ihrer Referenzangaben entsprechend im Punktesystem bewertet. Der Auftraggeber behält sich durch eine Begrenzung der Teilnehmer vor, nur die 5 Bestplatzierten zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BVG, Bereich Strategischer Einkauf/Materialwirtschaft, Herr Schrock FEM-SE3 (IPLZ 42300)
Internetadresse: www.BVG.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏
Dokumente URL: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe AöR, Bereich Einkauf / Materialwirtschaft, Abteilung Operativer Einkauf und Services, FEM-OE2
Postanschrift: Submissionsstelle, Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin; Bereich Einkauf / Materialwirtschaft, Abteilung Operativer Einkauf und Services, FEM-OE2
Land: Berlin 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
A.
Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 1.10.2017, 12:00 Uhr ausschließlich per E-Mail bei der in Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle beantragt werden.
b.
Die Beantwortung von Fragen der Bewerber, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt, und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerber direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter Ziffer I.3) angegebener URL zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über diesen Link zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
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c.
Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/ Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung „Eignungsleihe“ dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO).
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Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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d.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich und unterschrieben im Original sowie als Kopiervorlage auf einem Datenträger in verschlossenem Umschlag bei der unter Ziffer I.3) angegebenen Adresse einzureichen. Der Umschlag ist zu versehen mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren, Vergabe-Nr.: FEM-SE3/8705/17, Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-SE3, U6 Bauwerk C 519 Brücke Seidelstraße, Planungsleistungen gemäß HOAI, Bitte nicht öffnen!“. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen per E-Mail oder Fax ist unzulässig.
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e.
Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden.
f.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316 📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Fax: +49 309013-7613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an einem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 180-369534 (2017-09-15)