Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen zur Überlassung von Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) mit ausgewählten Unternehmen, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit 3 Unternehmen abgeschlossen. Die mit den Unternehmen abzuschließenden Rahmenvereinbarungen regeln u. a. die Überlassung des Leiharbeitnehmers, den Preis des Vertragspartners sowie die Verteilung der Aufträge unter den 3 Unternehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Referenznummer: 2017-02-07-NO-BEC
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen zur Überlassung von Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) mit ausgewählten Unternehmen, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit 3 Unternehmen abgeschlossen. Die mit den Unternehmen abzuschließenden Rahmenvereinbarungen regeln u. a. die Überlassung des Leiharbeitnehmers, den Preis des Vertragspartners sowie die Verteilung der Aufträge unter den 3 Unternehmen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen zur Überlassung von Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) mit ausgewählten Unternehmen, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit 3 Unternehmen abgeschlossen. Die mit den Unternehmen abzuschließenden Rahmenvereinbarungen regeln u. a. die Überlassung des Leiharbeitnehmers, den Preis des Vertragspartners sowie die Verteilung der Aufträge unter den 3 Unternehmen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-02-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-10 📅
Datum des Beginns: 2017-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 029-051926
ABl. S-Ausgabe: 29
Zusätzliche Informationen
(1) Die Leistung wird im offenen Verfahren nach § 14 Abs. 1 VgV vergeben.
(2) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Auftrag der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse und der Pflegekasse bei der AOK Nordost durch.
(3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens wird die E-Vergabelösung www.dtvp.de verwendet. Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen.
(4) Die Angebote müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingehen.
(5) Die Angebote können elektronisch über die E-Vergabelösung oder in Papierform abgegeben werden. Angeboten, die in Papierform abgegeben werden, ist eine vollständige elektronische Kopie des Angebotes im Format PDF, die auf einem geeigneten Datenträger (USB-Stick, CD) gespeichert ist, beizulegen.
Angebote in Papierform müssen per Post eingehen bei:
AOK-Bundesverband,
Zentrale Vergabestelle, Silke Beckmann,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46,10832 Berlin oder Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Die Angebote können alternativ auch persönlich o. per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Angebote nicht abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYMKR.
(1) Die Leistung wird im offenen Verfahren nach § 14 Abs. 1 VgV vergeben.
(2) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Auftrag der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse und der Pflegekasse bei der AOK Nordost durch.
(3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens wird die E-Vergabelösung www.dtvp.de verwendet. Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen.
(4) Die Angebote müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingehen.
(5) Die Angebote können elektronisch über die E-Vergabelösung oder in Papierform abgegeben werden. Angeboten, die in Papierform abgegeben werden, ist eine vollständige elektronische Kopie des Angebotes im Format PDF, die auf einem geeigneten Datenträger (USB-Stick, CD) gespeichert ist, beizulegen.
Angebote in Papierform müssen per Post eingehen bei:
AOK-Bundesverband,
Zentrale Vergabestelle, Silke Beckmann,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46,10832 Berlin oder Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Die Angebote können alternativ auch persönlich o. per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Angebote nicht abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYMKR.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Sachbearbeitung und Datenerfassung in der Region Berlin/Brandenburg
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Überlassung von Arbeitnehmern mit der Qualifikation Sachbearbeitung und Datenerfassung nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Region Berlin/Brandenburg. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, wird die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abgeschlossen. Die mit den Unternehmen abzuschließende Rahmenvereinbarung regelt u. a. die Überlassung des Leiharbeitnehmers, den Preis des Vertragspartners sowie die Verteilung der Aufträge unter den 3 Unternehmen.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Überlassung von Arbeitnehmern mit der Qualifikation Sachbearbeitung und Datenerfassung nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Region Berlin/Brandenburg. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, wird die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abgeschlossen. Die mit den Unternehmen abzuschließende Rahmenvereinbarung regelt u. a. die Überlassung des Leiharbeitnehmers, den Preis des Vertragspartners sowie die Verteilung der Aufträge unter den 3 Unternehmen.
Bezeichnung des Loses: Sachbearbeitung und Datenerfassung in der Region Mecklenburg-Vorpommern
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Überlassung von Arbeitnehmern mit der Qualifikation Sachbearbeitung und Datenerfassung nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Region Mecklenburg-Vorpommern. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, wird die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abgeschlossen. Die mit den Unternehmen abzuschließende Rahmenvereinbarung regelt u. a. die Überlassung des Leiharbeitnehmers, den Preis des Vertragspartners sowie die Verteilung der Aufträge unter den 3 Unternehmen.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Überlassung von Arbeitnehmern mit der Qualifikation Sachbearbeitung und Datenerfassung nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Region Mecklenburg-Vorpommern. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, wird die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abgeschlossen. Die mit den Unternehmen abzuschließende Rahmenvereinbarung regelt u. a. die Überlassung des Leiharbeitnehmers, den Preis des Vertragspartners sowie die Verteilung der Aufträge unter den 3 Unternehmen.
Bezeichnung des Loses: Kundenberatung/-betreuung in der Region Berlin/Brandenburg
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Überlassung von Arbeitnehmern mit der Qualifikation Kundeberatung/-betreuung nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Region Berlin/Brandenburg. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, wird die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abgeschlossen. Die mit den Unternehmen abzuschließende Rahmenvereinbarung regelt u. a. die Überlassung des Leiharbeitnehmers, den Preis des Vertragspartners sowie die Verteilung der Aufträge unter den 3 Unternehmen.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Überlassung von Arbeitnehmern mit der Qualifikation Kundeberatung/-betreuung nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Region Berlin/Brandenburg. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, wird die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abgeschlossen. Die mit den Unternehmen abzuschließende Rahmenvereinbarung regelt u. a. die Überlassung des Leiharbeitnehmers, den Preis des Vertragspartners sowie die Verteilung der Aufträge unter den 3 Unternehmen.
Bezeichnung des Loses: Anwendungsberatung IT in der Region Berlin/Brandenburg
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Überlassung von Arbeitnehmern mit der Qualifikation Anwendungsberatung IT nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Region Berlin/Brandenburg. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, wird die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abgeschlossen. Die mit den Unternehmen abzuschließende Rahmenvereinbarung regelt u. a. die Überlassung des Leiharbeitnehmers, den Preis des Vertragspartners sowie die Verteilung der Aufträge unter den 3 Unternehmen.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Überlassung von Arbeitnehmern mit der Qualifikation Anwendungsberatung IT nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Region Berlin/Brandenburg. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, wird die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abgeschlossen. Die mit den Unternehmen abzuschließende Rahmenvereinbarung regelt u. a. die Überlassung des Leiharbeitnehmers, den Preis des Vertragspartners sowie die Verteilung der Aufträge unter den 3 Unternehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einheitliche Europäische Eigenerklärung [EEE] mit Angaben in Teil II Abschnitte A bis D, Teil III und Teil IV Abschnitt A: Erklärung zur Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregister.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Erklärung des Bieters/Auftragnehmers gegenüber der AOK Nordost über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
2) Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
(1) Die Leistung wird im offenen Verfahren nach § 14 Abs. 1 VgV vergeben.
(2) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Auftrag der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse und der Pflegekasse bei der AOK Nordost durch.
(3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens wird die E-Vergabelösung www.dtvp.de verwendet. Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen.
(4) Die Angebote müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingehen.
(5) Die Angebote können elektronisch über die E-Vergabelösung oder in Papierform abgegeben werden. Angeboten, die in Papierform abgegeben werden, ist eine vollständige elektronische Kopie des Angebotes im Format PDF, die auf einem geeigneten Datenträger (USB-Stick, CD) gespeichert ist, beizulegen.
(5) Die Angebote können elektronisch über die E-Vergabelösung oder in Papierform abgegeben werden. Angeboten, die in Papierform abgegeben werden, ist eine vollständige elektronische Kopie des Angebotes im Format PDF, die auf einem geeigneten Datenträger (USB-Stick, CD) gespeichert ist, beizulegen.
Angebote in Papierform müssen per Post eingehen bei:
AOK-Bundesverband,
Zentrale Vergabestelle, Silke Beckmann,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46,10832 Berlin oder Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Die Angebote können alternativ auch persönlich o. per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Angebote nicht abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt.
Die Angebote können alternativ auch persönlich o. per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Angebote nicht abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYMKR.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Quelle: OJS 2017/S 029-051926 (2017-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017-02-07-NO-BEC-BvA
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
(1) Die Leistung wurde im offenen Verfahren nach § 14 Abs. 1 VgV vergeben.
(2) Der AOK-Bundesverband führte das Vergabeverfahren im Auftrag der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse und der Pflegekasse bei der AOK Nordost durch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYER0.
(1) Die Leistung wurde im offenen Verfahren nach § 14 Abs. 1 VgV vergeben.
(2) Der AOK-Bundesverband führte das Vergabeverfahren im Auftrag der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse und der Pflegekasse bei der AOK Nordost durch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYER0.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Überlassung von Arbeitnehmern mit der Qualifikation…
… Sachbearbeitung und Datenerfassung nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Region Berlin/Brandenburg. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, wird die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abgeschlossen. Die mit den Unternehmen abzuschließende Rahmenvereinbarung regelt u.a. die Überlassung des Leiharbeitnehmers, den Preis des Vertragspartners sowie die Verteilung der Aufträge unter den 3 Unternehmen.
… Sachbearbeitung und Datenerfassung nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Region Mecklenburg-Vorpommern. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, wird die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abgeschlossen. Die mit den Unternehmen abzuschließende Rahmenvereinbarung regelt u.a. die Überlassung des Leiharbeitnehmers, den Preis des Vertragspartners sowie die Verteilung der Aufträge unter den 3 Unternehmen.
… Kundeberatung/-betreuung nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Region Berlin/Brandenburg. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, wird die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abgeschlossen. Die mit den Unternehmen abzuschließende Rahmenvereinbarung regelt u.a. die Überlassung des Leiharbeitnehmers, den Preis des Vertragspartners sowie die Verteilung der Aufträge unter den 3 Unternehmen.