Überlassung von Leiharbeitskräften zur Verkehrsüberwachung [LDL025]

Straßenverkehrsamt

Überlassung von 45 Leiharbeitskräften zur Verkehrsüberwachung für einen Leistungszeitraum von 24 Monaten und mit einer Option der max. zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsüberwachung
Referenznummer: 36-2017-00031
Kurze Beschreibung:
Überlassung von 45 Leiharbeitskräften zur Verkehrsüberwachung für einen Leistungszeitraum von 24 Monaten und mit einer Option der max. zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkehrsüberwachung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Straßenverkehrsamt
Postanschrift: Gutleutstraße 191
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏
E-Mail: vergabe.amt36@stadt-frankfurt.de 📧
Telefon: +49 69-212-38262 📞
Fax: +49 69-212-44662 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15fbe2800a4-5bb1f8aae014f1c6 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-21 📅
Datum des Beginns: 2018-05-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 223-463847
ABl. S-Ausgabe: 223
Zusätzliche Informationen
Information zu II.2.7. Die Angabe der Vertragslaufzeit bis zum 30.4.2022 beinhaltet die Option der max. zweimaligen Verlängerung. Laufzeit des Vertrags vom 1.5.2018 bis 30.4.2020. Option der max. zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Überlassung von 45 Leiharbeitsnehmer zur Verkehrsüberwachung vom 1.5.2018 bis zum 30.4.2020 mit einer Option der max. zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Beschreibung der Verlängerungen: Option der max. zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Zusätzliche Informationen:
Information zu II.2.7.
Die Angabe der Vertragslaufzeit bis zum 30.4.2022 beinhaltet die Option der max. zweimaligen Verlängerung.
Laufzeit des Vertrags vom 1.5.2018 bis 30.4.2020.
Option der max. zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Frankfurt am Main.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis Präqualifikation oder durch Eigenerklärungen:
— Über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (§ 123 GWB) sowie von fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 GWB).
Erlaubnis des für den Betriebssitz zuständigen Landesarbeitsamtes zur gewerblichen Überlassung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern im Sinne des § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Des Weiteren ist Ziffer VI.3 zu beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vollständig ausgefüllte Bieter-Checkliste inklusiver der dort geforderten Unterlagen:
— Ablichtung der Gewerbeanmeldung und/oder
— Ablichtung der Auskunft aus dem Handelsregister (nicht älter als 2 Monate);
— Angaben zum Stammkapital;
— Bankauskunft;
— Stammkapital;
— Mitarbeiteranzahl;
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren;
— Erklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre bezogen auf die Art der ausgeschriebenen Leistung;
— Anzahl der unter Vertrag stehenden Leiharbeitnehmer/-innen und deren Branchen-/Sparteneinsatz;
— Anzahl der unter Vertrag stehenden Leiharbeitnehmer/-innen zur Verkehrsüberwachung im öffentlichen Verkehrsraum;
— Erklärung über den Umsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistung entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren;
— Selbstauskunft.
Des Weiteren ist Ziffer VI.3 und die Vergabeunterlagen zu beachten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
—Erklärung zur Leistungsfähigkeit des Bieters;
—Referenzen der letzten 2 Jahre über den Einsatz von jährlich mindestens 20 Leiharbeitnehmern/-innen zur Verkehrsüberwachung im öffentlichen Verkehrsraum.
Des Weiteren ist Ziffer VI.3 und die Vergabeunterlagen zu beachten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist zu beachten.
Es ist ein Konzept eines „rollierenden Verfahrens“ bezüglich des Austauschs der Leiharbeitnehmer nach der 18 monatigen Frist vorzulegen. Es dürfen höchstens 20 Leiharbeitnehmer auf einmal ausgetauscht werden.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Vorlage der Urkalkukation;
— Polizeiliche Führungszeugnisse der Belegart „O“ für den/die Inhaber oder den/die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens.
Des Weiteren sind die Vergabeunterlagen zu beachten.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15fbe2800a4-5bb1f8aae014f1c6 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es wird daraufhin gewiesen, dass die Regelungen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl. S. 354 zu beachten sind. Hiernach sind die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter bzw. Bietergemeinschaften sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen – soweit diese bereits bekannt sind – verpflichtet, die Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG abzugeben.
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Die unter III.1.1) – III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise mittels der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblätter (insbesondere in Anlage B Erklärungen, Referenzen und Nachweise) zu erbringen.
1. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von anderen Unternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bieter in ihrem Angebot die Art und Umfang der von dem Unternehmen übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben.
Die nachfolgenden Ziffern 2 und 3 gelten entsprechend auch für eine Mehrzahl von Unternehmen.
2. Der Bieter kann sich gemäß § 47 VgV bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen und zwar ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung (Eignungsleihe). Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Für Nachweise zur berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 III Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann der Bieter die Kapazität anderer Unternehmen nur in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Bieter muss außerdem durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung-) des anderen Unternehmens nachweisen, dass er auf dessen Mittel tatsächlich zugreifen kann. In dieser Eigenerklärung verpflichtet sich das Unternehmen für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Soweit der Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, muss er dieses andere Unternehmen bereits im Angebot die Verpflichtungserklärung (Formblatt Anlage B) sowie Name und Anschrift für die Eignungsnachweise benennen (Formblatt Anlage B) als auch die erforderlichen Nachweise und auf den jeweiligen Formblättern (Formblatt Anlage B) mit dem Angebot vorlegen.
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Erfüllt das Unternehmen die Eignungsanforderungen nicht oder wäre es nach § 123 GWB auszuschließen, so hat der Bieter das Unternehmen zu ersetzen. Wäre das Unternehmen nach § 124 GWB fakultativ auszuschließen, so hat der Bieter das Unternehmen mit Fristsetzung zu ersetzen.
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Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften der Bieter und der Unternehmer entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsausführung gemeinsam.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151-12-5816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 223-463847 (2017-11-16)