Übernahme, Behandlung und Verwertung von Straßenkehricht
In Teilgebieten der Landeshauptstadt Mainz erfolgt nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung eine Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen durch den Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz.
Das anfallende Kehrgut (Abfallschlüssel-Nr.: 200303) aus der maschinellen Reinigung soll auch zukünftig, in Verbindung mit einer fachgemäßen Aufbereitung, der stofflichen bzw. thermischen Verwertung zugeführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-10.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2017-05-10
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Auftragsbekanntmachung
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