Übernahme, Transport sowie Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) des in der Hansestadt Wismar anfallenden Klärschlamms ab dem 01.01.2018

Hansestadt Wismar – Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb

Gegenstand der Leistung ist die Übernahme, der Transport und die Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) des in der Hansestadt Wismar anfallenden Klärschlamms ab dem 01.01.2018. Es fallen jährlich ca. 4.000-5.200 Mg Klärschlamm an.
Die Entsorgung umfasst ggf. auch die Verwertung bzw. Beseitigung aller bei der Behandlung anfallenden Abfälle oder sonstigen Stoffe.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-11 Auftragsbekanntmachung
2018-01-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Übernahme, der Transport und die Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) des in der Hansestadt Wismar anfallenden Klärschlamms ab dem 01.01.2018. Es fallen jährlich ca. 4.000-5.200 Mg Klärschlamm an. Die Entsorgung umfasst ggf. auch die Verwertung bzw. Beseitigung aller bei der Behandlung anfallenden Abfälle oder sonstigen Stoffe.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordwestmecklenburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hansestadt Wismar – Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
Postanschrift: Werftstraße 1
Postleitzahl: 23966
Postort: Wismar
Kontakt
Internetadresse: http://www.evb-wismar.de 🌏
E-Mail: uwaesch@evb-hwi.de 📧
Fax: +49 3841749500 📠
URL der Dokumente: http://www.evb-wismar.de/de/bekanntmachungen/ausschreibungen/oeffentliche_ausschreibungen_und_vergabe-infos 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-16 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 155-322173
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
An der Öffnung der Angebote nehmen mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers teil. Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Übernahme, der Transport und die Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) des in der Hansestadt Wismar anfallenden Klärschlamms ab dem 01.01.2018. Es fallen jährlich ca. 4.000-5.200 Mg Klärschlamm an.
Die Entsorgung umfasst ggf. auch die Verwertung bzw. Beseitigung aller bei der Behandlung anfallenden Abfälle oder sonstigen Stoffe.
Die Ausschreibung erfolgt standort-, technik- und verfahrensoffen.
Die Abfallentsorgung umfasst die ordnungsgemäße und rechtskonforme Übernahme, den Transport und die Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) des dem Auftragnehmer vom Auftraggeber überlassenen Klärschlamms (einschl. ggf. der ordnungsgemäßen und rechtskonformen Verwertung und Beseitigung aller weiteren ggf. aus der Behandlung resultierenden Abfälle).
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit des Vertrages zweimal durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer jeweils um 12 Monate zu verlängern. Die Erklärung über die Ausübung des Optionsrechts muss dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraumes schriftlich zugehen (vgl. § 22 Abs. 2 und 3 Entsorgungsvertrag gemäß Vergabeunterlagen).
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit des Vertrages zweimal durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer jeweils um 12 Monate zu verlängern. Die Erklärung über die Ausübung des Optionsrechts muss dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraumes schriftlich zugehen (vgl. § 22 Abs. 2 und 3 Entsorgungsvertrag gemäß Vergabeunterlagen).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Wismar (Kläranlage Wismar-Wendorf).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschl. Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses;
— ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft;
— Eigenerklärung des Bieters, dass
* er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
* er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat;
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes(MiLoG);
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— Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 15 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagenbeizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen;
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— Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikats-Nr. bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder beim Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V. anzugeben.
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2. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
— Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate);
von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist;
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO;
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters.
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— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mindestens 5 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden und mindestens 1 000000 EUR für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also zweifachmaximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsschein erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung. Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
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2. Auf Verlangen sind zusätzlich vorzulegen:
— Nachweis einer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung; statt einer Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorgenachgewiesen werden.
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV;
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auch vom Unterauftragnehmer.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen verfügen wird;
— ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist;
— Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
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* Nennung des Auftraggebers und des Anspruchspartners (mit Tel.),
* Beschreibung des Leistungsumfangs,
* Auftragssumme (netto),
* Ausführungszeitraum.
— Nachweis über die Zertifizierung gemäß § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen.
— Angaben zum Entsorgungskonzept einschl.
* dem Gesamtkonzept der Leistungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit);
* der technischen Ausrüstung des Unternehmens;
* den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung;
* der technischen Leitung des Unternehmens;
* der/den vorgesehenen Entsorgungsanlage/n bzw. dem/den Verwertungsverfahren mit Bezeichnung/ Name der Entsorgungsanlage/n bzw. des/der Verwertungsverfahren/s, Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des Betreibers/ Verantwortlichen der Anlage/ des Verfahrens, Anlagen-/Verfahrenstyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie Angaben der für die Abfälle des Auftraggebers zur Nutzung vor-gesehenen Mengen in Mg/a (Formular F10);
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* dem vorgesehenen Ausfallverbund;
* der Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland, falls vorgesehene Anlagen / Verfahren zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen.
2. Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind vorzulegen:
— Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen;
— verbindliche Erklärung der Entsorgungsanlage/n bzw. des für das Verwertungsverfahren Verantwortlichen zur Annahme oder Verwertung oder Beseitigung des Klärschlamms sowie des Ausfallverbundes für den gesamten Leistungszeitraum. Die Erklärung hat Angaben über die zu verwertende/beseitigende Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Entsorgungs-/Verwertungsvertrages bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten;
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— Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage/n bzw. für das Verwertungsverfahren (einschl. des Ausfallverbundes), aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden Abfälle hervorgehen;
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— Angaben zur Übernahme, Transport, Verwertung von Klärschlamm der letzten drei Jahre;
— Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden;
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben, Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch vom Unterauftragnehmer.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Hansestadt Wismar – Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Werftstraße 1.
Zusätzliche Informationen:
An der Öffnung der Angebote nehmen mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers teil. Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Wäsch
Dokumente URL: http://www.evb-wismar.de/de/bekanntmachungen/ausschreibungen/oeffentliche_ausschreibungen_und_vergabe-infos 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160 📞
Fax: +49 3855884855817 📠
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, ber. S. 3245), zuletzt geändert am 08.07.2017 (BGBl. I S. 2739), Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die o.g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Quelle: OJS 2017/S 155-322173 (2017-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Übernahme, der Transport und die Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) des in der Hansestadt Wismar anfallenden Klärschlamms ab dem 1.1.2018. Es fallen jährlich ca. 4.000-5.200 Mg Klärschlamm an. Die Entsorgung umfasst ggf. auch die Verwertung bzw. Beseitigung aller bei der Behandlung anfallenden Abfälle oder sonstigen Stoffe.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 013-026636
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 155-322173
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/29/EU, § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 der Vergabeverordnung abgesehen. Aus formular technischen Gründen wird unter II.1.7) als Gesamtwert 1,00 € und unter V.2.4) als Auftragswert 0.01 € eingetragen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Übernahme, der Transport und die Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) des in der Hansestadt Wismar anfallenden Klärschlamms ab dem 1.1.2018. Es fallen jährlich ca. 4.000-5.200 Mg Klärschlamm an.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-04 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Telefon: +49 3855885164 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, ber. S. 3245), zuletzt geändert am 30.10.2017 (BGBl. I S. 3618), Anwendung.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die o.g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Fax: +49 3855884855817 📠
Quelle: OJS 2018/S 013-026636 (2018-01-18)