Die Stadt Schwabach beabsichtigt in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung und Verwertung von Altkleidern im Stadtgebiet zum 1.4.2018 neu zu vergeben. Die Altkleidererfassung in der Stadt Schwabach soll wie bislang über das kommunale Bringsystem (Recyclinghof und Containerstandplätze) erfolgen. In unregelmäßigen Abständen finden auch Straßensammlungen für Altkleidung durch karitative Organisationen statt. Die Erfassung, Übernahme, Transport und Vermarktung der Altkleidermengen der Stadt Schwabach ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich: — Gestellung der Sammelbehälter für Altkleider am Recyclinghof und den Container-standplätzen des Vertragsgebiets. — Übernahme der Altkleider vom Recyclinghof und den Containerstandplätzen inkl. Transport und Verwiegung / Massenfeststellung. — Vorbereitung der Altkleider zur Vermarktung. — Vermarktung der Altkleider.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Referenznummer: 271017
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Schwabach beabsichtigt in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung und Verwertung von Altkleidern im Stadtgebiet zum 1.4.2018 neu zu vergeben.
Die Altkleidererfassung in der Stadt Schwabach soll wie bislang über das kommunale Bringsystem (Recyclinghof und Containerstandplätze) erfolgen.
In unregelmäßigen Abständen finden auch Straßensammlungen für Altkleidung durch karitative Organisationen statt.
Die Erfassung, Übernahme, Transport und Vermarktung der Altkleidermengen der Stadt Schwabach ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
— Gestellung der Sammelbehälter für Altkleider am Recyclinghof und den Container-standplätzen des Vertragsgebiets.
— Übernahme der Altkleider vom Recyclinghof und den Containerstandplätzen inkl.
Transport und Verwiegung / Massenfeststellung.
— Vorbereitung der Altkleider zur Vermarktung.
— Vermarktung der Altkleider.
Die Stadt Schwabach beabsichtigt in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung und Verwertung von Altkleidern im Stadtgebiet zum 1.4.2018 neu zu vergeben.
Die Altkleidererfassung in der Stadt Schwabach soll wie bislang über das kommunale Bringsystem (Recyclinghof und Containerstandplätze) erfolgen.
In unregelmäßigen Abständen finden auch Straßensammlungen für Altkleidung durch karitative Organisationen statt.
Die Erfassung, Übernahme, Transport und Vermarktung der Altkleidermengen der Stadt Schwabach ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
— Gestellung der Sammelbehälter für Altkleider am Recyclinghof und den Container-standplätzen des Vertragsgebiets.
— Übernahme der Altkleider vom Recyclinghof und den Containerstandplätzen inkl.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Schwabach, Referat für Stadtplanung und Bauwesen, Vergabestelle
Postanschrift: Albrecht-Achilles-Str. 6/8
Postleitzahl: 91126
Postort: Schwabach
Kontakt
Internetadresse: http://www.schwabach.de🌏
E-Mail: vergabestelle@schwabach.de📧
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutsche-evergabe.de🌏
Die Stadt Schwabach beabsichtigt in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung und Verwertung von Altkleidern im Stadtgebiet zum 1.4.2018 neu zu vergeben.
Die Altkleidererfassung in der Stadt Schwabach soll wie bislang über das kommunale Bringsystem (Recyclinghof und Containerstandplätze) erfolgen.
In unregelmäßigen Abständen finden auch Straßensammlungen für Altkleidung durch karitative Organisationen statt.
Die Erfassung, Übernahme, Transport und Vermarktung der Altkleidermengen der Stadt Schwabach ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
— Gestellung der Sammelbehälter für Altkleider am Recyclinghof und den Container-standplätzen des Vertragsgebiets.
— Übernahme der Altkleider vom Recyclinghof und den Containerstandplätzen inkl.
Der AN hat an den 46 angegebenen Sammelstellen im Stadtgebiet sowie dem Recyclinghof die dort jeweils erforderliche Anzahl (insg. 64 Stk.) an Sammelbehältern für die dort erfassten Altkleidermengen zu stellen und diese in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand zu halten.
Der AN hat an den 46 angegebenen Sammelstellen im Stadtgebiet sowie dem Recyclinghof die dort jeweils erforderliche Anzahl (insg. 64 Stk.) an Sammelbehältern für die dort erfassten Altkleidermengen zu stellen und diese in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand zu halten.
Altkleidercontainer nachfolgend beschriebener Bauart sind einzusetzen:
— Einwurf über Kippklappe oder Schüttschwinge,
— CE-Kennzeichnung der Container,
— Türverschluss, abschließbar inkl. Sicherung durch Schloss,
— Stellfläche Container maximal: Breite ca. 1,2 m, Tiefe ca. 1,2 m,
— Schutz gegen eindringendes Regenwasser (z.B. Regenableitblech oberhalb der Tür).
Der AN hat an den angegebenen Sammelstellen im Stadtgebiet die dort erfassten Altkleidermengen zu übernehmen, zu verwiegen und an die vom AN vorgesehenen Verwertung- / Vermarktungseinrichtung abzutransportieren.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 578 040 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerungsrecht des Auftraggebers zweimal um jeweils ein Jahr (insgesamt dann maximal 4 Jahre).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 91126 Schwabach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Verwertung und Beseitigung unterliegt den Anforderungen des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG) sowie der EG-Abfallverbringungsverordnung (EG AbfVer-brV).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Vergabestelle.
Zusätzliche Informationen: Keine Anwesenheit zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Schwabach beabsichtigt in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung und Verwertung von Altkleidern im Stadtgebiet zum 1.4.2018 neu zu vergeben.
Die Altkleidererfassung in der Stadt Schwabach soll wie bislang über das kommunale Bringsystem (Recyclinghof und Containerstandplätze) erfolgen.
In unregelmäßigen Abständen finden auch Straßensammlungen für Altkleidung durch karitative Organisationen statt.
Die Erfassung, Übernahme, Transport und Vermarktung der Altkleidermengen der Stadt Schwabach ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
— Gestellung der Sammelbehälter für Altkleider am Recyclinghof und den Container-standplätzen des Vertragsgebiets,
— Übernahme der Altkleider vom Recyclinghof und den Containerstandplätzen inkl. Transport und Verwiegung / Massenfeststellung,
— Vorbereitung der Altkleider zur Vermarktung,
— Vermarktung der Altkleider.
Die Stadt Schwabach beabsichtigt in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung und Verwertung von Altkleidern im Stadtgebiet zum 1.4.2018 neu zu vergeben.
Die Altkleidererfassung in der Stadt Schwabach soll wie bislang über das kommunale Bringsystem (Recyclinghof und Containerstandplätze) erfolgen.
In unregelmäßigen Abständen finden auch Straßensammlungen für Altkleidung durch karitative Organisationen statt.
Die Erfassung, Übernahme, Transport und Vermarktung der Altkleidermengen der Stadt Schwabach ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
— Gestellung der Sammelbehälter für Altkleider am Recyclinghof und den Container-standplätzen des Vertragsgebiets,
— Übernahme der Altkleider vom Recyclinghof und den Containerstandplätzen inkl. Transport und Verwiegung / Massenfeststellung,
— Vorbereitung der Altkleider zur Vermarktung,
— Vermarktung der Altkleider.
Gesamtwert des Auftrags: 463 965 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Gestellung der Sammelbehälter für Altkleider am Recyclinghof und den Container-standplätzen des Vertragsgebiets,
— Übernahme der Altkleider vom Recyclinghof und den Containerstandplätzen inkl. Transport und Verwiegung / Massenfeststellung,
— Vorbereitung der Altkleider zur Vermarktung,
Der AN hat an den 46 angegebenen Sammelstellen im Stadtgebiet sowie dem Recyclinghof die dort jeweils erforderliche Anzahl (insg. 64 St.) an Sammelbehältern für die dort erfassten Altkleidermengen zu stellen und diese in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand zu halten.
Der AN hat an den 46 angegebenen Sammelstellen im Stadtgebiet sowie dem Recyclinghof die dort jeweils erforderliche Anzahl (insg. 64 St.) an Sammelbehältern für die dort erfassten Altkleidermengen zu stellen und diese in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand zu halten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 91126 Schwabach
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt § 134 Informations- und Wartepflicht.