— Containergestellung an der Übergabestelle des Auftraggebers bei der Fa. Russ GmbH, Otto-Hahn-Str. 26, 89231 Neu-Ulm; — Transport zur Behandlungsanlage des Auftragnehmers; — fachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung und/oder Kompostierung von ca. 2 400 t Bioabfall pro Jahr in einer genehmigten Behandlungsanlage; — Trennung und fachgerechte Entsorgung von anfallenden Stör- und Reststoffen; — ordnungsgemäße Verwertung von Kompost und/oder Gärresten bzw. Vermarktung von Erzeugnissen aus dem Bioabfall.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Kurze Beschreibung:
— Containergestellung an der Übergabestelle des Auftraggebers bei der Fa. Russ GmbH, Otto-Hahn-Str. 26, 89231 Neu-Ulm;
— Transport zur Behandlungsanlage des Auftragnehmers;
— fachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung und/oder Kompostierung von ca. 2 400 t Bioabfall pro Jahr in einer genehmigten Behandlungsanlage;
— Trennung und fachgerechte Entsorgung von anfallenden Stör- und Reststoffen;
— ordnungsgemäße Verwertung von Kompost und/oder Gärresten bzw. Vermarktung von Erzeugnissen aus dem Bioabfall.
— Containergestellung an der Übergabestelle des Auftraggebers bei der Fa. Russ GmbH, Otto-Hahn-Str. 26, 89231 Neu-Ulm;
— Transport zur Behandlungsanlage des Auftragnehmers;
— fachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung und/oder Kompostierung von ca. 2 400 t Bioabfall pro Jahr in einer genehmigten Behandlungsanlage;
— Trennung und fachgerechte Entsorgung von anfallenden Stör- und Reststoffen;
— ordnungsgemäße Verwertung von Kompost und/oder Gärresten bzw. Vermarktung von Erzeugnissen aus dem Bioabfall.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Neu-Ulm
Postanschrift: Augsburger Straße 15
Postleitzahl: 89231
Postort: Neu-Ulm
Kontakt
Internetadresse: http://www.neu-ulm.de🌏
E-Mail: j.gerhardt@neu-ulm.de📧
Telefon: +49 731/7050-6601📞
Fax: +49 731/7050-6699 📠
URL der Dokumente: http://nu.neu-ulm.de/de/wirtschaft/ausschreibungen/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-01-05 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-07 📅
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 005-006853
ABl. S-Ausgabe: 5
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Containergestellung an der Übergabestelle des Auftraggebers bei der Fa. Russ GmbH, Otto-Hahn-Str. 26, 89231 Neu-Ulm;
— Transport zur Behandlungsanlage des Auftragnehmers;
— fachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung und/oder Kompostierung von ca. 2 400 t Bioabfall pro Jahr in einer genehmigten Behandlungsanlage;
— Trennung und fachgerechte Entsorgung von anfallenden Stör- und Reststoffen;
— ordnungsgemäße Verwertung von Kompost und/oder Gärresten bzw. Vermarktung von Erzeugnissen aus dem Bioabfall.
Ca. 2 400 t Bioabfall pro Jahr.
Beschreibung der Verlängerungen:
Sofern Auftraggeber oder Auftragnehmer nicht der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von 12 Monaten widersprechen, verlängert sich die Laufzeit um 2 Jahre bis zum 31.12. 2022.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Die Unterlagen können auch per E-Mail unter baubetriebshof@neu-ulm.de als PDF-Dateien angefordert werden. Alle weiteren und / oder zusätzlichen Informationen für Bieter erhalten Sie in diesem Fall ebenfalls per E-Mail. Bei einem direkten Download der Unterlagen von der angegebenen Internetseite empfehlen wir, diese Seite bis zum Ende der Angebotsphase regelmäßig im Hinblick auf ggf. weitere und / oder zusätzliche Informationen zu besuchen.
Die Unterlagen können auch per E-Mail unter baubetriebshof@neu-ulm.de als PDF-Dateien angefordert werden. Alle weiteren und / oder zusätzlichen Informationen für Bieter erhalten Sie in diesem Fall ebenfalls per E-Mail. Bei einem direkten Download der Unterlagen von der angegebenen Internetseite empfehlen wir, diese Seite bis zum Ende der Angebotsphase regelmäßig im Hinblick auf ggf. weitere und / oder zusätzliche Informationen zu besuchen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern – Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89/2176-2411📞
Fax: +49 89/2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 005-006853 (2017-01-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu II.1.7 und V.2.4
Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltauswirkung des Transports
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Gewichtung des Preises: 85
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-18 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu II.1.7 und V.2.4
Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).