Übernahme und Behandlung der Bio- und Grünabfälle des Kreises Viersen

Kreis Viersen, vertreten durch ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen

Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme und Behandlung der Bio- und Grünabfälle des Kreises Viersen, einschließlich des Betriebs mindestens einer Übernahmestelle sowie gegebenenfalls des Nachtransports.
Mit „Behandlung“ wird im Sinne der vorliegenden Ausschreibung Folgendes bezeichnet: Die Entsorgung einschließlich vorläufiger Verfahren wie der möglichen Aufbereitung (z. B. Shreddern, Sieben) und einschließlich der endgültigen Verwertung in einer Verwertungsanlage sowie einschließlich der Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Rest- und Störstoffe und der Verwertung bzw. Vermarktung der Outputströme (Biogas, Gärreste und/oder Kompost etc.).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-16 Auftragsbekanntmachung
2017-05-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-01-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme und Behandlung der Bio- und Grünabfälle des Kreises Viersen, einschließlich des Betriebs mindestens einer Übernahmestelle sowie gegebenenfalls des Nachtransports. Mit „Behandlung“ wird im Sinne der vorliegenden Ausschreibung Folgendes bezeichnet: Die Entsorgung einschließlich vorläufiger Verfahren wie der möglichen Aufbereitung (z. B. Shreddern, Sieben) und einschließlich der endgültigen Verwertung in einer Verwertungsanlage sowie einschließlich der Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Rest- und Störstoffe und der Verwertung bzw. Vermarktung der Outputströme (Biogas, Gärreste und/oder Kompost etc.).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Viersen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Viersen, vertreten durch ABV – Abfallbetrieb des Kreises Viersen
Postanschrift: Rathausmarkt 3
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-viersen.de 🌏
E-Mail: bruno.liedgens@kreis-viersen.de 📧
Telefon: +49 2162391211 📞
Fax: +49 2162391222 📠
URL der Dokumente: https://www.infaisfm.de/owncloud/s/tlBRLgeqbrLP2Bz 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-16 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-21 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 015-023783
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
1.) Weil die Vergabeunterlagen (=„VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BI“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang zu prüfen,ob BI veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BI herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BI ändern und/oder ergänzen ggf. – abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. 2.) Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Angebotsschreiben-Formulars ist (siehe VU). 3.) Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I der VU noch näher konkretisiert werden und für die in den VU (Teil III) z.T. Formblätter enthalten sind: — Angaben zum Bieter/ zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft; — Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; — Liste mit Angaben zu Übernahmestelle(n) sowie zu Behandlungsanlage(n) inkl. Angabe des Behandlungsverfahrens einschl. Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtliche Zulässigkeit der angegebenen Anlage(n) sowie Eigenerklärung zur Anlagenverfügbarkeit; — Dokumentation der Transportroute(n); — Falls sich ein Bieter/Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftl./finanz. sowie der techn./berufl. Leistungsfähigkeit nach näherer Maßgabe des § 47 VgV der Kapazitäten eines/mehrerer anderer Unternehmen („Drittunternehmen“ = „DU“) bedienen will, zusätzlich: Nachweis gem. § 47 VgV; Auszug für das jeweilige (=„jew.“) DU aus dem Handels- oder Berufsregister; Eigenerklärung des jew. DU zu Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflicht; Eigenerklärung des jew. DU zum Gesamtumsatz; Eigenerklärung des jew. DU über seinen jew. Umsatz hinsichtlich der Leistung Entsorgung von Abfällen; Für jedes Los, für das sich der AN eines DU bedienen will: Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentl. Leistungen mind. bezogen auf das Betreiben einer Übernahmestelle und die Behandlung der jew. Abfälle, jew. mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öfftl./priv. Leistungsempfängers, bzgl. der von der Eignungsleihe konkret betroffenen Teilleistung; Erklärung des jew. DU über die Übernahme einer gemeinsamen Haftung; Eigenerklärung des jew. DU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; — Sollte für eine/mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen/mehrere Nachunternehmer („NU“) einzusetzen, zusätzlich: Auszug für den jew. NU aus dem Handels- oder Berufsregister; Eigenerklärung des jew. NU zum Gesamtumsatz; Eigenerklärung des jew. NU zum Umsatz bzgl. der auszuführenden Teilleistung(en); Für jedes Los, für das sich der AN eines NU bedienen will: Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentl. Leistungen mind. bezogen auf das Betreiben einer Übernahmestelle und die Behandlung der jew. Abfälle, jew. mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öfftl./priv. Leistungsempfängers, bzgl. der vom jew. NU konkret auszuführende(n) Teilleistung(en); Eigenerklärung des jew. NU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Eigenerklärung des jew. NU zu Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflicht; — Sollte der AN NU einsetzen wollen, zusätzlich: NU-Liste; Angaben zum jew. NU; Verpflichtungserklärung des jew. NU zu Tariftreue und Mindestentlohnung; — Ggf. „Erklärung der Bietergemeinschaft“; — Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung; — Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW; — Ggf: Eigenerklärung des Betreffenden über die Unbeachtlichkeit eines Ausschlussgrundes; — Ggf: Eigenerklärung des Betreffenden über die Selbstreinigung; — ggf. Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufigen Beleg.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme und Behandlung der Bio- und Grünabfälle des Kreises Viersen, einschließlich des Betriebs mindestens einer Übernahmestelle sowie gegebenenfalls des Nachtransports.
Mit „Behandlung“ wird im Sinne der vorliegenden Ausschreibung Folgendes bezeichnet: Die Entsorgung einschließlich vorläufiger Verfahren wie der möglichen Aufbereitung (z. B. Shreddern, Sieben) und einschließlich der endgültigen Verwertung in einer Verwertungsanlage sowie einschließlich der Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Rest- und Störstoffe und der Verwertung bzw. Vermarktung der Outputströme (Biogas, Gärreste und/oder Kompost etc.).
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Bezeichnung des Loses: Bioabfall
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses ist die Übernahme und Behandlung des Bioabfalls des Kreises Viersen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit kann durch den AG einmalig um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption). Ergänzendes zu der Verlängerungsoption und ihren Untervarianten unter Ziffer II.2.11) dieser Bekanntmachung.
Beschreibung der Optionen:
1.) Für den Fall, dass der AN beabsichtigt, ein sich auf beide Lose erstreckendes Angebot abzugeben, kann der AN hieraus sich womöglich ergebende Synergieeffekte nutzen und muss der AN – zusätzlich zu den Angeboten von Los 1 und Los 2 – auch folgende Alternativposition anbieten, die sich auf die Abfallarten und Leistungsbestandteile beider Lose zusammen erstreckt:
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Übernahme sowohl von Bioabfall als auch von Grünabfall sowie Behandlung der Abfälle, jeweils nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber wird im Rahmen der Wertung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen entscheiden,
— ob er den Zuschlag auf das mindestbietende Angebot für Los 1 und auf das mindestbietende Angebot für Los 2 jeweils separat erteilen wird, oder
— ob er den Zuschlag stattdessen auf das mindestbietende Angebot für die Alternativposition erteilen wird.
2.) Ergänzendes zu der Verlängerungsoption und ihren Untervarianten [vgl. Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung]: Entscheidet sich der AG dazu, von der Verlängerungsoption Gebrauch zu machen, gilt Folgendes:
— Untervariante a): Der AG kann von der Verlängerungsoption in der Weise Gebrauch machen, dass die Leistungszeit um ein Jahr verlängert wird, ohne dass sich der Leistungsgegenstand ändert;
— Untervariante b): Alternativ kann der AG von der Verlängerungsoption auch in der Weise Gebrauch machen, dass die Leistungszeit um ein Jahr verlängert wird und sich für den Verlängerungszeitraum hinsichtlich des Leistungsgegenstandes nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen folgende Abweichungen ergeben:
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— Teilströme des Bio- und / oder Grünabfalls werden durch die kreisangehörigen Kommunen bzw. durch deren beauftragte Entsorgungsunternehmen an einer durch den AG betriebenen Übernahmestelle angeliefert. Für diese Teilströme muss der AN keine Übernahmestellen mehr zur Verfügung stellen und auch keine Übernahmeleistungen mehr erbringen;
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— Der AN hat diese Teilströme des Bio- und Grünabfalls an der Übernahmestelle des AG abzuholen (Teilleistung Abholung). Auch der Nachtransport dieser Teilströme des Bio- und Grünabfalls von der Übernahmsstelle des AG zur Behandlungsanlage des AN erfolgt durch den AN.
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In Untervariante b) gelten spezielle Vorgaben, die gemäß den Vergabeunterlagen geregelt sind.
Bezeichnung des Loses: Grünabfall
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses ist die Übernahme und Behandlung des Grünabfalls des Kreises Viersen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Viersen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister.
Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister – bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR je Schadensfall, die für mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat,
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b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.2),
c) Für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt: Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung Entsorgung der jeweiligen Abfälle, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, namentlich Los 1: von Bioabfall, Los 2: von Grünabfall (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.2).
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Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.10);
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.2);
— Für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Entsorgung der jeweiligen Abfälle, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, namentlich Los 1: von Bioabfall, Los 2: von Grünabfall, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.2).
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Mindeststandards:
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat,
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b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.2),
c) Für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt: Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung Entsorgung der jeweiligen Abfälle, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, namentlich Los 1: von Bioabfall, Los 2: von Grünabfall (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.2)
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Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.10);
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.2);
— Für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Entsorgung der jeweiligen Abfälle, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, namentlich Los 1: von Bioabfall, Los 2: von Grünabfall, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.2).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt, in den letzten drei Jahren mindestens bezogen auf
— das Betreiben einer oder mehrerer Übernahmestelle(n) namentlich Los 1: für insgesamt mindestens 25 000 Mg/a Abfälle, Los 2: für insgesamt mindestens 7 000 Mg/a Abfälle, und
— die Behandlung der jeweiligen Abfälle, namentlich Los 1: von mindestens 25 000 Mg/a Bioabfall, Los 2: von mindestens 7 000 Mg/a Grünabfall oder Bioabfall.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt: Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf
— die Behandlung der jeweiligen Abfälle, namentlich Los 1: von mindestens 25 000 Mg/a Bioabfall, Los 2: von mindestens 7 000 Mg/a Grünabfall oder Bioabfall,
jeweils mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III, Formblätter III.3.3.1 bis III.3.3.2).
Mindeststandards:
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt, in den letzten drei Jahren mindestens bezogen auf
— das Betreiben einer oder mehrerer Übernahmestelle(n) namentlich Los 1: für insgesamt mindestens 25 000 Mg/a Abfälle, Los 2: für insgesamt mindestens 7 000 Mg/a Abfälle, und
— die Behandlung der jeweiligen Abfälle, namentlich Los 1: von mindestens 25 000 Mg/a Bioabfall, Los 2: von mindestens 7 000 Mg/a Grünabfall oder Bioabfall.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt: Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf
— die Behandlung der jeweiligen Abfälle, namentlich Los 1: von mindestens 25 000 Mg/a Bioabfall, Los 2: von mindestens 7 000 Mg/a Grünabfall oder Bioabfall,
jeweils mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III, Formblätter III.3.3.1 bis III.3.3.2).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.infaisfm.de/owncloud/s/tlBRLgeqbrLP2Bz 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH
Postanschrift: Beckumer Straße 36
Postort: Ahlen
Postleitzahl: 59229
Telefon: +49 2382964-516 📞
E-Mail: oelgemoeller@infa.de 📧
Fax: +49 2382964-600 📠
Land: Warendorf 🏙️
Internetadresse: http://www.infa.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Viersen, Submissionsstelle des Kreises Viersen, Amt für Finanzen
E-Mail: rita.ruminski@kreis-viersen.de 📧
Land: Viersen 🏙️
Internetadresse: www.kreis-viersen.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1.) Weil die Vergabeunterlagen (=„VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BI“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang zu prüfen,ob BI veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BI herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BI ändern und/oder ergänzen ggf. – abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU.
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2.) Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Angebotsschreiben-Formulars ist (siehe VU).
3.) Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I der VU noch näher konkretisiert werden und für die in den VU (Teil III) z.T. Formblätter enthalten sind:
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— Angaben zum Bieter/ zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft;
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;
— Liste mit Angaben zu Übernahmestelle(n) sowie zu Behandlungsanlage(n) inkl. Angabe des Behandlungsverfahrens einschl. Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtliche Zulässigkeit der angegebenen Anlage(n) sowie Eigenerklärung zur Anlagenverfügbarkeit;
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— Dokumentation der Transportroute(n);
— Falls sich ein Bieter/Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftl./finanz. sowie der techn./berufl. Leistungsfähigkeit nach näherer Maßgabe des § 47 VgV der Kapazitäten eines/mehrerer anderer Unternehmen („Drittunternehmen“ = „DU“) bedienen will, zusätzlich: Nachweis gem. § 47 VgV; Auszug für das jeweilige (=„jew.“) DU aus dem Handels- oder Berufsregister; Eigenerklärung des jew. DU zu Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflicht; Eigenerklärung des jew. DU zum Gesamtumsatz; Eigenerklärung des jew. DU über seinen jew. Umsatz hinsichtlich der Leistung Entsorgung von Abfällen; Für jedes Los, für das sich der AN eines DU bedienen will: Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentl. Leistungen mind. bezogen auf das Betreiben einer Übernahmestelle und die Behandlung der jew. Abfälle, jew. mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öfftl./priv. Leistungsempfängers, bzgl. der von der Eignungsleihe konkret betroffenen Teilleistung; Erklärung des jew. DU über die Übernahme einer gemeinsamen Haftung; Eigenerklärung des jew. DU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;
Mehr anzeigen
— Sollte für eine/mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen/mehrere Nachunternehmer („NU“) einzusetzen, zusätzlich: Auszug für den jew. NU aus dem Handels- oder Berufsregister; Eigenerklärung des jew. NU zum Gesamtumsatz; Eigenerklärung des jew. NU zum Umsatz bzgl. der auszuführenden Teilleistung(en); Für jedes Los, für das sich der AN eines NU bedienen will: Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentl. Leistungen mind. bezogen auf das Betreiben einer Übernahmestelle und die Behandlung der jew. Abfälle, jew. mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öfftl./priv. Leistungsempfängers, bzgl. der vom jew. NU konkret auszuführende(n) Teilleistung(en); Eigenerklärung des jew. NU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Eigenerklärung des jew. NU zu Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflicht;
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— Sollte der AN NU einsetzen wollen, zusätzlich: NU-Liste; Angaben zum jew. NU; Verpflichtungserklärung des jew. NU zu Tariftreue und Mindestentlohnung;
— Ggf. „Erklärung der Bietergemeinschaft“;
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung;
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW;
— Ggf: Eigenerklärung des Betreffenden über die
Unbeachtlichkeit eines Ausschlussgrundes;
Selbstreinigung;
— ggf. Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufigen Beleg.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
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Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
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Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 Nr. 2 GWB nicht ein.
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Quelle: OJS 2017/S 015-023783 (2017-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 015-023783
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme und Behandlung der Bio- und Grünabfälle des Kreises Viersen, einschließlich des Betriebs mindestens einer Übernahmestelle sowie gegebenenfalls des Nachtransports. Mit „Behandlung“ wird im Sinne der vorliegenden Ausschreibung Folgendes bezeichnet: Die Entsorgung einschließlich vorläufiger Verfahren wie der möglichen Aufbereitung (z. B. Shreddern, Sieben) und einschließlich der endgültigen Verwertung in einer Verwertungsanlage sowie einschließlich der Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Rest- und Störstoffe und der Verwertung bzw. Vermarktung der Outputströme (Biogas,Gärreste und/oder Kompost etc.).
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Gesamtwert des Auftrags: 9999999999999.99 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 096-189401
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 015-023783
ABl. S-Ausgabe: 96
Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag für die Lose 1 und 2 wurde auf das Angebot des Bieters für die (beide Lose umfassende) Alternativposition erteilt (siehe hierzu Vergabeunterlagen). Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen. Die Angabe unter V.2.3), ob es sich bei dem Auftragnehmer um ein KMU handelt, erfolgt mangels hinreichender Informationen diesbezüglich unverbindlich.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit „Behandlung“ wird im Sinne der vorliegenden Ausschreibung Folgendes bezeichnet: Die Entsorgung einschließlich vorläufiger Verfahren wie der möglichen Aufbereitung (z. B. Shreddern, Sieben) und einschließlich der endgültigen Verwertung in einer Verwertungsanlage sowie einschließlich der Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Rest- und Störstoffe und der Verwertung bzw. Vermarktung der Outputströme (Biogas,Gärreste und/oder Kompost etc.).
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Beschreibung der Optionen:
— 2 verschiedene Varianten einer einseitigen Verlängerungsoption durch den Auftraggeber
— Abgabe eines Alternativangebots, dass sich auf die Leistungen des Loses 1 und des Loses 2 erstreckt
(näheres siehe Vergabeunterlagen).

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Siehe Vergabeunterlagen
Gewichtung der Kosten: 100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-24 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag für die Lose 1 und 2 wurde auf das Angebot des Bieters für die (beide Lose umfassende) Alternativposition erteilt (siehe hierzu Vergabeunterlagen).
Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Die Angabe unter V.2.3), ob es sich bei dem Auftragnehmer um ein KMU handelt, erfolgt mangels hinreichender Informationen diesbezüglich unverbindlich.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
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Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten,
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kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 096-189401 (2017-05-16)