— Bedarfsgerechte Abholung von ordnungsgemäß verpackten – in Ausnahmefällen verpressten – künstlichen Mineralfasern (KMF) am Zwischenlager an der Deponie Asbach, — Transport der künstlichen Mineralfasern (KMF) zum Entsorgungsort, — Evtl. Behandlung der Abfälle vor der Deponierung d. h. falls notwendig Verpressung der künstlichen Mineralfasern (KMF), — Ordnungsgemäße Entsorgung der künstlichen Mineralfasern (KMF) in einer dafür zugelassenen Deponie, — Optional: Bedarfsgerechte Abholung von ordnungsgemäß verpackten asbesthaltigen Abfällen am Zwischenlager an der Deponie Asbach, Transport der asbesthaltigen Abfälle sowie ordnungsgemäße Entsorgung der asbesthaltigen Abfälle in einer dafür zugelassenen Deponie.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Kurze Beschreibung:
— Bedarfsgerechte Abholung von ordnungsgemäß verpackten – in Ausnahmefällen verpressten – künstlichen Mineralfasern (KMF) am Zwischenlager an der Deponie Asbach,
— Transport der künstlichen Mineralfasern (KMF) zum Entsorgungsort,
— Evtl. Behandlung der Abfälle vor der Deponierung d. h. falls notwendig Verpressung der künstlichen Mineralfasern (KMF),
— Ordnungsgemäße Entsorgung der künstlichen Mineralfasern (KMF) in einer dafür zugelassenen Deponie,
— Optional: Bedarfsgerechte Abholung von ordnungsgemäß verpackten asbesthaltigen Abfällen am Zwischenlager an der Deponie Asbach, Transport der asbesthaltigen Abfälle sowie ordnungsgemäße Entsorgung der asbesthaltigen Abfälle in einer dafür zugelassenen Deponie.
— Bedarfsgerechte Abholung von ordnungsgemäß verpackten – in Ausnahmefällen verpressten – künstlichen Mineralfasern (KMF) am Zwischenlager an der Deponie Asbach,
— Transport der künstlichen Mineralfasern (KMF) zum Entsorgungsort,
— Evtl. Behandlung der Abfälle vor der Deponierung d. h. falls notwendig Verpressung der künstlichen Mineralfasern (KMF),
— Ordnungsgemäße Entsorgung der künstlichen Mineralfasern (KMF) in einer dafür zugelassenen Deponie,
— Optional: Bedarfsgerechte Abholung von ordnungsgemäß verpackten asbesthaltigen Abfällen am Zwischenlager an der Deponie Asbach, Transport der asbesthaltigen Abfälle sowie ordnungsgemäße Entsorgung der asbesthaltigen Abfälle in einer dafür zugelassenen Deponie.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rottal-Inn
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsverband (AWV) Isar-Inn
Postanschrift: Karl-Rolle-Straße 43
Postleitzahl: 84307
Postort: Eggenfelden
Kontakt
Internetadresse: http://www.awv-isar-inn.de🌏
E-Mail: hans.kaufmann@awv-isar-inn.de📧
Fax: +49 8721961299 📠
URL der Dokumente: http://www.awv-isar-inn.de/ausschreibungen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-20 📅
Datum des Beginns: 2018-04-15 📅
Datum des Endes: 2021-04-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 244-509623
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Bedarfsgerechte Abholung von ordnungsgemäß verpackten – in Ausnahmefällen verpressten – künstlichen Mineralfasern (KMF) am Zwischenlager an der Deponie Asbach,
— Transport der künstlichen Mineralfasern (KMF) zum Entsorgungsort,
— Evtl. Behandlung der Abfälle vor der Deponierung d. h. falls notwendig Verpressung der künstlichen Mineralfasern (KMF),
— Ordnungsgemäße Entsorgung der künstlichen Mineralfasern (KMF) in einer dafür zugelassenen Deponie,
— Optional: Bedarfsgerechte Abholung von ordnungsgemäß verpackten asbesthaltigen Abfällen am Zwischenlager an der Deponie Asbach, Transport der asbesthaltigen Abfälle sowie ordnungsgemäße Entsorgung der asbesthaltigen Abfälle in einer dafür zugelassenen Deponie.
— Optional: Bedarfsgerechte Abholung von ordnungsgemäß verpackten asbesthaltigen Abfällen am Zwischenlager an der Deponie Asbach, Transport der asbesthaltigen Abfälle sowie ordnungsgemäße Entsorgung der asbesthaltigen Abfälle in einer dafür zugelassenen Deponie.
Künstliche Mineralfasern,
Ca. 300 Mg/a bis 450 Mg/a,
Davon sind etwa 5 % bereits verpresst (Mindestdichte 500 kg/m³),
Asbesthaltige Abfälle (optional),
Ca. 1 000 Mg/a bis 1 500 Mg/a.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 2 weitere Jahre, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 2 weitere Jahre, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Beschreibung der Optionen:
Containergestellung, Abholung, Transport und Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen sind optional anzubieten. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, diese Leistung zu beauftragen. Die Position wird nur bei Bedarf beauftragt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Eggenfelden
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Zu I.3. Die Unterlagen können auch per E-Mail unter hans.kaufmann@awv-isar-inn.de als PDF-Dateien angefordert werden. Alle weiteren und / oder zusätzlichen Informationen für Bieter erhalten Sie in diesem Fall ebenfalls per E-Mail. Bei einem direkten Download der Unterlagen von der angegebenen Internetseite empfehlen wir, diese Seite bis zum Ende der Angebotsphase regelmäßig im Hinblick auf ggf. weitere und / oder zusätzliche Informationen zu besuchen.
Zu I.3. Die Unterlagen können auch per E-Mail unter hans.kaufmann@awv-isar-inn.de als PDF-Dateien angefordert werden. Alle weiteren und / oder zusätzlichen Informationen für Bieter erhalten Sie in diesem Fall ebenfalls per E-Mail. Bei einem direkten Download der Unterlagen von der angegebenen Internetseite empfehlen wir, diese Seite bis zum Ende der Angebotsphase regelmäßig im Hinblick auf ggf. weitere und / oder zusätzliche Informationen zu besuchen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2411📞
Fax: +49 89 / 2176-2487 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 244-509623 (2017-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge