— Übernahme der Bioabfälle an der Übernahmeeinrichtung des Auftraggebers (Deponie Asbach-Malgersdorf);
— Ordnungsgemäße Vergärung (ggf. mit Nachkompostierung) von 2 x je 5 000 t Bioabfall pro Jahr, einschließlich der Entsorgung von anfallenden Fremd- und Reststoffen sowie Verwertung und Vermarktung von Gärresten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Abfallwirtschaftsverband (AWV) Isar-Inn
Postanschrift: Karl-Rolle-Straße 43
Postort: Eggenfelden
Postleitzahl: 84307
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Tahedl
E-Mail: hans.tahedl@awv-isar-inn.de📧
Fax: +49 8721961299 📠
Region: Rottal-Inn🏙️
URL: www.awv-isar-inn.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme und Vergärung von Bioabfall aus der Biotonne im Gebiet des AWV Isar-Inn”
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“— Übernahme der Bioabfälle an der Übernahmeeinrichtung des Auftraggebers (Deponie Asbach-Malgersdorf),
— Ordnungsgemäße Vergärung (ggf. mit...”
Kurze Beschreibung
— Übernahme der Bioabfälle an der Übernahmeeinrichtung des Auftraggebers (Deponie Asbach-Malgersdorf),
— Ordnungsgemäße Vergärung (ggf. mit Nachkompostierung) von 2 x je 5 000 t Bioabfall pro Jahr, einschließlich der Entsorgung von anfallenden Fremd- und Reststoffen sowie Verwertung und Vermarktung von Gärresten.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Rottal-Inn🏙️
Ort der Leistung: Dingolfing-Landau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: AWV Isar-Inn (Landkreise Rottal-Inn und Dingolfing-Landau)
Beschreibung der Beschaffung:
“— Übernahme der Bioabfälle an der Übernahmeeinrichtung des Auftraggebers (Deponie Asbach-Malgersdorf),
— Ordnungsgemäße Vergärung (ggf. mit...”
Beschreibung der Beschaffung
— Übernahme der Bioabfälle an der Übernahmeeinrichtung des Auftraggebers (Deponie Asbach-Malgersdorf),
— Ordnungsgemäße Vergärung (ggf. mit Nachkompostierung) von 5 000 t Bioabfall pro Jahr, einschließlich der Entsorgung von anfallenden Fremd- und Reststoffen sowie Verwertung und Vermarktung von Gärresten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 118-237260
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Übernahme und Vergärung von Bioabfall aus der Biotonne im Gebiet des AWV Isar-Inn”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Maier OHG
Postanschrift: Aham 27
Postort: Eiselfing
Postleitzahl: 83549
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rosenheim, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Zu II.1.7 und V.2.4:
Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2411📞
Fax: +49 89 / 2176-2487 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 166-378912 (2018-08-28)