Übernahme und Verwertung bzw. Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus der kommunalen Schadstoffsammlung innerhalb des Gelsenkirchener Stadtgebietes

Gelsendienste

Übernahme und Verwertung bzw. Beseitigung von gefährlichen Abfällen aus der kommunalen Schadstoffsammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-28 Auftragsbekanntmachung
2018-03-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Referenznummer: AC17122801GD
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Verwertung bzw. Beseitigung von gefährlichen Abfällen aus der kommunalen Schadstoffsammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gelsendienste
Postanschrift: Ebertstraße 30
Postleitzahl: 45879
Postort: Gelsenkirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.gelsendienste.de 🌏
E-Mail: alexander.cyrus@stadtwerke-gelsenkirchen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYY1YF2Z 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYY1YF2Z 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-28 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-30 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 250-527338
ABl. S-Ausgabe: 250
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1YF2Z

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 315 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Fraktionen werden durch qualifiziertes Fachpersonal vorsortiert und in zugelassenen Behältern verpackt.
Die Übernahme der Schadstoffe muss auf Abruf innerhalb 2 Werktagen erfolgen. Die gefährlichen Abfälle sind an den angegebenen Übergabepunkten abzuholen. Übergabepunkte sind die GELSENDIENSTE-Betriebshöfe Wickingstr. 25b, 45886 Gelsenkirchen und Adenauerallee 115, 45891 Gelsenkirchen.
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Das gesammelte Material wird durch GELSENDIENSTE bereitgestellt. Es ist durch den Auftragnehmer in Container/Fahrzeuge des Auftragnehmers unter Berücksichtigung der gültigen Ladungssicherungsvorschriften zu verladen. Die Kosten für das Verladen trägt der Auftragnehmer.
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Mit Beginn der Verladung der Transportbehälter mit den gesammelten Materialien erfolgt der Eigentumsübergang.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die übergebenen Schadstoffe am Tag der Übernahme bei GELSENDIENSTE einer zugelassenen Entsorgungsanlage bzw. einem zugelassenen Zwischenlager übergeben werden. Für das Erbringen der Transportleistungen von den Übernahmepunkten zu der/den Entsorgungsanlage(n) müssen während des gesamten Leistungszeitraums Transportfahrzeuge eingesetzt werden, welche für einen Transport von gefährlichen Abfällen zugelassen und ausgerüstet sind.
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Bei der Übergabe der Schadstoffe an einer Entsorgungsanlage/Zwischenlager ist jede Schadstofffraktion getrennt zu verwiegen.
Die Verwiegung muss so erfolgen, dass sie dem Eichgesetz genügt.
Der Auftragnehmer hat während der gesamten Laufzeit für die genutzte Waage(n) einen vorschriftsmäßigen Betrieb sicherzustellen (Wartung, Eichung). Bei Betriebsunter-brechungen (Ausfall der Waage) hat der Auftragnehmer eine alternative Verwiegung sicherzustellen.
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Die Kosten für das Verwiegen trägt der Auftragnehmer.
Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der durch die Eingangsverwiegung an der Entsorgungsanlage bzw. dem Zwischenlager mit einer geeichten Waage ermittelten Daten.
Zur ordnungsgemäßen Sortierung sind vom Auftragnehmer je Standort mindestens folgende Abfallbehältnisse bzw. Verpackungsmaterialien zur Verfügung zu stellen:
a) 15 Kisten (Metall, Codierung UN 4A/X) Volumen 800 Liter
b) 30 Spannringfässer (Stahl, Codierung UN 1A2/X) Volumen 200 Liter
c) 30 Spannringfässer (Kunststoff, Codierung UN 1H2/X) Volumen 120 Liter
d) 20 Spannringfässer (Kunststoff, Codierung UN 1H2/X) Volumen 60 Liter
e) 10 Spannringfässer (Kunststoff, Codierung UN 1H2/X) Volumen 30 Liter
f) 1 Absetzcontainer (7 oder 10 m
g) PE-Einstellsäcke
h) 10-l-Eimer mit Deckel
i) Gefahrzettel gem. GGVS, verschiedene Aufdrucke, für alle anfallenden Abfallfraktionen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 315 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gelsenkirchen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder ein gleichartiger Nachweis der ordentlichen Betriebsführung im Sinne der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (z. B. bzgl. Personalqualifikation, betriebs-organisatorischer Unterlagen, Einhaltung von Rechtsvorschriften), sowohl für die angebotenen Entsorgungsanlage(n) wie auch für die zu erbringenden Transportleistungen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen
Kontakt
Internetadresse: www.gelsendienste.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYY1YF2Z 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Dezember 2021 - Januar 2022

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster Vergabekammer
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Bestimmungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, wird explizit hingewiesen. Demnach ist ein Auftrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2017/S 250-527338 (2017-12-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Verwertung bzw. Beseitigung von gefährlichen Abfällen aus der kommunalen Schadstoffsammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen.
Gesamtwert des Auftrags: 339000.80 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gelsendienste

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 055-122338
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 250-527338
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1YAT7

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Übernahme der Schadstoffe muss auf Abruf innerhalb 2 Werktagen erfolgen. Die gefährlichen Abfälle sind an den angegebenen Übergabepunkten abzuholen. Übergabepunkte sind die Gelsendienste-Betriebshöfe Wickingstr. 25b, 45886 Gelsenkirchen und Adenauerallee 115, 45891 Gelsenkirchen.
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Das gesammelte Material wird durch Gelsendienste bereitgestellt. Es ist durch den Auftragnehmer in Container/Fahrzeuge des Auftragnehmers unter Berücksichtigung der gültigen Ladungssicherungsvorschriften zu verladen. Die Kosten für das Verladen trägt der Auftragnehmer.
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Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die übergebenen Schadstoffe am Tag der Übernahme bei Gelsendienste einer zugelassenen Entsorgungsanlage bzw. einem zugelassenen Zwischenlager übergeben werden. Für das Erbringen der Transportleistungen von den Übernahmepunkten zu der/den Entsorgungsanlage(n) müssen während des gesamten Leistungszeitraums Transportfahrzeuge eingesetzt werden, welche für einen Transport von gefährlichen Abfällen zugelassen und ausgerüstet sind.
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Der Auftragnehmer hat während der gesamten Laufzeit für die genutzte Waage(n) einen vorschriftsmäßigen Betrieb sicherzustellen (Wartung, Eichung). Bei Betriebsunterbrechungen (Ausfall der Waage) hat der Auftragnehmer eine alternative Verwiegung sicherzustellen.
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a) 15 Kisten (Metall, Codierung UN 4A/X) Volumen 800 Liter;
b) 30 Spannringfässer (Stahl, Codierung UN 1A2/X) Volumen 200 Liter;
c) 30 Spannringfässer (Kunststoff, Codierung UN 1H2/X) Volumen 120 Liter;
d) 20 Spannringfässer (Kunststoff, Codierung UN 1H2/X) Volumen 60 Liter;
e) 10 Spannringfässer (Kunststoff, Codierung UN 1H2/X) Volumen 30 Liter;
g) PE-Einstellsäcke;
h) 10-l-Eimer mit Deckel;
i) Gefahrzettel gem. GGVS, verschiedene Aufdrucke, für alle anfallenden Abfallfraktionen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-07 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Bestimmungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, wird explizit hingewiesen. Demnach ist ein Auftrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind:
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Quelle: OJS 2018/S 055-122338 (2018-03-16)