Übernahme des vom Auftraggeber eingesammelten Altpapiers an einer geeigneten Umschlagstelle; Durchführung sämtlicher Transport- und Verwertungslogistikleistungen, die für die stoffliche Verwertung bzw. Vermarktung des Altpapiers und die Entsorgung der Sortierreste bzw. Störstoffe notwendig sind; stoffliche Verwertung des Altpapiers in gesetzlich zugelassenen Anlagen bzw. Vermarktung; monatlicher Nachweis über Art, Menge und Verbleib des vom Auftraggeber übernommenen Altpapiers in Form einer Stoffstromstatistik nach den Vorgaben des Auftraggebers; im Bedarfsfall Aussonderung der auf die Dualen Systeme entfallenden Mengenanteile.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-28.
Auftragsbekanntmachung (2017-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Übernahme des vom Auftraggeber eingesammelten Altpapiers an einer geeigneten Umschlagstelle; Durchführung sämtlicher Transport- und Verwertungslogistikleistungen, die für die stoffliche Verwertung bzw. Vermarktung des Altpapiers und die Entsorgung der Sortierreste bzw. Störstoffe notwendig sind; stoffliche Verwertung des Altpapiers in gesetzlich zugelassenen Anlagen bzw. Vermarktung; monatlicher Nachweis über Art, Menge und Verbleib des vom Auftraggeber übernommenen Altpapiers in Form einer Stoffstromstatistik nach den Vorgaben des Auftraggebers; im Bedarfsfall Aussonderung der auf die Dualen Systeme entfallenden Mengenanteile.
Übernahme des vom Auftraggeber eingesammelten Altpapiers an einer geeigneten Umschlagstelle; Durchführung sämtlicher Transport- und Verwertungslogistikleistungen, die für die stoffliche Verwertung bzw. Vermarktung des Altpapiers und die Entsorgung der Sortierreste bzw. Störstoffe notwendig sind; stoffliche Verwertung des Altpapiers in gesetzlich zugelassenen Anlagen bzw. Vermarktung; monatlicher Nachweis über Art, Menge und Verbleib des vom Auftraggeber übernommenen Altpapiers in Form einer Stoffstromstatistik nach den Vorgaben des Auftraggebers; im Bedarfsfall Aussonderung der auf die Dualen Systeme entfallenden Mengenanteile.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal
Postanschrift: Korzert 15
Postleitzahl: 42349
Postort: Wuppertal
Kontakt
Internetadresse: http://www.awg.wuppertal.de🌏
E-Mail: einkauf@awg.wuppertal.de📧
Telefon: +49 202/4042-158📞
Fax: +49 2024042177 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E35915414🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-01 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 167-343746
ABl. S-Ausgabe: 167
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme des vom Auftraggeber eingesammelten Altpapiers an einer geeigneten Umschlagstelle;
Durchführung sämtlicher Transport- und Verwertungslogistikleistungen, die für die stoffliche Verwertung bzw.
Vermarktung des Altpapiers und die Entsorgung der Sortierreste bzw. Störstoffe notwendig sind.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags über die Übernahme und ordnungsgemäße Verwertung des von dem Auftraggeber gesammelten Altpapiers und der PPK-Verpackungen.
Die zu übernehmenden jährlichen Mengen lagen in den der vergangenen Jahren zwischen 20 000 Mg und 22 000 Mg.
Die zu vergebende Leistung umfasst im Wesentlichen die nachfolgend beschriebenen Einzelleistungen:
— Übernahme des vom Auftraggeber eingesammelten Altpapiers an einer geeigneten Umschlagstelle im
Umkreis von maximal 15 Kilometern Luftlinie von dem Standort des Auftraggebers im Klingelholl 80, 42281 Wuppertal,
— Bedarfsweise: Aussonderung der Mengenanteile der einzelnen Systembetreiber und Übergabe an diese an
der vom Auftragnehmer benannten Umschlagstelle. Die auf jeden Systembetreiber entfallenden Mengen teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer jeweils rechtzeitig mit.
— Durchführung sämtlicher Transport- und Verwertungslogistikleistungen, die für die stoffliche Verwertung bzw.
Vermarktung des Altpapiers und die Entsorgung der Sortierreste bzw. Störstoffe notwendig sind,
— Stoffliche Verwertung des Altpapiers in einer gesetzlich zugelassenen Anlage bzw. Vermarktung,
— Monatlicher Nachweis über Art, Menge und Verbleib des vom Auftraggeber übernommenen Altpapiers in Form
einer Stoffstromstatistik nach den Vorgaben des Auftraggebers (jeweils ein Nachweis für die kommunalen und gewerblichen Altpapiermengen des Auftraggebers sowie Einzelnachweise für die jeweiligen Altpapiermengen eines jeden einzelnen dualen Systembetreibers. Die jeweils auf die einzelnen dualen Systembetreiber entfallenden Mengen werden quartalsweise vorab durch den Auftraggeber bekannt gegeben.).
einer Stoffstromstatistik nach den Vorgaben des Auftraggebers (jeweils ein Nachweis für die kommunalen und gewerblichen Altpapiermengen des Auftraggebers sowie Einzelnachweise für die jeweiligen Altpapiermengen eines jeden einzelnen dualen Systembetreibers. Die jeweils auf die einzelnen dualen Systembetreiber entfallenden Mengen werden quartalsweise vorab durch den Auftraggeber bekannt gegeben.).
— Nachweisliche Entsorgung der gegebenenfalls anfallenden Sortierreste bzw. Störstoffe. Hinweis: Abfälle zur
Beseitigung sind vom Auftragnehmer über die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal zu entsorgen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht zur einmaligen Verlängerung um 2 weitere Jahre. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.12.2022.
Beschreibung der Optionen:
Für den Fall, dass zwischen der Stadt Wuppertal als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger und den Dualen Systemen keine Abstimmungsvereinbarungen bezüglich einer gemeinsamen Verwertung der gesammelten Mengen zustande kommen und/oder die Dualen Systeme, frühestens ab dem 1.1.2019, von ihrem Herausgabeanspruch aus § 22 Abs. 4 S. 7 Verpackungsgesetz Gebrauch machen, hat der Auftragnehmer die entsprechenden Mengen der Systembetreiber auf Aufforderung des Auftraggebers an der Umschlagstelle auszusondern und den Systembetreibern zur Abholung bereitzustellen. Für die betreffenden Leistungen haben die Bieter bereits mit dem Angebot verbindlich einen Preis pro Mg anzugeben.Der Auftraggeber behält sich vor, die Mengenanteile der Systembetreiber bereits vor der Übergabe an den Auftragnehmer auszusondern und diesem nur noch die reduzierte Menge des Sammelgemischs zu übergeben.Ein Anspruch des Auftragnehmers, die Aussonderung zu übernehmen, besteht insoweit nicht.
Für den Fall, dass zwischen der Stadt Wuppertal als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger und den Dualen Systemen keine Abstimmungsvereinbarungen bezüglich einer gemeinsamen Verwertung der gesammelten Mengen zustande kommen und/oder die Dualen Systeme, frühestens ab dem 1.1.2019, von ihrem Herausgabeanspruch aus § 22 Abs. 4 S. 7 Verpackungsgesetz Gebrauch machen, hat der Auftragnehmer die entsprechenden Mengen der Systembetreiber auf Aufforderung des Auftraggebers an der Umschlagstelle auszusondern und den Systembetreibern zur Abholung bereitzustellen. Für die betreffenden Leistungen haben die Bieter bereits mit dem Angebot verbindlich einen Preis pro Mg anzugeben.Der Auftraggeber behält sich vor, die Mengenanteile der Systembetreiber bereits vor der Übergabe an den Auftragnehmer auszusondern und diesem nur noch die reduzierte Menge des Sammelgemischs zu übergeben.Ein Anspruch des Auftragnehmers, die Aussonderung zu übernehmen, besteht insoweit nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wuppertal.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, hat jeder Bieter eine Erklärung abzugeben, dass – sein Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist und die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
— sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet und seine Tätigkeit nicht eingestellt hat,
— sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
— sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.
1 Nr. 1 – 10 GWB genannten Straftatbestände oder entsprechender Straftatbestände anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und gegen sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer dieser Taten rechtskräftig festgesetzt worden ist,
1 Nr. 1 – 10 GWB genannten Straftatbestände oder entsprechender Straftatbestände anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und gegen sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer dieser Taten rechtskräftig festgesetzt worden ist,
— sein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
— sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat,
— sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und – sein Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine
wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, sich von demjenigen Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, sowie von für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmern folgende Nachweise/ Bestätigungen vorlegen zu lassen:
— eine Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug (bei Vorlage nicht älter als 3 Monate)
nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWRAbkommens,
in dem das Unternehmen ansässig ist,
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes (bei Vorlage nicht älter als 3 Monate),
— Bescheinigungen der in der Eigenerklärung zur Eignung vom Bieter bezeichneten 2 Träger
der gesetzlichen Krankenversicherung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen in der Sozialversicherung,
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Vorlage nicht älter als 3 Monate) der Berufsgenossenschaft des
jeweils zuständigen Versicherungsträgers.
Der Auftraggeber wird darüber hinaus gegebenenfalls einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.
§ 150a GewO beim Bundesamt für Justiz oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands des betreffenden Bieters anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung – jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre (2014 bis 2016) – über – den Gesamtumsatz des Unternehmens und
— den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart der Übernahme und Verwertung von Altpapier,
Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters, entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen anzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters, entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen anzufordern.
2. Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von insgesamt mindestens 1 500 000 EUR je Schadensfall für mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr bzw. über die Bereitschaft, eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von insgesamt mindestens 1 500 000 EUR je Schadensfall für mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr bzw. über die Bereitschaft, eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, haften der Bieter und das herangezogene Unternehmen für die Auftragsausführung gemeinsam entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (§ 47 Abs. 3 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, haften der Bieter und das herangezogene Unternehmen für die Auftragsausführung gemeinsam entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (§ 47 Abs. 3 VgV).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von insgesamt mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr bzw. über die Bereitschaft, eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von insgesamt mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr bzw. über die Bereitschaft, eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG. Für ausländische Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein.
1. Nachweis einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG. Für ausländische Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein.
Bei einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis ausschließlich für dasjenige Mitglied bzw. diejenigen Mitglieder vorzulegen, welche/s die jeweilige Entsorgungsleistung erbringt bzw. erbringen.
2. Erklärung über die wesentlichen Referenzen aus den letzten 3 Jahren (2014 bis 2016) über die Vermarktung oder die Verwertung von insgesamt mindestens 15 000 Mg/a Altpapier. Auftraggeber, Projekttitel,
Mengen, Auftragswert, Ausführungszeitraum sowie ein Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber nebst Telefonnummer sind für jede Referenz anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die Angaben zu den erbrachten Leistungen vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen.
Mengen, Auftragswert, Ausführungszeitraum sowie ein Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber nebst Telefonnummer sind für jede Referenz anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die Angaben zu den erbrachten Leistungen vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen.
3. Verpflichtende Benennung einer geeigneten Umschlagstelle für das Altpapier im Umkreis von maximal 15 Kilometern Luftlinie von dem Standort des Auftraggebers im Klingelholl 80, 42281 Wuppertal. Der Bieter muss zusichern, dass ihm die benannte Umschlagstelle tatsächlich zu Beginn der Auftragsausführung und für die Vertragslaufzeit zur Verfügung steht. Für den Fall, dass sich der Bieter zur Auftragsausführung einer Umschlagstelle eines Dritten bedient, ist nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die Umschlagstelle für die Erfüllung des Auftrags tatsächlich und rechtzeitig zu Leistungsbeginn zur Verfügung stellt.
3. Verpflichtende Benennung einer geeigneten Umschlagstelle für das Altpapier im Umkreis von maximal 15 Kilometern Luftlinie von dem Standort des Auftraggebers im Klingelholl 80, 42281 Wuppertal. Der Bieter muss zusichern, dass ihm die benannte Umschlagstelle tatsächlich zu Beginn der Auftragsausführung und für die Vertragslaufzeit zur Verfügung steht. Für den Fall, dass sich der Bieter zur Auftragsausführung einer Umschlagstelle eines Dritten bedient, ist nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die Umschlagstelle für die Erfüllung des Auftrags tatsächlich und rechtzeitig zu Leistungsbeginn zur Verfügung stellt.
4. Verpflichtende Benennung einer geeigneten Verwertungsanlage, in der der Bieter die Verwertung vornehmen wird. Der Bieter muss zusichern, dass ihm die benannte Verwertungsanlage tatsächlich zu Beginn der Auftragsausführung und für die Vertragslaufzeit zur Verfügung steht. Für den Fall, dass sich der Bieter zur Auftragsausführung einer Verwertungsanlage eines Dritten bedient, ist nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die Verwertungsanlage für die Erfüllung des Auftrags tatsächlich und rechtzeitig zu Leistungsbeginn zur Verfügung stellt.
4. Verpflichtende Benennung einer geeigneten Verwertungsanlage, in der der Bieter die Verwertung vornehmen wird. Der Bieter muss zusichern, dass ihm die benannte Verwertungsanlage tatsächlich zu Beginn der Auftragsausführung und für die Vertragslaufzeit zur Verfügung steht. Für den Fall, dass sich der Bieter zur Auftragsausführung einer Verwertungsanlage eines Dritten bedient, ist nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die Verwertungsanlage für die Erfüllung des Auftrags tatsächlich und rechtzeitig zu Leistungsbeginn zur Verfügung stellt.
Soweit sich ein Bieter zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen bzw. Nachweise von diesem Unternehmen abzugeben.
Bedient sich ein Bieter zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel auch jeweils zur Verfügung stehen.
Bedient sich ein Bieter zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel auch jeweils zur Verfügung stehen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Erklärung über die wesentlichen Referenzen aus den letzten 3 Jahren (2014 bis 2016) über die Vermarktung oder die Verwertung von insgesamt mindestens 15 000 Mg/a Altpapier. Auftraggeber, Projekttitel, Mengen,
Auftragswert, Ausführungszeitraum sowie ein Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber nebst Telefonnummer sind für jede Referenz anzugeben.
Nachweis des Vorhandenseins einer geeigneten Umschlagstelle im Umkreis von maximal 15 Kilometern Luftlinie von dem Standort des Auftraggebers im Klingelholl 80, 42281 Wuppertal.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe gemäß §§ 56, 57 KrWG bzw. für ausländische Bieter und/ oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe gemäß §§ 56, 57 KrWG bzw. für ausländische Bieter und/ oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat folgende Erklärungen einzureichen:
— Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen unter
Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW.
— Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie sowie Nach vollständiger Auswertung der Angebote wird der Auftraggeber ausschließlich den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter auffordern, die vorgenannten Erklärungen innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
und Familie sowie Nach vollständiger Auswertung der Angebote wird der Auftraggeber ausschließlich den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter auffordern, die vorgenannten Erklärungen innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Da die Erklärungen nur vom Bestbieter vorzulegen sind, ist eine Einreichung mit dem Angebot nicht verpflichtend.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Haci Suayip Celik
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E35915414🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 211/475-3989 📠
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.