Übernahme und Verwertung von Papier und Pappe aus dem Zweckverbandsgebiet

Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen

Übernahme und Verwertung von Papier und Pappe (PP) aus dem Zweckverbandsgebiet
(Los 1: Entsorgungsgebiet OST; Los 2: Entsorgungsgebiet WEST).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-30 Auftragsbekanntmachung
2017-09-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-03-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: GSL/02/2017
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Verwertung von Papier und Pappe (PP) aus dem Zweckverbandsgebiet (Los 1: Entsorgungsgebiet OST; Los 2: Entsorgungsgebiet WEST).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Altpapiersammlung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mittlerer Erzgebirgskreis 🏙️
Aue-Schwarzenberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen
Postanschrift: Schlachthofstraße 12
Postleitzahl: 09366
Postort: Stollberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.za-sws.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@za-sws.de 📧
Fax: +49 3729666-125 📠
URL der Dokumente: http://www.za-sws.de/ausschreibungen_zas.cfm 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-04 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 066-124404
ABl. S-Ausgabe: 66
Zusätzliche Informationen
Es dürfen keine Bieter oder sonstige Dritte bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Verwertung von Papier und Pappe (PP) aus dem Zweckverbandsgebiet
(Los 1: Entsorgungsgebiet OST; Los 2: Entsorgungsgebiet WEST).
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Verwertung von Papier und Pappe (PP) aus dem Zweckverbandsgebiet im Entsorgungsgebiet OST
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung bildet die Verwertung (einschließlich Transport, nicht Sammlung) der in Teilen des Erzgebirgskreises gesammelten Mengen an Papier und Pappe.
Die Leistung ist in 2 Lose (ca. 4 256 t/a; ca. 5 477 t/a) unterteilt und kann bis zu 3 Jahren vergeben werden.
Nähere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe 2.11.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option der einseitigen Verlängerung der Verträge durch den ZAS einmalig um ein Jahr. Die Verlängerung des Vertrages ist durch den ZAS 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich anzuzeigen.
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Verwertung von Papier und Pappe (PP) aus dem Zweckverbandsgebiet im Entsorgungsgebiet WEST
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Entsorgungsgebiet Ost.
Entsorgungsgebiet West.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung sind vom Bieter mit dem Angebot
— die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124)
oder
— eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
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Folgende auftragsspezifische Einzelnachweise sind vom Bieter mit dem Angebot bzw. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate),
— Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) Betriebshaftpflichtversicherung in verkehrsüblicher Höhe. Soweit die Betriebshaftpflichtversicherung nicht die im Vertrag genannten Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 2 000 000 EUR für jeden Einzelfall und 5 000 000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres aufweist, ist die Vorlage einer Bietererklärung, dass eine Anpassung zum Leistungsbeginn erfolgt, ausreichend.
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— aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültigem) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— gegebenenfalls Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt 234) und
— gegebenenfalls Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) und Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236).
Der Bieter kann sich auf die Leistungsfähigkeit und Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt.
Der Auftraggeber wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und § 18 Abs. 1 und 2 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz einholen.
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Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen...

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen, Schlachthofstraße 12, 09366 Stollberg.
Zusätzliche Informationen:
Es dürfen keine Bieter oder sonstige Dritte bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Dokumente URL: http://www.za-sws.de/ausschreibungen_zas.cfm 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in elektronischer Form über die Internetseite des ZAS heruntergeladen werden. (siehe I.3)
Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber eine neue Bieterinformation zum Abruf auf der Homepage des ZAS bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufes einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Unterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter. Die Bieter können dem ZAS eine E-Mail an vergabestelle@za-sws.de zusenden, mit der Bitte bei Herausgabe von Bieterinformationen zum Vergabeverfahren GSL/02/2017 den Bieter zu informieren. Der ZAS übernimmt für den Zugang der E-Mail bei den Bietern jedoch keine Gewähr. Die Inanspruchnahme dieses freiwilligen Services entbindet den Bieter nicht von der zuvor beschriebenen Pflicht, sich informiert zu halten.
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Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer Sicherheit durch eine Bürgschaft nach Maßgabe von § 18 VOL/B in Höhe von 5 % des Auftragswertes zum Zeitpunkt der Auftragserteilung zu leisten. Näheres bestimmt § 10 des Vertrages.
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Die Bürgschaft ist unverzüglich, spätestens jedoch 18 Werktage nach Zuschlagserteilung, als selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft zu leisten. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle nach Maßgabe von § 18 VOL/B die Stellung von Konzernbürgschaften nicht zulässt.
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Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: (falls zutreffend) gesamtschuldnerisch haftend.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 16 / 23
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB.
Quelle: OJS 2017/S 066-124404 (2017-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Verwertung von Papier und Pappe aus dem Zweckverbandsgebiet (Los 1: Entsorgungsgebiet OST; Los 2: Entsorgungsgebiet West).
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 183-375557
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 066-124404
ABl. S-Ausgabe: 183

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung ist in 2 Lose (ca. 4 256 t/a; ca. 5477 t/a) unterteilt und kann bis zu drei Jahren vergeben werden.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option der einseitigen Verlängerung der Verträge durch den ZAS einmalig um ein Jahr. Die Verlängerung des Vertrages ist durch den ZAS drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich anzuzeigen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-19 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Quelle: OJS 2017/S 183-375557 (2017-09-20)