Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW RNL Rhein-Berg, beabsichtigt in ca. 2018 bis ca. 2024 die Maßnahme A1, 8-str. Ausbau zwischen AS Köln-Niehl bis AKLeverkusen-West, einschließlich Neubau Rheinbrücke Leverkusen zu bauen. Die hauptsächlichen Gewerke sind der Abbruch der vorhandenen Rheinbrücke und der Neubau der Rheinbrücke sowie 4,5 km Autobahnbau. Durch den 8-streifigen Ausbau der A1 müssen das AK Leverkusen-West und die AS Köln-Niehl angepasst werden. Im Baubereich werden daher zahlreiche Ingenieurbauwerke erneuert. Der Bau der Lärmschutzwänden und das Verlegen, Ändern und Sichern von Versorgungsleitungen im Planungsgebiet gehören ebenfalls zu den auszuführenden Gewerken. Die Maßnahme liegt zudem teilweise im Bereich der Altablagerung Dhünnaue, einer ehemaligen Deponie. Der gesamte Planungsraum ist als sehr komplex zu bezeichnen. Die Maßnahme unterliegt einem hohen Interesse seitens Industrie, Öffentlichkeit und Politik.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-28.
Auftragsbekanntmachung (2017-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 05_45-7039-B_45-17-5035
Kurze Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW RNL Rhein-Berg, beabsichtigt in ca. 2018 bis ca. 2024 die Maßnahme A1, 8-str. Ausbau zwischen AS Köln-Niehl bis AKLeverkusen-West, einschließlich Neubau Rheinbrücke Leverkusen zu bauen.
Die hauptsächlichen Gewerke sind der Abbruch der vorhandenen Rheinbrücke und der Neubau der Rheinbrücke sowie 4,5 km Autobahnbau. Durch den 8-streifigen Ausbau der A1 müssen das AK Leverkusen-West und die AS Köln-Niehl angepasst werden. Im Baubereich werden daher zahlreiche Ingenieurbauwerke erneuert. Der Bau der Lärmschutzwänden und das Verlegen, Ändern und Sichern von Versorgungsleitungen im Planungsgebiet gehören ebenfalls zu den auszuführenden Gewerken. Die Maßnahme liegt zudem teilweise im Bereich der Altablagerung Dhünnaue, einer ehemaligen Deponie. Der gesamte Planungsraum ist als sehr komplex zu bezeichnen. Die Maßnahme unterliegt einem hohen Interesse seitens Industrie, Öffentlichkeit und Politik.
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW RNL Rhein-Berg, beabsichtigt in ca. 2018 bis ca. 2024 die Maßnahme A1, 8-str. Ausbau zwischen AS Köln-Niehl bis AKLeverkusen-West, einschließlich Neubau Rheinbrücke Leverkusen zu bauen.
Die hauptsächlichen Gewerke sind der Abbruch der vorhandenen Rheinbrücke und der Neubau der Rheinbrücke sowie 4,5 km Autobahnbau. Durch den 8-streifigen Ausbau der A1 müssen das AK Leverkusen-West und die AS Köln-Niehl angepasst werden. Im Baubereich werden daher zahlreiche Ingenieurbauwerke erneuert. Der Bau der Lärmschutzwänden und das Verlegen, Ändern und Sichern von Versorgungsleitungen im Planungsgebiet gehören ebenfalls zu den auszuführenden Gewerken. Die Maßnahme liegt zudem teilweise im Bereich der Altablagerung Dhünnaue, einer ehemaligen Deponie. Der gesamte Planungsraum ist als sehr komplex zu bezeichnen. Die Maßnahme unterliegt einem hohen Interesse seitens Industrie, Öffentlichkeit und Politik.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Leverkusen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW RNL Rhein-Berg, beabsichtigt in ca. 2018 bis ca. 2024 die Maßnahme A1, 8-str. Ausbau zwischen AS Köln-Niehl bis AKLeverkusen-West, einschließlich Neubau Rheinbrücke Leverkusen zu bauen.
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW RNL Rhein-Berg, beabsichtigt in ca. 2018 bis ca. 2024 die Maßnahme A1, 8-str. Ausbau zwischen AS Köln-Niehl bis AKLeverkusen-West, einschließlich Neubau Rheinbrücke Leverkusen zu bauen.
Die hauptsächlichen Gewerke sind der Abbruch der vorhandenen Rheinbrücke und der Neubau der Rheinbrücke sowie 4,5 km Autobahnbau. Durch den 8-streifigen Ausbau der A1 müssen das AK Leverkusen-West und die AS Köln-Niehl angepasst werden. Im Baubereich werden daher zahlreiche Ingenieurbauwerke erneuert. Der Bau der Lärmschutzwänden und das Verlegen, Ändern und Sichern von Versorgungsleitungen im Planungsgebiet gehören ebenfalls zu den auszuführenden Gewerken. Die Maßnahme liegt zudem teilweise im Bereich der Altablagerung Dhünnaue, einer ehemaligen Deponie. Der gesamte Planungsraum ist als sehr komplex zu bezeichnen. Die Maßnahme unterliegt einem hohen Interesse seitens Industrie, Öffentlichkeit und Politik.
Die hauptsächlichen Gewerke sind der Abbruch der vorhandenen Rheinbrücke und der Neubau der Rheinbrücke sowie 4,5 km Autobahnbau. Durch den 8-streifigen Ausbau der A1 müssen das AK Leverkusen-West und die AS Köln-Niehl angepasst werden. Im Baubereich werden daher zahlreiche Ingenieurbauwerke erneuert. Der Bau der Lärmschutzwänden und das Verlegen, Ändern und Sichern von Versorgungsleitungen im Planungsgebiet gehören ebenfalls zu den auszuführenden Gewerken. Die Maßnahme liegt zudem teilweise im Bereich der Altablagerung Dhünnaue, einer ehemaligen Deponie. Der gesamte Planungsraum ist als sehr komplex zu bezeichnen. Die Maßnahme unterliegt einem hohen Interesse seitens Industrie, Öffentlichkeit und Politik.
Für die Erneuerung zahlreicher Ingenieurbauwerke vor und hinter der Rheinbrücke wird zur Unterstützung des Aufragebers die Ingenieurleistung der Überprüfung der vertraglichen Vorgaben und der Geometrie der Ausführungszeichnungen gem. ZTV-ING benötigt.
Für die Erneuerung zahlreicher Ingenieurbauwerke vor und hinter der Rheinbrücke wird zur Unterstützung des Aufragebers die Ingenieurleistung der Überprüfung der vertraglichen Vorgaben und der Geometrie der Ausführungszeichnungen gem. ZTV-ING benötigt.
Die Vertragsdauer beträgt voraussichtlich 36 Monate.
Dauer: 36 Monate
Zusätzliche Informationen:
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
A001, 8-streifiger Ausbau AS Köln-Niehl – AK Leverkusen-West; Leverkusen, Köln-Merkenich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist
— Ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die on der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalterichtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormenanderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten(OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handeln den, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormenanderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten(OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handeln den, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 (1) Nr. 2 GWB],
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 (1) Nr. 2 GWB],
— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 GWB],
— und dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden,
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 (4) Nr. 1 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, abrufbar unter www.evergabe.nrw.de. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem
Projektentsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumerfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationgewährleistet ist.
Projektentsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumerfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationgewährleistet ist.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend)
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Zahlungsbedingungen
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt
Geforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung bei Personen und sonstigen Schäden in Höhe von jeweils 3 000 000 EUR 5 000 000 EUR, es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung bei Personen und sonstigen Schäden in Höhe von jeweils 3 000 000 EUR 5 000 000 EUR, es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Dieser Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden.
Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Dieser Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Landesbetrieb Straßenbau NRW Betriebssitz Gelsenkirchen
Postanschrift: Wildenbruchplatz 1
Postort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Telefon: +49 2093808-0📞
E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de📧
Fax: +49 2093808-343 📠
Internetadresse: www.strassen.nrw.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regionalniederlassung Rhein-Berg Außenstelle Köln
Postanschrift: Deutz-Kalker-Str.18-26
Postleitzahl: 50679
E-Mail: rnl-rb-vergabeservice@strassen.nrw.de📧
Quelle: OJS 2017/S 103-205645 (2017-05-28)