Überprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel für Schulen und Sporthallen der Hansestadt Rostock für die Jahre 2017 bis 2021
Die in den Schulen und Sporthallen der Hansestadt Rotock eingesetzten ortsveränderlichen Geräte dienen der Durchführung und Unterstützung des Unterrichts und müssen im Zuge der Unfallverhütungsvorschrift GUV-VA3 einer einmaligen jährlichen Prüfung / Wiederholungsprüfung unterzogen werden. Demzufolge müssen alle in den Leistungsverzeichnissen für das Los 1 bis 6 genannten Leistungen einmal jährlich, beginnend 2017, bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-26.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2017-06-26
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Auftragsbekanntmachung
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